90 des ganzen Budgets auf. Die 100,000 n. Fr.

aber find ungefähr der Viertheil des ganzen

Budgets.

Eine Konsequenz dieses Minderheitsvorschlages ist dann, daß der jährliche Beitrag des Univerfitätskantons in demjenigen Falle, der im letzten Absatz des §. 91 vorgesehen wird, fich nicht um ein Fünftheil, fondern um ein Viertheil des jeweiligen Betrages der Zinse des Universitätsfonds verringert.

Zu

§.

94.

Man will keinen befondern oder privilegirten Ge# richtsstand für die Stndirenden an der eidgenöffischen Universität, was mit unsern vaterländischen Einrichtungen und Versassungen durchaus unverträglich und auch nicht im Interesse der sittlichen Bildung unsrer Jugend wäre.

Dagegen mnß es der Universität, wie jeder Bildungsanstalt, eingeräumt werden, die Vorschriften für ihre Disciplin aufzustellen und zu handhaben.

# S T #

Budget der Ausgaben für die Universität.

Neue Fr.

I. Befoldung des Lehrerpersonals laut §. 44 300,000 H. Besoldung des akademischen Geistlichen §.92 3,000 HI. Sammlungen :

a. Bibliothek : Anschaffungen N. Fr. 10,OOO Personal 2,000

12,000 ilebertrag : 12,000.303,000

91

uebertrag: 12,000.303,000 b. Chemisches Laboratorium :

Unterhalt 3,000 Abwart 700

3,700

c. Physikalisches Kabinet : Anschaffung und Versuche 2,000 Abwart 700

2,700

d. Mineralogisch-Geologische Sammlung:

Anschaffungen

1,500

Untersuchung des Sandes 1,300

Abwart

e. Botanik:

700

3,500

Unterhalt des

Gartens

9,700

Personal Herbarien

4,300 800

Abwart

700 15,500

NB. Ohne den Pflanzenhan-

del in Verbindung mit dem botanischen ©arten.

Dagegen mit dem Pflanzenhandel nur f. Zoologische Sammlungen, Inbegriffen vergleichende Anatomie: Unterhalt 1,500 Assistenten 600 Ausstopfer 900

8,500

3,000 Uebertrag : 33,400.303,000

92 Ucbertrag: 33,400303,000 g. Anatomische Sammlung : Unterhalt i,2OO Personal 1,3OO

2,500

h. Physiologische Sammlung: Unterhalt 1,4OO

Assistent

i. Klinische Anstalten :

600

Geburtshülfliche

150

Pharmaeeutische

150

Chirurgische

2,000

200

Unvorhergesehenes

500 600

Totalausgabe für Sammlungen IV. Für praktische Uebungen der Studirenden sonne für Preise

39,000 3,000

V. Stipendien

7,000

VI. Beamtnngen und Verwaltung je.

1) Präsident des Universitätsraths 6,000 2) Universitätsrath, Entschädigung und Reifegelder 5,OO0 3) Kanzlei, Duästur und Drucksachen 6,000

4) Pedelle

3,000

5) Beheizung und Beleuchtung

6,OO0

VII. Jährliche Beiträge an Fonds : 1) Universitätsfond 2) Penfionsfond

20,OOO 2,000

26,000

_22,OOO

Summa der jährlichen Ausgaben neue gr. 400,000

93 Erläuterungen zum fBiidgct.

Zu L Vergleiche den Bericht zu §. 44.

Zu III. a. Obwohl der Ort, an welchen die Uni...erfität verseizt wird, jedenfalls namhafte Bibliotheken der Universität zur Benutzung darbieten wird, so ist doch vorauszusehen, daß keine vorhandene Büchersammlung für den Umfang sämmtlicher Fakultäten genügen kann. Wenn somit viele Lücken aus frühern Zeiten nachzutragen find, fo find itberdieß aus vielen Gebieten jährlich große und kostbare Werke als eigentliche Bibliothekwerke anzuschaffen.

Denn eine reiche Bibliothek ist ein erstes Erforderniß zu wissenschaftlichen Studien und nichts Beklemmenderes, als der Mangel an Büchern, die nothwendig find und doch das Vermögen des Einzelnen übersteigen.

Die Fr. 2000 für das Personal wären für Bibliothekar. Sekretärarbeiten und Gehülfen bestimmt, da vorauszusetzen ist, daß gerne ein Professor die Oberleitung der Bibliothek übernehmen würde.

Die Ansätze für die Sammlungen find alle aus eingeholte Gutachten von Sachkundigen mit Rückficht ebensowohl auf verständige Sparsamkeit als auf das Bedürfniß der Wissenschaft gestellt. Im Besondern ist zu bemerken (bei d.), daß der Posten "zur Untersuchung des Landes" abgesehen von der dadurch ermöglichten Bereicherung der Sammlungen in geologischer und oryktognostischer Beziehung auch von bedeutendem praktischen Nutzen sein kann.

Zu e. Den botanischen Garten stellt der Univerfitätskanton der Anstalt bepflanzt und eingerichtet sammt Geräthfchaften und Mobiliar zur Verfügung, die Kosten der Unterhaltung fallen dagegen dem Bunde zu. Die Wichtigkeit des ..Jaches in unserm für botanische Studien

94 x so bedeutenden -.Baterlande rechtfertigt den auf den ersten Anblick etwas unverhältnismäßig scheinenden Posten. Die Möglichkeit der Erfparniß von jährlich 7000 Fr. vermittelst des Pflanzenhandels ist durch die Erfahrung bewiesen.

Zu i. Die Anfätze für die klinischen Anstalten sind bestimmt für Anfchassungen und Ergänzungen kleiner Instrumente und kleiner Sammlungen, die in der Klinik stets bei der Hand sein müssen. Denn es wird angenommen, daß der Kanton oder der Ort die Spitäler, die er zur Verfügung stellt, nach wie vor in eigenen Kosten unter-

hält.

IV. Der Posten zur Aufmunterung der Studirenden bei praktischen Hebungen und zu Prämien für gelöste Preisfragen dürfte eher zu klein, als zu groß erfcheinen.

Zu VII. 2) Dieser Zuschuß zum Pensionsfond (f.

§. 46) erscheint allerdings klein. Es ist aber zu bernerken, daß der Fond in den ersten Iahren wahrscheinlich wenig oder gar nicht in Anfpruch genommen werden wird, also durch diesen Zuschuß und durch die festzusetzenden Abzüge von den Honoraren und Beiträgen aus Besoldungen in einigen Iahren eine ziemliche Höhe erreichen kann. Immerhin ist der Ansatz als approximativ und als provisorisch anzusehen.

Bern, den 1. Iuli 1851.

Namens der Kommission, Der P r ä s i d e n t : St. FranseiniDer Berichterstatter: Dr R. Rauchenstein.

95

4.) Allgemeine »otifcirung fur

(Mtttwttfl riwr fdjwöfrifdjen firnwrftf ni.

Von Dr. F e d e r e r .

(Sîon bern SSerfasser lediglich até SOÎatertal jur B enti jung für bie SSerictjt.rfiattung eingegeben.)

Beitrag zur .-Beleuchtung fcesBeîwrsmfes/ ttom konfesjtonellen / zunächil Dom katholischen Standpunkte aus.

Das Hohe und Schöne der Idee einer gemeinsamen schweizerifchen Universität, das Wünschbare ihrer Realifirung in späterer Zeit ist auch von den dermaligen Opponenten in der Kommission anerkannt, das Bedürsniß ober ihrer sofortigen Begründung, das acht Schweizerische, das Nationale derselben ist von den fünf Verteidigern nachgewiefen worden a. in wissenschaftlicher, b. in politifcher und c. in ökonomifcher Beziehung. In jeder dieser drei Beziehungen ist auch die katholische Sch.t)...iz betheiligt. Auch ihr muß großer Gewinn werden, wenn die Zersplitterung der einzelnen Kräfte durch Vereinigung aufgehoben, wenn das wissenschaftlich und ökonomifch Ungenügende vermieden und das dadurch Ersparte für Zweke verwendet werden kann, die dem katholischen Volke in den einzelnen Kantonen und Bisthümern näher am Herzen liegen.

96

Ist die zu begründende Universität eine in ihrer Art einzige, eine wahrhaft nationale, a. durch Vereinigung der gefammten Eidgenossenschaft, b. durch Verbrüderung der in drei Sprachstämme getrennten künftigen weltlichen und geistlichen Angeftellten des Landes und jenes Theiles der Bevölkerung, der auf höhere Bildung Anspruch macht, und hinab in's Volk wohlthätfg wirken soll, c. durch Hebung jener Zweige der Wissenschaft, welche unserm Lande näher angehören, in ihm wurzeln, in ihm schon zu erfreulicher Blüthe gediehen find,

z. B. allgemeine und spezielle Geschichte des Va-

terlandes und seiner Gauen, naturgeschichtliche Wissensrhaften, schweizerische Staats- und Rechtslehre u.

s.

w.,

d. durch Unterordnung der Studirenden unter die Ge# setze des Freistaates, dadurch dann auch Besreiung des UnitKvsitätslebens von exemptem Gerichtsstande, der Fakultäten vom Zunftgeiste u. s. w., dann muß nothwendig dieser Gewinn auch der katholischen

Schweiz zu Theil werden.

Gerade diese Vereinigung der studirenden Iünglinge beider christlichen Konfeffionen des Vaterlandes an einer und derselben höchsten Lehranstalt ist die lezte und höchste Vollendung des nationalen ©epräges, das die schweizerische Hochschule vor so vielen andern in ihren Eigenthümlichkeiten auszeichnen wird, gür beide Konfesfionen muß diese Vereinigung gleich ersprießlich werden. Die ©..einigten jeder Konfesfion werden innerlich erstarken, die Erstarkten werden Achtung sich erwerben und mit Würde vor den Mitchristen anderer Konfesfion da stehen.

Humanes Zusammenleben wird die Frucht dieser Erstar-

97 kung fein. Nur abgeflossene, einseitige Bildung macht intolerant und verwendet ihre Kraft auf Befehdung, Verfolgung und Proselytenmacherei, während human gebildete und human geleitete Christen jeder Konfeffion die neu errungene Kräftigung nur dazu ausbeuten werden um in redlicher konfessioneller Ueberjeugung und Ansicht fur innere Belebung religiösen Sinnes und entsprechende sittliche Veredlung der Konfesfionsangehörigen, eben dadurch aber zur Festigung und Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes zu arbeiten und diesem, und nur diefem schönen Wetteifer zwischen verschiedenen Konfessionen ihr Leben zu widmen.

Zur Aufhellung der Begriffe und zur Beseitigung der Schwierigkeiten, welche vorgeblich der Einführung einer katholischen theologischen Fakultät an der fchweizerischen gemeinsamen Hochschule entgegen stehen, lohnt es fich wohl der Mühe, auf frühere und neuere Zustände der katholischen Schweiz einen umfassenden Rückblick zu werfen.

Eines steht fest: wollte man eine vaterländische Hochschule ohne katholische theologische Fakultät, dann müßte der h. Bundesrath von vorneherein darauf verzichten, ein solches Projekt der hohen Bundesversammlnng beliebt machen zu wollen.

Was nur der halben Schweiz zu gut käme, was nur die eine protestantische theologische Fakultät an der Spitze trüge, wäre auch nur eine protestantische Hochschule, somit nie und nimmer Gegenstand der Dotirung durch die gesammte Eidgenossenschaft. Wie fehr dieses eingesehen wird, zeigt der Umstand, daß nur eine Stimme in unserer Kommisfion für eine getrennte katholische theologifche Lehranstalt sich erhoben hat.

7

98

Schon im Jahre 1832, am 20. September in dem Konkordatsentwurfe für eine schweizerische Univerfität, deren Siz in Bern oder Zürich sein sollte, steht in Art. 14 an der Spitze der fünf Fakultäten eine katholifche theologische, und in Art. 13 ist der Univerfitätsstadt überbunden, für einen entsprechenden katholischen Cnllus Vorsorge zu treffen. Männer von Ansehen, deren Namen jetzt noch guten Klang unter uns haben, Professor Monnard, Bürgermeister Heß , Staatsrath von Tavel, A.

Häusler J. U. D., und Professor Rossi hatten jenen Entwurf der Tagfatzung vorgelegt. Man ging also von der Anficht aus, eine schweizerische Hochschule müsse eine paritätische sein.

Wollte man dagegen nach einer Zuschrift aus Luzern von Bundeswegen eine getrennte deutsche theologische Fakultät daselbst, oder auch noch anderöwo eine franzofifche und wieder an einem dritten Orte eine italienische gründen, so hieße das offenbar die Kräfte zerfplittern, das hemmende engherzige Sonderwefen forternähren, die Katholiken von den Vortheilen bürgerlicher Vereinigung durch den Bund theilweife ausfchliefjen, ja auch den Protestanten das Nationale in voller Bedeutung dadurch an der zu errichtenden Univerfität verkümmern. Wie ganz anders sprechen fich in den Petitionen unserer studirenden Iugend im In- und Auslande die Stimmen der katholischen Jünglinge, darunter auch manche Theologen aus der deutschen und italienischen Schweiz hierüber aus !

Sie wollen nur eine, eine gemeinsame, eine beide Konfesfionen zu brüderlicher Einigung im fpätern Berufsleben verbindende Hochschule. Wie wir, die Alten in der Uni* verfitätskommiffion, nochmals die Adern vom jugendlichem Blute durchströmt fühlen, indem wir uns mit der Hoffnung des Landes, mit der Zukunft der Auserkohrnen

* 99

unter den Söhnen desselben beschäftigen, fo mögen auch die Behörden des Bundes bei Berathung der Universitätsfrage im Hinblicke auf die laut ausgefprochenen Wünsche der schweizerischen Jugend zu kaltes Abwägen mäßigen und mehr des neuen Bundes Zukunft bedenken.

Die Vergangenheit der katholischen Schweiz ist die

zuverläpige phrerin zu dem, was sie durch die Stiftung einer Hochfchule mit vollem Rechte zu erwarten hat.

Schauen wir auf die katholische höhere Bildung der Schweiz in vorigen Jahrhunderten zurück, so finden wir in den zahlreichen Lyzeen ein höheres über dem Gymnafialstndium errichtetes philosophisches Studium, gewöhnlich in einem Kurse von 2 Jahren, finden dieses selbst bei den Jesuiten und Erjesuiten, finden es in andern Klosterschulen. Das erste Jahr war gewöhnlich der Logik, Metaphyfik, Anthropologie, Moralphilosophit und mache* matischen Fächern, später auch der Geschichte, das zweite den physikalischen und weitern mathematischen, später auch naturhistorischen Fächern gewidmet. Von da jan erst gingen die Jünglinge hinüber zu den theologischen Studien am Lyzeum in dreijährigem Kurse, oder auf Univerfitäten Deutschlands, ebenfalls zur Theologie für zwei bis drei Jahre, um dann von dort behufs speziellerer Vorbereitung und Vorübung für die Seelforge in die Priesterfeminarien ihrer Diöjefanbischöfe heimzukehren.

Jene, welche Aerzte und Juristen werden wollten, gingen eben fo von jenem 2jährigen philofophischen Kurse an die Univerfitäten des Auslandes. -- Auch die Berechtigten zur Borromäischen Stiftung widmeten in Mailand und Pavia vergängig der Theologie zuerst ihre Zeit vorzugsweise den philofophifchen Studien.

Noch jetzt find es die ältern, die in den fchwer bewegten Zeiten gemäßigten, ruhigen, dem politischen Trei-

100 ben abholden Priester in den katholischen Kantonen, welche auf folchem Wege für ihren Berns fich herangebildet hatten. Gegenüber der mangelhaften und einfeitigen Bildung in Seminarien mit Uebergehung der allgemeinen philosophischen Studien, wie fie jetzt da und dort will anempfohlen werden, war jener Studiengang, wie wir ihn bezeichnet haben, der herkömmliche, und zwar in solchem Maße, daß jezt noch vor dem Eintritte in die bischöflichen Priestevfeminarien die Theologen in mehreren Theilen der Schweiz über die Hauptfächer des philofophischen Kurses Ausweise beibringen müssen. So war es in dem alten ehrwürdigen Bisthume Konstanz, dem vom Rhein und Bodensee bis an den Gotthard und an die Grenze des Bisthums greiburg der größte Theil der katholischen deutschen Schweiz angehorte. Das ist auch der Studiengang, den die Ausgezeichnetsten unter den Theologen und Bischöfen in der Schweiz und in Deutschland bisher eingehalten haben und dadurch anerkannte Zierden ihrer Kirche geworden find. Was auch anderswo, in Italien und Frankreich, in anderer verkümmerter und exklusiver Form herkömmlich sein mag, oder erst noch eingeführt werden will, kann der ehemals konstanzifchen deutschen Schweiz keinen Ersatz bieten für den bisherigen frei gestatteten Zutritt zu -den Studien der Philosophie und Theologie an Lyzeen und Universitäten. Sich selbst und der k a t h o l i f c h e n d e u t s c h e n Schweiz ist es d i e E i d g e n o s s e n s c h a f t f c h u l d i g , dieses g e i s t i g e Erbe vom u r a l t e n B i s t h u m e Konstanz her, d i e s e k i r c h l i c h e O b f e r v a n z u n d r e c h t l i c h fests t e h e n d e E r r u n g enfch a f t z u b e w a h r e n , w a s e b e n i n W a h r h e i t durch e i n e s c h w e i z e r i s c h e p a r i t ä t i s c h e Hoch schule und durch e i n e e h r e n voll b e d a c h t e katholische theologische Fakul-

101 tät an d e r s e l b e n g e s c h e h e n wird. Zum Ueberflusse hat der Bund analoge zu Recht bestehende Thatfachen anderer Länder sür sich, die paritätischen Hochschulen Bonn und Breslau im preußischen, Tübingen im würtembelgischen Staate, welche alle mit gesonderten protestantischen und katholischen theologischen Fakultäten ausgestattet find. Was in neuerer Zeit verhältnißmäßig schwache schweizerische Kantonalbehörden zu behaupten wissen, das wird man der starken Bundesmacht im Ernst streitig zu machen sich nicht versucht fühlen.

Das so eben Hervorgehobene ist einer der wichtigsten Punkte, auf welchen die Aufmerksamkeit der fchweizerifchen Staatsmänner, denen das Gedeihen und die geistige Wohlfahrt der beiden christlichen Konfessionen des Landes am Herzen liegt, sich ganz besonders zu richten hat.

Konservative Stimmen in unserer Kommission haben in kläglicher Schilderung ein Iammerbild entworfen von dem Zustande, in welchem die angehenden katholischen Priester der französischen (und theilweife auch der italienischen Schweiz) aus den für unfer Land nicht berechneten franzöfifchen (und italienischen) theologischen Schulen und Seminarien in die Heimath zurückkommen. Den nnansweichlichen eigentümlichen Verhaltnissen unter uns fo fremd, nicht nur den kantonalen und eidgenössischen Verfassungs.-- und Bundeszuständen nicht besreundet, sondern auch feindselig mehr oder weniger gegen dieselben gestimmt, oft alles republikanischen Sinnes baar, berauben fie sich nnd die ihrer Seelforge anvertrauten Gemeinden großentheils jenes segenvollen Einflusses auf die nothwendige bürgerliche Ordnung, den fie, wenn vaterländische Heranbildnng unter und mit ihren Mitbürgern vorausgegangen wäre, durch ihren kirchlichen Eifer und Ernst zu verbreiten im Stande gewesen wären. -- Ganz dem schönen

102 Lande der Väter anzugehören, "jeder Zoll ein Schweizer" zu sein, ist nicht unvereinbar mit der rigorosesten kirchlichen Stellung des katholischen Geistlichen. Der katholifche ..Theologiestudicrende wird auch darin ein lokendes Motiv zum Besuche der gemeinsamen Hochfchule erbliken, daß fchon im philosophischen Kurse fich ihm Gelegenheit .bietet, Vorlesungen in der theologischen Fakultät zu hören, und als Theolog besondere Zweige der philosophischen Abtheilung noch frequentiren zu können.

Daß den katholischen Kirchenobern Förderung der Wissenschaft und allgemeine höhere Bildung am Herzen liege, bezeugt die Gerichte. Gingen nicht von den Häuptern der katholischen Kirche vor der Reformationszeit die meisten Hochschulstiftungen aus? Erinnere man fich nur des Papstes Pius des Zweiten, der als armer, namenloser Jungling zur Zeit des Coneiliums in Basel gelebt hatte, sodann als Aeneas Sylvius Pieeolomini von Siena in der gelehrten Welt hochberühmt war.

Willig kam er in Mantna den Baslern entgegen, als fie ihn um feine Hülfe für Gründung einer Hochschule angingen/ und fprach freudig die denkwürdigen Worte, an die uns einer der eifrigsten Vorkämpfer für eine schweizerische Hochschule, Professor Dr. Trorler, in unfern Sizungen gemahnt hat: "Nichts Größeres ist denSterb"lichen gegeben, als die Perle der Wissenschaft erarbeiten ,, zu können. Sie erhebt vom Staube den unendlichen " Geist. Kein Gut wird wie fie durch Mittheilung immer "größer. Wie sollte der apostolische Stuhl, der zur ,,Beförderung des Guten ist, solche Bitte unerfüllt lassen?

"Ia, im Namen Gottes ! Möge es zum großen Vor-

"theile des Glaubens, des Rechts und aller Geistes,,bildung sein!"

103

Wie viel in des Vaterlandes bisherigen Gefchiken von der Bildungsstufe und Bildungsweise seiner geistlichen Führer abhängig gewesen, sieht auch ber denkende Katholik in der abgelaufenen ersten Hälfte des Iahrhunderts. Wie der Protestant ruft daher auch der gebildete Katholik von feinem Standpunkte aus dem hohen Bundesrathe, der hohen Bundesversammlung zu: Vieles, Alles so zu sagen, was bisher im neuen Bundesleben mit schweren Geldopfern ist ausgeführt worden und noch in Berathnng liegt, ist geschehen und gefchieht zumeist für materielle Zwcke; darum waget hochherzig nun auch ein namhaftes Opfer für höhere, für geistige Güter: " S c h e n k e t den S c h w e i z e r n die " g e m e i n s a m e H o c h s c h u l e und in und mit der,,selben uns Katholiken die katholische theolo-

"gifche Fakultät!"

...Beleuchtung î>er 3lï>tl)eilung ber katholischen .Xieologte im Schema der Professoren/ Seljrfächer uni» @eljalte an der schweizerischen Universität.

Von den Lehrpensen der katholischen theologischen Fakultät ist dasselbe zu bemerken, was im Allgemeinen von dem ganjen entworfenen Schema der übrigen Faknltäten ebenfalls als Maßstab und Richtschnur angenommen werden muß: a. die theologischen Fächer in dem vorgelegten Schema find in der Abficht zusammen gestellt, um einen Maßstab für die Professoren und ihre Gehalte,

104

für die Zahl der Ordinariate und Srtraordinariate, für die Verkeilung der Lehrfächer nach Sprachen geben zu können.

b. freier wissenfchaftlicher Bewegung der Fakultät in der Mehrung und Minderung und in der Vertheilung der Lehrfächer unter die vorhandenen Dozenten je nach den fich neu gestaltenden Bedürfnissen in den einzelnen Scienzen, nach den subjektiven Oualifikationen der Professoren und nach der Zahl und Studienrichtung der Theologiestudierenden soll mit jenem Schema nicht vorgegriffen fein, weil es nicht bindende Vorschrift, sondern nur approximatives Bild des Umfanges der Leistungen fein foll.

In Bezug auf die Zahl der Dozirenden am der katholischen theologischen Fakultät ist man von dem Standpunkte der Gleichstellung mit der protestantischen theologischen Fakultät ausgegangen. Wenn auch die Bibelstudien bei den Katholiken nicht jene Ausdehnung haben, wie bei den Protestanten, so wird dafür auf andere gächer, die auf Tradition und kirchliche Autorität Beziehung haben, großes Gewicht gelegt, 5. B. Patrologie, Patristik, Synodik je., wie denn auch Dogmatik und Pastoralztveige ertenfiver müssen behandelt werden.

Der Teffiner wegen müßte auf mögliche Anstellung eines Dozenten italienifcher Zunge Bedacht genommen werden.

Die Dozentenzahl ist als ein später erst erreichbares Maximum zu betrachten. In den Anfängen mögen fünf bis sechs genügen, bis allmälig die schweizerischen Katholiken italienischer und franzöfischer Zunge mit der neuen Schöpfung fich werden vertraut gemacht haben. Aehnliche, wenn auch geringere Minderung in der Zahl für die

105 ersten Jahre dachte sich die Kommission auch bei den übrigen Fakultäten.

Wie in der deutschen Schweiz jetzt schon da und dort in den Vorschulen zur Univerfität das Erlernen der franzöfischen Sprache obligatorisch geworden, so wird der Beschluß der Errichtung der Hochschule diese Maßregel in der ganzen Schweiz allgemein- machen, was den heilsamen Erfolg haben wird, daß die Studirenden der Hochschule, indem das Sprechen und Schreiben der fremden Sprachen noch nicht geradezu zum Verstehen erforderlich ist, mit Nuzen auch andere Professoren, als die in ihrer Muttersprache dojirenden, hören werden.

Das wird auch für die katholischen Theologen der Fall sein. Italienische Studirende befähigen fich ohnehin fehr leicht, französisch Sprechende zu verstehen. Es ließe fich beim Zustandekommen der schweizerischen Universität unschwer eine Zeit denken, wo jeder Studirende ohne Schwierigkeiten in zwei Sprachen wenigstens Vorlesungen anhören wird.

Der theologische Vortrag soll in der Regel in keiner todten Sprache stattfinden. Auch die ängstlichsten Theologen des katholischen Deutschlands gehen hierin einig, höchstens verlangen fie, daß das Jns Canonicum noch theilweife solle lateinisch vorgetragen werden.

Dem innern wissenschaftlichen Nexus nach würden fich die Lehrfächer der katholifchen Theologie also stellen: I. Einleitende und dogmatische Studien : Allgemeine E i n l e i t u n g (Hodegetik), M e t h o d i k

und Eneyklopädie der Theologie, zur Ueberblikung des gefammten Gebietes;

106 A p o l o g e t i k als wissenschaftliche

Grundlage, all-

gemein dogmatisch, von religionsphilosophischem

Standpunkte aus darstellend und Beweise führend ; spezielle D o g mat i k auf rein kirchlichem Standpunkte; das Dogmatische für mehrere Semester berechnet und an die S y m b o l i k fich anschließend.

II. Biblische Studien durch alle theologischen Kurse hindurch : H e r m e n e u t i k des alten und neuen Bundes; Exegese einzelner Bücher des alten und neuen ,Bun# des in den Ursprachen und nach der Vulgata; dazu

biblische Archäologie.

III.

Historischer Verband des theologischen Stoffes, namentlich Kirchengeschichte in mehreren Kursen, Katholisches K i r c h e n r e c h t , Kirchliche A r c h ä o l o g i e , Geschichte d e s Kultus,

S y n o d i k, Patristik,

Patrologie.

IV. Mehr praktische theologische Scienze«: Moraltheologie; P a s t o r a l t h e o l o g i e , mit speziellerer Behandlung der Homiletik, K a t e c h e t i k und

Pastoralpädagogik.

Mit der Moraltheologie ist zu verbinden

die Geschichte der theologischen Scholastik, die Geschichte der Mystik und die Geschichte der Kasuistik.

«*

107

V. Zu den Hülfssächern der Theologiestudirenden gehört das Studium der o r i e n t a l i s c h e n Sprachen.

(Siehe philosophische Fakultät.)

A n m e r k u n g . Wünschbar ist, daß ein Dozent der medizinischen gakultät sür Theologen P a s t o r a l m e d i z i n vortrage.

Akademischer Pfarrer.

Die Notwendigkeit der Ausstellung eines solchen geht hervor aus dem Umstände, daß die Städte der Schweiz, in welchen von Aufstellung der Univerfität die Rede sein könnte, überwiegend protestantische oder überwiegend katholische find.

Im einen, wie im andern galle muß vorgesorgt werden, daß die Parität der Hochschule nach Art. 44 der Verfassung des Bundes eine volle Wahrheit fei. Die Eltern und Familien nicht blos der Theologie-, fondern auch der Philofophie-, Medizin- und Iusstudirenden wollen und verlangen mit Recht konfessionelle Garantien und Beruhigung, um der Anstalt Vertrauen fchenken zu können. Man hätte fich längst fchon angewöhnen sollen, nicht mehr von katholischen Städten zu sprechen, wo Hunderte von Protestanten, von protestantifchen Städten, wo Tausende von Katholiken wohnen. Was einzelne Kantonalverfassungen schon lange angebahnt hatten, wird nun durch die neue Bnndesversassung zusehends zur Wirklichkeit werden. Ie mehr die Ortschaften in ihrer Einwohnerschaft fich paritätifch gestalten, desto mehr werden die Konfeffionen sehen, daß fie numerisch darum doch nicht einbüßen, daß was die eine auf einer Seite gewonnen, der andern auf einer andern Seite eben auch wieder zum Gewinn geworden ist.

108 Sache der Universitätsstadt wird es sein , jener Konfession, die bisher in ihrer Mitte in geringerer Zahl repräsentirt war, freigebig und großmüthig auch ihrerseits entgegen zu kommen.

Etwas Selbstverstandenes ist, daß die Räumlichkeit für den Univerfitätsgottesdienst auch den Theologen für Homiletik, Katecheti! n. zudienen soll. Ein akademischer Pfarrer kann übrigens wesentlich auch in theologischen Lehrfächern aushelfen.

Die akademische Pfarre muß unabhängig von einer etwa schon vorhandenen oder werdenden Pfarre gleicher Konfesfion aufgestellt werden.

Aus denBerathungen derUniverfitätskommisfion ergibt sich, daß fie erwartet, es werden später durch regtementarische Bestimmung Berückfichtigungen stattfinden, a. hinfichtlich der Kollegiengelder katholischer Stndirender, weil solche bisher nirgendswo in der katholi-

schen Schweiz für philosophische und theologische Studien Derartiges bezahlt haben; b. hinfichtlich der Penfionsbeiträge katholifcher geist-

licher Professoren, inwiefern fie als Cijlibatäre auf Witwen- und Waisengelder nicht Anfpruch zu machen im Falle find.

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1851

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2

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44

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.08.1851

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604-604

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