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Verwaltungspraxis der Bundesbehörden Zeitschrift .
zur Veröffentlichung rechtskräftiger Entscheidungen und anderer Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse wie Kreis- oder Rundschreiben, besondere Weisungen, Richtlinien, Noten oder generelle Adressen, erläuternde Stellungnahmen sowie Gutachten, die vom Bundesrat, den Eidgenössischen Departementen oder Abteilungen der Bundesverwaltung ausgehen sowie gelegentlich und mit Einwilligung des Bundesgerichts auch Bundesgerichtsurteile, die in dessen Sammlung nicht veröffentlicht sind, aber die Verwaltungen von Bund und Kantonen interessieren können.
Bearbeitet und herausgegeben im Auftrage des Bundesrates vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Abonnementspreis für 4 aufeinanderfolgende Hefte: Fr. 50.Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Mäterialzentrale, 3000 Bern.
[4] Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement veröffentlicht: Das Schweizerische Tourismuskonzept Grundlagen für die Tourismuspolitik - Schlussbericht: 126 Seiten, Bestellnummer 802.900d, Preis Fr. 11.50 - Kurzfassung: 55 Seiten, Bestellnummer 802.901d, Preis Fr. 5.In deutscher und französischer Sprache erhältlich.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Mäterialzentrale, 3000 Bern.
[16] 34
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Expertenentwurf einer totalrevidierten Bundesverfassung von 1977 in zwei Publikationen: - Zusammenfassung sämtlicher Vernehmlassungen
In diesem Dokument sind sämtliche 885 Vernehmlassungen in der Originalsprache zusammengefasst und nach Problembereichen, Artikeln, Absätzen und Literas geordnet. Jedem Artikel oder Problembereich ist eine Grobzusammenfassung vorangestellt, die einen summarischen Eindruck wiedergeben soll.
Der Preis dieses vierbändigen Werkes beträgt Fr. 80.-.
- Systematisierte Vernehmlassungsergebnisse
Diese Publikation will einen Überblick vermitteln, welche Meinungen von wem vertreten werden. Die Ansichten der Vernehmlasser sind nach Gesamtbeurteilung, Kritik, Anregungen, Änderungswünschen und sonstigen Argumenten zusammengestellt.
Der Preis dieses einbändigen Werkes beträgt Fr. 25.-.
Beide Publikationen sind zu beziehen bei der Eidgenössischen und Materialzentrale, 3000 Bern.
Drucksachen[10]
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen veröffentlicht: Die Stellung der Frau in der Schweiz Teil I: Gesellschaft und Wirtschaft
162 Seiten, Bestellnummer 301.901 d, Preis Fr. 13.-
Zu beziehen bei der Eidgenössischen 3000 Bern.
Drucksachen- und Materialzentrale, [30] 35
Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 107.- im Jahr und Fr. 62.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am Ì. Januar bzw. am 1. Juli.
Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.
Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) sowie die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte.
Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.
Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 57.- im Jahr und Fr. 34.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassögebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.
Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.
Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.
1. Dezember 1982
Bundeskanzlei
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1983
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
43
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.11.1983
Date Data Seite
34-36
Page Pagina Ref. No
10 049 135
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.