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83.013
Botschaft über die Änderung der Truppenordnung
vom 16. Februar 1983
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Änderungsbeschluss der Truppenordnung sowie zur Anordnung von zusätzlichen Instruktionsdiensten mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
16. Februar 1983
1478
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Aubert Der Bundeskanzler: Buser
1983-100
Übersicht Die vorliegende Botschaft beinhaltet die heeresorganisatorischen Massnahmen für den letzten wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Armee-Leitbildes 80. Er umfasst Massnahmen zur; Verstärkung der Panzerabwehr und der Luftverteidigung.
Im Wesentlichen geht es um die Einführung von neuem Material und um Reorganisationen im Bereich der Fliegerabwehrtruppen.
Zur Verstärkung der Panzerabwehr bei der Landwehrinfanterie wird eine 3. Serie Panzerabwehrlenkwaffen Boden-Boden 77 Dragon beschafft. Die neuen Panzerabwehrwaffen werden den Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden entsprechend «massgeschneidert» eingegliedert. Dafür ist die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaffenkompanien von unterschiedlicher Zusammensetzung notwendig.
Das Personal wird den Beständen der Landwehr- und Landsturminfanterie entnommen.
Mit dem Rüstungsprogramm 1980 wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensystems Rapier beschlossen. Mit diesem Material sollen nun 3 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen (je l pro Mechanisierte Division) ausgerüstet werden. Zur Bildung der neuen Abteilungen werden Bestände und Material aus den Leichten Fliegerabwehrabteilungen der Fliegerabwehrregimenter herangezogen.
, , ; Im Bereich der Kanonenfliegerabwehr schliesslich geht es um die Zusammenfassung der Flugplatzfliegerabwehrbatterien in Flugplatzfliegerabwehrabteilungen mit Bildung von Batterien einheitlicher Bewaffung sowie um die Auflösung der Leichten Fliegerabwehrabteilungen (zugunsten der Bildung der Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen und der Sanierung der Bestände).
In dieser Botschaft kommen folgende Signaturen zur Anwendung : Fliegerabwehrtruppen:
\ ,
Leichte Fliegerabwehrabteilungen
'
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen . . . . l
'..'.
Mob [
Flugplatzfliegerabwehrbatterien (M = Mittlere, L = Leichte)
[
Flugplatzfliegerabwehrabteilungsstäbe . .·
[
1479
Botschaft I
Vorgesehene Änderungen
II III
Infanterie Aufstellen von Panzerabwehrlenkwaffenkompanien in den Kampfbrigaden
111.1
Veranlassung
Mit der durch Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1981 (BB1 1981III 1132) bewilligten 3. Serie Panzerabwehrlenkwaffen Boden-Boden 77 Dragon soll eine noch bestehende Lücke in der Panzerabwehr der Landwehrinfanterie geschlossen werden.
111.2
Einsatz und Zuteilung der Waffen in den Kampfbrigaden
Die Panzerabwehrlenkwaffen werden in der Landwehr nach den gleichen Grundsätzen wie im Auszug eingesetzt. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Truppenkommandanten wurden die Einsatzräume der Grenz-, Festüngs- und Reduitbrigaden nach panzerabwehrtaktischen Gesichtspunkten untersucht und die für die Panzerabwehr notwendige Anzahl neuer Waffen festgelegt. Es ergeben sich für jede Brigade besondere Bedürfnisse. Sie müssen durch eine «differenzierte» Zuteilung von Panzerabwehrlenkwaffen gedeckt werden.
Die Einsatzeinheit ist in der Regel der Zug. Er besteht, wie bei den Auszugsformationen, aus 3 Gruppen mit je 2 Zielgeräten. Aus 'ausbildungstechnischen Gründen müssen die Züge in Kompanien zusammengefasst werden. Die für jede Brigade als notwendig ermittelte Anzahl Züge erfordert die Bildung mehrerer Kompanie-Typen. Um auf Stufe Brigade zudem eine gewisse Handlungsfreiheit sicherzustellen, werden die neuen Kompanien dem Brigadekommando direkt unterstellt.
111.3
Aufstellung der Panzerabwehrlenkwaffenkompanien
Die 'neuen Panzerabwehrlenkwaffenzüge werden in 48 Panzerabwehrlenkwaffenkompanien unterschiedlicher Zusammensetzung eingegliedert. In Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Brigaden (Zusammenfassung der Feuereinheiten bestimmter Räume), sprachlicher Gesichtspunkte und heeresorganisatorischer Gegebenheiten ist die Bildung folgender Kompanien vorgesehen: Panzerabwehr-
Zahl der KP
Anzahl Züge
Sprachen d
TVD D Tvo E Typ F
TYP G 1480
2
28 14 4
2 3 4 5
i
f 1
-
21
7
13
1
4
-
r
Damit , ' - die anspruchsvolle und teure Ausbildung lange genutzt werden kann, - beim Heeresklassenübertritt keine Umschulung nötig wird, - bei der Aufstellung der Kompanien die Auswahl geeigneter Wehrmänner aus einem grossen Bereich erfolgen kann, - die ohnehin kritische Bestandeslage vieler Landwehrfüsilierbataillone nicht noch verschärft wird, wird beantragt, die neuen Panzerabwehrlenkwaffenkompanien als gemischte Formationen aus Landwehr und Landsturm zu bilden. Der individuellen Eignung des einzelnen Wehrmannes kann so am besten und am längsten Rechnung ge: tragen werden.
, ' Von den vorgesehenen 48 Kompanien können deren 41 von je einem einzigen Kanton gestellt und später auch alimentiert werden. Sie werden deshalb als kantonale Formationen aufgestellt.
· Für 7 Kompanien hingegen müssen Wehrmänner aus mehreren Kantonen herangezogen werden. Die Bildung als eidgenössische Formationen ist damit vorgegeben.
111.4
Zeitplan
In Übereinstimmung mit dem Rhythmus der Ergänzungskurse in den verschiedenen Brigaden drängt sich für die 48 Kompanien folgender Einführungsablauf auf: ;
.
'
.
,
,
1983
1984
1985
Personelle Bildung, der PAL Kp Umschulung von 24 PAL Kp Umschulung von 24 PAL Kp
:...
Somit sind ab I.Januar 1985 24 und ab I.Januar 1986 alle 48 Panzerabwehrlenkwaffenkompanien operativ einsatzbereit.
12
Fliegertruppen
121
Elektronisches Datenverarbeitungs-System 79 Flinte
Mit Bundesbeschluss vom 25. September 1979 (BB1 7979 II 1018) würde im Rahmen des Rüstungsprogrammes 79 die Beschaffung des elektronischen Datenverarbeitungs-Systems 79 Flinte bewilligt. Damit kann die Planung des Einsatzes der Erdkampf-, Aufklärungs- und Transportfliegerverbände automatisiert werden. Gegenüber den heutigen manuellen Verfahren ergeben sich wesentliche Verbesserungen für den Einsatz der betreffenden Fliegerverbände.
1481
122
Einführung des Systems, Umschulung
Das neue System wird ohne strukturelle Änderungen in die bestehende Truppenorganisation eingegliedert. Die Umschulung des betroffenen Personals erfolgt schrittweise und für den überwiegenden Teil während des ordentlichen Wiederholungskurses. Für die im Einsatz wichtigsten Funktionen ist jedoch eine vertiefte, zusätzliche Ausbildung notwendig.
13
Fliegerabwehrtruppen
131
Fliegerabwehrlenkwaffensystem Rapier
131.1
Veranlassung
Mit Bundesbeschluss vom 4. Dezember 1980 (BB1 1980 III 1445) haben Sie im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1980 beschlossen, 60 Fliegerabwehrlenkwaffen-Feuereinheiten Rapier und eine entsprechende Anzahl Lenkwaffen (Munition) zu beschaffen.
Rapier ist ein mobiles, gezogenes Tieffliegerabwehrlenkwaffensystem, das bei Tag und Nacht sowie auch bei Schlechtwetter zugunsten mechanisierter Verbände und für andere Raumschutzaufgaben eingesetzt werden kann.
Das neue Material ist für die Bildung von drei Mobilen Fliegerabwehrlenkwqffenabteilungen bestimmt. Sie sollen in erster Linie zugunsten unserer mechanisierten Gegenschlagskräfte eingesetzt werden. Deshalb ist vorgesehen, jeder der drei Mechanisierten Divisionen eine Abteilung zu unterstellen.
131.2
Gliederung der Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen
Jede Abteilung besteht aus einem Stab, einer Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenstabsbatterie und zwei Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenbatterien.
In Übereinstimmung mit den sprachlichen Verhältnissen in den betreffenden Divisionen sind in der für die Mechanisierte Division l bestimmten Abteilung französischsprechende, in den beiden anderen Abteilungen deutschsprechende Wehrmänner einzuteilen.
Die beiden deutschsprachigen Abteilungen werden aus dem freiwerdenden Personal der aufzulösenden Leichten Fliegerabwehrabteilungen (siehe Ziff. 132) gebildet. Für die französischsprachige Abteilung müssen die Wehrmänner «du Groupe léger mobile de défense contre avions 1» entnommen werden. Diese Abgänge werden aus den Leichten Fliegerabwehrabteilungen (deutschsprachig) ersetzt. «Le Groupe léger mobile de défense contre avions 1» wird somit in eine zweisprachige Formation umgewandelt.
1482
131.3
Einführung
Division
Auf I.Januar 1985
Mob r
XX
11
Auf I.Januar 1986
Mechanisierte Division 11
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteihmg
Mob|X|
XX
Mechanisierte Division 4
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung
Division mécanisée l
Groupe mobile d'engins guidés de défense contre avions
Mob\S]
XX
132
Auflösung der Leichten Fliegerabwehrabteilungen
132.1
Veranlassung
Im Bericht über das Leitbild der militärischen Landesverteidigung in den achtziger Jahren (Armee-Leitbild 80) vom 29. September 1975 (BB1 1975 II 1706) ist dargelegt, dass die Bestandeslage dazu zwingen werde, einzelne Formationen umzuwandeln oder aufzulösen. In Übereinstimmung mit den seinerzeit festgelegten Grundsätzen wird nun beantragt, die Leichten Fliegerabwehrabteilungen der Fliegerabwehrregimänter aufzulösen.
132.2
Begründung
Die Bestände für die neuen Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen und diejenigen für die anderen Vorhaben der Fliegerabwehrtruppen sind im Rah-' men des Persbnalkontingentes der Fliegerabwehrtruppen nicht zusätzlich realisierbar. Das Personal muss bereits vorhandenen Stäben und Einheiten entnommen werden. Zudem steht fest, dass die Zahl der ausexerzierten Rekruten in den kommenden Jahren nicht mehr genügt, um alle Formationen der Flieger·und Fliegerabwehrtruppen mit dem notwendigen Nachwuchs zu versehen/Eine dauerhafte Lösung des Problems ist nur möglich, wenn in Zukunft auf bestimmte Verbände verzichtet wird. Mit der Auflösung der Leichten Fliegerabwehrabteilungen wird die notwendige Handlungsfreiheit geschaffen und zugleich die waffenmässige Vereinheitlichung der Fliegerabwehrregimenter erreicht.
1483
132.3
Weiterverwendung von Personal und Material
Das freiwerdende Personal wird wie folgt weiterverwendet: - Aufstellung von zwei Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen, - Ersatz für die «du Groupe léger mobile de défense contre avions 1» entnommenen Wehrmänner (Bildung der französisch sprechenden Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung).
Die freiwerdenden 20 mm Fliegerabwehrkanonen 54 sind zur Ausrüstung der Fliegerabwehrzüge der Mobilen Fliegerradarkompanien und zur teilweisen Umrüstung der Festungsfliegerabwehr vorgesehen. Die 20-mm-Fliegerabwehrkanonen Drilling werden der Reserve zugeteilt.
133
Reorganisation der Flugplatzfliegerabwehr
133.1
Veranlassung
In der heutigen Organisation ist jeder Flugplatzabteilung eine Flugplatzfliegerabwehrbatterie mit 35-mm- und 20-mm-Fliegerabwehrkanonen unterstellt. Die Batterie ist für die Fliegerabwehr zugunsten eines Kriegsflugplatzes bestimmt.
Für die Ausbildung werden diese einzelnen Batterien jeweils in ad hoc Flugplatzfliegerabwehrabteilungen zusammengefasst.
Diese Organisation hat folgende Hauptmängel: - Führung und Einsatz sind wenig flexibel.
Die Bildung von Schwergewichten, der rechtzeitige Schutz von Ausweichflugplätzen und die Anpassung an besondere Verhältnisse erfordern komplizierte Unterstellungswechsel über mehrere Kommandostufen.
- Die Kader der Batterien sind überfordert, Ausbildung, Führung und Einsatz der zwei sehr verschiedenen Waffensysteme können kaum bewältigt werden.
Um diese Nachteile auszumerzen, wird beantragt: a. artreine Flugplatzfliegerabwehrbatterien (20 mm bzw. 35 mm) zu bilden, b. die Batterien in Flugplatzfliegerabwehrabteilungen zusammenzufassen.
133.2
Gliederung der Flugplatzfliegerabwehrabteilungen
Für jedes Flugplatzregiment soll eine Flugplatzfliegerabwehrabteilung mit - einem Stab, - zwei Leichten Flugplatzfliegerabwehrbatterien (20 mm), - vier Mittleren Flugplatzfliegerabwehrbatterien (35 mm), gebildet werden.
1484
Ab I.Jan. 1985
12Bttr
3 Abt
Total neue Formationen: + 3 Stäbe + ; 6 Batterien
2
Auswirkungen
21
Personell
211
Infanterie
Für die 48 neuen Panzerabwehrlenkwaffenkompanien sind rund 5000 Mann notwendig. Die Bestandeslage der Landwehr- und Landsturminfanterie erlaubt es, diese Formationen zusätzlich aufzustellen. Es müssen keine Verbände aufgelöst oder umgeschult werden.
Die meisten Wehrmänner können den kantonal en .Landwehr-Füsilierbataillonen entnommen werden. Die Bestände einiger dieser Bataillone! (Romandie, TI, BS, ZH) gestatten jedoch nur eine minimale Abschöpfung. Für die Umschulung und Umteilung kommen zudem nur Wehrmänner in Frage, die noch ergänzungskurspflichtig sind. Um alle Möglichkeiten flexibel zu nutzen, ist es zweckmässig, auch Überzählige aus den Landwehrgrenadier-, den Landwehrpanzerabwehr- und den Landsturmfüsilierkompanien beizuziehen. Das administrative Verfahren bei der Aufstellung der Panzerabwehrlenkwaffenkompanien des Auszugs hat sich bewährt. In gleicher Art und in enger Zusammenarbeit des Bundesamtes für Infanterie mit den Kantonen sollen deshalb auch die Kompanien der Landwehr gebildet werden.
Der Nachwuchs in die neuen Formationen ist gesamthaft gesehen sichergestellt.
Es! lässt sich allerdings nicht vermeiden, dass Wehrmänner beim Übertritt in die Landwehr aus Formationen der Feldarmeekorps in solche des Gebirgsarmeekorps umgeteilt1 werden müssen.
212
Fliegertruppen
Mit dem elektronischen Datenverarbeitungs-System 79 Flinte kann Personal eingespart werden. Die entsprechenden Reduktionen werden nach Abschluss der Einführung und im Zusammenhang mit anderen Vorhaben realisiert.
1485
213
Fliegerabwehrtruppen
Für die drei Mobilen FKegerabwehrlenkwaffenabteilungen, die drei Flugplatzfliegerabwehrabteilungsstäbe und die zusätzlichen sechs Flugplatzfliegerabwehrbatterien werden rund 1400 Mann benötigt.
Dieser zusätzliche Bedarf wird durch die Auflösung der Leichten Fliegerabwehrabteilungen gedeckt.
214
Verwaltung
Die beantragten Änderungen der Truppenorganisation erfordern zusätzliches Personal in der Militärverwaltung.
Im Bereiche der Panzerabwehrlenkwaffen Boden-Boden 77 Dragon : - l Instruktor (Materialtruppen) für die Ausbildung der zusätzlichen Truppenhandwerker, - l Stelle in der Kriegsmaterialverwaltung für Unterhalt und Bewirtschaftung von Material und Munition.
Im Bereiche der Fliegerabwehrlenkwaffen Rapier: - 7 Instruktoren für die Ausbildung an den neuen Waffen in Schulen und Kursen, - l Instruktor (Materialtruppen) für die Ausbildung der zusätzlichen Truppenhandwerker.
Alle Stellen müssen durch Umlagerungen innerhalb des heutigen Personalkontingentes besetzt werden.
22
Ausbildung
221
Infanterie
Die Erfahrungen aus der Umschulung der Panzerabwehrlenkwaffenkompanien des Auszugs sowie die Ergebnisse der Versuche mit Landwehrtruppen beweisen die Landwehrtauglichkeit der Dragon eindeutig. Das Umschulungskonzept für den Auszug hat sich bewährt. Es soll auch für die Landwehr angewendet werden.
Demnach wird die Umschulung in einem ordentlichen, zweiwöchigen Ergänzungskurs erfolgen. Offiziere und Unteroffiziere haben einen auf sieben Tage verlängerten Kadervorkurs zu bestehen. Auch Motorfahrer sowie das für den verlängerten Kadervorkurs notwendige Hilfspersonal haben zusätzlich zum normalen Ergänzungskurs zwei bis sieben Tage Instruktionsdienst zu leisten.
Die Kompaniekommandanten und die Zugführer werden zudem zeitlich vorgestaffelt zu einem Einführungskurs von einer Woche aufgeboten. Dieser Dienst wird als technischer Kurs angerechnet.
Für die Umschulung wird ein besonderes Umschulungskommando mit spezialisierten Instruktorenequipen eingesetzt. Die Kurse werden je an Ausbildungsstandorten in der West-, Ost- und Südschweiz durchgeführt und die Übungslenkwaffen auf bestehenden Schiessplätzen verschossen.
1486
222
Fliegertruppen 1
' i
Die Umschulung des Betriebspersonals für das elektronische Datenverarbeitungs-System 79 Flinte erfolgt während den Wiederholungskursen im Jahre 1983. Für bestimmte Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten in Schlüsselfunktionen ist aber eine zusätzliche Ausbildung unumgänglich. Es ist deshalb vorgesehen, diese Wehrmänner im Jahre 1984 zu einem zusätzlichen Instruktionsdienst in der Dauer von sechs bis dreizehn Tagen aufzubieten.
223
Fliegerabwehrtruppen
223.1
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen
Die Umschulung wird während zweier ordentlicher Wiederholungskurse in den Jahren 1984 bis 19S6 durchgeführt. Alle Kurse stehen unter der Verantwortung des Kommandos der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen. Zur Vorbereitung auf den ersten dieser Kurse (technische Ausbildung) haben die Kader einen verlängerten Kadervorkurs zu leisten. Das notwendige Hilfspersonal wird ebenfalls zusätzliche Dienste zu leisten haben.
Während die technische Ausbildung auf dem Waffenplatz Emmen vermittelt werden kann, müssen Richtübungen auf Flugzeuge im Gelände durchgeführt werden. Bis die dafür notwendigen permanenten Anlagen vorhanden sind, muss auf improvisierte Waffenstellungen ausgewichen werden.
223.2
Flugplatzfliegerabwehr
Die Reorganisation kann im Rahmen der ordentlichen Dienstleistungen verwirklicht werden.
224
Zusätzliche Instruktionsdienste 1
Die Bewilligung zur Leistung zusätzlicher Instruktionsdienste für den Fall einer Umorganisation oder Neubewaffnung eines Truppenverbandes muss gemäss Artikel 123 der Militärorganisation von der Bundesversammlung erteilt werden.
Derartige Dienste w, erden für die Infanterie (Ziff. 221), die Fliegertruppen (Ziff. 222) und für die Fliegerabwehrtruppen (Ziff. 223.1) beantragt.
23
Finanzielle Auswirkungen
231
Infanterie
Verpflich tungskredite Die für die Beschaffung der Panzerabwehrlenkwaffen benötigten Verpflichtungskredite wurden mit dem Rüstungsprogramm 1981 (BEI 1981 III 1132) bewilligt. Die Kosten für die Einlagerung des Kriegsmaterials und- der Munition hingegen wurden in der seinerzeitigen Botschaft nur ausgewiesen. Die für diese 1487
ober- und unterirdischen Anlagen notwendigen Verpflichtungskredite sind in der laufenden Bauplanung eingestellt. Sie werden mit den kommenden Baubotschaften beantragt.
Zahlungskredite Die Abtragung der oben erwähnten Verpflichtungskredite erfolgt über die Budgets unter der Rubrikbezeichnung «Rüstungsausgaben».
Weitere Zahlungskredite, die direkt mit den Budgets beantragt werden sind notwendig für: - allgemeines Korpsmaterial für die neuen Einheiten 5000000 Franken; - einmalige Aufwendungen für die zusätzlichen Dienstleistungen und für die Umschulungs-Munition etwa 13,1 Millionen Franken. Die Kosten verteilen sich auf die Jahre 1984 und 1985 ; - ab 1985 wiederkehrende Aufwendungen von etwa 10 Millionen Franken für die Instruktionsdienste der neuen Einheiten und insbesondere für Munition.
232
Fliegertruppen
Verpflichtüngskredite Die notwendigen Kredite wurden mit dem Rüstungsprogramm 1979 bewilligt (Ziff. 121).
Zahlungskredite Für die zusätzlichen Instruktionsdienste muss ein Betrag von 40000 Franken budgetiert werden. Es entstehen keine wiederkehrenden Kosten.
233
Fliegerabwehrtruppen
Verpflichtungskredite Die Verpflichtungskredite für die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensystems Rapier wurden mit dem Rüstungsprogramm 1980 (BB1 1980 III 1445) bewilligt. Den erforderlichen Krediten für die Ausbildungsbauten haben Sie mit den Baubotschaften 1981 und 1982 (BB1 1981 I 1229 und BB1 1982 I 1205) ebenfalls zugestimmt. Die Kredite für den externen Richtplatz werden voraussichtlich mit der Baubotschaft 1984 beantragt.
Zahlungskredite Die Abtragung der oben erwähnten Verpflichtungskredite erfolgt über die Budgets unter der Rubrikbezeichnung «Rüstungsausgaben».
Als Folge der Umschulung müssen nachstehende zusätzliche Zahlungskredite eingestellt werden: - einmalige Mehrkosten von 20 000 Franken. Sie verteilen sich auf die Jahre 1984 und 1985; - ab 1985 wiederkehrende Aufwendungen von etwa 250 000 Franken für die Instruktionsdienste der neuen Formationen.
1488
Fur allgemeines Kprpsmaterial sind keine zusatzlichen Kredite notwendig. Es kann aus den aufzulosenden Leichten Fliegerabwehrabteihmgen iibernommen werden.
Einsparungen Die Auflosung der Leichten Fliegerabwehrabteilungen hat jahrliche Einsparungen von etwa 600 000 Franken zur Folge.
234
Ubersicht Verpflichtungskredite
Zahlungskredite Mio.Fr.
einmalig
wiederkehrend
Einsparung wiederkehrend Mio. Fr.
Infanterie Waffen und Zubeh6r Bauten Allgemeines Korpsmaterial Ausbildung
bewilligt zu beantragen -
5,0 1.3,1
10,0
Fliegertruppen Material Ausbildung
bewilligt -
Fliegerabwehrtrtippen \
.
0,04 .
Waffen und Zubehor . . . . . . bewilligt B a u t e n . . . . . . . . . . J . . . . . . . bewilligt und zu 1 beantragen Allgemeines Korpsmaterial Ausbildung...'..'..!. . j . . . ' . . . -
3
0,02
0,25
; 0,6
Verwirklichungsplan
Zeitpunkt
Was
Bemerkungen
Aufl.Januar 1985
Infanterie: Bildung von 24 Panzerabwehrlenkwaffenkompanien Landwehr/Landsturm
Einfiihrungskurse fur Kommandanten und Zugfiihrer 1983 und 1984 Umsehulungskurse 1984im ordentlichen Erganzungskursrhythmus der betreffenden Kampfbrigaden.
Fliegertruppen: System Flinte einsatzbereit
1489
Zeitpunkt
Was
Bemerkungen
Fliegerabwehrtruppen : Bildung einer Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung Auflösung einer Leichten Fliegerabwehrabteilung
Umschulungskurs I 1984 Umschulungskurs II 1985
»·Mob,
Bildung von 3 Flugplatzfliegerabwehrabteilungsstäben, von 6 Leichten Flugplatzfliegerabwehrbatterien und 12 Mittleren Flugplatzfliegerabwehrbatterien.
Auflösung von 12 Flugplatzfliegerabwehrbatterien.
Keine Umschulung notwendig.
12x[äj -»3x
Zeitpunkt
Was
Bemerkungen
Auf 1 . Januar 1986
Infanterie: Bildung von 24 Panzerabwehrlenkwaffenkompanien Landwehr/ Landsturm
Einführungskurs für Kommandanten und Zugführer 1984 und 1985.
ordentlichen Ergänzungskursrhythmus der betreffenden Kampfbrigaden.
Fliegerabwehrtruppen : Bildung von 2 Mobilen Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen Auflösung von 6 Leichten Fliegerabwehrabteilungen Umwandlung du Groupe léger mobile de défense contre avions 1 in einen gemischtsprachigen Verband französisch-deutsch.
mob
1490
Umschulungskurs I 1985 Umschulungskurs II 1986
Ordentlicher Wiederholungskurs.
4
Richtlinien der Regierungspolitik
Diese Vorlage, die als letzter wesentlicher Schritt zur Realisierung des ArmeeLeitbildes 80 bezeichnet werden kann, stimmt mit den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 1979-1983 (BB1 1980 l 588, 2. Hauptteil, Ziff. 132) überein.
5
Rechtliches
Nach Artikel 6 Absätze l und 2 des Beschlusses der Bundesversammlung vom 20. Dezember 1960 (SR 513.1) über die Organisation des Heeres (Trappenordnung) wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten im Anhang A und die von den Kantonen zu stellenden kantonalen Formationen im Anhang B zum Beschluss festgelegt. Beide Anhänge sind nicht veröffentlicht worden: i Die in dieser Botschaft vorgesehenen Massnahmen erfordern eine Reihe von Änderungen in diesen Anhängen. Sie sind in einer ebenfalls nicht veröffentlichten Sonderbeilage zum beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zusammengestellt, der den Mitgliedern der ständigen Militärkommissionen vorgelegt wird.
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Änderung der Anhänge A und B stützt sich auf Artikel 45 und die Anordnung von zusätzlichem Instruktionsdienst auf Artikel 123 der Militärorganisation (SR 510.10).
Nach Artikel 220 der Militärorganisation unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss nicht dem Referendum.
9066
1491
Truppenordnung
Entwurf
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 45 und 123 der Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft1), nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 19832), beschliesst:
I Die Anhänge A und B 3 ) zur Truppenordnung vom 20. Dezember I9604) werden entsprechend den in den Anhängen3) zu diesem Beschluss enthaltenen Angaben geändert.
II Zusätzliche Instruktionsdienste haben zu leisten: a. Im Jahre 1984 bestimmte Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten für den Einsatz am elektronischen Datenverarbeitungs-System 79 Flinte.
Dieser Dienst hat eine Dauer von sechs Tagen für 58 Offiziere, 12 Unteroffiziere und 24 Soldaten bzw. von dreizehn Tagen für 34 Offiziere, 10 Unteroffiziere und 4 Soldaten.
b. In den Jahren 1984 beziehungsweise 1985 die für die Einteilung in eine Panzerabwehrlenkwaffenkompanie Typ D-G (Landwehr/Landsturm) vorgesehenen Offiziere, Unteroffiziere, Motorfahrzeugführer und das für den Vorkurs notwendige Hilfspersonal.
Diese zusätzlichen Instruktionsdienste bestehen: 1. für Offiziere in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf sieben Tage; 2. für Unteroffiziere in der Verlängerung des Kadervorkurses von drei auf sieben Tage; 3. für Motorfahrzeugführer in der Verlängerung des Ergänzungskurses um fünf Tage ; ') SR 510.10
2
3 4
> BB1 1983 I 1478
> Nicht veröffentlicht.
> SR 513.1
1492
Truppenordnung 4. für das Hilfspersonal in der Verlängerung des Ergänzungskurses bis zu sieben Tagen.
c. In den Jahren 1984 beziehungsweise 1985 die für .die Einteilung in Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenformationen vorgesehenen Offiziere und Unteroffiziere sowie das für den Vorkurs notwendige Hilfspersonal.
Diese zusätzlicher! Instruktionsdienste bestehen: 1. für Offiziere in der Verlängerung des Kadervorkurses von vier auf sieben Tage ; 2. für Unteroffiziere in der Verlängerung des Kadervorkurses von drei auf sieben Tage; 3. für das Hilfspersonal in einer Verlängerung des Wiederholungskurses bis zu sieben Tagen.
III 1
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich, unterliegt jedoch aufgrund von Artikel 220 der Militärorganisation der-Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht dem Referendum.
2 Er tritt am 1. Januar 1984 in Kraft
9066
58
Bundesblatt 135. Jahrg. Bd. I
1493
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft über die Änderung der Truppenordnung vom 16. Februar 1983
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1983
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
14
Cahier Numero Geschäftsnummer
83.013
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
12.04.1983
Date Data Seite
1478-1493
Page Pagina Ref. No
10 048 949
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