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Schweizerische Bundesversammlung.

Die vereinigte Bundesversammlung hat am 15. Dezember 1898 gewählt: zum Bundespräsidenten für das Jahr 1899 : Herrn Eduard M ü l l e r , von Nidau (Bern), derzeit Vizepräsident des Bundesrates; zum Vizepräsidenten des Bundesrates pro 1899: Herrn Bundesrat Walter H a u s e r , von Wädensweil und St. Gallen; zum Präsidenten des Bundesgerichtes pro 1899 und 1900 : Herrn Dr. Emil R o 11, von Erlach (Bern), derzeit Vizepräsident ; zürn Vizepräsidenten des Bundesgerichtes pro 1899 und 1900: Herrn Bundesrichter Dr. Joh. W i n k l e r , von Luzern.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates,

(Vorn 29. November/l2./15. Dezember 1898.)

Vorgängig der Genehmigung des Militärschultableaus für das Jahr 1899 wird die Abhaltung der nachgenannten Militärkurse festgesetzt wie folgt: Remontenkurs III vom 4. Januar bis 3. Mai in Zürich.

Generalstab: Abteilungsarbeiten vom 9. Januar bis 11. März in Bern.

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Centralschule I a vom 24. Februar bis 7. April in Thun.

Wiederholungskurs für Stabssekretäre vom 2. bis 15. Februar in Thun.

Schule für Unteroffiziere der Füsilierbataillone Nr. l bis 24, 88, 89, 94 bis 96, der Schützenbataillone l, 2 und 8/11, der Positionscompagnien Nr. l, 2, 3 und 4, der Geniehalbbataillone Nr. l und 2, der Kriegsbrüekenabteilung I, der Festungscompagnie III und Sanitäts- und Verwaltungstruppen des I. Armeecorps vom 30. Januar bis 21. Februar in Colombier.

Schule für Unteroffiziere der Füsilierbataillone Nr. 25 bis 60, der Schützenbataillone Nr. 3 bis 5, der Divisionslazarette III, IV und V, des Corpslazaretts II und der Verwaltungstruppen des II. und III. Armeecorps vom 21. Februar bis 15. März in Aar au.

(Vom 12. Dezember 1898.)

Der Bundesratsbeschluß vom 18. Mai 1883 über die E n t s c h ä d i g u n g an die K a n t o n s k r i e g s k o m m i s s a r i a t e bestimmt in Art. 2, Abs. l und 2 (A. S. n. F., VII, 111): ,,Wenn die Einmietung, beziehungsweise Requisition von Trainpferden und Fuhrwerken gemäß den Bestimmungen der §§ 44 und 250 des Verwaltungsreglements durch die Vermittlung der Kantone unter Inanspruchnahme der Kantonskriegskommissäre geschieht, so wird den Kantonen für die daherigen Kosten und Bemühungen ihrer Organe eine Entschädigung von e i n e m F r a n k e n für jedes für längere Zeit eingemietete Pferd oder Fuhrwerk bezahlt, in welcher Aversal Vergütung auch die an die kantonalen Organe auszurichtenden Entschädigungen eingeschlossen sind. In diesem Betrage sind auch die Bemühungen für die Ein- und Abschätzung der Fuhrwerke nach den §§ 250--252 Inbegriffen."· Gemäß dieser Beschlussesbestimmung haben die kantonalen Kriegskommissariate das Recht, für die Einmietung von Trainpferden eine Entschädigung von einem Franken per Pferd zu beanspruchen. Diese Forderung war in frühern Jahren, als den kantonalen Kriegskommissariaten bei größern Truppenübungen wirklich die Einmietung von Pierdon oblag, d. h. sie die Pferde, bereit zur Abgabe an die Organe der Pferdestellung, auf den Einschatzungsplatz schaffen mußten, eine begründete. Da aber die Verhältnisse andere geworden sind und die ganze Arbeit der kantonalen Kriegskommissariate bei der Pferde-

552 Stellung nur mehr in der Inserierung, dem Anschlag von Plakaten, der Vermittlung der Anmeldungen von Privaten besteht, und alles übrige von den Organen der Pferdestellung besorgt wird, ist die bisherige Entschädigung von l Fr. per Pferd zu hoch. Der Bundesrat hat daher Art. 2, Abs. l und 2, des citierten Bundesratsbeschlusses in der Weise abgeändert, daß von nun an den Kantonskriegskommissariaten, falls sie bei der Pferdestellung mitzuwirken haben, nur mehr die Effektivauslagen für Inserate, Plakate etc.

vergütet werden, nicht aber eine Aversalentschädigung von l Fr.

per Pferd ausgerichtet werde.

Der Bundesrat hat den R e k u r s des A. H u g - I n e i c h e n in E n g e l b e r g gegen die Regierung des Kantons Obwalden be: treffend V e r W e i g e r u n g e i n e s W i r t s c h a f t s p a t e n t e s , gestützt auf nachstehende Erwägungen, als unbegründet abgewiesen : 1. Die Beschwerde Hug-Ineichen, die am 4. Oktober 1898 der schweizerischen Post aufgegeben worden ist, ist nicht verspätet eingereicht worden, da die 60tägige Beschwerdefrist gegen den Beschluß des Regierungsrates von Obwalden vom 22. Juni 1898 erst vom 10. August an zu berechnen ist; dieser Beschluß ist nämlich dem Beschwerdeführer nicht vor dem 10. August eröffnet oder mitgeteilt worden, da die Publikation des ,,Inhaberverzeichnisses der Wirtschaftspatente pro 1898/1899tt im Amtsblatt vom 8. Juli nicht als eine direkte Mitteilung der Eröffnung an den Beschwerdeführer angesehen werden kann, eine solche ist aber stets erforderlich, wenn es sich handelt um Berechnung der Beschwerdefrist für einen staatsrechtlichen Rekurs gegenüber einem Beschluß einer kantonalen Behörde, wodurch ein von einer Privatperson gestelltes Gesuch abgewiesen wird CV8'1- Bundesgesetz über die Organisation der ßundesrechtspflege vom 22. März 1893, Art. 41, 178, Ziff. 3, und 190).

2. Art. 2 des obwaldnerischen Landsgemeindebeschlusses betreffend die Abänderung und Ergänzung des Wirtschaftsgesetzes vom 27. April 1887 bestimmt: ,,Die Erteilung, beziehungsweise die Erneuerung von Wirtsehaftskonzessionen kann auch, abgesehen von Art. 5, 6, 10 und 36 des Wirtschaftsgesetzes, aus Gründon des öffentlichen Wohles verweigert, beziehungsweise beschränkt werden (Art. 31, c, der Bundesverfassung)1'. Wenn auf Grund dieser Bestimmung der Regierungsrat des Kantons Obwalden ein Gesuch um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung wegen mangelnden Bedürfnisses abweist, so ist hiergegen, wie dies bereits in

553 den Rekursentscheiden Bucher, Z.umstein und Studier, vom 31. März und 21. April 1891 (Bundesbl. 1892, II, 546, 547 ; 1891, I, 931) ausgesprochen worden ist, vom Standpunkte des Bundesrechts aus nichts einzuwenden. Es ist daher nur die Frage zu entscheiden, ob die Regierung des Kantons Obwalden, indem sie das Gesuch Hugs wegen mangelnden Bedürfnisses abwies, eine Willkürlichkeit begangen oder das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt hat. Dies ist nicht der Fall; denn für die Beherbergung der Fremden im Winter stehen jetzt schon in Engelberg drei Gasthäuser zur Verfügung;, während ein viertes, obwohl für den Winterbetrieb konzessioniert, wegen Mangel an Fremden nie eröffnet worden ist.

Und wenn die Kantonsregierung ausführt, daß im eigentlichen Dorfrayon von Engelberg allein sieben während des ganzen Jahres betriebene Wirtschaften bestehen, die ganze Gemeinde Engelberg aber nach der letzten Volkszählung bloß 1973 Einwohner zählt, so wird das Vorhandensein eines Bedürfnisses nach Eröffnung einer neuen, nur für die einheimische Bevölkerung bestimmten Speisewirtschaft mit Jahresbetrieb nicht mit Unrecht verneint. Ebensowenig ist die vorn Beschwerdeführer behauptete rechtsungleiche Behandlung seiner Person im Vergleiche zu ändern Wirtschaftsbewerbern, speciell im Vergleich zum Eigentümer des Gasthauses zum Schweizerhof, nachgewiesen. Die Stellung der Regierung gegenüber Hug ist eine andere, als sie gegenüber dem Eigentümer des Gasthauses Schweizerhof war. Denn wenn seit 1896, da jenem die Bewilligung erteilt worden war, der Mangel an Fremdenverkehr einen rentabeln Winterbetrieb des Gasthauses Schweizerhof nicht zuließ, so kann sich die Regierung gegenüber Hug gerade zum Zwecke der Abweisung des Gesuches auf diese Thatsache berufen, ohne daß ihr der Vorwurf der Ungleichheit der Behandlung der beiden Gesuche gemacht werden könne.

(Vom 14. Dezember 1898.)

Der bisherige Vizekonsul des Deutschen Reiches in Lugano, Herr B l a n k a r t , hat laut Note der Deutschen Gesandtschaft die nachgesuchte Entlassung erhalten. Mit der interimistischen Verwaltung des erledigten Vizekonsulats ist Herr Karl F r a n k e n in Lugano betraut worden.

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(Vom l5. Dezember 1898.)

Herrn Oberst Jakob 01 b r e c h t in Thun wird die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Instruktors I. Klasse der Verwaltungstruppen und aus der Wehrpflicht auf Ende dieses Jahres unter Verdankung der geleisteteu Dienste erteilt.

Herr Oberst A. Boy de la T o u r erhält die nachgesuchte Entlassung vom Kommando der XVII. Infanteriebrigade und wird unter die gemäß Art. 58 der Militärorganisation zur Verfügung des Bundesrates stehenden Offiziere eingereiht.

Dem Gesuche des Herrn Obersten S. C o u t a u in Genf um Entlassung vom Kommando der Befestigungen von St. Maurice und aus der Wehrpflicht wird unter Verdankung der geleisteten guten Dienste entsprochen.

Die nachgenannten Unteroffiziere der Kavallerie, welche die diesjährige Kavallerieoffizierbildungsschule mit Erfolg bestanden haben, werden zu Lieutenants der Kavallerie (Guiden) ernannt: 1. Wagnière, Eugène, von und in Fey.

2. Von der Mühll, Adolf, von und in Basel.

3. Pittet, Gustav, von Patnpigny, in Aigle.

4. Wunderly, Heinrich, von Meilen, in Zürich.

5. Steuer, Constant, von Montreux, in Lausanne.

Den Regierungen der dem Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Schachteln mit Wertangabe angehörenden Länder (Deutschland und deutsche Schutzgebiete, Vereinigte Staaten von Centralamerika, Argentinien, Österreich-Ungarn, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark und dänische Kolonien, Dominikanische Republik, Ägypten, Spanien, Prankreich, französische Kolonien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal und portugiesische Kolonien, Rußland, Rumänien, Serbien, Schweden, Tunis und Türkei) wird Kenntnis gegeben, daß zufolge der Noten der britischen Gesandtschaft in Bern das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland diesem Vertrage auf 1. Januar 1899 beigetreten sei.

555 (Vom 17. Dezember 1898.)

Der bisherige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Brasiliens in Bern, Herr Dr. Olyntho de M a g a i h à es, ist von seinem Posten abberufen worden.

(Vom 19. Dezember 1898.)

Herr Oberstdivisionär H u n g e r b ü h l e r in Straubenzell erhält die nachgesuchte Entlassung als Kreisinstruktor der V. Division unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Als Mitglied des schweizerischen Schulrates wird gewählt Herr Joseph D ü r i n g, Regierungsrat, von und in Luzern.

Den Kantonen, die pro 1898 Auslagen zur Förderung der Hagelversicherung gemacht haben, wird die Hälfte der Beträge vergütet, die von ihnen für Policekosten und für Beiträge an die Prämienzahlungen der Versicherten verausgabt worden sind. Es beziehen demnach : Zürich Fr. 34,586. 87 Bern ,, 24,550. 85 Luzern ,, 5,190. 19 Schwyz ,, 740. 27 Obwalden ,, 930. 38 Nidwaiden ,, " 1,341.06 Zug ,, 584. 22 Freiburg ,, 3,145. 19 Solothurn ,., 5,137. 34 Baselstadt ,, 493. 33 Baselland ,, 6,402. 06 Schaffhausen ,, 4^244. 27 Appenzell A.-Rh ,, 518. 27 St. Gallen ,, 8,618. 15 Aargau ,, 12,051. 07 Thurgau . . ' , 12,040. 71 Waadt ,, 6,118. 90 Neuenburg ,, 8,173. 03 Genf ,, 7,968. 73 Total

Fr. 142,834. 89

556

Es werden die allgemeinen Bauprojekte folgender Bahnen genehmigt : 1. der elektrischen Bahn Aigle-Leysin, für die Adhäsionsstrecke Bahnhof J. S-Grand Hotel in Aigle und den untersten Teil (km 0--1,114) der Zahnradstrecke Pont de la Grande-EauLeysin ; 2. der Bern-Neuenburg-Bahn für die Teilstrecke km. 21,eoo--31,3oo (Gemeinden Kerzers, Ried, Müntschemier, Ins und Gampelen).

Der Bundesrat hat die Departemente pro '1899 folgendermaßen verteilt : 1. P o l i t i s c h e s D e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundespräsident M ü l l e r .

Stellvertreter : ,, Vizepräsident H a u s e r.

2. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .

Vorsteher: Herr Bundesrat L ach en al.

Stellvertreter: ,, , D e u c h er.

51 3. J u s t i z - und P o l i z e i d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundesrat B r e n n e r .

Stellvertreter : ,, ,, Z e m p.

4. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundesrat R u f f y .

Stellvertreter : " Bundespräsident M ü l l e r .

5. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Vizepräsident H au s e r.

Stellvertreter: " Bundesrat B r e n n e r .

6. Handels-, I n d u s t r i e - und L a n d w i r t s c h a f t s departement.

Vorsteher : Herr Bundesrat D e u c h e r.

Stellvertreter: ,, ,, L a che n al.

7. P o s t - u n d E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .

Vorsteher : Herr Bundesrat Z e m p.

Stellvertreter: ,, ,, Ruffy.

557

Es werden ernannt: 1. zum Kommandanten der Kavalleriebrigade Nr. IV : Major Waldmeyer, Franz, von und in Mumpf, Kommandant des Kavallerieregiments Nr. 6, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zürn Oberstlieutenant der Kavallerie ; 2. zum Kommandanten der Südfront des St. Gotthard: Oberstlieutenant Keyser, Ernst, von Zug, in Zürich, Kommandant des Infanterieregiments Nr. 43, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ; 3. zum Kommandanten der Westfront des St. Gotthard: Major Held, Konrad, von Weiningen, in Frauenfeld, zur Zeit Kommandant des Schützenbataillons Nr. 7, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberstlieutenant der Infanterie ; 4. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. II : Oberst Perrier, Louis, in Neuenburg, zur Zeit Geniechef des I. Arméecorps, unter gleichzeitiger Versetzung desselben zur Infanterie ; 5. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. IV: Oberstlieutenant Courvoisier, Heinrich, in Chaux-de-Fonds, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 7, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ; 6. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. IX: Oberstlieutenant Iselin, Isaak, von und in Basel, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 18, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie; 7. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. X: Oberstlieutenant Bertschinger, Otto, von und in Lenzburg, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 19, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ; 8. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. XIX: Oberstlieutenant Sallmann, J., in Kreuzungen, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 25, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ; 9. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. VII : Oberstlieutenant Thormann, Eduard, von und in Bern, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 13, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ; 10. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. XV: Oberstlieutenant Stiffler, Job. Peter, in Davos, zur Zeit Kommandant des Infanterieregiments Nr. 30, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie ;

£58

11. zum Kommandanten der Infanteriebrigade Nr. XVII: Oberstlieutenant Nicolet, Arnold, von und in Lausanne, Instruktor I. Elasse, unter gleichzeitiger Beförderung desselben zum Oberst der Infanterie.

"W^alilen.

(Vom 15. Dezember 1898.)

Hinanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

-Zollgehülfen:

Herr Adolf Brunner, von Bern.

,, Jules Colomb, voti Provence (Waadt).

,, Severino Gianella, von Flesso (Tessin).

,, Giuseppe Gnocchi, von Leggia (Graubünden).

,, Joh. Jak. Müller, von Azmoos.

,, Adolf Schaufelbüel, von Zurzach.

,, Friedrich Xierlen, von Lausanne.

Post- und Eisenbalmdepartement.

T e l e g r a p h e n v e r w a 11 u n g.

Telegraphist in Mordes (Waadt) :

Herr Heinrich Cavin, von Vuillens, in Mordes.

(Vom 19. Dezember 1898.)

Militär département.

Kanzlist II. Klasse bei der Militärkanzlei : Herr Arthur Althaus, von Unterlangenegg, in Bern.

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21.12.1898

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