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Schweizerisches Bundesblatt

50. Jahrgang. L

Nr. 9.

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23. Februar 1898.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jahre

1897

Tit.

Gemäß Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1897 Bericht zu erstatten.

i Finanz- und Zolldepartement.

A.. Finanzverwaltung.

1. Finanzbureau.

Personelles.

Im Bestand des Personals sind keine Veränderungen eingetreten.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausfuhrungsgesetz eu Art. 39 B.-V. (Banknotenmonopol).

In der Volksabstimmung vom 28. Februar 1897 ist die auf Grundlage von Art. 39 der Bundesverfassung ausgearbeitete Gesetzesvorlage betreffend Errichtung einer schweizerischen Bundesbank mit 255,984 Nein gegen 195,764 Ja verworfen worden.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

20

282 Von den 25 Kantonen und Halbkantonen stimmten 9 für, 16 gegen die Vorlage.

Es ist einleuchtend, daß durch dieses negative Resultat die Bankfrage keineswegs zur Ruhe bestattet ist. Der Art. 39 der Bundesverfassung bleibt fortbestehen, und es ist ein Gebot der dringendsten Notwendigkeit, neue Anstrengungen zur Ausführung dieser Verfassungsvorschriffc zu machen und dem gegenwärtigen Zustande der Unsicherheit, unter welchem so viele Interessen allgemeiner Natur zu leiden haben und die nur durch Schaffung einer richtig organisierten centralen Notenbank ihre Befriedigung finden können, ein Ende zu bereiten.

Schon während der Referendumscampagne hat der zur Verwerfung der Bundesbank vorlage auffordernde schweizerische Handelsund Industrieverein die förmliche Verpflichtung zur unvorzüglichen Vorlage eines neuen Entwurfes auf dem Boden der zweiten Alternative -- centrale Aktienbank unter Mitwirkung des Bundes boi der Aufsicht und Verwaltung -- übernommen, und es darf gewiß nicht minder als eine symptomatische Erscheinung aufgefaßt werden, daß unmittelbar nach der Volksabstimmung, in der außerordentlichen Märzsession 1897, aus denjenigen Kreisen, aus welchen die Bundesbank so wuchtig angegriffen worden ist, folgende zwei Motionen im Nationalrate eingereicht worden sind : Motion Gaudard und Mitunterzeichner.

,,Der Bundesrat wird eingeladen, in einer der nächsten Sessionen Bericht und Gesetzentwurf betreffend die Errichtung einer Nationalbank vorzulegen, welche beschränkte Haftbarkeit und eine vom Staate unabhängige juristische Persönlichkeit besitzen, und deren Kapital durch den Bund, die Kantone und eventuell die Kantonalbanken geliefert werden soll.

,,Die Nationalbank soll ihren Sitz in Bern haben. Das Gèsete wird den "Wahlmodus für die Organe der Bank feststellen, welche unter der Leitung und Aufsicht des Bundes stehen sollen.a Motion Oramer-Frey und Mitunterseicimer.

,,Der ßundesrat wird eingeladen, unter Würdigung des Volksentscheides vom 28. Februar 1897 und mit möglichster Beförderung einen neuen Gesetzentwurf betreffend die Ausführung des Art. 39 der Bundesverfassung vorzulegen."

Wenn weder die eine noch die andere dieser Motionen einstweilen zur Behandlung kam, und wenn das neue Projekt des Handels- und Industrievereins bis zum Schlüsse des Berichtsjahres-

283 noch keine lebensfähige Gestalt anzunehmen vermochte, so war das in den Verhältnissen selber begründet. Nicht nur mag es einer gedeihlichen Weiterentwicklung dieser hochwichtigen Frage zuträglich gewesen sein, wenn zwischen der ersten negativen Entscheidung und der Wiederaufnahme der Streitfrage ein Zeitraum von etwa einem halben Jahre lag, sondern es wäre geradezu ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, den Beratungen über die Unfall- und Krankenversicherung und die Eisenbahnverstaatlichung auch noch die Diskussion über die viel bestrittene Frage der Bundesbank hinzuzufügen. Der Bundesrat konnte um so eher eines Drängens in dieser Angelegenheit sich enthalten, als die Einreichung eines ausgearbeiteten Entwurfes seitens des schweizerischen Handels- und Industrie Vereins auf das Frühjahr 1898 in sichere Aussicht gestellt worden ist.

Allgemeines Besoldungsgesetz.

Dasselbe ist vom Ständerate am 1. Juli und vom Nationalrate am 2. Juli 1897 angenommen und, nachdem während der gesetzlichen Frist bloß 92 Referendumsunterschriften eingelangt waren, vom Bundesrate am il. Oktober abbin auf den 1. Januar 1898 in Kraft erklärt worden unter dem Vorbehalte, daß die Bestimmungen betreffend den Besoldungsnachgenuß schon von der Promulgation des Gesetzes an zur Anwendung gelangen können (A. S. n. F. XVI, 272).

Bezüglich der Ausführung des Gesetzes gestatten wir uns, zu verweisen auf unsere Nachtragsbotschaft zum Budget vom 26. November 1897 (Bundesbl. 1897 IV, 1026), auf das den Räten ausgeteilte Verzeichnis der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung pro 1898 und endlich auf die vom Bundesrate am 30. Dezember 1897 erlassenen Vollziehungsverordnungen für die Postverwaltung und Telegraphenverwaltung (A. S. n. F. XVI, 379 u. 440).

Nach dem Wortlaut der Postulate, welche seinerzeit die Anlage dieses Beamtenverzeichnisses veranlaßt hatten, war dasselbe den Budgetkommissionen gleichzeitig mit dem Budget selber vorzulegen. Dieses Verfahren hatte den Übelstand, daß die im August und September schon entworfene Liste infolge der bis Neujahr eintretenden zahlreichen Mutationen gar nicht mehr mit dem Eiugangsetat für das Budgetjahr stimmte. Infolge des Inkrafttretens des allgemeinen Besoldungsgesetzes werden nun aber die Besoldungen, abgesehen von Mutationen während einer dreijährigen Amtsperiode, dieselben bleiben und auch mit jeder Integralerneuerung der Beamten durch das Gesetz selber in der Weise

284 regliert, daß jeder Beamte bei seiner Wiederwahl und bis zur Erreichung seines Besoldungsmaximums um Fr. 300 vorrückt. Wir halten es deshalb für richtiger, wenn künftig die Bereinigung der Liste der Beamten und Angestellten jeweilen auf den 1. Januar erfolgt, und d i e s e Ausgabe zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung gelangt. Wir glauben, diesen Modus für die Zukunft um so eher vorschlagen zu dürfen, als damit nicht nur die oben bezeichneten Übelstände verschwinden werden, sondern auch die Budgetkommission bei Beratung des Budgets sich ganz gut der Beamtenliste des laufenden Jahres bedienen kann.

Verordnmiy über die Unvereinbarlceit anderweitiger Stellen und Berufe mit eidgenössischen Anstellungen.

Laut Art. 7 des neuen allgemeinen Besoldungsgesetzes ist der Bundesrat beauftragt, auf dem Verordnungswege festzustellen, unter welchen Voraussetzungen eidgenössische Beamte und Angestellte eine andere Stelle annehmen oder einen Nebenberuf ausüben dürfen.

Infolgedessen hat der Bundesrat am 9. November abhin eine Verordnung erlassen über die Unvereinbarkeit anderweitiger Stellen und Berufe mit eidgenössischen Anstellungen (A. S. n. F. XVI, 353) unter gleichzeitiger Aufhebung der frühern Verordnung über den nämlichen Gegenstand vom 20. Mai 1874, welche sich auf Art. 5 des nunmehr aufgehobenen Besoldungsgesetzes vom 2. August 1873 stützte und mit diesem ebenfalls außer Wirksamkeit getreten war.

Da aber die bisherigen Bestimmungen sich im allgemeinen als brauchbar und hinreichend erwiesen hatten, so konnten die meisten derselben unverändert in die neue Verordnung herübergenommen werden. Die wenigen angebrachten Abänderungen sind mehr redaktioneller Natur und bedeuten eher eine Präcisierung als eine Modifikation der frühern Bestimmungen. Zu erwähnen sind insbesondere folgende zwei Punkte : Art. l der Verordnung erhielt ein zweites Alinea, worin gesagt wird, daß der Begriff der kantonalen Anstellung, bezw. Behörde auch die öffentlichen Stellen der Bezirke und Gemeinden umfaßt, und in Art. 3 wird die aktive ,,Bethätigunga statt wie früher die aktive ,,Beteiligung"1 an einer industriellen Unternehmung mit einer eidgenössischen Beamtung unvereinbar erklärt.

Postulate.

Abgesehen von dem Postulate betreffend Prüfung der Frage eines eidgenössischen Rechnungshofes, welche im Berichtsjahre noch

285 nicht bis zur Berichterstattung an die hohen Räte hat gefördert werden können, ist gegenwärtig kein speciell die Finanzverwaltung beschlagendes Postulat mehr hängig.

Münzwesen.

Übereinkommen betreffend teilweise Abänderung der Münzkonvention vom 6. November 1885 zum Ziveclce der Erhöhung der Kontingente der Silberscheidemünzen.

Die in unserm letzten Geschäftsberichte angekündigten Unterhandlungen mit unsern Münzverbündeten, betreffend die Vermehrung der Silberscheidemünzen, führten zu dem am 29. Oktober 1897 in Paris unterzeichneten Münzübereinkommen, durch welches u. a. der Schweiz eine Neuprägung von 3 Millionen Franken Silberscheidemünzen, herzustellen aus Silberbarren, zugestanden wurde. Dieses Übereinkommen ist von den eidgenössischen Räten am 17. Dezember 1897 genehmigt und vom Bundesrate nach der laut Protokoll vom 30. Dezember beim Ministerium des Auswärtigen in Paris erfolgten Deponierung der Ratifikationsurkunden unterm 6. Januar 1898 in Kraft erklärt worden (A. S. n. F. XVI, 460).

Durch den nämlichen Bundesratsbeschluß wurde das Finanzdepartement mit der Vollziehung beauftragt und insbesondere zur Prägung des für das Jahr 1898 gestatteten Quantums im Betrage von Fr. 1,200,000 ermächtigt und zwar im Verhältnisse von Fr. 800,000 Halbfrankenstücken und Fr. 400,000 Einfrankenstücken.

Gleichzeitig mit der Behandlung des Münzübereinkommens wurde auch die im Oktober 1897 vom Nationalrate dem Bundesrate zur Berichterstattung überwiesene Motion des Herrn Nationalrat Dr. Joos (Nr. 548 der Postulatesammlung), hinzielend auf Kündigung der lateinischen Münzunion und Revision des Münzgesetzes, in ablehnendem Sinne erledigt (vergleiche Votum des Vorstehers des Finanzdepartements im amtlichen stenographischen Bulletin pro 1897, S. 1366 u. ff.).

Münzkommissariat.

Dem Münzkommissariat, dessen Funktionen auch im BerichtJahre unverändert geblieben sind, wurden

286

80 Münzwerke über 20-Frankenstücke ö 20-Rappenstücke 5 10 5 5 5 2 5 l 105 Münz werke im ganzen unterbreitet, von denen allen nur eines betreffend Zwanzigfrankenstücke wegen Gewichtsdifferenz zur Verifikation gestellt werden mußte.

Das Resultat der Prüfung ist folgendes : Münzsorte.

Zwanzigfrankenstücke.

Zwanzigrappenstücke .

Zehnrappenstücke . .

Fünfrappenstücke . .

Zweirappenstücke . .

Einrappenstiicke . .

Mittlerer Feingehalt.

.

899,9 -- -- -- -- --

Mittleres Gewicht.

Abweichuoffen im Fiìiogehalt im Gewicht mehr. weniger.

mehr.

weniger >0 «/.» «/,,o %o

6,450

4,002 3,003 1,997 2,493 1,494

-- -- -- -- -- --

0,001 ~-

-- -- -- --

-- 0,001 0,002 -- -- --

0,001 -- -- 0,003 0,007 0,006

Mit der Prägung von 1897 ist das herwärtige Kontingent gemünzten Goldes auf Fr. 43,000,000 angewachsen.

Für alles Nähere, betreffend die Münz- und Wertzeichenfabrikation, wird an dieser Stelle auf den Jahresbericht der Verwaltung hingewiesen.

Wenn auch zugegeben werden muß, daß unter der gegenwärtigen Leitung die Münzstätte in ihren mechanischen Einrichtungen soviel als möglich erweitert und dadurch namhaft leistungsfähiger gemacht worden ist, als es früher der Fall war, so bleibt doch unbestritten, daß für großen und plötzlichen Bedarf an gemünztem Geld, wie gegenwärtig, das hiesige Etablissement nicht mit allen erforderlichen Einrichtungen ausgerüstet ist, welchem Mangel nur durch einen Neubau abgeholfen werden kann.

Waffenplätze.

T/mn.

Das abgelaufene Betriebsjahr war in mancher Beziehung dem vorangegangenen ähnlich; der Frühling verlief für die Landwirtschaft ziemlich günstig, dann aber trat regnerisches Wetter ein, welches fast den ganzen Sommer andauerte, und erst im Spätherbst erfolgte ein totaler Umschlag, infolge dessen vielerorts große

287 Trockenheit entstand, die den Kulturen empfindlichen Schaden zufügte. Der letzte atmosphärische Niederschlag fand am 18. September statt.

Die F u t t e r e r n t e war in quantitativer Hinsicht eine noch größere als die vorjährige, die Qualität durchwegs eine gleiche, d. h. eine geringe; das Futter enthält wenig Nährstoffe, so daß täglich desto größere Quantitäten verfüttert werden müssen. Dessenungeachtet stellt sich der Verkaufspreis im allgemeinen etwas höher als im Vorjahre.

Aus dem G e t r e i d e wurde etwas mehr'.erlöst, als im Spätherbst 1896 in Sicht stand. Es konnten damals sehr viele Ansaaten des schlechten Wetters wegen entweder nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgeführt werden. Letzteres z. B. war hier der Fall, indem ein Grundstück von 5 ha., das rechtzeitig für Roggen fertig gepflügt und gewalzt worden, gar nicht mit dieser Fruchtgattung bestellt werden konnte, da unterdessen die Zeit zu weit vorgerückt war; so verhielt es sich auch mit andern Äckern, die dann statt im Herbst 1896 mit Winterfrucht, erst im Frühling 1897 mit Sommergetreide angesäet wurden. -- Daß deshalb höchst unliebsame Abänderungen im Kulturplan eintreten mußten, war unvermeidlich.

Der Körnerertrag war verhältnismäßig befriedigend und ebenso die Qualität; die Preise sind gegenüber dem Vorjahre etwas günstiger. -- Nur der Hafer ließ in Bezug auf Qualität und Quantität zu wünschen übrig, weil während der Ernte beständig Regenwetter herrschte. -- Groß ist der Ausfall an Stroh.

Die K a r t o f f e l e r n t e blieb, ungeachtet mehrmaligen Bespritzens mit 3 % Bordeaubrühe, eine in allen Beziehungen geringe, verursacht namentlich durch Nässe und Fäulnis der Knollen.

Über den P f e r d e b e s t a n d kann Befriedigenderes gemeldet werden, als dies in den letztverflossenen zwei Jahren der Fall gewesen ist. Nachdem im Frühling die. erforderliche Zahl von acht Stücken ergänzt worden, sind dieselben, einige leichte Fälle von . Katarrh abgerechnet, von jeglicher Krankheit verschont geblieben.

Für den A l l m e n d b e s a t z war das Jahr 1897 ein äußerst günstiges, sowohl in Hinsicht auf den Weidgang als auch auf den Gesundheitszustand der Viehware ; der üppige Graswuchs ermöglichte auch, daß der Sömmerungslohn für die Kühe und Rinder II. Klasse um je Fr. 5 per Stück und per Atzdauer erhöht werden durfte, wodurch eine nicht unbedeutende Mehreinnahme erwachsen ist.

288

Den alljährlich erforderlichen Verebnungen, sowie den damit in Verbindung stehenden Neuberasungen kahler Stellen auf dem.

Manövrierfelde wurde auch im Berichtjahr die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Herisau-St. Gallen.

Der Besatz des Breitfeldes mit 100 Stück Vieh erfolgte am 4. Mai 5 nach und nach vermehrte sich diese Zahl auf 137 Stücke, und es mußten davon wegen Mangel an Platz 26 Stücke in auswärtigen Stallungen untergebracht werden.

Mitte Mai trat großer Schneefall ein, welcher drei Tage dauerte, und da der Heuvorrat zur Fütterung nicht hinreichte, so sah sich die Verwaltung genötigt, zu Ankäufen zu schreiten, deren KostenFr. 121 betrugen. Die niedere Temperatur dauerte dann noch einige Zeit an, so daß nur für kurze Zeit die obgenannte Stückzahl belassen werden konnte. Hingegen haben die Sommermonate den Ausfall an Gras reichlich ausgeglichen, auch war die Allmend durch die Militärübungen nicht in hohem Maße in Anspruch genommen worden.

Wie üblich, kamen sämtliche Gutserträgnisse von den hinterliegenden Grundstücken, bestehend in Futter und Streue, an eine öffentliche Steigerung, welche ebenfalls befriedigend verlief.

Wegen andauernden Schießübungen auf dem Breitfeld durch Militär, Kadetten und freiwillige Schießvereine konnte das Herbstgras nicht gesammelt und verwertet werden und ging zu GrundeHagelschlag vernichtete die Obsternte.

Frauenfeld.

Im Berichtjahr gab die Bewirtschaftung der Waldungen am meisten /u thun und verursachte auch die meisten Kosten.

Der im Vorjahre aufgestellte Wirtschaftsplan wurde im Frühjahr 1896 vom eidgenössischen Oberforstinspektorat geprüft und genehmigt. Für die infolge der Durchführung des genehmigten Planes nunmehr notwendig gewordenen und zum Teil baldigst auszuführenden Forstarbeiten genügte der bewilligte Ansatz nicht und wurde durch einen Nachtragskredit auf Fr. 2900 erhöht.

Mit der Aufforstung des Wiesen- und Ackerlandes in Ochsenfurt ist in der im vorhergehenden Berichte angedeuteten Weise fortgefahren worden. Bedeutende Arbeiten erforderten die Ausräumungen der jungen Bestände und Kulturen, welche fast überall

289 mit Weichhölzern durchwachsen und infolge dessen im Wachstum gehemmt waren. Durch gründliche sogenannte Reinigungshiebe haben die jungen Waldungen nicht bloß ein besseres Aussehen erhalten, sondern es wird sich auch deren Zuwachs erheblich vermehren können.

Auf dem Schieß- und Exerzierplatz wurden die im Vorjahre beabsichtigten, aber wegen ungünstiger' Witterung nicht ausgeführten Auffüllungs- und Verebnungsarbeiten an schlechten Stellen vorgenommen und hierzu auf der großen Allmend cirka 270 m 3 und auf der kleinen Allmend cirka 100 m 3 Kies verwendet. -- Weitere Arbeiten bestanden in der Reinigung des Mooskanals und im Unterhalt der Bäume längs der Grenzen des Schießplatzes ; auch wurden die in den Stallungen gesammelten Heublumen an unberasten Stellen ausgestreut.

Da für Überwachung und Leitung der Arbeiten, sowie zur Ausübung des Forstschutzes die Anstellung eines Försters notwendig erschien, fand eine Ausschreibung statt, und aus der Zahl der Bewerber wurde provisorisch Konrad Jung in Pfyn gewählt, sowie gleichzeitig mit ihm ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem er eine fixe Jahresbesoldung von Fr. 400 und für Taglohnarbeiten jeweilen Fr. 4 zu beziehen hat.

Der Gewählte hat seine Stelle am 1. Juni angetreten und bis anhin zur Zufriedenheit besorgt.

Der Zustand des Platzes kann zur Zeit als ein befriedigender bezeichnet werden.

Bière.

Über den Stand der Katastervermessung dieses Waffenplatzes ist nichts Näheres bekannt geworden.

Schießplatz im Sand.

Die Liegenschaft ist gegenwärtig noch der Verwaltung des Oberkriegskommissariates unterstellt, soll aber im Frühjahr 1898 an das Finanzdepartement übergehen.

Betreffend die Rechnungsverhältnisse auf den Bericht zur Staatsrechnung verweisend, kann über diesen ^Schießplatz11 folgendes gesagt werden: Diese Liegenschaft wurde in den Jahren 1895 und 1896 teils auf gegenseitige Verständigung hin zwischen den betreffenden Eigentümern und der eidgenössischen Militärverwaltung, teils auf

290 dem Wege der Expropriation erworben. Das ganze Areal ist im Laufe des Berichtsjahres durch einen Konkordatsgeometer neu vermessen worden. Laut dem bezüglichen Grenz-Urbar beträgt die Totalfläche des nunmehrigen Eigentums des Bundes 87 ha., 64 a.

und 64 m 2 , wovon cirka 50 ha. auf Pflanz- und Wiesland und der Rest auf Waldungen fallen. Ersteres nebst einein Teil der daraufstehenden Gebäude ist bis Ende 1898 verpachtet, während der übrige Teil der Gebäude anläßlich der Schießübungen von den Truppen als Kantonnemente verwendet und die Waldungen in Regie bewirtschaftet werden.

Das Pflanz- und Wiesland war zur Zeit der Erwerbung durch den Bund teilweise in verwahrlostem Zustande. Dasselbe hat aber jetzt schon infolge der sorgfältigeren Bewirtschaftung an Wert zugenommen und wird von Jahr zu Jahr wertvoller werden, wenn dasselbe entweder durch die Bundesverwaltung selbst benutzt oder aber auf längere Dauer verpachtet wird. In beiden Fällen ist eine zuverlässige Kontrolle selbstverständlich unerläßlich. Die Waldungen sind in gutem, teilweise in sehr gutem Zustande.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Berichtsjahre nicht geändert.

Kontrollierung der Budgetkredite.

Über diesen Abschnitt können wir nach den Erörterungen des letztjährigen Berichtes kurz referieren. Die strenge Kontrolle, welche das Finanzdepartement in den letzten Jahren ein- und durchgeführt hat, um bei den Ausgaben vorgängig Budgetüberschreitungen -- sowohl in den Hauptrubriken als in den Unterrubriken -- zu vermeiden, hatte nach und nach wirksamen Erfolg.

Die früher sehr häufige Vorlegung budgetwidriger Zahlungsmandate zum Visum auf die Bundeskasse, die einen mit dem Bemerken begründet, daß dann im Bericht an die Bundesversammlung über die Staatsrechnung um Indemnität nachgesucht werde, die andern gar nicht motiviert, kommt äußerst selten mehr vor. Wenn jetzt die den Verwaltungen durch das Budget zur Disposition gestellten Summen dem Erschöpfen nahe sind und besonderer Umstände halber übersehritten werden müssen, oder wenn dringende Ausgaben gemacht werden sollten, für welche das Budget keine Mittel

291 vorsieht, so wenden sieh die betreffenden Dienstzweige mit ihren Kreditbegehren nunmehr vorerst an ihre vorgesetzten Departemente, die die Gesuche prüfen und im Falle der Notwendigkeit der Ausgabe für ordnungsmäßige Krediteröffnung sorgen.

Im Berichtsjahre konnte, mangels Kredit, 5 Zahlungsmandaten das Visum nicht erteilt werden, so daß die betreffenden Verwaltungen vorgängig das Deckungsverfahren einleiten mußten.

,,Der Bundesrat hat unterm 19. Februar 1897 anläßlich der Genehmigung der Kreditüberschreitung bei einer Unterrubrik, welche durch Minderausgaben auf andern Unterrubriken derselben Budgetrubrik ausgeglichen werden konnte, eine Übertragung der Mehrausgaben der zu überschreitenden Unterrubrik auf die übrigen Unterrubriken als unzulässig erklärt.

Wie übrigens schon der Art. 82 des Finanzreglements bestimmt, macht der Bundesrat somit von neuem darauf aufmerksam, daß es nicht statthaft ist, auf eine Unterrubrik, welche für einen bestimmten Zweck eingeräumt. ist, Ausgabebelege, die eine andere Unterrubrik betreffen, zu verrechnen, und es darf im Interesse der Ordnung und Klarheit der Rechnungsführung keine Vermengung ·der Belege verschiedener Unterrubriken stattfinden. "· Durch Verfügung des Finanzdepartements vom 21. Dezember 1897 ist die Finanzkontrolle ermächtigt worden, Kreditüberschreitungen bis zur Höhe von Fr. 50 zu visieren.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Diese Aufgabe ist eine doppelte: 1. muß sie täglich an der Hand der ihr von dritter Seite zugegangenen Avise und gestutzt auf die Zahlungsmandate der Departemente und der Bundeskanzlei eine Verifikation der Bucheinträge der der Bundeskasse zufließenden Einnahmen und von dieser geleisteten Ausgaben vornehmen; 2. hat sie sich von Zeit zu Zeit von der Übereinstimmung des vorhandenen Kassasaldos mit den festgestellten Buchbeständen zu überzeugen (Kassenstürze).

Der Vollzug dieser Doppelaufgabe geschieht in folgender Weise : Die gebuchten Einnahmebeträge werden auf Grund von Avisen, welche Behörden und Personen der Finanzkontrolle über an die Bundeskasse abgesandte oder abgelieferte Gelder zuzustellen haben, verifiziert. -- Die gebuchten Ausgabeposten werden an Hand der Zahlungsmandate, welche die einzelnen Departemente und die Bundeskanzlei auf die Bundeskasse ausstellen, ausgenommen die

292 auf das Staatsbudget nicht Bezug habenden Zahlungsanweisungen der Postverwaltung, welche von der Oberpostdirektion, bezw. von den Kreispostdirektionen ausgestellt sind, geprüft.

Ferner nimmt die Finanzkontrolle auf Grund des Kassenbuchabschlusses allmonatlich eine ordentliche und mindestens einmal im Jahre eine unvermutete Kassenrevision vor. Das Ergebnis derselben wird dem Finanzdepartement jeweilen in Form eines Protokolls zur Kenntnis gebracht.

Im Berichtsjahre ist die Buch- und Kassaführung der Bundesul kasse stetsfort richtig; o befunden worden.

Revision der Rechnungen.

Die .Rechnungsrevision hat im Berichtsjahre 766 Bemerkungen und Anfragen gegenüber den rechnungsiegenden Verwaltungen aufgestellt und letztern zur Beantwortung zugesandt.

Davon konnte die Finanzkontrolle von sich aus erledigen 658 Dem Finanzdepartement mußten wegen Meinungsverschiedenheiten oder mangels Kompetenz zur Entscheidung vorgelegt werden 54.

Von ihm wurden erledigt 49 und durch den Bundesrat 5 Zur Zeit der Drucklegung dieses Berichtes sind, weil die Beantwortung der Bemerkungen seitens der Verwaltungen noch nicht erfolgt ist, pendent 54 Zusammen 766 Bezüglich der einzelnen aufgestellten Bemerkungen und der Erledigung derselben müssen wir im Interesse der Kürze auf die Revisionsprotokolle, welche bei der Finanzkontrolle in Verwahrung liegen, verweisen.

An dieser Stelle wollen wir einzig noch die Verfügung des Finanzdepartements vom 20. Juli 1897 erwähnen, wonach die Finanzkontrolle die Inventarverzeichnisse der Kanzleien, Verwaltungen und Abteilungen der Centralverwaltung, welche aus den ihnen zugewiesenen Bureaukrediten Inventarsachen anschaffen, ebenfalls von Zeit zu Zeit zur Prüfung "o einzufordern hat.

Ausserordentliche Kassen- und Bücheruntersuchungen.

Im Berichtsjahre wurden sämtliche eidg. Haupfckassen, über welche das Finanzdepartement die Oberaufsicht hat -- d. h. alle

293 diejenigen Kassen, welche ihre Einnahmeüberschüsse direkt an die Bundeskasse abliefern und umgekehrt von letzterer diejenigen Vorschüsse erhalten, welche nach Verwendung der eigenen Einnahmen zur Bestreitung der ihnen obliegenden Ausgaben noch nötig sind -- einmal unvermutet revidiert.

Diese Kassen sind : Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Bundesgericht, Polytechnikum, Landesmuseum, Landesbibliothek, Amt für geistiges Eigentum, Befestigungsbureau, Munitionsdepot, Centralremontendepot, Centralpulververwaltung, Pulverbezirke, Kriegspulverfabrik, Pferderegieanstalt r mit Hengstendepot, Fohlendepot, Transportkasse und Artilleriebundespferde, Konstruktionswerkstätte , Munitionsfabrik, Waffenfabrik, Festungsverwaltung Andermatt, Liegenschaftsverwaltungen Thun und Herisau, Münzstätte, Alkoholdepots Delsberg, Burgdorf und Romanshorn, Handelsamtsblatt, Amt für Gold- und Silberwaren und sämtliche Zollgebietsund Kreispostkassen.

Ferner gelangten von den ständigen Barvorschüssen, welche die Bundeskasse an Kanzleien, Dienstabteüungen und sonstige Institutionen der Centralverwaltung zur Bestreitung von Nachnahmen, Frachten, Arbeitslöhnen u. dergl. zu leisten hat, zur unvermuteten Prüfung : der ständige Vorschuß an die Direktion der eidg. Bauten, ,, ,, ,, ,, ,, Telegraphendirektion, ,, ,, ,, ,, das Topographische Bureau und ,, ,, ,, ,, ,, Generalstabsbureau.

Abgesehen von einigen materiellen Unrichtigkeiten, die sich bei kleinern Kassen gezeigt haben, ergab der buchmäßige Sollbestand sonst überall genaue Übereinstimmung mit dem wirklich vorgefundenen Kassenbestand.

Bei der einen und andern Kasse gaben auch die Buchführung oder die Belegung der Einnahmen und Ausgaben oder die Sicherheitsvorrichtungen der Kassenschränke und Kassenlokale Anlaß zu Anregungen, bezw. Bemerkungen.

Über das Ergebnis jeder Kassen- und Bücherrevision wurde ein Protokoll aufgenommen und, wie üblich, ein Doppel davon den bei den revidierten Kassen mitinteressierten vorgesetzten Departementen zur Kenntnisnahme und, wo nötig -- mit specieller Hervorhebung der betreffenden Punkte -- zur Beantwortung zugestellt.

Sämtliche Revisionsprotokolle werden nebst den sich hierauf beziehenden Verfügungen der Oberbehörden von der Finanzkontrolle zur Disposition der Rechnungsprüfungskommissionen gehalten.

294 Unterkassen, welche ihre Einnahmen zunächst an vorgesetzte Hauptkassen abzuliefern haben oder von diesen die nötigen Vorschüsse zur Bestreitung ihrer Ausgaben erhalten, werden vom Finanzdepartement nicht revidiert, sondern von den diesen Kassen unmittelbar vorgesetzten Beamten.

Konfroilierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Die im letztjährigen Berichte eitierte Verfügung des Finanzdepartements vom 6. August 1896, betreffend die Ablieferungen der eingelösten Obligationen und Coupons seitens der Bundeskassc an die Finanzkontrolle, bewährte ihre Zweckmässigkeit. Indessen werden die ausgelosten Titel immer noch verhältnismäßig langsam zur Rückzahlung präsentiert, und auch bei den fälligen Coupons sind ziemlich Rückstände zu verzeichnen. Es durfte daher die Neuerung, daß die Coupons des 3 °/o eidg. Anleihens von 1897 den Verjährungsvermerk tragen, eine promptere Präsentation der falligen Stücke zur Folge haben.

Die Einschreibungen und Übertragungen von Obligationen, sowie die Ausstellung von Depotcertifikaten gegen Deponierung der Titel Cohne CouponsbogenJ bei der Wertschriftenverwaltung waren auch im laufenden Jahre bedeutend, und geben die nachstehenden Übersichten nähere Auskunft.

Einschreibungen und Übertragungen erfolgten : Anleihen von lnhaber auf Namen.

Namen auf Inhaber.

Namen auf Namen.

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 2 2 1887 5 1 7 47 -- -- 1 1889 10 3 -- 6 1890 14 7 16 26 --

22

20

34

61

2

8

Total 147 Titel.

Depotcertiflkate wurden ausgestellt für Titel des 3 % Anleihens von 1890: 11 C e r t i f i k a t e für Fr. 13,800 Rente mit 12 Titeln à Fr. 150 Rente und 40 à Fr. 300 Rente; des 3% Anleihens von 1897: 51 C e r t i f i k a t e für Fr. 2,616,000 Kapital mit 2616 Titeln.

Das Ergebnis dieser Kontrollarbeiten darf als ein befriedigendes bezeichnet werden.

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Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Von den der Bundesverwaltung angehörenden und der Oberaufsicht des Finanzdepartements unterstellten Inventarbeständen wurden im Berichtsjahr durch die Finanzkontrolle örtlich revidiert: Bundeslmnzlei.

1. Materialverwaltung.

Departement des Innern.

2. Annexanstalten der polytechnischen Schule : a. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien, &. Forstliche Centralanstalt.

3. Mobiliar der Centralverwaltung in Bern (Bundeshaus OstbauJ.

4.

5.

6.

7.

Milüärdepartement.

Schuhvorräte in Bern, Winterartikel in Bern, Armeemagazin Göschenen, Lebensmittelmagazine der Gotthardbefestigungen.

Finanz département.

8. Liegenschaftsverwaltung in Thun, 9. Münzstätte, Werteeichen, 10. Alkoholdepot Delsberg.

Post- und Eiseribalmdepartement.

11. Oberpostdirektion in Bern (Wertzeichenkontrolle und Materialbureau), 12. Trainbureau der Oberpostdirektion in Bern, 13. Fuhrwesenmaterial der Kreispostdirektion Basel, 14. Telegraphenbureau und Telephoncentralstation in Bern, 15. Telegraphenbureau und Telephoncentralstation in Freiburg, 16. Telegraphenbureau und Telephoncentralstation in Lausanne.

Um nicht störend in die Verwaltungen einzugreifen, wird die Auswahl des geeigneten Zeitpunktes zur Vornahme der Revision jeweilen den betreffenden Departementen überlassen.

Die Prüfung betreffend, ergab die Vergleichung der Sollbestände mit den wirklich vorgefundenen Gegenständen da und dort Differenzen, über deren Entstehung die einzelnen Dienstzweige nur teilweise sichere Anhaltspunkte zu geben vermochten. Ferner

296 erwies sich die Inventarbuehführung nicht überall als eine vorschriftsgemäße und übersichtliche und bei einer Amtsstelle wurde mangelhafte Aufbewahrung der Vorräte konstatiert.

Bezüglich der Details der Verifikationen und der Erledigungen der dabei gemachten Ausstellungen muß der Kürze halber auf die aufgenommenen Revisionsprotokolle und die diesbezüglichen Beantwortungen und Verfügungen der Oberbehörden verwiesen werden, welche die Finanzkontrolle zur Disposition der Rechnungsprüfungskommissionen hält.

Wie es sich aus der Aufzählung der revidierten Inventare ergiebt, können, mangels Zeit, von den vielen der Bundesverwaltung -- und dieser zur Aufsicht unterstellten Administrationen -- angehörenden Beständen alljährlich nur eine beschränkte Anzahl an Ort und Stelle geprüft werden, indem das Finanzdepartement diese zeitraubenden Arbeiten aus Zweckmäßigkeitsgründen jeweilen von denjenigen Beamten der Finanzkontrolle ausführen läßt, in deren Ressort die Rechnungsprüfung der betreffenden Verwaltung fällt. Beispielsweise sei hier angeführt, daß auf Grund der gegenwärtigen Praxis die Bestände jeder Telegrapheninspektion und Telephoneentralstation successive nur alle 8 Jahre durch das Finanzdepartement revidiert werden können. Wollte man ein rascheres Tempo einschlagen, so hätte dies eine Personalvermehrung der Finanzkontrolle zur Folge.

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die Kontrollierung der Bestände und der Mutationen der unter der Verwaltung des Inspektorate der schweizerischen Emissionsbanken liegenden neuen und defekten Banknoten, des Notenpapiers, der Clichés etc. geschah durch den Delegierten der Finanzkontrolle in der bisherigen Weise und giebt zu Bemerkungen in Bezug auf das Ergebnis dieser Kontrollarbeiten nicht Anlaß. -- Dagegen muß hervorgehoben werden, daß durch die stete Erhöhung der Notenemissionen das Pensum dieses Delegierten so zugenommen hat, daß er künftighin kaum mehr im stände sein dürfte, sich der ihm nebstdem noch obliegenden Revisionsarbeiten mit der wünschbaren Gründlichkeit zu entledigen; es betrifft dies ganz besonders die Oberrevision des gesamten Rechnungswesens der schweizerischen Postverwaltung. Im fernem ist durch diese ständige Detachierung, wie wir schon früher darauf hingewiesen haben, die so notwendige stetige Fühlung zwischen dem Chef der Finanzkontrolle und

297

diesem Beamten in Bezug auf die Rechnungsrevision zur Unmöglichkeit geworden, so daß wir uns vor die Frage gestellt sehen, ob es nicht angezeigt wäre, dem jetzigen Delegierten einzig und allein die Kontrollarbeiten für das Banknotenwesen zu überbinden und für die übrigen Revisionsarbeiten einen geeigneten Ersatz zu gewinnen.

Wechsel.

Es wurden diskontiert und passierten Fr. 3,790,347. -- zu 608,996. 10 ,, ·n 1,386,999. 50 ,, V) 209,300.

T) 'v> 2,705,282. 10 ,, ·n 2,691,327. 65 ,, ·n 951,700.

n D 2,224,643. 95 ,, V) 684,312. 50 ,, v) 230,000.

11 ·n 2,117,500.

n T) 1,159,933. 70 n Ï)

die hierseitige Kontrolle : 272% 2V« ,, 2'A f l 27/a 3 3V« 38/8

,, ,, ,, ,,

35V« ,, 3 /s ,, 3»A ,, 37/s ,, 4 ,,

Total Fr. 18,760,342. 50 Der Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, beträgt somit 2,9943 % oder rund 3 %.

Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar . . . Fr. 3,320,080. 95 ,, 1. Februar . . ,, 3,360,033. 40 ,, 1. März . . . ,, 3,504,862. 70 ,, 1. April . . . ,, 5,252,762. 85 ,, 1. Mai . . . .

,, 5,075,170. 50 ,, 1. Juni. . . . ,, 4,691,429. 25 ,, 1. Juli . . . . ,, 4,728,431. 25 . . ,, 7,224,361. 65 n 1. August .

,, 1. September . . ,, 6,926,323. 90 ,, 1. Oktober . . ,, 7,352,800. 60 ,, 1. November . . ,, 6,987,790. 75 ,, 1. Dezember . . ,, 5,307,840. 70 . ,, 2,696,997. 50 fl 31. Dezember .

Bundesblatt.

50. Jahrg. Bd. I.

21

298 Die starke Vermehrung in der zweiten Hälfte des Jahres geschah mit Rücksicht auf den mutmaßlichen Geldbedarf zur Rückzahlung nicht gekündeter Obligationen des Anleihens von 1887 ; deshalb auch der starke Rückgang irn Monat Dezember.

Wertschriften, Specialfonds, Depots, Kautionen und Bankdepositen.

Wie im letztjährigen Geschäftsbericht bemerkt, führt die Finanzkontrolle über die Titelbestände in den Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen von der Wertschriftenverwaltungunabhängige Lagerbücher. Dieselben sind stets auf den Tag nachgetragen und enthalten alle in den Titelbeständen vorgekommenen Mutationen. Über letztere werden von der Finanzkontrolle Verbale angefertigt und von denjenigen Personen unterzeichnet, unter deren gemeinschaftlichem Verschluß die Wertschriftenschränke stehen, nämlich dem Finanzdepartement, der Finanzkontrolle und der Wertschriftenverwaltung. Die An- und Verkäufe in den Wertschriften und Specialfonds stützen sich auf Verfügungen des Finanzdepartements und unterliegen die bezüglichen Bordereaux dem Visum der Finanzkontrolle, so daß letztere von vorgekommenen Mutationen stets auf dem Laufenden gehalten ist.

Auf Grund der obgenannten Lagerbücher wurde wie üblich gegen den Schluß des Jahres von der Finanzkontrolle und einem Delegierten des Finanzdepartements eine Zählung sämtlicher Werttitel und der dazu gehörenden Couponsbogen vorgenommen; es ergaben sich hierbei keine materiellen Differenzen.

Über den richtigen Eingang der fälligen Zinse und des Ertrages von verkauften oder ausgelosten Titeln wurde wie bisanhin genaue Kontrolle geführt und kann dabei der prompte Eingang der Guthaben konstatiert werden.

Bei den Bankdepositen, über welche die Finanzkontrolle ebenfalls Buch führt und die bezüglichen halbjährlichen Rechnungsauszüge der Bankinstitute verifiziert und Décharge erteilt, gaben einige von Banken gemachte unrichtige Zinsberechnungen und Kapitalbuchungen zu Rektifikationen Anlaß.

III. Banknotenkontrolle.

Das eidgenössische Gesetz über die Ausgabe und die Einlösung von Banknoten, welches die Emissionsbanken unter die Kontrolle des Bundes stellt, ist am 1. Juli 1882 in -Kraft getreten.

299 Der vorliegende Geschäftsbericht pro 1897 umfaßt also den f ü n f z e h n t e n Jahrgang der Geschäftsführung des Inspektorates der schweizerischen Emissionsbanken.

Gleich wie in den vorhergehenden Jahren bringt der Bericht die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres und stellt dieselben in Vergleich mit denjenigen des Vorjahres.

Banken mit hinfälliger Emission.

Gemäß Reglement vom 12. Juni 1882 stehen die sieben Banken, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, bezüglich des Rückzuges ihrer ausstehenden Noten ebenfalls noch unter eidgenössischer Kontrolle.

Nach den erhaltenen Ausweisen belaufen sich die noch in Cirkulation befindlichen Noten dieser Banken auf Ende der Jahre 1896 und 1897 auf folgende Beträge: 1896.

Ancienne banque cantonale neuchâteloise .

Eidgenössische Bank Bank in Glarus Leihkasse Glarus Bank für Graubünden Banque populaire de la Broyé . . . .

Caisse hypothécaire du canton de Fribourg

1897.

Fr.

Fr.

63,390 55,900 · 29,460 2,720 7,800 840 2,960 163,070

63,040 55,500 29,440 2,720 7,780 840 2,960 162,280

Es haben diese sieben Banken somit im abgelaufenen Jahre für zusammen Fr. 790 ihrer Noten eingelöst gegen Fr. 1400 im Vorjahre.

In den Ziffern der periodischen Publikationen des Inspektorates sind die Beträge der noch in Cirkulatipn befindlichen Noten dieser Institute mit hinfälliger Emission nicht inbegriffen. Der nachfolgende Bericht handelt somit ausschließlich von den noch bestehenden, gesetzlich autorisierten und der Bundeskontrolle unterstellten Emissionsbanken.

Stand der Emissionsbanken.

Es bestanden Ende 1896 34 gesetzlich autorisierte Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 150,525,000 und einer effektiven Emission von Fr. 202,400,000.

300

Die Zahl der Banken ist im abgelaufenen Jahre die nämliche geblieben, dagegen haben in diesem Zeitraum Kapital und effektive Emission eine beträchtliche Vermehrung erfahren.

die ,, ,, ,, ,, ,,

Es haben ihr Kapital erhöht die folgenden Banken: St. Gallische Kantonalbank um Fr. 1,000,000 Bank in St. Gallen um ,, 2,250,000 Toggenburger Bank um ,, 1,500,000 Zürcher Kantonalbank um ,, 8,000,000 Giarner Kantonalbank um ,, 500,000 Kantonalbank Schwyz um ,, 500,000 Total

Fr. 13,750,000

Infolge dieser Vermehrungen ist der Betrag des eingezahlten Kapitals der 34 Emissionsbanken zusammen pro 31. Dezember 1897 auf Fr. 164,275,000 angewachsen.

An Emissionserhöhungen wurden im Laufe des Berichtsjahres durch den Bundesrat bewilligt: am 8. Januar der Kantonalbank Schwyz . . Fr. 1,000,000 am 12. Januar der Banque commerciale neuchâteloise ,, 2,000,000 am 2. März dem Crédit agricole et -industriel de la Broyé ,, 300,000 am 27. April dem Credito Ticinese . . . . ,, 250,000 ,, 8. Juni der Giarner Kantonalbank . . . ,, 1,000,000 ,, 18. Juni der Solothurner Kantonalbank . . ,, 1,000,000 ,, 30. Juli der Bank in St. Gallen . . . . ,, 3,000,000 v 20. August der Zürcher Kantonalbank . . ,, 6,000,000 ,, 27. August der St. Gallischen Kantonalbank ,, 2,000,000 ,, 16. Oktober der Bank in St. Gallen (zweite Erhöhung) ,, 1,500,000 am 19. November der Bank in Luzern ,, 1,000,000 Total

Fr. 19,050,000

Die im Anhang folgende Tabelle I bringt den Stand der Emissionsbanken per 31. Dezember 1897 mit Angabe der Firmen und ihrer, den Bestimmungen des Banknotengesetzes unterstellten Zweiganstalten und erzeigt den Betrag des eingezahlten Kapitals, der bewilligten und der effektiven Emissionssumme der einzelnen Banken.

Tabelle r.

Banknotenkontrolle.

Stand

Zu Seite 300.

der

schweizerischen Emissionsbanken anf 31. Dezember 1897.



II

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

JP i r m a.

Fr.

1 2 3

Basellandschaftliche Kantonal bank

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf Jahresschluß.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

Kantonsgarantie.

idem, idem.

7,000,000 3,000,000 10,000,000

14,000,000 2,000,000 20,000,000

14,000,000 2,000,000 20,000,000

1,625,000

2,000,000

2,000,000

St Gallen Estavayêr Weinfelden

9,000,000 700,000 3,000,000

18,000,000 1,000,000 1,500,000

18,000,000 1,000,000 1,500,000

Aarau

6,000,000 4,500,000

4,000,000 1,000,000

4,000,000 1,000,000

idem.

Wertschriften.

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idem,

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 3,000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 6,000,000

12,000,000 2,000,000 12,000,000 4,000,000 2,500,000 20,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 5,000,000 30,000,000

23,700,000 3,000,000 24,000,000 5.000,000 5^000,000 30,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgaraatie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

2,500,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

2,500,000 1,000,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

2,500,000 1,000,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

Wertschriften, idem.

Kantonsgarantie, idem, idem, idem.

4,000,000 1,000,000 1,500,000 5,000,000

8,000,000 1,500,000 2,500,000 5,000,000

8.000,000 1,500,000 2,500,000 5,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie, idem, idem.

500,000 1,500,000 1,500,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

idem, idem.

Wertschriften.

15,000,000 800,000

5,000,000 1,000,000

5,000,000 1,000,000

Kantonsgarantie.

idem.

1 64,275,000

222,750,000

222,450,000

Liestal

Zweig anstauen : Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

4 5 6 7 8 9

Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in 8t Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé Thurgauische Kantonalbank .

Zweig anstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bisehofszell.

Aargauische Bank

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen.

10 11

Zweiganstalten: Locamo, Mendrisio.

Thurgauische Hypothekenbank Zweiganstalten: Romanshorn, Kreuzungen.

Frauenfeld

12 13

Kantonsgarantie, idem.

Zweiganstalten: Willisau, Schupf heim, Siirsee.

14 15 17 18 19 21

Banque de Genève

.

Genf

Zweiganstalten : Winterthur, Affoltern a/A., ßüti, Uster, Andelflngen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

23 24 26 27 28 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Banque cantonale friboui'geoise

Freiburg

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . . Stans Banque cantonale neuchâteloise Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise Neuenburg Schaffhauser Kantoualbank .

.

.

. . .

. Schaffhauseu Grlarner Kantonal bank . .

Glarus Solothurner Kantonalbank Solothurn Zweiganstalten: Ölten, Baisthal.

Obwaldner Kantonalbank . .

. .

Samen Kantonalbank Schwyz Sehwyz Credito Ticinese Locamo Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

Banque d e l'Erat. d e Fribourg . . . .

. . . .

Freiburg Zuger Eantonalbank Zug

Total

301

Es ergiebt sich aus dieser Zusammenstellung, daß diese 34 g e s e t z l i c h a u t o r i s i e r t e n und zusammen e i n - e i n b e z a h l t e s K a p i t a l von Fr. 164,275,000 besitzenden Emiss i o n s b a n k e n am 31. Dezember 1897 über eine b e w i l l i g t e E m i s s i o n s s u m m e von Fr. 2 2 2 , 7 5 0 , 0 0 0 verfügten, wovon F r . 2 2 2 , 4 5 0 , 0 0 0 e f f e k t i v e m i t t i e r t waren.

Es betrug auf diesen Zeitpunkt die effektive Emissionssumme bei 13 Banken l bis 2 Millionen, ,, u v 2 * 5 ,, 3 ,, 5 ,, 10 ,, ,, 4 ,, 1 0 ,, 20 ,, ,, 2 ,, 20 ,, 25 ,, und ,, l Bank mehr als 25 ,, Die kleinste Emissionssumme hat im Berichtsjahre l Million und die größte 30 Millionen betragen gegen Fr. 700,000 und Fr. 24.000,000 im Vorjahr.

Die Maximalgrenze der zu bewilligenden Emissionssumme, d. h. der doppelte Betrag des einbezahlten Kapitals, wurde von 15 Banken erreicht, wie im Jahre 1896.

Nach der Deckungsart für den nicht durch Barschaft garantierten Teil der Notenemission ausgeschieden, verteilen sich die 34 Banken auf die 3 Kategorien wie folgt: I. D e c k u n g d u r c h K a n t o n s g a r a n t i e .

20 Banken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 98,550,000 und einer Notenemission von Fr. 126,000,000, gleich 60 °/o, resp.

57 °/o des Gesamtbetrages.

II. Deckung durch Hinterlage von Wertschriften.

9 Banken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 26,225,000 und einer Notenemission von Fr. 17,750,000, gleich 16 °/o und 8 % des Gesamtbetrages.

III. D e c k u n g d u r c h V e r p f ä n d u n g d e s W e c h s e l portefeuilles.

5 Banken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 39,500,000 und einer Notenemission von Fr. 78,700,000, gleich 24 % und 35 °/o des Gesamtbetrages.

302 Der prozentuale Anteil der 3 Kategorien betrug nach gleicher Reihenfolge im Vorjahre : 59, 16 und 25 % für das einbezahlte Kapital und 56, 8 und 36 °/o für die effektive Emission.

Die neun Banken, die die Garantie der 60 % ihrer Emission durch Hinterlage von Wertschriften leisten, hatten am 31. Dezember 1896 bei den kantonalen Depositenämtern deponiert: Titel.

Stückzahl.

Nominalwert.

Fr.

Schatzungswert.

Fr.

10,252

11,126,800

9,898,161

und d agegen neu deponiert .

9,589 1,190

10,077,100 2,031,040

8,976,431 1,827,203

Stand am 31 . Dezember 1897

10,779

12,108,140

10,803,634

Im Berichtsjahre wurden Titel O

o

i

Über diese Mutationen wurden 24 Verbalprozesse aufgenommen gegen 34 im Vorjahre.

Die 5 Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, welche die Garantie der 60 % ihrer Emission durch Verpfändung ihres Wechselportefeuilles leisten, besaßen an den Tagen der bei ihnen vorgenommenen Inspektionen zusammen folgende Bestände:

1896 1897

Schweizerwechsel.

Fr.

Auslandwechsel.

Fr.

Faustpfandwechsel.

Fr.

Total.

45,515,175 44,057,833

522,896 595,178

15,735,045 16,864,217

61,771,116 61,517,228

Fr.

Notenemission.

Nach Abschnitten ausgeschieden, setzte sich die gesamte effektive Notenemission von Fr. 222,450,000 am 31. Dezember 1897 zusammen aus: 17,956 Noten à Fr. 1000 = Fr. 17,956,000 oder 8,0 °/o 62,336 ,, ,, ,, 500 = ,, 31,168,000 ,, 14,,, ,, 1,227,241 ,, ,, ,, 100 = ,, 122,724,100 ,, 55,2 ,, 1,012,038 ,, ,, ,, 50 = ,, 50,601,900 ,, 22,8 ,, 2,319,571 Noten

= Fr. 222,450,000 oder 100 %

303

Die großen Abschnitte von Fr. 500 und Fr. 1000 repräsentieren 22 °/o des Gesamtwertes sämtlicher Abschnitte, wie im Jahre 1896.

Gegenüber dem Vorjahre ergiebt sich eine Zunahme an Notenabschnitten von 86,454 Noten à 50 Franken 110,253 ,, ,, 100 6,118 ,, ,,· 500 1,643 ,, ,, 1000 ,, Zurückgerufene Noten.

a. Noten alten Typus.

Gemäß Art. 52 des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 wurde am 1. Februar 1886 der Gegenwert aller noch ausstehenden zurückgerufenen Noten alten Typus der Emissionsbanken von diesen mit Fr. 1,738,990 der eidgenössischen Staatskasse einbezahlt. Eine Bank hatte infolge einer Skontorevision im Jahre 1889 noch weitere ,, 500 zu vergüten, so daß der Staatskasse für solche Noten im ganzen Fr. 1,739,490 eingegangen sind.

Dagegen hat die Staatskasse bis zum 31. Dezember 1896 von solchen Noten eingelöst Fr. 919,568 und während des Berichtsjahres . ,, 12,140 somit zusammen während den 12 Jahren ,, 931,708 gleich cirka 54 °/o der von den Banken einbezahlten Summe.

Es blieben am 31. Dezember 1897 somit noch für ' Fr. 807,782 dieser Noten ausstehend.

Der Betrag der im Jahre 1896 eingelösten Noten alten Typus bezifferte sich auf Fr. 13,940.

b. Noten neuen Typus.

Seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 bis Ende 1897 haben folgende 5 Banken auf ihre Notenemission freiwillig verzichtet :

304

die Solothurnische Bank in Solothurn, die Banque populaire de la Gruyère in Bulle, der Crédit Gruyérien in Bulle, die Bank in Zürich in Zürich, die Caisse d'amortissement de la dette publique in Freiburg.

Der Gegenwert der, nach Ablauf der gesetzlich angesetzten Frist nicht eingelösten Noten dieser Banken, wurde der Staatskasse einbezahlt mit folgenden Beträgen: am 1. Juli 1886 durch die Solothurnische Bank . Fr. 250,000 ,, 2. Januar 1892 durch die Banque populaire de la Gruyère ,, 52,400 ,, 2. Januar 1892 durch den Crédit Gruyérien . ,, 48,800 ,, 1. Juli 1894 durch die Bank in Zürich . . ,, 820,000 ,, 1. Juli 1895 durch die Caisse d'amortissement ,, 296,350 zusammen für zurückgerufene Noten neuen Typus Fr. 1,467,550 Dagegen hat die eidgenössische Staatskasse bis Schluß des Jahres 1896 eingelöst: an Noten der Solothurnischen Bank für. . . . Fr. 239,950 ,, ,, der Banque populaire de la Gruyère für ,, 47,350 ,, ,, des Crédit Gruyérien für ,, 44,050 ,, ,, der Bank in Zürich für ,, 573,450 ,, ,, der Caisse d'amortissement für ,, 215,250 Fr. 1,120,050 und während des Berichtsjahres : an Noten der Solothurnischen Bank für Fr. 1,200 ., ,, der Banque populaire de la Gruyère für ,, 1,000 ., ,, des Crédit Gruyérien für . ,, 1,000 '.,, ,, der Bank in Zürich für . . ,, 49,000 ,, ,, der Caisse d'amortissement für ,, 29,750 zusammen an Noten neuen Typus bis Ende 1897

« 81,950 Fr. 1,202,000

Es blieben somit am 31. Dezember 1897 an zurückgerufenen Noten neuen Typus noch ausstehend für . . . . Fr. 265,550 Am 31. Dezember 1897 bezifferte sich also das Total der zurückgerufenen, aber noch nicht eingelösten Noten alten und neuen Typus auf Fr. 1,073,332

305 Auf Grund bisheriger Erfahrungen ist mit einiger Sicherheit anzunehmen, daß nicht alle diese Noten mehr zur Einlösung vorgewiesen werden, da ein Teil derselben verloren oder zerstört ist.

In Anbetracht dieses Umstandes sind von dieser Summe schon in den Jahren 1886 und 1888 rund Fr. 637,000 dem Invalidenfonds überwiesen worden, dem gemäß Art. 36 des Banknotengesetzes nach Ablauf von 30 Jahren der Gegenwert der dannzumal noch ausstellenden Noten zufällt. Immerhin geschah diese Überweisung unter dem Vorbehalt, daß, falls der Restbetrag zur Einlösung der Noten nicht hinreichen sollte, das Fehlende aus diesem Fonds wieder zu entnehmen wäre.

Vom Tage der Einzahlung des Gegen wertes an die eidgenössische Staatskasse an erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken.

Wie bisanhin sind die von der Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten alten und neuen Typus nach Jahresschluß durch Feuer zerstört worden gemäß Art. 9 des Réglementes vom 13. Oktober 1885.

Anfertigung von Banknoten.

"Während des Jahres 1897 hat die Anfertigung von Banknoten einen Umfang angenommen, der, mit einziger Ausnahme des Jahrganges 1883, in welchem den Banken Noten für die Zusammensetzung ihrer ganzen Emissionen abzugeben waren, alle Vorjahre weit hinter sich läßt. Als Beleg hierfür mag angeführt werden, daß die Verlagsanstalt Benziger & Cie. in Einsiedeln während 9 Monaten des Jahres 6--8 Arbeiter mit Notendruck voll beschäftigen konnte und dali während des ganzen Jahres hindurch in der Druckerei Stämpfli & Cie. in Bern zwei Pressen für Notendruck in Thätigkeit waren. Es ist diese Erscheinung in erster Linie zu erklären durch die bedeutenden Emissionserhöhungen, die zusammen im Jahre 1897 einen Betrag von Fr. 19,050,000 erreichen, dann aber auch insbesondere dadurch, daß die meisten Banken dasResultat der Abstimmung vom 28. Februar über die Bundesbank abgewartet hatten, um ihre Bestellungen sowohl von Reserveformularen als von Notenformularen für Emissionserhöhungen aufzugeben. Dieser Umstand bewirkte denn auch eine bedeutende Zunahme von Sendungen defekter Noten, indem die Banken, einmal im Besitze neuer Noten, die zurückgehaltenen defekten abzuliefern bestrebt waren.

306

Glücklicherweise hat das Inspektorat den gestellten Anforderungen hinsichtlich der Lieferung neuer Notenformulare in annehmbaren Terminen gerecht werden können, dank der genügend vorhandenen Papiervorräte.

Es sind dem Inspektorate im Laufe des Jahres 1897 an Bestellungen eingegangen für 361,000 Formulare zu Noten à 50 Franken 316,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,,

14,900 2,450

,, ,,

,, ,,

,, ,,

,, 500 ,, 1000

,, ·n

zusammen 694,350 Formulare, die einen Nominalwert von Franken 55,950,000 repräsentieren.

Fünf dieser Bestellungen sind erst gegen Jahresschluß eingegangen. Sie erstreckten sich auf 33,500 Formulare à 50 Franken 7,000 ,, ,, 100 2,300 ,, ,, 500 ,, 200 ,, ,, 1000 ,, und mußten auf das Jahr 1898 übertragen werden. Alle übrigen Aufträge konnten ausgeführt werden und sind die Kostenbetreffnisse von den Banken der eidgenössischen Staatskasse vergütet worden.

Zum Vergleich sei angeführt, daß im Jahre 1895 344,400 Formulare und im Jahre 1896 330,500 Formulare angefertigt wurden, also in diesen beiden Jahren zusammen nur soviel wie im Jahre 1897 allein.

Infolge des starken Bedarfes an Notenformularen während ·des abgelaufenen Jahres sind nun die Papiervorräte vollständig erschöpft, so daß den Papierlieferanten T. H. Saunders & Co. in London eine neue Lieferung von Notenpapier für 600,000 Noten à Fr. 50 und 500,000 Noten à Fr. 100 in Auftrag gegeben werden mußte.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden durch die Verlagsanstalt Benziger & Cie. in Einsiedeln dem Inspektorate 254,284 Kupferdruckblankette zu Noten à 50 Franken 450,328 ,, ,, ,, ,,100 ,, Total 704,612 Blankette in vorschriftsgemäßer Ausführung abgeliefert.

307

Den typographischen Druck für 378,136 Formulare zu Noten à

478,880

,,

,,

,,

50 Franken

,, 100

zusammen 857,016 Formulare besorgte, wie bisanhin, die Druckerei Stämpfli
Die nämliche Firma befaßt sich seit Jahren mit dem Text-, Serien- und Nummerndruck der jeweilen von den Banken bestellten Notenformulare und hatte sich diese Arbeit im Berichtsjahre auf 328,000 Abschnitte von 50 Franken 309,000 ,, ,, 100 ,, 12,600 ,, 500 ,, fl 2,250 . ,, ,, 1000 ,, zusammen 651,850 Abschnitte zu erstrecken gegen 324,000 Abschnitte im Vorjahre.

Man mag sich angesichts dieser Ziffern eine Vorstellung machen von der angestrengten Arbeit, die die Anfertigung einer solchen Zahl Notenformulare erfordert, wenn man bedenkt, welch genauer und minutiöser Kontrolle jedes einzelne Notenformular nach jeder der fünf verschiedenen Druckstadien unterzogen werden muß.

In den Kassen des Inspektorates befanden sich auf Jahresschluß, an, bis zum Textdruck fertig erstellten Notenblanketten, 113,020 Stück zu Noten à 50 Franken 251,748 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 6,800 ,, ,, ,, ,, 500 25,872 ,, ,, ,, 1000 fl 397,440 Stück im ganzen gegen 211,676 Stück im Vorjahre.

Die Reserve an Notenformularen der Banken bestand am 31. Dezember 1897 aus 128,834 Stück à 50 Franken 146,661 ,, ,, 100 8,184 ,, . ,, 500 ,, 4,429 ,, ,, 1000 288,108 Stück zusammen gegen 211,941 Stück im Vorjahre.

Falsche Banknoten.

Es sind im Laufe des Berichtsjahres keine Fälschungen von schweizerischen Noten zur Kenntnis der Behörde gelangt.

308

Defekte Noten.

An defekten Noten sind dem Inspektorat im Laufe des Jahres zur Vernichtung und zum Austausch gegen neue Formulare in 432 einzelnen Sendungen seitens der Emissionsbanken eingeliefert worden : 206,510 Stück à 50 Franken 155,157 ,, ,, 100 ,, 7,794 ,, ,, 500 ,, 1,754 ,,. ,, 1000 ,, Total 371,215 Stück im Nominalwerte von Fr. 31,492,200 gegen 368 Sendungen mit zusammen 271,391 Stück int Nominalwerte von Fr. 23,708,550 im Vorjahre.

Seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 bis Ende des Jahres 1897 sind dem Inspektorate an Noten neuen Typus teils zum Austausch gegen neue Notenformulare, teils behufs Verminderung der Emissionen von den Banken im ganzen zur amtlichen Vernichtung eingesandt worden : 1,267,290 Stück à 50 Franken 1,091,650 ,, ,, 100 .., 58,469 ., ., 500 ,, 19,250 ,, ^ 1000 ,, total 2,436,659 Stück im Nominalwert von Fr. 221,014,000. -- Gemäß der seiner Zeit mit Cirkular vom 21. Juni 1888 vom Finanzdepartement erhaltenen Weisung haben die eidgenössische Staatskasse, die schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen behufs Erneuerung und Auffrischung des Notenumlaufes im Berichtsjahre wiederum nach Möglichkeit beschmutzte und defekte Noten aus dem Verkehr zurückgezogen, um dieselben zum Umtausch gegen neue Notenformulare zu präsentieren. Es beläuft sich deren Gesamtbetrag auf Fr. 10,302,650. -- gegen Fr. 9,111,150. -- im Vorjahre.

Nach gesetzlicher und reglementarischer Vorschrift wurden vom Inspektorat, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars, im Laufe des Berichtsjahres in vier Malen an defekten Noten neuen.Typus durch Feuer vernichtet: 206,510 Stück à 50 Franken 155,157 ,, ,, 100 ,, 7,794 ,, ,, 500 ,, 1,754 ,, ,, 1000 371,215 Stück im Nominalwerte von Fr. 31,492,200, über die 432 Einzelprotokolle aufzunehmen waren.

309

Im Vorjahre erstreckte sich die Notenvernichtung auf 271,391 Stück im Nominalwerte von Fr. 23,708,550 und die Zahl der Protokolle betrug 368.

Auf Jahresschluß waren keine defekte Noten im Besitze des Inspektorates.

Es sind im Laufe des letzten Jahres neuerdings öfters Klagen laut geworden über den schlechten Zustand, d. h. die Unsauberkeit und Defektuosität unserer Notencirkulation.

Schon im Geschäftsbericht vom Jahre 1895 hat sich das Inspektorat, veranlaßt durch einen Vermerk im Protokoll der nationalrätlichen Sitzung vom 25. Juni 1895, über diesen Übelstand ausgesprochen, und schon dannzumal betonte es, daß die Noten der schweizerischen Banken in der That nicht so oft erneuert werden, wie der Reinlichkeitssinn es erfordere und wie es vor allem aus als Maßregel der Vorsicht gegen Fälschungen notwendig sei ; aber schon dannzumal suchte es auch das Publikum zu veranlassen, von sich aus Anstrengungen zu machen, um die Banken in dem Bestreben, dem Verkehr eine reinliche Cirkulation ·zu sichern und zu erhalten, zu unterstützen in der Weise, daß es defekte oder schmutzige Noten den Banken zur Rückzahlung gegen Barschaft oder zum Umtausch gegen neue Noten selbst präsentiert.

Die Emissionsbanken können dem Verkehr eben nur diejenigen Noten entziehen, die an ihre Kassen zurückkehren, und es wäre ungerecht, dieselben auch für die in Cirkulation verbleibenden -defekten Noten verantwortlieh machen zu wollen, solange das Publikum selbst sich nicht die Mühe nimmt, solche Noten zum Austausch oder zur Rückzahlung vorzuweisen.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notencirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Specifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Specialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

310 b. Die detaillierton Monatsbilanzen nebst einer Specißkation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Specialausweisen über die Notencirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinnes.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das .Banknotenwesen bezüglichen VerT öffentlichungen.

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugesandt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanzen einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietendor größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Die am Schlüsse des Berichtes beigefügte Tabelle II enthält die Generalsituation der .34 Emissionsbanken aut Ende jeder Woche des Berichtsjahres 1897, d. h. die Zusammenstellung der von den Banken nach Maßgabe von Art. 43 des Banknotengesetzes und der bezüglichen Réglemente dem Inspektorate eingesandten, von diesem geprüften und regelmäßig veröffentlichten Wochenausweisen. Aus ihr sind die hauptsächlichsten Positionen der Banken, wie sie sich Woche für Woche erzeigen, ersichtlich. Sie enthält ferner das in Prozenten ausgedrückte Bardeckungsverhältnis pro Ende jeder Woche und den jeweiligen einheitlichen Diskontosatz der Emissionsbanken.

Den Generaldurchschnitts-, den Maximal- und den Minimalpositionen sind die entsprechenden Positionen des Vorjahres zum Vergleiche beigefügt. In Analogie mit den Vorjahren weist auch das Berichtsjahr wiederum in allen Hauptpositionen bedeutende Zunahmen auf, ja es haben einige davon ganz ungewohnte Vermehrungen erfahren. So ist die b e w i l l i g t e N o t e n e m i s s i o n im Laufe des Jahres im Durchschnitt um 10 Millionen, in ihrem Maximum sogar um mehr als 19,g Millionen angewachsen und hat mit ihrem Stand pro 31. Dezember 1897 von Fr. 222,750,000

Auoewc u.

uatiKnotenKontrolie.

General-Situation

Zu Seite 310.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1897.

isor.

Emission.

AusEffektive gewiesene Cirkulation.

Cirkulation.

Notenreserve.

Ungedeckte Cirkulation.

Gesetzliche Bardeckung Verfügbare (40 «/o der Barschaft.

^ivlmlnfînT^ jirjtuiationj.

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestände.

US·,, 27.

6. März 13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. April 10. ,,

«· » 24. ,, 1. Mai 8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 5. Juni 12. ,, 19. ,, >2 6- i.

3. Juli 10. ,, 17. ,, 24. ,, 31. ,, 7. August 14.

,, 21.

,, 28.

» 4. September 11.

,, 18.

25.

,, 2. Oktober 9.

,, 16.

,, 23.

,, 30.

,, 6. November 13.

20.

,, 27.

4. Dezember 11.

18.

,, 24.

31.

,,

Durchschnitt Maxima Minima

202,400 202,354 202,461 202,531 202,467 202,733 202,400 202,528 201,370 201,506 200,386 201,086 201,387 203,410 203,594 203,844 204,245 204,800 204,354 204,733 204,811 204,416 204,000 204,030 203,749 203,440 203,917 203,839 203,910 203,784 203,812 203,830 203,830 203,689 203,481 204,380 204,695 204,806 206,650 210,915 211,057 213,500 214,900 218,239 219,603 220,350 220,427 221,047 221,038 220,758 220,914 221,000 222,450

200,125 199,006 197,527 195,793 195,976 196,123 193,591 191,237 188,689 188,476 189,044 189,461 190,606 193,278 192,568 192,873 194,018 197,078 197,180 197,155 196,064 196,808 196,289 195,387 193,733 193,982 197,407 197,796 197,161 196,240 196,716 196,473 196,075 194,438 194,844 196,676 197,117 197,897 198,568 204,926 205,391 207,809 209,285 212,946 215,490 215,601 213,300 211,948 211,281 210,041 209,842 213,112 218,531

194,319 187,341 182,161 178,054 183,674 179,655 175,427 173,037 174,729 172,877 174,771 175,007 178,236 182,518 180,639 178,862 180,173 189,811 185,907 182,996 178,469 181,990 179,169 178,089 175,942 181,984 188,008 187,319 184,022 182,006 185,083 181,853 182,699 179,620 180,907 181,986 182,462 182,738 185,778 193,005 192,423 194,556 196,044 201,250 203,957 204,760 196,915 193,729 194,384 194,040 197,253 202,888 211,590

8,081 15,013 20,300 24,477 18,793 23,078 26,973 29,491 26,641 28,629 25,615 26,079 23,151 20,892 22,955 24,982 24,072 14,989 18,447 21,737 26,342 22,426 24,831 25,941 27,807 21,456 15,909 16,520 19,888 21,778 18,729 21,977 21,131 24,069 22,574 22,394 22,233 22,068 20,872 17,910 18,634 18,944 18,856 16,989 15,646 15,590 23,512 27,318 26,654 26,718 23,661 18,112 10,860

99,456 90,604 84,329 79,588 86,616 82,441 78,278 75,690 78,221 76,657 78,476 78,645 83,141 87,118 84,256 81,696 83,245 92,772 86,962 83,735 79,039 82,813 80,247 79,123 76,373 82,360 90,124 89,493 84,798 82,979 86,712 83,464 83,564 79,414 80,592 80,969 80,609 80,604 83,079 91,369 91,137 91,305 91,148 95,702 97,766 98,814 89,786 86,991 88,607 88,548 92,049 99,099 107,816

80,050 79,602 79,011 78,317 78,391 78,449 77,436 76,495 75,476 75,390 75,617 75,785 76,242 77,311 77,027 77,149 77,607 78,831 78,872 78,862 78,426 78,723 78,516 78,155 77,493 77,593 78,963 79,119 78,865 78,496 78,686 78,589 78,430 77,775 77,938 78,670 78,847 79,159 79,427 81,970 82,156 83,123 83,714 85,178 86,196 86,240 85,320 84,779 84,512 84,016 83,937 85,245 87,413

14,813 17,135 18,821 20.149 18,667 18,765 19,713 20,852 21,032 20,830 20,678 20,577 18,853 18^089 19,356 20,017 19,321 18,208 20,073 20,399 21,004 20,454 20,406 20,811 22,076 22,031 18,921 18,707 20,359 20,531 19,685 19,800 20,705 22,431 22,377 22,347 23,006 22,975 23,272 19,666 19,130 20,128 21,182 20,370 19,995 19,706 21,809 21,959 21,265 21,476 21,267 18,544 16,361

94,863 96,737 97,832 98,466 97,058 97,214 97,149 97,347 96,508 96,220 96,295 96,362 95,095 95,400 96,383 97,166 96.928 97^039 98,945 99,261 99,430 99,177 98,922 98,966 99,569 99,624 97,884 97,826 99,224 99,027 98,371 98,389 99,135 100,206 100,315 101,017 101,853 102,134 102,699 101,636 101,286 | 103,251 104,896 105,548 106,191 105,946 107,129 106,738 105,777 105,492 105,204 103,789 103,774

5,806 11,665 15,366 17,739 12,302 16,468 18,164 18,200 13,960 15,599 14.273 14,454 12,370 10,760 11,929 14,011 13,845 7,267 11,273 14,159 17,595 14,818 17,120 17,298 17,791 11,998 9,399 10,477 13,139 14,234 11,633 14,620 13,376 14,818 13,937 14,690 14,655 15,159 12,790 11,921 12,968 13,253 13,241 11,696 11,533 10,841 16,385 18,219 16,897 16,001 12,589 10,224 6,941

207,353 222,450 200,386

199,415 218,531 188,476

185,795 211,590 172,877

21,558 29,491 8,081

85,820 107,816 75,690

79,766 87,el3 75,390

20,209 23,272 14,813

"99,975 107,129 94,863

13,620 18,219 5..806

4240 1637 1658 1808 1818 1274 1401 1615 1564 1219 1263 1401 1363 1626 1293 1084 1141 1537 1125 1628 1179 1410 1240 1187

48,8 51,6 53.7 55,3 52,8 54,1 55,4 56,3 55,2 55,7 55,1 55,2 53,4 52,3 53,4 54,3 53,8 51,1 53,2 54,2 55,7 54,5 55,2 55,6

4,50 4,50 4,00 4,00

3,50

1076

566

1311 1263 1360 1227 1276 1974 1388 1576 1474 1620 1739 1856 1657 1464 1547 1383 1310 1255 1181 1220 1316 1563 1288 1355 1380 1740 1850 1969

54,7 52,1 52,2 53,9 54,4 53,1 54,1 54,3 55,8 55,5 55,5 55,8 55,9 55,3 52,7 52,6 53,1 53,5 52,4 52,7 51,7 54,4 55,1 54,4 54,4 53,3 51,2 49,0

3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3.50 3^50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 400 4,00 4,00 4,00 4,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4',50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50

Ie97

53,8 56,6 48,8

3,92 4,50 3,50

4210 1076

2.

9.

16.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

6.

13.

20.

27.

3.

10.

1724.

Januar.

,, ,, ,, ,, Februar.

,, ,, ,, März.

,, , ,, April.

,, » »

1. Mai.

815.

22.

29.

5.

12.

19.

26.

3.

10.

17.

,, ,, ,, ,, Juni.

,, ,, ,, Juli.

,, ,,

of » 3l.

,, 7. August.

l*» 21.

,, 28.

,, 4. September.

11.

,,

18.

25.

2. Oktober.

9.

,, no' 23.

,,»

30.

6. November.

TM

""

TM27.

4. Dezember.

11.

18.

24.

31.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

isoe.

i@de.

Durchschnitt Maxima Minima

isor.

Prozente.

Zahlen, in Tausenden Franken.

2. Januar 9. ,, 16. ,, 23. B 30. ,, 6. Februar 13.

,,

Offizieller Verhältnis des Bar- Diskontos atz vorrats zu Schweiz.

der effektiven EmissionsCirkulation.

banken.

197,310 202,090 194,569

190,155 198,751 180,166

177,667 190,9M 165,711

19,653 29,381 10,143

* 1897 Gold Fr. 90,005 = 90,0%. Silber Fr. 9970 = 10,0 °/o.

8UH4 91,844 70,277

76,062 79,500 72,066

19,651 23,368 16,577

1 95,713 100,481 92,056

12,498

1731

16,646 7,199

27e6 1316

t 1896 Gold Fr. 85,819 = 89,7 »/o. Silber Fr. 9894 = 10,3 "lo.

53,9 57,6 50,6

3,94 5,00 3,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

311 eine Höhe erreicht, wie sie noch vor einigen Jahren kaum geahnt werden konnte. Ein Vergleich des Standes der bewilligten Emissionssumme des Jahres 1882 mit der heutigen Situation erzeigt denn auch, daß sich die Notenausgabe in der Schweiz innert der seit Inkrafttreten des eidgenössischen Banknotengesetzes verflossenen 15 Jahre um mehr als das Doppelte vermehrt hat. Trotzdem ist heute ein Stillstand in dieser fortwährend wachsenden Bewegung einstweilen noch nicht abzusehen. Das Jahr 1898 und die nächstfolgenden werden wahrscheinlich noch die nämliche Erscheinung zeigen, und man fragt sich angesichts dieser zunehmenden Vermehrung unserer fiduziären Zahlungsmittel, ob es wirklich nur einzig die Bedürfnisse von Handel und Industrie seien, die eine solch bedeutende Zunahme dieses Kreditmittels verursachen.

Werfen wir einen Blick auf unsere Handelsstatistik, so müssen wir allerdings zugestehen, daß die Verkehrsbewegung beständige Fortschritte macht und daß diese anhaltende Entwicklung eine stets größere Menge Zahlungsmittel absorbiert. Diese Thatsache hat nichts anormales an sich und könnte an und für sich keine Beunruhigung hervorrufen, wenn gleichzeitig die Gewißheit vorhanden wäre, daß über die gesetzliche Notendeckung hinaus auch noch genügende disponible metallene Barmittel vorhanden wären., um den Anforderungen einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft nicht nur für die cirkulierenden Noten, sondern auch für die übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten der Banken zu genügen. Leider hält die Zunahme der disponiblen Barmittel nicht Schritt im Verhältnis mit dem Anwachsen der Notencirkulation, und der Prozentsatz zwischen unsern Metallgeldbeständen und der letztern wird von Jahr zu Jahr kleiner. Die Ursache ist einerseits gerade in der stetig zunehmenden Notenmenge, die das Bargeld aus dem Lande verdrängt, zu suchen und anderseits in der egoistischen Spekulation der Exportation des Metallgeldes nach dem Ausland Diese beiden Faktoren entwerten unsere Valuta. Die ersten Symptome zeigen sich schon jetzt, und es muß absolut durch ein energisches Korrektivmittel Remedur geschaffen werden, wenn das Land unter diesen Zuständen nicht leiden soll. Nur durch die Centralisation der Notenausgabe, durch die Schaffung einer alleinigen Notenbank wird man dahin gelangen, den Umlauf an metallenen und fiduziären
Zahlungsmitteln auf ein den Bedürfnissen des Landes angepaßtes richtiges Verhältnis zu bringen.

Die a u s g e w i e s e n e C i r k u l a t i o n , welche die Gesamtsumme der thatsächlich von den Banken dem Verkehr übergebenen Noten repräsentiert, mit Inbegriff derjenigen eigener Emission, die

312

bei den andern Emissionsbanken in Kassa liegen, beträgt im Maximuni Fr. 218,5 Millionen, im Minimum Fr. 188,5 Millionen und im Durchschnitt Fr. 199,4 Millionen und folgt in den drei Positionen proportionell annähernd der effektiven Emission, je nachdem der Betrag der von den Banken zurückbehaltenen Noten ("Notenreserve) größere oder kleinere Variationen aufweist.

Die ausgewiesene Cirkulation auf die Einwohnerzahl des Landes verteilt, beträgt im Berichtsjahre mit ihrer Durchschnittssumme von Fr. 199,4 Millionen pro Kopf der Bevölkerung Fr. 65. 90 gegen Fr. 63. 05 im Jahre 1896 und Fr. 35. 85 im Jahre 1881.

Einen ähnlichen Zuwachs hat im Laufe des Berichtsjahres im Verhältnis auch die e f f e k t i v e N o t e n c i r k u l a t i o n (Bezeichnung für die außerhalb der Kassen der Emissionsbanken in den Händen des Publikums cirkulierenden Noten) erfahren. Es hat ·dieselbe im Durchschnitt um 8,1 Millionen, im Maximum uni 20,6 Millionen und im Minimum um 7,2 Millionen gegenüber dem Vorjahre zugenommen.

Der T o t a l b a r v o r r a t ist annähernd den Bewegungen des Vorjahres gefolgt und hat im Durchschnitt eine Vermehrung von «irka 4,s Millionen, im Maximum von 6,6 und im Minimum von 2,8 Millionen zu verzeichnen.

Eine günstige Veränderung zeigt sich auch dieses Jahr wieder in Bezug auf die Z u s a m m e n s e t z u n g der B a r v o r r ä t e .

Es verteilte sich, nach dem M ü n z m e t a l l ausgeschieden, der Gesammtbarvorrat der Emissionsbanken im Jahre 1897 durchschnittlich auf Fr. 90,005,000. -- oder 90 % in Gold und ,, 9,970,000. -- ,, 10 ,, ,, Silber, und im Jahre 1896 auf Fr. 85,819,000. -- oder 89,7 % in Gold und ,, 9,894,000. -- ,, 10,3 ,, ,, Silber.

Die Verschiebung des Prozentsatzes zu gunsten des Goldes auf Rechnung des mehr als zur Hälfte entwerteten Silbers beträgt somit im Berichtsjahre wieder weitere 0,s °/o j was 'm Interesse ·einer allmählichen gänzlichen Ausscheidung des Silbers aus den Beständen der Banken sehr zu begrüßen ist. Die Schwankungen in den Barbeständen entfallen denn auch hauptsächlich auf das weiße Metall, und aus den Angaben der schweizerischen Zollstatistik geht hervor, daß auch der allgemeine regelmäßige Bar-

313 geldverkehr der Schwein mit dem Auslande sich zum überwiegend größten Teile vermittelst Silbersendungen vollzieht. Gold ist zur Ansammlung von Barreserven stets so begehrt, daß es gewöhnlich nur für Specialzwecko in selteneren Fällen zur Versendung gelangt und aus eben diesem Grunde auch spärlicher in Umlauf kommt.

Dem Verkehr bleibt an Metallgeld mehr nur das schwere Silber, und ist es daher sehr begreiflich, daß für größere Transaktionen vom Publikum die leicht handliche Banknote vorgezogen wird, ein Umstand, der auch nicht wenig zur Vermehrung unserer Notencirkulation beiträgt.

Auf Grundlage der von den Banken regelmäßig erhaltenen Wochenausweise werden vom Inspektorate alljährlich graphische Tabellen angefertigt, welche den jeweiligen Stand und die Fluktuationen der Gold- und Silbervorräte der Emissionsbanken, sowie den nicht durch Barschaft gedeckten Betrag der effektiven Notencirkulation zur Veranschaulichung bringen.

Das B a r d e c k u n g s v e r h ä l t n i s , d. h. das prozentuale Verhältnis zwischen der effektiven Notencirkulation und dem Totalbarvorrat der Emissionsbanken stellt sich im Berichtsjahre auf 53,8 % gegea 53,9 °/o im Jahre 1896 und ist somit wiederum, wenn auch diesmal nur um */io % gegenüber dem Vorjahre zurückgewichen. Seit dem Jahre 1892, in dem der Barvorrat noch auf 59,5 % des effektiven Notenumlaufes angestiegen war, ist der Prozentsatz nun beständig, wie durch nachstehende Ziffern ausgewiesen wird, in größern oder kleinern Sprüngen insgesamt um 5,7 °/o zurückgesunken : 1892 59,5% 1893 58,o% 1894 58,8% 1895 55,8 % 1896 , 53,9% 1897 53,8% Das Maximum von 1897 steht um l % und das Minimum, das hauptsächlich in Betracht zu ziehen ist, sogar um 1,8% unter dem Verhältnis von 1896.

Diese nichts weniger als erfreuliche» Thatsache hängt nach unserm Dafürhalten mit der Gepflogenheit der meisten der Emissionsbanken zusammen, in Momenten großer Bedürfnisse an Zahlungsmitteln ihre Zuflucht einzig zu Emissionserhöhungen zu nehmen, anstatt sich auch durch Import von Barschaft zu behelfen. Die Zahlungsbereitschaft der Banken wird durch ein solches Vorgehen Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

22

314 für Zeiten von Krisen immer mehr in Frage gestellt, wobei in erster Linie die übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten gefährdet werden.

Aus dem Zurückgehen des Bardeckungsverhältnisses geht naturgemäß hervor, daß auch die v e r f ü g b a r e B a r s c h a f t , d. h.

derjenige Teil des Gesamtbarvorrates, welcher nicht als gesetzliche Notendeckung von 40 °/o der Cirkulation gebunden ist, mit der Zunahme des Notenumlaufes proportionell nicht Schritt gehalten hat.

Während die effektive Cirkulation im Durchschnitt um 8 Millionen, im Maximum sogar um 20Y2 Millionen zugenommen hat, ist die verfügbare Barschaft im Durchschnitt nur um eine halbe Million gestiegen, vermochte im Maximum nicht einmal die vorjährige Hoho zu erreichen und blieb in der Minimal position sogar um l,s Millionen hinter dem Vorjahre zurück.

Noch etwas stärker kommt die rückgängige Bewegung im Deckungsverhältnis bei einem Vergleich der verfügbaren Barschaft mit der u n g e d e c k t e n C i r k u l a t i o n zum Ausdruck. Die Zunahme der letztern beträgt im Durchschnitt gegen 4, im Maximum 16 und im Minimum über 5 Millionen. Der Prozentsatz ist hier im Durchschnitt von 24 °/o auf 23 %, im Maximum von 25,4 % auf 21,8 % und im Minimum von 23,e % auf l^j« % gesunken.

Die N o t e n r e s e r v e (Betrag der in den Kassen der Emissionsbanken verbliebenen eigenen und Noten anderer Banken) bat im Berichtsjahre im Durchschnitt trotz den bedeutenden Mehremissioneu nur einen Vorsprung von annähernd 2 Millionen gegenüber dem Vorjahre zu gewinnen vermocht, im Maximum von nur 0,i Million.

Das Minimum ist sogar um mehr als 2 Millionen hinter demjenigen von 1896 zurückgeblieben und fällt in die erste Januarwoche.

Ein eigentlicher Notenmangel hat sich in dieser Borichtsperiode erst gegen Jahresschluß eingestellt und aucli dann in intensiverer Weise nur auf vereinzelten Plätzen. Man hatte in Emissionsbankkreisen allgemein erwartet, daß das Jahr 1897 unter einem solchen überhaupt nicht /.u leiden haben werde. In der That hätte das außergewöhnliche Anwachsen des Emissionsbetrages Notenkalamitäten nicht mehr voraussehen lassen und es wären solche auch thatsächlich überhaupt immer zu vermeiden, wenn sich alle Banken einmal dazu entschließen könnten, ihre Emissionen regelmäßig bei jeweilen leichtem, flüssigerem Geldstandc auf ein den wirklichen
Bedürfnissen des Verkehrs angepaßtes Maß zu reduzieren, die Noten zurückzuhalten, um dadurch ihre Reserven für Momente gesteigerter Anspannungen des Marktes zu stärken und so in den Gebrauch ihrer flduziären Zahlungsmittel etwas mehr von der Elastieität zu bringen, die die Emissionen der großen Notenbanken

315 unserer Nachbarländer so zweckdienlich gestaltet. Durch ein allgemeines derartiges Vorgehen würde gleichzeitig auch erreicht, daß das dem Verkehr jeweilen entbehrlich werdende Notenmaterial nicht auf die Diskontosätze drückte.

D i s k o n t o s a t z . Der einheitliche offizielle Diskontosatz der Emissionsbanken weist im Berichtsjahre keine übermäßigen Fluktuationen auf und hielt sich mit einer Durchschnittsrate von 8,93 °/o gegen eine solche von 8,94 % TM Jahre 1896 um eine Idee unter dem vorjährigen Niveau. Die Schwankungen bewegten sich fortgesetzt zwischen einem Minimum von 3l/s und einem Maximum von 4V2°/o.

Die Berichtsperiode wurde begonnen mit dem vom Jahre 1896 übernommenen Satze von 4Ya %, der sich bis zum 14. Januar aufrecht erhielt, um alsdann auf 4 und schon weitere 14 Tage später, am 28. Januar, auf 31/2 °/o zurückzusinken. Gegen Mitte März machte sich aber bei hohen ausländischen Wechselkursen bereits wieder eine lebhaftere Geldnachfrage bemerkbar und nötigte die Emissionsbanken am 25. März zu einer Erhöhung des Diskontos auf 4 %. Die Bedürfnisse pro St. Georg und Maitag hielten den Satz bis gegen Mitte Mai auf dieser Höhe. Die alsdann am 13. Mai auf 3l/% % ermäßigte Position konnte bei flüssigem Geldstande bis nach Mitte August beibehalten werden. Unter dem Einfluß der unbefriedigenden Ernteergebnisse, die einen Geldexport befürchten ließen, machte sich aber um jene Zeit auf der ganzen Linie der europäischen Geldmärkte neuerdings eine Versteifung geltend. In Befürchtung einer fühlbareren Geldverteuerung und zum Schutze der Barmittel wurde sodann angesichts der Herbstund Martinianforderungen der Diskonto neuerdings auf 4 und am 7. Oktober auf 41/« °/o erhöht und trotz verstärkter Geldbegehren in der zweiten Hälfte Dezember bis Jahresschluß auf diesem Satze belassen.

Ein Maximum von 41/2 % h8-' also während des ganzen Berichtsjahres ausgereicht, während die Martiniepoche des Vorjahres den Satz auf 5 °/o gesehen hatte. Die Ursache hierfür liegt in dem Umstände, daß das IV. Quartal 1897 einem im allgemeinen etwas leichtern Geldstande gegenübergestanden ist als der nämliche Zeitabschnitt des Vorjahres, und der den Banken sogar gestattet hätte, den Satz bis auf 4 % zu reduzieren, wenn nicht ein intensives Steigen der ausländischen Wechselkurse und inbesondere der französischen, dieselben zur Vorsicht gemahnt hätte.

Von beruhigendem Einfluß auf die inländischen Marktverhältnisse war auch der weitere Faktor, daß die Banken sich im ver-

316

flossenen Jahr frühzeitig genug auf die Herbstbedürfnisse eingerichtet hatten.

Wenn die Höhe des Diskontosatzes als Messer für die allgemeine Verkehrsthätigkeit aufgefaßt werden darf, so kann das Berichtsjahr unter die günstigen Geschäftsjahre eingereiht werden.

Auch vom Standpunkte der Rentabilität aus betrachtet, müssen die Zinsverhältnisse des Jahres 1897 als vorteilhafte bezeichnet werden, indem der Durchschnittssatz des Diskontos sich mit 8,92 % sozusagen das ganze Jahr hindurch ziemlich über den landesüblichen Zinssätzen für feste Anlagepapiere gehalten hat und die Emissionsbanken somit lohnende Verwendung für ihre Kapitalien finden konnten, insoweit sie wenigstens nicht durch die enorme Konkurrenz der großen, nicht Noten emittierenden Geldinstitute zur Gewährung niedrigerer Privatdiskontosätze gedrängt worden sind.

Ein Vergleich mit den im Berichtsjahre herrschenden Diskontosätzen in den für unsere Geldverhältnisse hauptsächlich in Betracht kommenden Ländern, Frankreich, Deutschland, Belgien und England, erzeigt, daß die Schweiz mit ihrem Durchschnittssatze von 3,92 %, wie schon im Jahre 1896, wiederum am höchsten steht, gefolgt von Deutschand, das im Mittel 3.si % notiert gegen 3,65 % im Vorjahr. England zeigt einen Vorsprung von 0,ie % gegenüber der vorjährigen Durchschnittsposition. Die Sätze Frankreichs und Belgiens haben sieh das ganze Jahr hindurch unverändert, ersterer auf 2 °/o, letzterer auf 3 % behauptet. Nachstehend die bezügliche Zusammenstellung der Durchschnittssätze der Jahre 1887 bis und mit 1897 : Jahresdurchschnitt der Diskontosätze.

Im Jahr Schweiz.

Frankreich. Deutschland.

Belgien.

England.

1887 2,91 % 3,00% ; 3,40 % 3,06% 3,38 % 1888 3,i3 ,, 3,30 ,, 3,27 ,, 3,io ,, 3,33 ,, 1889 3,56 ,, 3,54 ,, 3,10 ,, 3,68 ,, 3,70 ,, 1890 3,20 ,, 4,55 ,, 3,88 ,, 3,00 ,, 4,52 ,, 1891 3,88 3,00 ,, 3,76 ,, 3,92 ,, 3,00 ,, 1892 2,70 ,, )B3 ,, 3,09 ,, 2,69 v ; 3,20 ,, 1893 2,83 ,, 3,05 ,, 2,50 ,, 4,07 ,, 3,37 ,, 1894 3,oo fl 3,12 ,, 3,17 ,,' 2,50 ,, )12 W 1895 2,00 ,, 2,60 ,, 2,10 ,, 3,14 ,, 3,27 ,, 1896 2,85 ,, 2,00 ,, 3,65 ,, 3,94 ,, )« T) 1897 2,63 ,, 3,00 ,, 3,92 ,, 3,81 ,, 2,00 ,, Folgende Zusammenstellung bringt die Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien n

2

2

2

317 in den Jahren 1889--1897 (mittlere Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich).

G e l d k u r s für k u r z f ä l l i g e Wechsel.

Auf

Frankreich

London

Deutschland

Italien

Im Jahr

1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897

Durchschnitt.

100,u 100,16 100,22 100,io 100,18

100,0* 100,i0

Minimum.

99,9o 100,oo 100,oo 99,85 99,9o

Maximum.

100,32 100,32 100,45 100,3, 100,39

99,89

100,20

99,85

100,34

100,24

99,85

100,48

100,35

100,oo 25,i7 25,u 25,i9 25,io 25,07 25,08 25,i8 25,« 25,i4 123,i2 123,40 123,80 123,3o 123,i5 123,12 123,io 123,40 123,50 97,50 98,oo 96,oo 94,50 85,70 86,08 91,oo 88,40 94,oo

100,69

25,25 25,27 25,29

25,18 25,2i 25,1, 25,24

25,28 25,28 123,59 123,98

124,25 123,54 123,68 123,38

123,51 123,71 123,88

99,28 98,89 98,49 96,35 92,58

89,69 94,1B 92,71 95,04

25,39 25,42 25,43

25,27 25,38 25,25 25,33 25,32

25,87 124,27 124,75 124,65

124,05 124,25 123,66

123,90 124.45 124,52 99,97 99,55

99,50 97,60 96,25 93,77

96,10 95,85

96,15

318 Alle fremden Devisenkurse erzeigen sowohl im Durchschnitt als im Maximum und Minimum des Berichtsjahres kleinere oder größere Vorsprünge gegenüber den korrespondierenden Positionen des Vorjahres. Die Devise Paris stund das ganze Jahr hindurch, trotz unserer relativ hohen Diskontosätze, mitunter ganz bedeutend über pari, ein Umstand, der es allerdings erklärlich macht, daß eine unserer Emissionsbanken in Genf für ihren Metallimport aus Frankreich von total 33 Millionen, im Laufe des Jahres für zusammen Fr. 226,042. 95 Spesenauslagen zu verrechnen hatte. Die Devise Deutschland notierte ebenfalls bei einem Minimalstand von 123,50 fast ununterbrochen hohe Kurse. Der Durchschnitt von 123,88 wird von einer langen Reihe von Jahren nur durch denjenigen des Jahres 1891 übertroffen, wobei allerdings mit in Betracht zu ziehen ist, daß die Reichsbank zum Schutze der Valuta den Diskonto wiederum während bereits zwei Monaten des Jahres auf 5 % gehalten hatte. Italien beginnt, sich nach und nach wieder normaleren Verhältnissen zu nähern. Wenn es auch noch eine geraume Zeit anstehen dürfte, bis es wieder in die Linie der Staaten mit geordneten Valutaverhältnissen einzutreten vermag, so sind die Portschritte gegenüber dem Vorjahre doch unverkennbar.

Eine einzige Ausnahme in der allgemein steigenden Bewegung macht die Devise London, die die vorjährigen Positionen nur im Maximum und Minimum überholte, im Durchschnitt aber stationär verblieb.

Dieser steigenden Tendenz der fremden Wechselkurse steht natürlicherweise eine koincidierende rückgängige Bewegung in- den Kursen der Wechsel auf die Schweiz gegenüber, was wiederum gleichbedeutend ist mit einer zunehmenden Verschlechterung der schweizerischen Valuta im Auslande. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die verschiedenen und mannigfaltigen Ursachen dieser beklagenswerten Erscheinung des genauem untersuchen zu wollen, doch wird man nicht fehl gehen, wenn man sie in der Hauptsache mit einer weitern Verschuldung der Schweiz dem Auslande gegenüber in engsten Zusammenhang bringt. Und in der That, nehmen wir die pro 1896 veröffentlichte Handelsstatistik des eidgenössischen Zolldepartementes zur Hand (diejenige pro 1897 ist bis zur Drucklegung dieses Berichtes noch nicht erschienen), so rinden wir, daß die Gesamteinfuhr von Waren in die Schweiz 993,859 Millionen,
die Ausfuhr dagegen nur 688,261 Millionen betragen hat, daß somit schon für das Jahr 1896 dem Auslande eine Differenz von 305,6 Millionen Mehreinfuhr effektiv zu vergüten war. Diese Ziffern sprechen zu deutlich, als daß es noch ei -es

319 weitern Kommentares bedürfte. Es kann nicht in unserer Aufgabe liegen, weitergehende Betrachtungen und Schlußfolgerungen über die volkswirtschaftliche Tragweite dieses langsam, aber stetig zunehmenden Mißverhältnisses an unsere Angaben zu knüpfen, doch mag nochmals betont werden, daß energische Korrektivmittel behufs Erzielung einer Besserung unserer wirtschaftlichen Lage gegenüber dem Auslande zur Anwendung kommen und alle Hebel in Bewegung gesetzt werden sollten, um auf dieser abschüssigen Bahn des Niederganges unserer Valuta nicht weiter zu gleiten.

Wie in frühern Berichten folgt als 'Labelle III eine Zusammenstellung der Jahresdurchschnitte der monatlichen Generalbilanzen der Emissionsbanken, die letzten acht Jahre 1890 bis und mit 1897 umfassend.

In diesen Bilanzen erscheinen alle Banken zusammen als Einheit, und die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen sind kompensiert, d. h. es kommen nur die Saldi zur Geltung.

Das Gleiche ist der Fall mit den Gesellschaftskonti, indem Schulden und Guthaben der Banken gegenseitig ausgeglichen sind. Die Bilanzen repräsentieren demgemäß ausschließlich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassaund Portefeuillebestände.

Diese Zusammenstellung läßt erkennen, daß die kurzfälligen S c h u l d e n , d. h. die Noten in Händen Dritter und andere kurzftillige Schuldverpflichtungen, gegenüber dem Vorjahre neuerdings um cirka 24 Millionen angewachsen sind. Diese Zunahme verteilt sich mit ungefähr 8,5 Millionen auf die Noten in Händen Dritter, mit 1,5 Millionen auf die Giro- und Checkkonti, mit 5 Millionen auf die Korrespondentenkreditoren und mit 8,7 Millionen auf die Kontokorrentkreditoren, wogegen die Depots- und Kassenscheine um 0,s Millionen zurückgegangen sind.

Wenn wir den Teil der Sparkassaeinlagen, der als innert 8 Tagen rückzahlbar -/M betrachten ist und der sich, nach dein Verhältnis der letzten fünf Jahre bemessen, auf 25,o °/o des Totalbetrages stellt und nach diesem Maßstabe 70,5 Millionen ausmacht, zu den übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten hinzuzählen, so erhalten wir eine Gesamtsumme von 888,55 Millionen gegen 363,8 Millionen kurzfälliger Schulden im Vorjahre.

Die ü b r i g e n S c h u l d e n a u f Z e i t haben, gegenüber dem Jahre 1896 gleichfalls um 40,3 Millionen /Aigenommen. Die Sparkassaéinlagen participieren an dieser Zunahme mit cirka 16 Mil-

Banknotenkontrolle.

Tabelle III.

Sclrweizerisctie Emissionsbanken.

Za Seite 319.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1890 bis und mit 1897.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1800: 35 Banken. 1891: 36 Banken. 1892: 34 Banken. 1893: 35 Banken. 1894 bis 1897: 34 Banken.

-A. k t i v e n.

Massiven..

1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

1895.

18%.

1897.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

61,833,950 19,480,244 7,517,233 10,746,370 1,762,088

66,464,167 19,052,708 16,118,821 14,560,817 1,390,234

65,947,277 22,890,646 11,987,017 12,539,650 1,775,231

64,298,657 25,190,191 8,039,429 11,942,458 1,618,420

69,024,890 23,610,289 8,148,871 11,328,037 1,551,434

72,365,663 21,138,058 5,503,433 10,046,454 1,550,629

76,661,512 18,712,009 5,936,162 10,768,233 1,433,087

80,376,615 19,729,538 7,340,700 11,579,717 1,343,987

101,339,885

117,586,747

115,139,821

111,089,155

113,663,521

110,604,237

113,511,003

120,370,557

2,677,507 22,846,991 1,985,475

2,979,621 24,686,181 2,401,228

'3,386,832 25,009,261 2,311,024

3,219,923 24,718,036 2,313,089

2,123,840 29,487,266 2,256,264

2,885,794 25,836,531 2,507,395

2,770,944 19,085,286 2,506,937

2,712,318 23,229,654 2,335,652

27,509,973

30,067,030

30,707,117

30,251,048

33,867,370

31,229,720

24,363,167

28,277,624

141,171,024

149,548,761

141,789,788

150,700,399

150,333,289

163,119,329

157,781,155

160,669,576

17,366,503 44,197,085

14,667,101 48,669,324

16,913,887 47,759,408

22,850,565 42,737,394

19,188,998 42,796,569

15,565,783 43,501,485

13,930,898 39,613,416

14,738,927 37,183,908

202,731,612

212,885,186

206,463,083

216,288,358

212,318,856

222,186,697

211,325,469

212,592,411

Kassa.

Notenemission.

Gesetzliche Bardeckung der Notencirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Noten in Cirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Schweizernoten in Kassa .

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweiganatalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

Andere Forderungen auf Zelt 93,648,110 81,162,337 297,672,476 119,267,689 1,887,508

96,666,341 81,660,938 315,991,449 122,595,758 2,589,097

105,570,430 85,056,454 346,859,195 137,151,080 3,603,690

112,771,710 91,931,622 377,315,276 136,513,508 2,666,330

113,361,978 96,128,934 408,653,812 149,269,385 1,135,877

127,447,026 102,520,807 459,645,083 148,270,876 2,063,088

140,869,528 108,960,035 500,492,411 152,188,185 1,659,336

563,357,531 593,638,120 619,603,583

678,240,849

721,198,446

768,549,986

839,946,880

904,169,495

91,530,649 74,014,986 279,315,947 116,240,174 2,255,775

8,886,453 4,239,682

8,855,066 4,898,282

8,601,939 4,141,270

8,595,950 3,732.,369

7,196,351 3,876,690

7,873,823 4,491,526

7,398,757 4,738,035

7,058,657 4,453,009

13,126,135 12,098,714

13,753,348

12,743,209 11,550,000

12,328,319 11,550,000

12,073,041 11,550,000

12,365,349

11,516,579

11,560,000

12,136,792 12,279,416

11,511,666 10,375,187

920,166,850 979,447,010 996,106,813

1,059,747,729

1,104,671,234

1,156,486,889

1,213,562,727

1,287,296,940

Bern, Jaimär 1898.

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselrerbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Conti.

Mobilieri und Immobilien.

Eommanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-CoDti (kompensiert).

Ausstehendes Kapital.

1896.

1895.

1894.

1893.

1892.

1891.

1890.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

189,361,820

180,885,546

170,867,704

161,234,188

156,843,613

152,328,542

151,599,600

143,838,505

18,920,417

16,704,395

15,549,887

19,476,908

19,981,887

24,526,667

30,679,638

18,263,603

208,282,237

197,689,941

186,417,691

180,711,036

21,919,972 3,978,108 11,989,333 90,306,197 498,033

20,413,557 4,888,725 6,900,456 80,598,247 409,558

22,581,859 5,902,695 8,747,097 88,883,067 339,810

19,819,674 5,457,949 7,031,284 82,933,770 363,689

19,742,136 4,473,031 8,007,136 75,266,072 434,147

128,691,613

113,210,543

126,454,528

115,606,366

[107,922,522

6,223,923 17,786,076

5,628,387 17,725,324

3,738,829 14,278,611

2,541,800 12,298,277

1,699,312 12,547,728

2,320,794 10,237,970

4,465,482 11,899,837

2,290,408 9,881,720

24,009,999

23,353,711

18,017,440

14,840,077

14,247,040

12,558,764

16,365,319

12,172,128

35,411,517 272,249,113 409,392,717 8,801,625 363,479

34,242,607 256,450,675 386,858,170 7,379,283 503,551

33,044,303 33,474,738 217,209,444 203,213,829 380,410,586 . 358,576,825 5,337,750 5,551,107 599,290 698,749

32,208,880 184,413,605 343,559,753 5,912,333 763,685

30,044,903 169,631,132 321,315,618 5,671,333 783,550

29,858,516 163,450,368 301,120,494 5,737,667 898,534

25,708,143 156,635,848 284,673.408 7,131,709 861,202

726,218,451

685,434,286

637,031,808

601,084,813

666,858,256 627,446,536 501,065,679 475,010,310

Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital

2,728,639 29,981,843 157,008,941

3,445,486 29,120,427 149,128,917

2,556,394 27,401,878 147,056,250

2,165,168 26,417,881 152,295,833

2,110,462 26,058,949 154,175,000

1,981,204 25,598,814 141,600,000

2,827,238 25,260,830 138,633,421

3,522,866 25,805,726 128,759,620

Ausstehendes Kapital

189,719,423 10,375,187

181,694,830 12,279,416

177,014,522 11,650,000

180,878,882 11,560,000

182,344,411 169,180,018 11,660,000 11,550,000

166,721,489 11,616,679

158,088,212 12,098,714

1,287,296,940

1,213,562,727

1,156,485,889

1,104,671,234

Kurzfällige Schulden.

Kurzsichtige Schuldscheine aller Art . . . .

Korrespondenten-Kreditoren

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

Diakonto-Sehweizer-Weehsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

1897.

176,825,600 176,855,209 182,279,238 162,102,108 19,844,196 3,691,760 5,444,467 69,048,577 487,286

22,278,741 3,322,798 9,028,517 66,395,867 472,883

21,353,230 3,994,005 8,217,505 66,604,472 526,166

98,616,286 101,498,806 100,695,37$

Wechselschulden.

Eigenwechsel

Andere Schulden auf Zeit Sparkassa-Einlagen . . . .

Obligationen und andere Schuldscheine- .

Feste Anleihen Diverse . . .

Gesellschafts-Conti und eigene Gelder.

1,059,747,729

996,106,813 979,447,010 920,166,850

320 lionen und die Obligationen und festen Anleihen mit zusammen 24 Millionen.

Von den A k t i v e n sind die k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n um cirka 4 Millionen angewachsen und entfällt diese Vermehrung ausschließlich auf die Korrespondentendebitoren.

Die W e c h s e l f o r de r u n g e n erzeigen gleichfalls eine Zunahme. Die Schweizerwechsel überholen den vorjährigen Betrag um cirka 3 Millionen und die Auslandwechsel um ungefähr l Million, während die Wechsel mit Faustpfand gegenüber 1896 um 2,4 Millionen zurückgegangen sind.

Die a n d e r n F o r d e r u n g e n a u f Z e i t sind von 840 Millionen im Jahr 1896 auf 904,2 Millionen im Berichtsjahre angestiegen.

Die daherige Vermehrung von 64,2 Millionen setzt sich in der Hauptsache zusammen aus einer Zunahme von 13,4 Millionen bei den Kontokorrentdebitoz-en, 6,4 Millionen bei Schuldscheinen ohne Wechselverbindlichkeit, 40,g Millionen bei Hypothekaranlagen und 4 Millionen bei öffentlichen Wertpapieren.

Das Verhältnis zwischen den eigenen und den fremden Geldern hat die rückgängige Bewegung der letzten Jahre innegehalten, indem die Proportion von 18,i °/o des Vorjahres auf 17,8% im Berichtsjahre gesunken ist.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

Wir verweisen betreffend dieses Kapitel auf den bezüglichen Passus des Geschäftsberichtes pro 1897 des Finanzdepartemente.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken. Grundsätzliche Entscheide und Beschlüsse.

Die am Schlüsse des vorliegenden Berichtes folgende Tabelle IV enthält die Daten der bei den Emissionsbanken, den kantonalen Depositenämtern und der Centralstelle der Konkordatsbanken im Laufe des Jahres vorgenommenen Inspektionen, sowie eine übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse.

Die Resultate des Berichtsjahres können als befriedigende bezeichnet werden. Es sind keine Verstöße gegen gesetzliche oder reglementarische Vorschriften vorgekommen und daher keine nennenswerten Aussetzungen nötig geworden. Die Beziehungen der Kontrollbehörden zu den Banken waren normale. Wie schon in den vorhergehenden Jahren mußten indessen auch im Berichtsjahre Mahnungen

j

Banknotenkontrolle.

Tabelle IV.

Resultat d er Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1897.

i Bardeckung: 40 % der Cirkulation.

Deckung von 60 °/o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

(Art. 10 des Gesetzes.))

Datum

Banken.

Emission.

der

Wechselportefenilie.

Cirkulation.

Inspektionen.

Banca cantonale ticinese Banca della Svizzera italiana Credito ticinese Bank in Schaffhausen Thurgauische Kantonalbank Thurgauische Hypothekenbank Banque cantonale fribourgeoise .

Crédit agricole et industriel de la Banque de l'Etat de Fribourg Luzerner Kantonalbank Obwaldner Kantonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Zuger Kantonalbank St. Gallische Kantonalbank Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Banque cantonale vaudoise Solothurner Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Bank i n Basel .

. . .

Banque du commerce Graubündner Kantonalbank Glarner Kantonal bank Zürcher Kantonal bank Banque commerciale neuchateloise Banque cantonale neuchateloise Banque d e Genève . . . .

Bank in St Gallen .

. .

Schaffhauser Kantonalbank Toggenburger Bank Aargauische Bank Bank in Luzern Kantonal bank Schwyz Ersparniskasse des Kantons Uri Banca cantonale ticinese .

Banca della Svizzera italiana Credito ticinese . . . .

Kantonalbank von Bern

. . .

Broye . .

Nid waiden

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

.

4./5.

6.

712./13.

13./14, 14./15.

19.

20.

21. 122.

1. 12.

3.

4 5.

22.124.

25.IÌ6.

27./29.

10./11.

12./13.

7./11.

21./24.

4.15.

5./6.

7./8.

19./21.

22.

27 ./29.

2./5.

16./17.

18.

19./20.

'23.124.

25.

2S./26.

7./8.

910.

22.

Mai ,, » ,, ,, ,, ,, ,, ,, Juni ,, »

Juli August ,, September ,, Oktober ,, ,, ,, ,, ,, November

,, ,, ,, , ,, Dezember ,, ,, ,,

Gold.

Silber.

Centralstelle.

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,000,000 2,000,000 2,025,000 2,500,000 1,500,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 4,000,000 6^000,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 11,900,000 3,000,000 12,000,000 4,000,000 2,000,000 24,000,000 21,800,000 4,000,000 2,000,000 25,000,000 8,000,000 8,000,000 5,000,000 17,450,000 1,500,000 1,000,000 4,000,000 4,562,000 3,000,000 1,500,000 2,000,000 2,000,000 2,250,000 20,000,000

1,993,850 1,987,850 1,981,300 2,486,550 1,493,650 993,100 990,150 986,950 3,986,100 5,905,250 988,250 985,450 989,500 11,810,300 2,998,500 11,394,300 3,954,850 1,972,400 23,339,300 20,899,600 3,955,300 1,998,550 24,691,500 7,893,800 7,657,900 4,698,150 17,237,150 1,473,350 ' 990,000 3,931,850 4,024,450 2,963,750 1,489,500 1,985,000 1,977,950 2,230,900 19,571,450

790,000 800,000 780,000 1,000,000 600,000 400,000 400,000 363,000 1,595,000 2,200,000 400,000 390,000 260,000 4,800,000 1,200,000 4,800,000 1,600,000 800,000 9,300,000 9,100,000 1,600,000 640,000 12,000,000 3,200,000 3,200,000 1,930,000 6,260,000 600,000 400,000 1,600,000 1,850,000 850,000 600,000 800,000 800,000 860,000 8,000,000

10,000

30,000

37,000 5,000 200,000 10,000

300,000 160,000

70,000 720,000

150,000 250,000

40,000

~

Zu Seite 320.

800,000 800,000 810,000 1,000,000 600,000 400,000 400,000 400,000 1,600,000 2,400,000 400,000 400,000 400,000 140,000 4,800,000 1,200,000 4,800,000 1,600,000 800,000 9,600,000 9,100,000 1,600,000 800,000 12,000,000 3,200,000 3,200,000 2,000,000 6,980,000 600,000 400,000 1,600,000 2,000,000 211,891 1,311,891 600,000 800,000 -- j 800,000 900,000 8,000,000

üiskontoSchweizerWechsel.

Fr.

Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Wertschrlfteuhlulerlage.

Bnndesrätl.

Schätzungswert.

Kantonsgarantie.

Fr.

1,242,910 1,200,330 1,350,420 1,510,770 628,230 637,950 625,980

Wertschriften, ·n ·n

·n K antonsgarantie.

Wertschriften.

TI

·n Kantonsgarantie.

K)

·n TI T) T) * T)

7,468,536 10,563,350

3,044 460,000

9,340,950 3,978,000

·n ·n Wechselportefeuille.

16,812,530 15,001,350

T)

Kantonsgarantie.

T)

7,391,297

39,279

444,500

7,875,076

9,901,871 8,732,779

48,659 44,196

930,997 2,169,770

10,881,527 10,946,745

T)

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

T)

626,415 3,000,889 1,242,910 1,200,885 1,350,480

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wertschriften, ti T>

Kantonsgarantie.

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Haup tbank ohne He rbeiziehnng der enigen der Zwe iganstalten.

i ]

Kanton ale Deposi tenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenomm en : Am 8. Mai und 11. Dezembe r beim tessini sehen Deposit«înamt, am 15. Mai bei c em thurgauisc hen, am 31. Juli bei dem freiburgisch en, am Ì6. Nc»vember bei dem st. gallischen, am 16. November bei dem schaffhausischen und am 23. Novemb er bei dem liizernischen.

Centrateteli«! der Konkordatsbank en.

i Die am 7./8. Oktober vorgenommene Ins pektion ergab die ge naue Überein Stimmung der Buchsaldi mi t dem Effekt ivbestand. ] 3er Effektivbestand war zu sammengeset zt aus: Fr. '2,100,000 in ßold l TW,kl Fr. 2,100,000.

-- [ in Silber } Tott n 1

321

wegen zu spätem Eintreffen von Wochensituationen und Monatsbilanzen an einzelne der Banken erlassen werden, auch hat die Prüfung und Publikation der Jahresschlußbilanzen und Gewinnund Verlustrechnungen zu diversen Berichtigungen formeller Differenzen Anlaß gegeben, doch sind die jeweilen nötig gewordenen Aufschlüsse seitens der Banken in zuvorkommender Weise erteilt worden. Es befleißen sich diese übrigens nach und nach größerer Pünktlichkeit in jeglicher Hinsicht und suchen den gesetzlichen und reglementarischen Anforderungen nach Möglichkeit gerecht zu werden.

Rekurse oder Beschwerden von oder gegen Emissionsbanken sind im Berichtsjahre keine an die Behörde gelangt.

Wie schon an anderer Stelle des Berichtes erwähnt, hat in der als Notendeckung dienenden Wertschriftenhinterlage das vergangene Jahr eine etwas größere Stabilität Platz gegriffen, indem sich die Zahl der Mutationen wesentlich vermindert hat. Abgesehen von einer geringern Inanspruchnahme der Kontrollorgane wird auch die qualitative Zusammensetzung der Depots durch eine reduziertere Zahl von Titelauswechslungen günstig beeinflußt, indem für eine anhaltendere Dauer der Hinterlagen seitens der Banken mehr auf erstklassige, der Spekulation weniger zugängliche und daher in den Kursen weniger variierende und dem Sinne des Gesetzes entsprechendere Anlagewerte Bedacht genommen werden muß.

Wir erwähnen an dieser Stelle eines bundesrätlichen Beschlusses, der auf Antrag des Finanzdepartementes vom 30. Juli 1897 gefaßt worden ist und die Art und Weise der Beschaffung des Grundkapitals von kantonalen Emissionsinstituten zum Gegenstande hat.

Das Banknotengesetz von 1881 enthält in Art. 7, litt, d, die Bestimmung, daß die Ermächtigung zur Notenausgabe nur an solche Finanzanstalten erteilt werde, welche ein e i g e n e s , e i n b e z a h l t e s , effektives, ausschließlich für ihren Geschäftsbetrieb haftbares Kapital von mindestens 500,000 Franken besitzen.

Die Frage, was unter effektiv einbezahltem Kapital zu verstehen sei, bot nun schon kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes Anlaß zu Kontroversen.

Im Jahre 1882 hat der Bundesrat drei kantonalen Emissionsinstituten gestattet, sich ihr Dotationskapital von ihren resp. Kantonen in Form von eigens zu diesem Zwecke geschaffenen, un-

322 begebenen Obligationen der betreffenden Kantone übergeben zu lassen, obschon schon dannzumal anerkannt wurde, daß diese Form der Dotierung eigentlich nicht dem Sinne des Gesetzes entspreche.

Seit der Zeit hatte sich der Bundesvat anläßlich zweier weiterer Emissions- und vier Emissionserhöhungsbegehrea wiederholt mit dieser Frage zu befassen gehabt, und immer mehr machte sich im Rate die Überzeugung geltend, daß unbegebene, d. h. speciell nur für den Zweck der Dotierung eines Institutes geschaffene, nicht durch öffentliche Subskription emittierte und an keiner Börse kotierte Obligationen des eigenen Kantons, die somit nicht durch den öffentlichen Verkehr, den offenen Geldmarkt nach allgemein gültigen Prinzipien beurteilt und gewercet, demselben überhaupt nicht bekannt, ja die eigentlich gar nicht zur Veräußerung bestimmt sind, in Zeiten von Krisen nicht oder zum mindesten sehr schwer zu veräußern wären und daher eine beständige Gefahr für die Noteninhaber bilden, nicht als Ausweis für das Grundkapital einer Emissionsbank angesehen werden können und daß dieser Einzahlungsmodus als ein ungesetzliches Privileg für die denselben praktizierenden Kantone und Banken zu betrachten sei, indem dieselben ihre Notenemissionen auf diese Weise in unbegrenzten Beträgen erhöhen könnten, ohne sich in That und Wahrheit nur einen einzigen Franken Kapital beschaffen zu müssen.

Angesichts des dazumal schon im Wurfe liegenden Bundesbankprojektes wurde indessen in den letzten Jahren von einer Beschlußfassung über diesen Gegenstand abgesehen. Der Fall der Bundesbankvorlage und die seither beständig neu und in vermehrtem Maße einlaufenden Emissionserhöhungsbegehren machten es nun aber der Behörde zur dringenden Pflicht, durch eine neue Gesetzesinterpretation in diesem Punkte Wandel zu schaffen behufs größerer Sicherstellung der Notengläubiger.

Der am 30. Juli 1897 vom Bundesrate gefaßte Beschluß lautete nun dahin, daß das Traktandum für einmal noch zurückzulegen sei, in der Meinung immerhin, daß, wenn inzwischen Gesuche um Erhöhung von Notenemissionen einlangen sollten, den Gesuchstellenden zu eröffnen sei, daß sie entweder bis zur definitiven Regelung der beim Bundesrat pendenten Frage zuzuwarten oder aber den Ausweis auf anderm Wege zu leisten hätten. Wir sind bereits in den Fall gekommen, ein diesbezügliches Gesuch
der Kantonalen Spar- und Leihkasse von Nidwaiden (kantonales Institut} in diesem Sinne zu beantworten, und wir gedenken auf diesem Standpunkte bis zur Abklärung der Bankfrage zu verbleihen.

323 Tm Laufe des Berichtsjahres wurde seitens einer der sieben Hanken mit hinfälliger Emission die Anfrage an die Behörde gestellt, wie lange diejenigen Banken, welche bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Banknotengesetzes auf die Emission von Banknoten verzichtet haben, zu der Einlösung etwa noch vorkommender Banknoten verpflichtet seien, resp. von welchem Jahre an die betreffenden Banken berechtigt seien, über den Betrag der nicht zur Vorweisung gelangton Noten frei zu verfügen.

Es wurde ihr geantwortet, daß das eidgenössische Banknotengesetz specielle Bestimmungen über diesen Punkt nicht enthalte und der Bundesrat sich anläßlich eines Präcedenzfalles dahin ausgesprochen habe, daß er der Ansicht sei, daß er diesen Banken keinerlei Weisung über die schließliche Austragung der Soldverhältnisse gegenüber den Inhabern allfällig noch ausstehender Noten zu erteilen und demgemäß auch keinen Anspruch auf deren Gegenwert zu gunsten des schweizerischen Invalidenfonds zu erheben habe, wie solches durch das Banknotengesetz betreffend die nach Ablauf der Einlösungsfrist noch ausstehenden Noten derjenigen Banken, die sich unter das Gesetz gestellt haben, angeordnet sei: Eine Liquidation der Soldverhältnisse der Banken mit hinfälliger Emission vis-à-vis ihren Notengläubigern habe somit nach den antreffenden, allgemein gültigen kantonalen und eidgenössischen Gesetzen durchgeführt zu werden, immerhin unter Beobachtung der Bestimmungen des eidgenössischen Réglementes vom 12. Juni 1882 über den Rückzug und die Vernichtung der Noten.

Eine andere der Banken mit hinfälliger Emission, die Ancienne Banque Cantonale Neuchateloise en liquidation, sandte dem Insnektorat, gestützt auf einen Beschluß des Regierungsrates des Kantons Neuenburg vom 21. April 1896, durch welchen der letzte Schlußtermin für die Rückzahlung der Noten dieses Institutes auf 30. Juni 1897 angesetzt worden war, den Restbetrag der ihr noch eingegangenen Noten zur amtlichen Vernichtung ein, womit der Notenconto dieser Bank abgeschlossen und über den Gegenwert der noch ausstehenden Noten dieses Institutes im Betrag von Fr. 63,040 statutengemäß verfügt wird.

Personelles.

Im Personalbestand des Inspektorates ist im Berichtsjahre keine Änderung eingetreten.

324

IV. Staatskasse.

Personelles.

Herr Otto Hiltbold von Schinznach, Münzzähler, hat seinen Dienst im Laufe des Monats Dezember verlassen, dessen Stelle wird demnächst wiederbesetzt \verden.

Rückzug und Auswechslung von Münzen.

Wir haben das verflossene Jahr unter ziemlich ungünstigen Verhältnissen angetreten, denn unsere Reserve an Zweifrankenstücken war auf Fr. 200,000 und diejenige an Einfrankenstücken auf Fr. 100,000 gesunken. Dank der Gefälligkeit Italiens, welches uns aus seinen Vorräten für Fr. 160,000 schweizerische Silberscheidemünzen zukommen ließ, und Frankreichs, das uns einen Betrag von Fr. 100,000 unter der Toleranz abgenutzter Fiinffrankenthaler in Scheidemünzen unseres Gepräges remboursierte, verbesserte sich unsere Lage ein wenig; auch die Blünzsendungen der Centralbahn aus ihren Kassen in Basel und Bern sind uns sehr zu statten gekommen.

Indem die Staatskasse außerdem von den Post- und Zollkassen alle entbehrlichen Beträge an sich zog, ist es ihr gelungen, auch über die schwierigste Zeit des Fremdensaison leidlich hinwegzukommen. Allerdings gelang dies nur unter möglichster Rückweisumg von offenbar mißbräuchlichen Auswechslungsbegehren, welche hauptsächlich von Industriellen und Unternehmern herrühren, welche die zur Auszahlung der Löhne benötigten Beträge ausschließlich in Silberscheidemünzen verlangen, um die Porti zu vermeiden, welche ihnen Bezüge von Fünffrankenthalera aus den Emissionsbanken verursachen würden.

Noch Ende des Jahres überließ uns die Bank von Frankreich schweizerische Silberscheidemünzen im Betrage von Fr. 200,000.

Diese Summe, nebst den auf diesen Zeitpunkt vorhandenen Fr. 80,000 und denjenigen Beträgen, welche noch voi' dem Wiederbeginn der Auswechslungsbegehren in die Staatskasse zurückfließen werden, werden es ermöglichen, daß wir die Neuprägung von Silberseheideiniinzen mit aller Ruhe an die Hand nehmen können. Sobald übrigens Frankreich seinerseits neue Münzen ausgiebt, wird die Ausfuhr nach diesem Lande zweifelsohne abnehmen, und es dürfte uns dann eher gelingen, diejenigen Beträge, welche forner die Grenze passieren, zurückkommen zu lassen.

325 Die Bücher der Staatskasse weisen für die Auswechslungen von Silberscheide- und Billonmünzen, diejenigen an den Schaltern nicht eingerechnet, einen Gesamtumsatz von Fr. 4,912,652. 50 in 3130 Posten auf.

Die im Berichtsjahre zurückgezogenen, außer Kurs gesetzten Silberscheidemünzen (sitzende Helvetia) beliefen sich im Nennwert auf Fr. 150,000, für welche Fr. 90,000 ausgelegt wurden. Man bemerkt seit einiger Zeit eine gewisse Abnahme im Rückflusse dieser Münzen.

Die Fünffrankenthaler waren im Berichtsjahre ziemlich selten und unsere Reserve an solchen war bald erschöpft. Der hohe Wechselkurs auf Paris, der fast während des ganzen Jahres anhielt, hatte notwendigerweise die Ausfuhr der Fünffrankenthaler zur Folge.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse Fr. 6,262,016.48 In dieser Summe sind Inbegriffen Fr.

894,392. 50 eingelöste, jedoch erst im Januar verrechnete Obligationen und Coupons.

R e s e r v e k a s s e (Gewölbe): t. Schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenthaler . . . . F r . 145,000 2. Umgeprägte schweizerische Fünffrankenthaler . . . ,, 80,000 3. Billonmünzen . . . . .,, 157,000 (worunter Fr. 8000 alte, zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen).

" 382,000. -- D e p o t k a s s e : Schweizergold ,, 10,000,000.-- Pr. 16,644,016. 48

Y. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Die daherigen Verhältnisse sind die nämlichen wie im Vûrhre, weshalb wir uns erlauben, auf das über diesen Gegenstand

326

in unserm letzten Bericht Gesagte zu verweisen. Von der in Aussicht genommenen Anstellung eines zweiten Beamten hat Umgang genommen werden können, trotz der durch die Anleihenskonversion entstandenen außerordentlichen Arbeiten, weil die letztern zum großem Teil in die für diese Abteilung im allgemeinen ruhigere Zeit der Sommermonate gefallen sind.

Konversion des 3V3% Staatsanleihens von 1887.

Durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1896 wurde dar Bundesrat ermächtigt, das 3l/s°/Q Staatsanleihen von 1887 im Restbeträge von Fr. 24,248,000 zu kündigen und den Titelinhabern die Konversion ihrer Titel in solche eines neuen 3 % Anleihens al pari anzubieten; gleichzeitig wurde dem Bundesrat übertragen, alle übrigen Modalitäten dieses neuen Anleihens festzustellen. Dieser Bundesbeschluß gelangte im Berichtsjahre zur Ausführung.

Als Zeitpunkt der Kündigung fielen die beiden Zinstermine des Anleihens, 30. Juni und 31. Dezember, in Betracht, und es war hierfür anfänglich der 30. Juni in Aussicht genommen, weil zu dieser Zeit des Jahres unter normalen Vorhältnissen erfahrungsgemäß das Geld flüssiger ist, als zu jeder andern. Das Finanzdepartement hatte denn auch die Unterhandlungen zur Bildung eines Banksyndikates für die feste Übernahme der Konversionsoperation bereits im Januar eingeleitet, mußte dieselben aber verschiedener Verumständungen halber, namentlich in Rücksicht auf den Ausbruch des griechisch-türkischen Konfliktes und die dadurch hervorgebrachte allgemeine politische Unsicherheit, unterbrechen.

Die gebesserte politische Situation gestattete alsdann zu Anfana-o des zweiten Semesters die Wiederanhandnahme der Konversionsangelegenheit. Unterm 30. Juli beschloß der Bundesrat, das Anleihen von 1887 auf 31. Dezember 1897 zu kündigen.

Gleichzeitig stellte er die Bedingungen des neuen Anleihens fest, welche im wesentlichen folgende sind : Einheitlicher, auf den Inhaber lautender Titel von Fr. 1000, mit Coupons auf 30. Juni und 31. Dezember; Rückzahlung des Anleihens in der Periode von 1906--1940, mit Vorbehalt beliebiger Verstärkung der Amortisation oder gänzlicher Aufkündigung innerhalb dieser Zeitdauer; Zahlung von Kapital und Zinsen, außer hei der eidgenössischen Staatskasse in Bern und den Hauptzoll- und Kreispostkassen der Schweiz, auch in Paris, Berlin und Frankfurt a. M. bei noch zu bezeichnenden Zahlstellen.

327 Eine Einigung zur Bildung eines Garantiesyndikates hat nicht erzielt werden können ; die daherigen Bestrebungen scheiterten namentlich an den allzu ungünstigen Bedingungen der Banque de Paris et des Pays-Bas in Paris -- das Anleihen von 1887 wurde seiner Zeit v o n dieser Bank fest übernommen u n d e s w a r dasselbe Bundes zur Durchführung derEisenbahnverstaatlichungg nicht eingehen z u dürfen glaubten. Unter diesen Umständen gelangten syndikatdurchzuführen,, ebenso auch von einer Barsubskription abzuseilen : und zwar glaubten wir, diesen Schritt um so eher wagen zu dürfen, als uns selbst für den ungünstigsten Ausfall der Operation Mittel zur Einlösung der nicht konvertierten Titel genügend zu Gebote standen. Wir verhehlten uns dabei keineswegs, daß unter allen Umständen ein erheblicher Teil des Anleihens nicht konvertiert werden würde, denn die Unterhandlungen mit Paris hatten zur Genüge dargethan, daß auf eine thatkräftige Unterstützung von dieser Seite ohne entsprechendes Entgelt nicht zu rechnen sei. Und daß die von uns zugestandene Vergütung von l /4%° a u f d e n a Konversionsanmeldungen nicht als genügend anerkannt werden wollte, läßt sich begreifen,wennu m a n i n Anleihen der BornerHypothekarkasseozumm Kurse von$o fest übernommen und zu 98*/2 %' emittiert hat.

Die eingegangenen Konversionsanmeldungen verteilen sich wie folgt: Frankreich Fr. 2,853,000 Deutschland ,, 414,000 Schweiz ,, 7,424,000 Total

Fr. 10,691,000

Beigefügt sei, daß die eidgenössische Finanzverwaltung im gleichen Zeitpunkte einen Betrag von Fr. 684,000 solcher Titel in ihrem Besitz hatte.

Alle Erwartungen übertreffend sind die Konversionsanmeldungen aus der Schweiz ausgefallen, wobei immerhin die Annahme gestattet ist, daß auch bei den schweizerischen Konversionsstellen eine Anzahl Titel in Händen des französischen Kapitals angemeldet wurde. Die geringe Beteiligung aus Deutschland hat durchaus nichts Auffälliges an sich, da im Jahre 1887 das deutsche Kapital

328 bei diesem Anleihen kaum nennenswert engagiert war, und, wie aus der Präsentation der Zinscoupons hervorging, auch später nur verschwindende Quantitäten dieser Titel daselbst vorhanden waren.

Dagegen sind die französischen Anmeldungen zur Konversion hinter den hierseitigen Voraussetzungen zurückgeblieben, obwohl wir bei dem uns bekannten passiven Verhalten der Pariser Banken unsere Erwartungen nicht allzuhoch gespannt hatten. Gleichwohl halten wir es als nicht zutreffend, aus dem Umstände, daß kaum die Hälfte des Anleihens konvertiert wurde, auf einen förmlichen Mißerfolg des Unternehmens zu schließen. Von einem Mißerfolg dürfte wohl nur dann gesprochen werden, wenn gleichzeitig mit der Konversion eine Subskription gegen bar verbunden worden, aber unbenutzt geblieben wäre. Die seitherigen Verkäufe aus freier Hand und der andauernd hohe Kurs unserer 3 °/o Eiseobahnrente -- heute über 103 % -- lassen keinen Zweifel darüber, daß da« Placement dieser Titel zu Bedingungen, welche gegenüber der Konversionsofferte vorteilhafter für uns sind, mit Leichtigkeit eich bewerkstelligen lassen wird und die Tonart von dem gesunkenen Landeskredit eine falsche ist.

Die Ruckzahlung der nicht konvertierten Titel auf den 31. Dezember hat sich in ganz ruhiger Weise vollzogen. Teils um nicht alles auf den Jahresschluß zusammenzudrängen, teils zu möglichster Entlastung vom hohen Change auf Paris, hatte die Finanz Verwaltung mit dem Ablauf der Konversionsfrist sich den Ankauf solcher Titel zum Ziele gesetzt, und es ist -ihr gelungen, mit diesen Ankäufen die verhältnismäßig hohe Ziffer von nahezu 2 Va Millionen Franken zu erreichen. Damit reduzierte sich der wirkliche Geldbedarf auf cirka 11 Millionen Franken, welche beschafft worden sind durch : Inkasso gekündeter Kassascheine der Berner Hypothekarkasse Fr. 5,300,000 Rückzug von Bankdepositen ,, 3,200,000 Verminderung des Wechselportefeuillc, cirka ,, 2,500,000 Die hiervon für die Rückzahlungen in Paris in Aussicht genommene Summe von 10 Millionen ·wurde uns von der Berner Kantonalbank aus ihren Anleihensguthaben auf genanntem Platze zu annehmbarem Kurse abgetreten.

->-.

Von dem nicht durch Konversion zur Ausgabe gelangten Teil des neuen Anleihens im Betrage von Fr. 13,557,000 haben wir zunächst 5 Millionen dem durch Bundesbeschluß vom 29. Juni 1897 geschaffenen ,,Specialfonds für Versicherungszweeke" einverleibt; der Rest von Fr. 8,557,000 wurde auf das allgemeine Wert-

329 Schrifteninventar übertragen in der selbstverständlichen Absicht, deren Verkauf zu gelegener Zeit zu bewerkstelligen. Die Geldknappheit der beiden letzten Monate des Jahres war für den Verkauf festverzinslicher Anlagewerte wenig geeignet, und es wurde denn auch unterlassen, unsere Titel auszubieten. Infolge eingegangener Anfragen wurden von denselben bis Jahresschluß dennoch Fr. 3,516,000 zu 100 bis 1001/« % -- ersterer Kurs nur für einen kleinen Bruchteil dieses Betrages -- verkauft, wobei zu berücksichtigen ist, daß nicht nur die den Banken bezahlte Konversionsgebühr von */4 %, sondern auch die Stempelgebühren, die bei der Konversion von der eidgenössischen Finanzverwaltung übernommen worden sind und bekanntlich für Frankreich 1/t % betragen, bei diesen Verkäufen wegfallen. Bei eintretendem leichterm Geldstand wird sich der Kurs unserer neuen Obligationen zweifelsohne noch mehr zu gunsten der Staatsrechnung verändern, und es ist alle Aussicht vorhanden, daß der von der hohen Bundesversammlung für die Begebung der nicht konvertierten Titel ausgesetzte Kredit nicht in vollem Umfange beansprucht wird.

Wertschriften des Bundes und der Specialfonds.

Die im Berichtsjahre gemachten N e u a n l a g e n sind nicht sehr belangreich und betreffen von inländischen Titelgattungen einige wenige Posten 3 1/2 % Kantonsobligationen, sowie 3 3/4 % und 4% Obligationen von Hypothekarbanken, von welchen, entsprechend den herrschenden Geldverhältnissen, nur die letztgenannten ein kleines Agio erheischten.

Dem allgemeinen Wertschrifteninventar wurde sodann, wie bereits erwähnt, einverleibt der nach Zuweisung von 5 Millionen an den Versicherungsfonds verbleibende Rest der nicht durch Konversion begebenen Titel des 3 % Eidgenössischen Anleihens von 1897.

In fremden Staatsfonds wurde anläßlich der betreffenden öffentlichen Subskription ein Posten 3 *·/% °/o Österreichischer Staatsrente (Investitionsanleihe) erworben.

Die Darleihen auf Hypothek beschränkten sich auf einen einzigen, allerdings auf einen größern Betrag lautenden Titel mit in der Gemeinde Bern liegendem Unterpfand.

Nahezu alle Erwerbungen entfallen auf das erste Semester.

Mit der unterm 30. Juli beschlossenen Kündigung des 1887er Anleihens auf 31. Dezember 1897 mußte auf den eventuellen Ausfall dieser Operation Rücksieht genommen werden, und es wurden daher von da ab die disponiblen Mittel der Bundeskasse nur mehr Bnndesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

23

330

zum Ankauf von Diskontopapier mit entsprechender Verfallzeit verwendet, eine Vorkehr, die sich in der Folge als nützlich erwiesen hat. Mit der fortschreitenden Liquidation des obenerwähnten Restes unseres neuesten 3 % Anleihens wird sich selbstverständlich das Bedürfnis nach anderweitigen festen Anlagen wieder einstellen.

An den im abgelaufenen Jahr zwecks Zinsreduktion ausgeführten K o n v e r s i o n e n sind unsere Wertschriftenbestände nur mit einem verhältnismäßig kleinen Betrag Deutscher Reichsanlcihe, von 4 °/o konvertiert in 3 1/3 °/o, beteiligt, wovon in unserm leinten Bericht bereits Erwähnung gethan ist.

Zur R ü c k z a h l u n g gelangten, außer den gewöhnliehen Auslosungen und Amortisationen, unser ganzer Besitz an Kassascheinen der Bernischen Hypothekarkasse (Fr. 5,300,000), sodann einige Posten kantonaler und Bank-Obligationen, sowie ein größerer Hypothekartitel, deren Erneuerung zum Teil wegen zu stark reduziertem Zinsangebot, zum Teil wegen zu hohem Agio bei gleicher Verzinsung, oder auch aus andern Gründen momentan nicht Konvenienz bot.

Auf den Hypothekartiteln sind Zins- und Amortisationszahlungen im allgemeinen regelmäßig eingegangen und Verluste nicht zu verzeichnen. Dagegen erlitt ein durch Schenkung kürzlich entstandener Specialfonds auf einer angewiesenen unversicherten Forderung infolge Nachlaßvertrages eine Einbuße von Fr. 1200.

Auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank sind abbezahlt worden Fr. 827. 95, inklusive Fr. 413. 98 früherer Abschreibungen.

Eine Zusammenstellung der verschiedenen Conti ergiebt finden im Berichtsjahr stattgehabten Verkehr an Wertschriften, zum Nominalwert eingestellt, folgende Ziffern: Eingang.

Allgemeine Wertschriften Eisenbahnfonds Übrige Specialfonds

.

.

Ausgang.

Fr.

Fr.

. 15,920,620. -- 16,730,285. 38.

2,631,430.-- 2,540,030.-- 7,512,500. -- 1,700,408. 63

Total 26,064,550. -- 20,970,724. 01 Der Gesamtverkehr betrug somit rund 47 Millionen Franken, gegen 15 Millionen im Vorjahre. Diese Vermehrung wurde hauptsächlich hervorgebracht durch die infolge der Anleihenskonversion veranlaßten schon erwähnten Transaktion in den Wertschriftenbeständen : Rückzahlungen gekündeter Titel, die Einverleibung des

331 Anleihensrestes in das allgemeine Wertschrifteninventar und die Begebung eines Teils dieser Titel.

Hinsichtlich aller Details über die Bestände des allgemeinen Wertschrifteninventars, wie derjenigen der Specialfonds, inklusive Eisenbahnfonds, muß hier auf die im Bericht zur eidgenössischen Staatsrechnung enthaltenen bezüglichen Inventare verwiesen werden.

Accreditierte Banken.

Auf Grund von Art. 7 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891, betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder, waren im Berichtsjahre hei der Bundeskasse zu den bisherigen Bedingungen 28 schweizerische Bankinstitute mit einer Gesamtsumme von Fr. 10,900,000 accreditiert. Im Laufe des Jahres verzichtete eine Bank auf den ihr eingeräumten Kredit. Auf Jahresschluß betrugen die daherigen Depositen der Bundeskasse Fr. 3,723,000 gegen Fr. 7,932,000 im Vorjahre.

Speciell für den Dienst der eidgenössischen Anleihen sind überdies zwei Bankfirmen in Paris bei der Bundeskasse accreditiert.

Prüfung der Anlagewerte.

Wie schon oben erwähnt, haben im Berichtsjahre belangreiche Neuanlagen nicht stattgefunden. Wir haben daher auch dieses Mal davon Umgang genommen, unsere Wertschriftenbestände einer fachmännischen Expertise zu unterbreiten, sondern uns darauf beschränkt, die uns gemäß Art. 8, Alinea 3, des Bundesgesetzes vom 10. April 1891 obliegende Prüfung der Anlagewerte an der Hand der uns vom Finanzdepartement vorgelegten Inventare der allgemeinen Wertschriften und der Specialfonds vorzunehmen.

Über die Mutationen in den Wertschriften, Specialfonds, Bankdepositen und im Wechselportefeuille wurde dem Bundesrat vom Finanzdeparternent nach Vorschrift jeden Monat Bericht erstattet.

Winkelriedstiftung.

Die endgültige Liquidation des Legates Claudon hat noch einen Barbetrag von Fr. 2047. 50 ergeben, womit dasselbe im gesamten die Summe von Fr. 51,972. 25 erreicht (s. unsere Aufstellung im Bericht pro 1896).

332 Aus den Erträgnissen von Verlagsrechten von Schriften Gottfried Kellers erhielt die Stiftung im abgelaufenen Jahre durch Vermittlung der Regierung des Kantons Zürich weiterhin Fr. 3460. 80 An anderweitigen verdankenswerten Gaben zu ihren Gunsten sind zu verzeichnen : Von Herrn Hauptmann Troxler in Münster : Hälfte des Ertrages seiner Broschüre ,,Bourbaki" . . .,, 200. -- Von Herrn Major Hürlimann in Zürich . . . . ,, 200. -- Von Frl. Marie Bänziger in Chur ,, 150. -- Von Herrn E. Pury in Neuenburg ,, 100. -- Vom Pontonierfahrverein Bern ,, 50. -- Von Militärschulen und -kursen und Verschiedenen ,, 111. 80 Total

Fr. 4272. 60

Merian'scher Museumsfonds.

Infolge Verwendung des Rechnungssaldos wurde dieser Fonds im Laufe des Berichtsjahres liquidiert. Das Nähere hierüber findet sich unter dem Titel Departement des Innern.

Legat Dr. A. Binet-Fendt.

Die bis Ende 1895 aufgelaufenen Zinsen dieses Legates kamen im abgelaufenen Jahre, und zwar erstmals, im Sinne der Stiftungsurkunde zur Verwendung. Bei Titel Departement des Innern ist hierüber ebenfalls ausführlicher Bericht erstattet.

Specialfonds für Versicherungszwecke.

Infolge Bundesbeschluß vom 29. Juni 1897 wurde aus dem Einnahmenüberschuß der Staatsrechnung pro 1896 ein Betrag von Fr. 5,000,000 für Versicherungszwecke als Specialfonds ausgeschieden. Dieser Betrag ist, wie schon weiter oben erwähnt, in Obligationen des 3 °/o Eidgenössischen Anleihens von 1897 angelegt, und es wurde der Fonds demgemäß wie die übrigen Specialfonds in die Verwaltung der Wertschriftenverwaltung gelegt.

Damit ist für einmal gesagt, daß dieser Fonds ein verzinslicher sein soll. Unsere Anträge betreffend dessen juristischen Charakter und Art der Verwendung (Ziffer II des citierten Beschlusses) glauben wir bis zur weitern Abklärung der Präge der Krankenund Unfallversicherung verschieben zu können.

333

Kautionen und Depots.

Gemäß Art. 5 der Verordnung vom 25. Januar 1895 obliegt der Wertschriftenverwaltung die Überwachung dieser Hinterlagen zwecks Wahrung der fiskalischen Interessen des Bundes. Besondere Vorkehren gegenüber den betreffenden Deponenten waren auch im abgelaufenen Jahr nicht erforderlich.

Die Inventare auf Jahresschluß verzeigen folgende Bestände : Kautionen Fr. 8,277,792. 56 gegenüber dem Vorjahre ,, 8,338,682. 80 Verminderung Depots gegenüber dem Vorjahre

Fr.

60,890. 24

Fr. 17,455,438. 09 ,, 14,140,283. 93 Vermehrung

Fr.

3,315,154. 16

Abtrennen der Coupons und Titelverifikation.

Mit dem Abtrennen der im künftigen Jahre fälligen Coupons wurde, wie gewohnt, eine Nachzählung sämtlicher Wertschriftenbestände durch die Finanzkontrolle vorgenommen ; über das Resultat dieser Nachzählung ist bereits bei genannter Abteilung berichtet worden.

Schrankverhandlungen.

Die Zahl der Verhandlungen an den Wertschriftenschränken beläuft sich auf 45, und es wurden hierbei 419 Geschäfte erledigt, wovon 148 auf Wertschriften und Specialfonds und 271 auf Depots und Kautionen entfallen. Die daherigen Protokolle werden von der Finanzkontrolle geführt und verwahrt und sind von den bei den Verhandlungen vertretenen Amtsstellen, Finanzdepartement, Kontrolle und Wertschriftenverwaltung, unterzeichnet.

Inventar.

a. Wertschriften, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wertschriftenverwaltung obliegt :

334

Eidgenössische Wertschriften . . . .

Eisenbahnfonds Übrige Specialfonds gegenüber dem Vorjahre

. . . .

Vermehrung

Fr. 30,811,892. 38 ,, 60,723,477. 60 ,, 25,454,299. 49 Fr. 116.989,669. 47 ,, 111,868,623. 18 Fr.

5,121,046. 29

b. Wertschriften, von welchen nur die Aufbewahrung und Überwachung dieser Abteilung obliegt: Kautionen und Depots Fr. 25,733,230. 65 gegenüber dem Vorjahre ,, 22,478,966. 73 Vermehrung

Fr.

3,254,263. 92

Total der Wertschriftenbestände auf Ende 1897 Fr. 142,722,900. 12 gegenüber dem Vorjahre ,, 134,347,589. 91 Total Vermehrung Fr.

8,375,310. 21

VI. Münzyerwaltung.

Personelles.

Die interimistische Leitung der Münzstätte wurde im Berichtsjahre, wie in den beiden vorhergehenden Jahren, unverändert belassen. Mit Beginn des Jahres trat der neugewählte Buchhalter und Verifikator, Herr P. Kummli, seine Funktionen an.

Für die Abteilung Münzfabrikation mußte schon im Anfang des Jahres wegen vermehrter Arbeit ein Arbeiter neu eingestellt werden.

Gegen Ende des Jahres starb einer unserer Arbeiter, welcher schon im Laufe des Jahres wegen Krankheit und eingetretener Invalidität vielfach dispensiert werden mußte ; auch diese Stelle ist auf Beginn des neuen Jahres neu besetzt worden. Die speciell für die Goldprägung angestellten Justiererinnen konnten Mitte November entlassen werden, nachdem die im Budget vorgesehene Goldprägung beendigt war.

Auch bei der Wertzeichenfabrikation mußte wegen andauernder Krankheit einer bereits in höherem Alter stehenden Arbeiterin ein Ersatz an Arbeitskraft gesucht werden ; ebenso verschied im Laufe

335 des Jahres ein Arbeiter, welcher wegen hohen Alters und zunehmender Gebrechlichkeit schon seit zwei Jahren von jeder Arbeit dispensiert war.

Der Personalbestand auf Ende des Jahres war folgender: 9 Arbeiter für die Münzfabrikation, 5 Arbeiter und 4 Arbeiterinnen für die Wertzeichenfabrikation, total 18 Personen.

Münzprägungen.

Im Berichtsjahre wurden geprägt: 400,000 Zwanzigfrankenstücke, 500,000 Zwanzigrappenstücke, 500,000 Zehnrappenstücke, 500,000 Fünfrappenstücke, 486,700 Zweirappenstücke, 500,000 Einrappenstücke.

Das Gold und die Nickelmünzen waren im ordentlichen Budget zur Prägung vorgesehen ; für die Kupfermünzen stellte sich der Bedarf erst im Laufe des Jahres ein, und es mußte die Bewilligung für diese Prägung auf dem Wöge des Nachtragskredites nachgesucht werden.

Die für die Goldprägung nötigen Münzplättchen stellte auch dieses Jahr wieder die Münzstätte selbst her. Der Ankauf des dazu verwendeten Feingoldes geschah in Posten von je 100 Kilogramm durch das Finanzdepartement unter Einholung von Offerten von den bisherigen vier Lieferanten. Der Durchschnittspreis per Kilogramm Feingold stellte sich auf Fr. 3454. 83, oder um Fr. 3. 77 höher als im Vorjahre, was auf ein Zwanzigfrankenstück 2,a Rp.

mehr ausmacht.

Die Berechnung für den kostenden Preis eines diesjährigen Zwanzigfrankenstückes stellt sich nun folgendermaßen : Nach der speciözierten Rechnung der Münzverwaltung ist, ohne Berücksichtigung der Fabrikationskosten, für jedes geprägte Zwanzigfrankenstück ausgegeben worden Fr. 20,oe2 Den Anteil der Goldprägung an den sämtlichen Ausgaben für Münzprägung zu Fr. 30,000 gerechnet, crgiebt bei einer Prägung von 400,000 Stück auf das einzelne Zwanzigfrankenstück ,, 0,075 Total der Erstellungskosten per Stück

Fr. 20,iS7

336

somit gegenüber 1896 mit Fr. 20,i29 einen Mehrbetrag von Fr. 0,oos per Stück.

Da aber die Erhöhung des Ankaufspreises 0,022 per Stück beträgt, so sind die Herstellungskosten um Fr. 0,ou per Stück günstiger als im Vorjahre, was auf die verbesserten und günstigeren Fabrikationsergebnisse zurückzuführen ist. Wären, wie früher, die Plättchen zur Goldprägung mit einer Vergütung von Fr. 15 Faconkosten per Kilogramm auswärts erstellt worden, so hätte sich das Zwanzigfrankenstück auf Fr. 20,i5s gestellt. Der schon im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte finanzielle Vorteil, welcher aus der Selbstanfertigung der Plättchen resultiert, ist somit nach dem vorliegenden Ergebnisse noch überzeugender.

Die Ablieferung der neuen, nach den Modellen von Herrn Professor Landry erstellten Goldstempel, die bereits auf November 1896 hätten fertig erstellt sein sollen, verzögerte sich derart, daß die ersten 100,000 Stück der diesjährigen Goldprägung noch mit den alten Stempeln geprägt werden mußten. Erst Mitte April gelangten die neuen Stempel in unsere Hände. Die damit ausgeführte Prägung der verbleibenden 300,000 Stücke ging ohne besondere Schwierigkeit von statten. Die Stempel entsprachen den an sie gestellten technischen Anforderungen.

Für die Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstücke wurden die Plättchen wieder, wie bisher, in vorgearbeitetem Zustande bezogen und stellten sieh per Kilogramm franko Bern geliefert : die Zwanssigrappenplättchen auf Fr. 6. 45, für die Zehn- und die Fünfrappenstüeke auf Fr. 3. 25. Die zuletzt für gleiche Plättchen bezahlten Preise waren Fr. 6. 70 für die Zwanzig-, Fr. 3. 35 für die Zehnund Fr. 3. 40 für die Fünfrappenstücke.

Auch für die Zwei- und Einrappenprägung mußten diesmal vorgearbeitete Kupfermünzplättchen bezogen werden, da die Einrichtungen der Münzstätte es nicht ermöglichten, gleichzeitig mit der Fabrikation der Goldmünzplättchen auch diejenige der Kupfermünzplättchen auszuführen. Das Kilogramm derselben konnte zum Preise von Fr. 2. 60 beschafft werden.

Nachstehende Aufstellung giebt Aufschluß über die zu den -verschiedenen Prägungen verwendeten Metalle.

33T

1. Goldprägung.

a. F e i n g o l d .

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Barren

kg.

8,75320 ,, 2,322,n99s kg.

Ausgang : 400,000 Zwanzigfrankenstücke abgeliefert, kg. 2,580,404 à 899 9/iooo fein . . . .

Fabrikationsabgang 0,24 °/oo Vorrat nach der Prägung

2,330,87318

kg. 2,322,io55& ,, 0,55332 ., 8,20430 kg. 2,330,87318.

6. K u p f e r .

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Stangen und Granalien

Ausgang : Zur Goldlegierung verwendet Vorrat nach der Prägung

.

.

.

.

2. Zwanzigrappenprägung.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahr Ankauf von Zwanzigrappenplatten . .

Ausgang : 500,000 Zwanzigrappenstücke abgeliefert Vorrat nach der Prägung

.

.

.

kg.

,,

99,5so 325,ooo

kg.

424,58»

kg.

,,

253,5se 171,044

kg.

424,580

kg.

,,

30,998 l,996,coo

kg.

2,027,598

kg.

,,

2,001,26* 26,834

kg.

2,027,59S

338

3. Zehn- und

Fünfrappenprägung.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf v o n Zehnrappenplatten Ankauf von Fünfrappenplatten

kg.

96,oo3 l ,485,ooo l,000,ooo

kg.

2,581,oo3

kg.

1,501,464

. . . .

Ausgang : 500,000 Zehnrappenstücke abgeliefert 500,000 Fünfrappenstücke abgeliefert Vorrat nach d e r Prägung . . . .

998,042 "

"

80,897

kg-

2,581,oo.3

4. Zwei- und Einrappenprägung.

Eingang : kg.

Vorrat vom letzten Jahre Ankauf v o n Zweirappenplatten . . . .

" Ankauf von Einrappenplatten T>

124,co2 l,250,ooo 750,ooo

kg.

2,124,6o3

kg.

1,212,20l

Ausgang : 486,700 Zweirappenstücke abgeliefert 500,000 Einrappenstücke abgeliefert .

Vorrat nach d e r Prägung . . . .

,,

746,803

,,

165,478

kg.

2,124,602

Bei den Zweirappen waren vor Jahren 13,300 Stück über eine runde Summe abgeliefert worden; um die Emission wieder abzurunden, kamen diesmal eine gleiche Anzahl Stücke von der vorgesehenen halben Million nicht zur Ablieferung.

Die nunmehr erlangte vollständige Vertrautheit unseres Personals mit der Verarbeitung des Goldes, eine intensive Ausnutzung aller zu Gebote gestandenen Einrichtungen und ein während des ganzen Jahres von Störungen verschont gebliebener Betrieb ermöglichten es, daß schon Anfang November sämtliche für das Berichtsjahr vorgesehenen Prägungen fertig ausgeführt und an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert waren, so daß bereits mit den dringend notwendigen Nickelprägungen für das folgende Jahr begonnen werden konnte.

339

Wertzeichenfabrikation.

Die im letzten Geschäftsbericht erwähnten Verbesserungen und Neueinrichtungen, welche für die Fabrikation der Postmarken bei uns getroffen worden sind, bewährten sich auch im Berichtsjahre auf das beste. Nicht nur konnte nunmehr dem laufenden Bedarfe der Postverwaltung stetsfort Genüge geleistet werden, sondern es war uns sogar möglich, ohne Personalvermehrung oder Verlängerung der Arbeitszeit einen den Bedarf für mindestens zwei Monate deckenden Vorrat an fertigen Postmarken anzulegen, trotzdem auch im Berichtjahre eine nicht unbedeutende Vergrößerung der Bezüge seitens der Post stattfand, nämlich von 174 3/io Millionen Stück im Vorjahre auf 190 4/io Millionen.

Die Steigerung der Anforderungen an die Leistungsfähigkeit dieser Fabrikationsabteilung erhellt am besten aus einer Zusammenstellung der Bezüge an fertigen Postmarken seitens der Postverwaltung in den letzten zehn Jahren.

Es wurden bezogen: Millionen Stück im Jahre

Vermehrung gegen das Vorjahr in Millionen Stuck

1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897

107,4 120 121 135 144 145,6 148 157,4 174,2 190,4

12,6 l

14 9 l,o 2,* 9,4 16,8

16,*

0

m /.

11,7

0,8 11,5

6,7 1,1 1,6 6,3 10,7

9.8

Total Vermehrung der letzten zehn Jahre um 82,a Millionen Stück oder 77,i %·

Nebenarbeiten.

Infolge unausgesetzter Inanspruchnahme des Betriebes für die Ausführung der vorgesehenen Münzprägungen blieb die Anhandnahme von Nebenarbeiten auf ein Minimum beschränkt. Herstellung von Siegel- und Farbstempeln für einzelne Abteilungen der Bundesverwaltung, Neuerstellung der Stempel zum Drucke der Frankobänder und Anfertigung einiger weniger staatlicher Medaillen

340

in Gold und in Silber waren die einzigen Arbeiten, welche übernommen werden konnten.

Falsche Münzen.

Die gewöhnlichen und ungefährlichen Falsifikate, aus Zinnlegierungen gegossene Stücke, tauchten auch dieses Jahr wieder auf und wurden uns zur Begutachtung unterbreitet. Zu besondern Maßnahmen gaben diese meist plumpen und sehr leicht als falsch zu erkennenden Nachahmungen jedoch keinen Anlaß.

Die in den letzten Jahren laut gewordenen Befürchtungen, es werden infolge der billigen Silberpreise Nachahmungen von Silbermünzen nicht nur aus silberähnlichen Metallen, sondern mit richtiger Legierung und richtigem Gewichte, hergestellt, haben sich bis jetzt als unbegründet erwiesen; wenigstens ist uns noch keine einzige derartige Nachahmung unserer Münzen in die Hände gekommen.

B. Zollverwaltung.

1. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Jahre 1897 bezifferten sieh die G e s a m t r o h ei n nah m en der Zollverwaltung auf den seit dem Bestehen des eidgenössischen Zollwesens noch nie erreichten Betrag von . Fr. 47,898,510.14 Im Jahre 1896 betrugen die Totaleinnahmen die Summe von . . . . . . . ,, 46,269,224. 71 Bleibt als M e h r e i n n a h m e pro 1897

Fr.

1,629,285.43

Zur Zeit unserer Berichterstattung sind wir noch nicht in der Lage, ziffernmäßig nachweisen zu können, welche Warenkategorien bezw. Tarifpositionen den Mehrertrag geliefert haben.

Wir werden dies bei Anlaß der Vorlage unseres Berichtes über die Staatsrechnung nachholen.

Es dürfte von Interesse sein, die Entwicklung der Zolleinnahmen durch Angabe der Jahreserträgnisse seit dem Jahre 1850 zu illustrieren, wobei wir nur einzelne Jahrgänge herausgreifen.

Im Jahre 1850 erreichten die Roheinnahmen der Zollverwaltung die Gesamtsumme von rund Fr. 4,022,650.

341 Vergleichsweise mag hier mitgeteilt werden, daß der Ertrag der Einfuhrzölle auf Eisen und Eisenwaren im Jahre 1897 mit rund Fr. 3,800,000 nahezu der Gesamteinnahme von 1850 gleichkommt.

Unter der Herrschaft des mit dem Zollgesetz vom 27. August 1851 verbundenen Zolltarifes stieg der Ertrag der Zölle bis zum Jahr 1871 auf rund Fr. 10,832,800.

Auf den 1. Januar 1873 wurde eine neue Auflage des schweizerischen Zolltarifs herausgegeben, in welcher die Waren nicht mehr nach Tarifklassen mit besonderen Ansätzen von 0.15 Cts., 0. 50 Cts., 0. 75 Cts., Fr. 1. 50, 2. --, 3. 50, 8. -- und 15. -- vom Centner zu 100 Pfund aufgeführt waren, sondern unter systematischer Ausscheidung der Waren nach Material und Verwendung : Verzehrungsgegenstände, Metallwaren, Holzwaren, Apothekerwaren und Chemikalien etc. etc., eingereiht wurden. Dieser Tarif blieb bis Ende 1884 in Kraft. Während dieser Zeit stiegen die Einnahmen bis auf rund Fr. 21,486,600 im Jahre 1884.

Nach Inkrafttreten des schweizerischen Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884 auf 1. Januar 1885 stellten sich die Z o l l e i n n a h m e n in runden Zahlen wie folgt: 1885 Fr. 21,191,400 Der Rückgang der Einnahmen gegeniiberdemVorjahre1884umrundFr. 295,000 ist auf anticipierte Einfuhren im Jahre 1884 von im neuen Tarif stärker belasteten Waren zurückzuführen.

1886 ,, 22,395,200 1887 ,, 24,632,300 1888 ,, 26,086,100 1889 , 27,636,100 1890 '., 31,258,300 1891 ,, 31,543,300 Infolge Inkrafttretens des jetzt noch zu Recht bestehenden Zolltarifs vom 10. April 1891 auf den 1. Februar 1892 gestalteten sich die Zolleinnahmen wie folgt : 1892 ,, 36,032,700 1893 .

,, 38,378,500 1894 ,, 41,200,700 1895 ,, 43,279,700 1896 ,, 46,269,200 und im Berichtsjahre 1897 ,, 47,898,500

342

In unserm Geschäftsbericht pro 1896 (Bundesbl. 1897, I, 314) bemerkten wir, daß die Zolleinnahmen pro 1896 mit rund Fr. 46,600,000 (inklusive Ausgabenersparnis} nicht ohne weiteres als sichere Basis für die Feststellung der Zolleinnahmen der Zukunft betrachtet werden können. Nachdem nunmehr im Berichtsjahre die Zolleinnahmen gegenüber dem Jahr 1896 neuerdings um rund Fr. 1,600,000 gestiegen sind, ergiebt sich seit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs folgendes Bild betreffend die jährliehe Vermehrung : von ,, ,, ,, ,,

1892 auf 1893 1893 ,, 1 8 9 4 1894 ,, 1895 1895 ,, 1896 1896 ,, 1897

Fr.

, ,, ,, ,,

2,346,000 2,822,000 2,080,000 2,990,000 1,630,000

Es ist ungemein schwer und gewagt, aus diesen Ziffern Schlußfolgerungen darüber ziehen zu wollen, ob unsere Zolleinnahmen auch in Zukunft in einem ähnlichen Verhältnisse zunehmen werden.

Den wesentlichen Faktor bildet wohl immer die Fortdauer einer ungetrübten politischen Situation und das Fernbleiben von Finanzund Handelskrisen. Aber auch beides vorausgesetzt, werden unsere zukünftigen Zolleinnahmen wesentlich und mit entgegengesetzter Wirkung beeinflußt sein einerseits durch die Zunahme der Bevölkerung und die immer weiter fortschreitende bessere Lebenshaltung in allen Schichten unserer Bevölkerung, anderseits durch eine Entwicklung einheimischer Industrien unter Beschränkung des Konsums von Waren ausländischer Herkunft.

Soweit sich die Situation heute überblicken läßt, erscheint jedenfalls der Budgetansatz pro 1898 mit Fr. 46,000,000 nicht zu hoch gegriffen, da, verglichen mit dem Bruttoertrag von 1897, noch eine Marge von beinahe zwei Millionen Franken für Verkehrsschwankungen bleibt.

Die G e s a m t a u s g a b e n der Zollverwaltung beliefen sich im Jahre 1897 auf den Betrag von ...

Fr. '3,815,002. 91 Budgetiert waren pro 1897 Fr. 4,010,000 hierzu ist noch ein Nachtragskredit für die Rubrik V, Grenzschutz, zu rechnen von . . ., 30,000 Zusammen -- ,, 4,040,000. -- Ausgabenersparnis

Fr.

224,997.09

343

Übertrag Rechnet man hierzu den Ertrag der Gesamtroheinnahmen p r o 1897 m i t . . . .

Fr.

224,997.09

,, 47,898,510.14

so ergiebt sich eine Totalsumme von . . . Fr. 48,123,507.23 Das Budget pro 1897 hatte als Gesamtertrag der Zölle eine Summe von . . . . ,, 42,500,000. -- angenommen; es stellt sich somit das Rechnungsresultat, inkl. Ausgabenersparnis, um . Fr. 5,623,507. 23günstiger, als im Voranschlag.

Bezüglich der Warenbewegung und der daraus sich ergebenden Rückschlüsse auf die Gestaltung unserer wirtschaftlichen Lage müssen wir, wie in frühern Jahren, auf die statistischen Publikationen des Zolldepartements, insbesondere den Jahresband der Handelsstatistik und den kommentierenden Bericht verweisen.

II. Gesetze, Terordnungen, Yerträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g des Zolltarifes. Als Tariffragen, welche im Berichtsjahre zu prinzipiellen Entscheidungen führten, ist in erster Linie die Zollbehandlung von W e i n in R e s e r v o i r w a g e n , sowie diejenige der Trockenbeeren für den Tafelgebrauch, bezw. für die Weinfabrikation, zu erwähnen.

Betreffend den Wein in sogenannten Cisternenwagen bestand und besteht noch die Vorschrift, daß solche Sendungen nach Mitgabe des Nettogewichtes plus 15°/o Tarazuschlag zu verzollen sind.

Nun kam es in der letzten Zeit häufig vor, namentlich im Verkehr mit Italien, daß zuverlässige Gewichtsangaben schlechterdings nicht erhältlich waren. Eine Abwägung solcher Wagen auf der Brückenwage beim Grenzzollamt gab in den meisten Fällen keine befriedigenden Resultate, indem das Taragewicht der Wagen oftmals unrichtig angegeben ist. Um diesem Übelstande nach Möglichkeit abzuhelfen, verordneten wir, daß da, wo zuverlässige Gewichtsangaben nur schwer oder gar nicht erhältlich sind, die Verzollung auf Grundlage der Literzahl im Verhältnis von 100 1. = 115 kg.

brutto fakultativ zulässig sei. Mit Rücksicht auf das speciflsche Gewicht des Weines ist diese Entscheidung als nicht ungünstig für die Zollpflichtigen zu bezeichnen.

Die T r o c k e n t r a u b en anbelangend, sehen wir uns zu den nachstehenden Mitteilungen veranlaßt.

344

Gemäß unserem Beschlüsse vom 3. Dezember 1895 (Bundesblatt 1895, IV, Seite 685) können alle getrockneten Weintrauben, mit Ausnahme der Korinthen und der für die Weinfabrikation bestimmten Trockentrauben, zu Fr. 3 per q. nach Nr. 398 a des Tarites zugelassen werden, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Trauben in Kistchen oder Trommeln von höchstens 5 kg.

Bruttogewicht verpackt eingehen. Im Berichtsjahre gemachte Wahrnehmungen ließen darauf schließen, daß diese Bestimmung zu Mißbräuchen geführt habe. Es wurde unter anderem konstatiert, daß ganze Wagenladungen von offenbar zur Weinfabrikation bestimmten Trauben in Säcken zum Transit durch die Schweiz deklariert wurden, um sodann noch jenseits der schweizerischen Zollgrenze in Kistchen von höchstens 5 kg. umgepackt und in dieser Beschaffenheit zur schweizerischen Eingangsverzollung gebracht zu werden. Da diese Manipulation augenscheinlich darauf gerichtet war, den Zollansatz von Fr. 20 plus Monopolgebühr von Fr. 4. 20 per q. brutto für Trockentrauben zur Weinbereitung zu umgehen, sahen wir uns veranlaßt, den folgenden Beschluß zu fassen.

,,Alle nicht unter dem NB. ad 396 des Gebrauchstarifes spe«iell genannten getrockneten Weintrauben, welche in Kistchen oder Trommeln von höchstens 5 kg Bruttogewicht verpackt sind, können nur dann zu Fr. 3 per q. zugelassen werden, nach Tarit Nr. 398 a, ohne Monopolgebühr, sofern der authentische Nachweis geleistet wird, daß sie vom Einschiffungshafen des Herkunftlandes weg in Kistchen oder Trommeln von höchstens 5 kg. Gewicht verpackt waren."

Dieser Entscheid, dessen Wirkung noch abzuwarten ist, trat auf 1. Januar 1898 in Kraft.

Die in früheren Jahren sehr häufig vorgekommenen Reklamationen betreffend die Tarifanwendung für Zucker und Zuckerabfälle haben jetzt gänzlich aufgehört.

Wir möchten hier neuerdings nachdrücklich betonen, daß unsere Zollverwaltung bestrebt ist, bei Entscheidungen über Tariffragen, wo immer der Tarif dies zuläßt, die mildere Interpretation ·walten zu lassen.

Es würde zu weit führen, die einzelnen Fälle, welche diese Thatsache belegen, aufzuzählen.

2. Z o l l a b f e r t i g u n g des P o s t v e r k e h r s . In unserem Geschäftsbericht pro 1895 (Bundesblatt 1896, Band I, Seite 664), teilten wir Ihnen mit, daß das neue System, wonach die Zoll-

345 abfertigung der Poststücke gänzlich dem Zollpersonal anheimfällt, vollständig durchgeführt sei. Immerhin hatte damals das Postpersonal, außer der Einkassierung und Ablieferung der Zoll- und Monopolgebühren, auch noch das Vormerken der zu beziehenden Beträge auf den Postbegleitadressen zu besorgen. Es hatte dieser Umstand zur Folge, daß im Falle unrichtiger Aufzeichnungen seitens der Post Reklamationen wegen zu hoher Verzollung erhoben wurden. Um diesem Übelstande nach Möglichkeit vorzubeugen, wurde im Berichtsjahr zwischen der Zoll- und der Postverwaltung vereinbart, daß fortan die zu beziehenden Zoll- bezw. Monopolgebühren vom Z o l l p e r s o n a l und nicht mehr von den Organen der Postverwaltung auf den Begleitadressen vorzumerken seien.

Dieses neue Verfahren hatte allerdings zur Folge, das Zollpersonal erheblich mehr zu belasten, welcher Umstand indessen durch den Wegfall von vielen Reklamationen, sowie namentlich dadurch zum großen Teil kompensiert wurde, daß nunmehr die Zolldeklarationen nicht mehr wie bisanhin den Poststellen übermittelt werden müssen. Diese zur Erstellung der Komptabüitätstabellen, sowie zur Anfertigung der statistischen Coupons bestimmten Deklarationen können somit seit Einführung des neuen Verfahrens in Händen des Zollpersonals verbleiben und ohne Zeitverlust verarbeitet werden.

Die Beihülfe der Organe der Postverwaltung bei der Zollabfertigung des Postverkehrs beschränkt sich nunmehr auf den Bezug und die Ablieferung der Zoll- und der Monopolgefälle.

Die hauptsächlichsten Postzollämter sind : 1. im I. Zollgebiet mit Direktionssitz in Basel: Basel, badische Bahn, Post, ,, S. C. B., G. V., Pruntrut; 2. im II. Zollgebiet mit Direktionssitz in Schaffhausen: Romanshorn, Schaff hausen am Rhein, Kreuzungen ; 3. im III. Zollgebiet mit Direktionssitz in Chur: St. Gallen, Buchs, Bahnhof, Rorschach, St. Margrethen, Bâhnhof; 4. im IV. Zollgebiet mit Direktionssitz in Lugano: Luino, Chiasso, Locamo ; Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

24

346

5. im V. Zollgebiet mit Direktionssitz in Lausanne : Pontarlier, Locle, Ouchy, La Cure; 6. im VI. Zollgebiet mit Direktionssitz in Genf: Genf, Bahnhof G. V., ,, Entrepôt de Rive.

Die Zoll- und die Monopolgebühren werden von den Kreispostkassen allmonatlich an die Hauptzollkassen abgeliefert; eine einzige Ausnahme bilden einzelne Postämter des graubündnerischen Oberlandes, welche, der topographischen Verhältnisse wegen, an die denselben speciell bezeichneten Hauptzollämter abzuliefern haben.

3. Eine bemerkenswerte Neuerung zum Vorteil des Publikums ist die Gestattung der z o l l v o r m e r k l i c h e n B e h a n d l u n g von P o s t s e n d u n g e n , welche bisher von dieser Erleichterung ausgeschlossen waren. Der Ausschluß war in früherer Zeit dadurch bedingt, daß die Zollabfertigung der Postsendungen durch die Organe der Postverwaltung vorgenommen wurde, wobei die Revision durch Organe der Zollverwaltung nur in gewissen Fällen vorgesehen war, und weil überhaupt bei den damaligen niedrigen Zollansätzen ein Bedürfnis nach einer solchen auf genauer Kontrolle der Identität beruhenden Einrichtung für den Postverkehr nicht bestand.

Seitdem nun hinsichtlich der zollamtlichen Revision der Postsendungen die frühern beengenden Schranken gefallen, die Zollbehandlung derselben gänzlich an die Zollämter übergegangen, und nachdem andererseits die Zollbelastung infolge der eingetretenen Zollerhöhungen auch für Poststücke empfindlicher geworden, hat sich je länger je mehr das Bedürfnis fühlbar gemacht, für solche Postgegenstände, welche zu gewissen Zwecken aus dem Auslande nach der Schweiz oder aus der Schweiz nach dem Auslande gesandt werden, um nach einer bestimmten Frist wieder zurückzukehren, Zollbefreiung zu ermöglichen, wie sie im Bahn- und Straßenverkehr vermittelst der Freipaßabfertigung gewährt ist (Art. 5 des Zollgesetzes und Art. 104 und 105 der Vollziehungsverordnung zu demselben).

Bereits hat seit 1892, da die Bestimmungen des schweizerischdeutschen Handelsvertrages betreffend die gegenseitige Zollbefreiung

347

im Veredlungs- und Reparaturverkehr die Postsendungen nicht ausschließen, im Postverkehr mit Deutschland die Freipaßabfertigung für Waren, welche zur Veredlung oder Eeparatur ein- bezw.

ausgeführt werden, gestattet werden müssen.

Im Einverständnis zwischen der Zoll- und der Postverwaltung ist nun dieses Verfahren unter Vorbehalt der Reciprocität als statthaft erklärt worden für Waren jeder Herkunft, welche zur Veredlung, zur Reparatur, als Ausstellungsgegenstände oder auf Ungewissen Verkauf (Auswahlsendungen), ferner für Apparate, Instrumente u. dgl., welche zu Versuchen oder zu vorübergehendem Gebrauche ein- bezw. ausgeführt werden, um innert bestimmter Frist wieder nach dem Herkunftslande zurückzukehren.

Mit Rücksicht auf die besondern Verhältnisse des Postverkehrs und da es sich nicht um große Warenmengen handelt, erfolgt dagegen die zollamtliche Kontrolle nicht auf Grund eines zollamtlichen Freipasses, sondern im Vormerkverfahren, wie es auch im gewöhnlichen kleinen Grenzverkehr praktiziert wird.

4. Der V e r e d l n n g s v e r k e h r hat sieh auch im Berichtsjahr innerhalb dein durch das bundesrätliche Regulativ vom 6. Dezember 1894 aufgestellten Rahmen weiter entwickelt. Zu der im Anfang des Jahres vorgenommenen Überprüfung der sämtlichen Freipaßbewilligungen wurde eine Mustersammlung der zur Zeit xur Veredlung in die Schweiz eingeführten Textile erstellt. Die Überprüfung wurde in verdankenswerter Weise wieder unter der Leitung des Vorortes des schweizerischen Handels- und Industrievereins vorgenommen, welcher hierzu Vertreter der interessierten industriellen Verbände zu einer Konferenz einberief. Letztern ist auf diese Weise Gelegenheit geboten, sich über den Stand des Veredlungsverkehrs jeweilen zu orientieren und gegen Freipaßbewilligungen, welche sie als ihren Interessen zuwiderlaufend erachten, Einspruch zu erheben.

Beiläufig kann konstatiert werden, daß seit Erlaß des oben erwähnten Regulativs der aktive und Transitveredlungsverkehr, insbesondere der ostschweizerisehen Stickerei-Industrie sieh ganz bedeutend entwickelt hat.

5. Über die Z o l l a b f e r t i g u n g von R e i s e e f f e k t e n an den internen Zollämtern ist unterm 15. Dezember 1897 von der Oberzolldirektion ein neues Regulativ erlassen worden, mit welchem einige Erleichterungen für diesen Verkehr eingetreten sind.

348

Auch über die Zollabfertigung des Reisendenverkehrs bei den Grenzzollämtern ist eine besondere Anleitung für die letztere erlassen worden, um auf allen Grenzpunkten ein möglichst gleichmäßiges Verfahren zu erzielen.

6. Infolge Ihres anläßlich der Budgetberatung pro 1896 gefaßten Beschlusses, daß auch das Zollpersonal in gleicher Weise wie das Postpersonal bei U n f ä l l e n im D i e n s t e zu entschädigen sei und nachdem im Budget der Zollverwaltung pro 1897 hierfür ein besonderer Posten ausgesetzt worden ist, hatten wir das Zolldepartement ermächtigt, bezüglich der Ausrichtung dieser Entschädigungen nach Analogie der für das Postpersonal aufgestellten Verordnung vom 30. Dezember 1881 (A. S. n. F. V, 920) nebst Abänderung derselben vom 23. Februar 1886 zu verfahren. Durch Bundesratsbeschluß vom 26. September 1897 wurde jedoch diese Verordnung als im Widerspruch stehend mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Postregal vom 5. April 1894 (A. S.

n. F. XIV, 385) aufgehoben, und es hat dann der Bundesrat mit Rücksicht auf die im letzten Stadium der Beratung stehenden Gesetzesvorlagen über die Kranken- und Unfallversicherung die Stellung des Zollpersonals bei Dienstunfällen provisorisch in der Weise geordnet, daß die zur Verfügung stehenden Kredite bis auf weiteres nach Maßgabe der für die Haftpflicht der Postverwaltung gegenüber dem Postpersonal geltenden Vorschriften (Art. 18 et seq. des Postregalgesetzes) zu verwenden seien, wobei der Bundesrat jedoch die Anerkennung einer privatrechtlichen Entschädigungs p f l i e h t des Bundes mit Bezug auf das Zollpersonal ausdrücklich abgelehnt hat.

7. Der Vertrag mit dem deutschen Reiche betreffend die Einrichtung schweizerischer Nebenzollämter bei den auf badischem Gebiet belegenen Stationen Altenburg, Jestetten und Lotstetten der schweizerischen Eisenbahnlinie Eglisau-Schaffhausen und die schweizerische Zollabfertigung am Grenzacherhorn ist am 7. April 1897 vom deutschen Reichstag genehmigt worden und nach Austausch der Ratifikationsurkunde den 17. April in Kraft getreten. Die erstgenannten drei Zollämter wurden auf 1. Juni eröffnet.

Die Verlegung des Zollhauses beim Grenzacherhorn an die Grenze hat immer noch nicht bewerkstelligt werden können, weil die Unterhandlungen betreffend Liegenschaftserwerb noch zu keinem Resultat geführt haben.

8. Von der deutschen Regierung ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß die in Art. l der schweizerisch-deutschen Überein-

349 kunft vom 21. September 1895 (A. S. n. F. XV, 345) der badischen aus der deutschen Zolllinie ausgeschlossenen Gemeinde Büsingen zugestandene Zollermäßigung für Kälber bis und mit 60 kg., nämlich Fr. 2 per Stück, anstatt Fr. 5 nach Konventionaltarif, auch auf Mastkälber über 60 kg. zu Fr. 10 per Stück zollpflichtig, ausgedehnt werden möchte, indem geltend gemacht wurde, daß die Zollvergünstigung für Kälber bis 60 kg. Gewicht für Büsingen so gut wie keine Bedeutung habe, weil Kälber, die noch nicht drei Wochen alt sind, in Schaffhausen nicht geschlachtet werden dürfen und vier Wochen alte Kälber fast ausnahmslos mehr als 60 kg.

wiegen.

Wir haben beschlossen, dem Wunsche aus freundnachbarlichem Entgegenkommen zu entsprechen, von der umständlichen Vereinbarung eines Nachtrages zu oben erwähnter Übereinkunft jedoch Umgang zu nehmen.

9. Wir haben im letztjährigen Geschäftsberichte auf Verhandlungen hingewiesen, welche mit Bezug auf die gegenseitige Getränkekontrolle zwischen dem Bundesrat und der französischen ßegierung gepflogen worden sind und zu der Maßnahme geführt haben, daß schweizerischerseits für die zur Ausfuhr nach Frankreich angemeldeten Spirituosen die Rückvergütung des Monopolgewinnes nur dann einzutreten habe, wenn auf der Ausfuhrdeklaration das Visum des zuständigen französischen Grenzbureau als Beweis der wirklich erfolgten Anmeldung zur Einfuhr nach Frankreich beigesetzt worden ist.

Der Bundesrat hatte der französischen Regierung vorgeschlagen, dieser Verständigung die Form einer Zusatzerklärung zur Übereinkunft vom 10. August 1877 betreffend die Kontrolle des Getränkeverkehrs zwischen der Schweiz und Frankreich (A. S. n. F.

III, 395), zu geben, die nunmehr im Berichtsjahre zu stände gekommen ist (A. S. XVI, 219).

10. Im l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n G r e n z v e r k e h r mit Hochsavoyen ist die Kontrolle über die Berechtigung zur zollfreien Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Grenzzone nach dem Kanton Genf durch die Unzuverläßigkeit ersehwert, mit welcher die amtlichen Nachweise über Eigentum, Nutznießung oder Pacht von Seiten einzelner Mairien dieser Grenzzone ausgestellt werden.

Die Bedeutung dieses Verkehrs läßt sich daraus erkennen, daß im Berichtsjahre über 1200 landwirtschaftliche Freipässe an Bewohner des Kantons Genf, welche in der savoyisehen Grenzzone Liegenschaften besitzen oder bewirtschaften, ausgestellt worden sind.

350 11. Z o l l ä m t e r im I n n e r n . Mit der Nordostbahn ist nunmehr unter Mitwirkung der beteiligten Interessentenkreise ein Mietvertrag für die nötigen Zolllokalitäten im neuen Güterbahnhofe und im provisorischen Eilgutschuppen in Z ü r i c h zu stände gekommen. Wir haben infolge dessen die Errichtung eines mit den Befugnissen eines Haupt g r e n z Zollamtes ausgestatteten internen Hauptzollamtes im Bahnhof Zürich bewilligt, nachdem eine Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck im Personenbahnhof schon früher geschaffen und eröffnet worden war.

Die Eröffnung des neuen Hauptzollamts Zürich hat auf 1. Oktober 1897 stattgefunden.

Die Frage der Errichtung eines Zollamts im Bahnhofe L uze r n ist im Berichtsjahre der endlichen Lösung näher gerückt, indem zwischen der Zollverwaltung und der Centralbahn im Monat Juni ein Mietvertrag betreffend ein geeignetes Lokal für die bereits bestehende Zollabfertigungsstelle von Reisendengepäck und im Dezember ein solcher betreffend die Zolllokale für Eil- und Frachtgüter abgeschlossen worden ist. Diese Lokale waren am Schlüsse des Berichtsjahres noch nicht fertig erstellt; indessen wird das Zollamt jedenfalls im Frühjahr 1898 auch für Eil- und Frachtgut eröffnet werden können.

12. Vom Berichte des Bundesrates über die Eingabe der schweizerischen Gesellschaft für Sonntagsfeier um V e r m e h r u n g d e r R u h e t a g e der G-renzwächter und untern Zollbeamten, vom 7. Dezember 1896 (Bundesbl. 1896, Bd. IV, S. 981), haben Sie in zustimmendem Sinne Vormerk genommen und damit ausgesprochen, daß für das Personal der Zollämter das Bedürfnis einer größern Zahl von Ruhetagen nicht vorliege, ·wogegen für die Grenzwächter eine Vermehrung der reglementarischen Ruhetage von 12 auf 26 stattfinden soll.Js] Wenn nun auch damit die Festsetzung?einer bestimmten Zahl von Ruhetagen für das Zollpersonal auf dem Gesetzes- oder Verordnungswege dermalen abgelehnt ist, so läßt es sich die Verwaltung gleichwohl angelegen sein, wo immer gerechtfertigt und thunlich, Erleichterungen für dieses Personal eintreten zu lassen, womit sich unseres Erachtens das Personal im Allgemeinen nicht ungünstiger stellen wird, als wenn ihm gesetzlieh eine bestimmte Zahl von Ruhetagen zugesichert würde, während andererseits die zolldienstlichen Interessen weniger geschädigt werden, als durch gesetzlichen Zwang.

351 Von diesem Bestreben geleitet, hat die Zollverwaltung vorläufig versuchsweise angeordnet, daß demjenigen Personal der Bahnzollämter, welches an Sonntagen abwechslungsweise den Personenund den Postverkehr zollamtlich abzufertigen hat, ein halber Tag in der Woche freigegeben werden soll, wobei der Zeitpunkt so zu wählen ist, dass der Dienst am wenigsten darunter leidet.

Ob die gleiche Maßnahme auch auf eine gewisse Zahl von Straßenzollämtern ausgedehnt werden kann, unterliegt noch einer nähern Prüfung.

Wir können noch beifügen, daß von der Zollverwaltung auch danach getrachtet wird, die Eilgutabfertigungen an Sonn- und Feiertagen auf das notwendigste einzuschränken.

13. Z o l l v e r s c h l u ß . In unserem Geschäftsberichte pro 1896 (Bundesblatt 1897, Band I, Seite 320) erwähnten wir, daß in betreff der Einführung eines neuen Verbleiungsverfahrens für unsere Zollverwaltung noch weitere Versuche in größerem Maßstabe vorgenommen werden müßten, bevor über die Annahme des neuen Systems eine definitive Entscheidung getroffen werden könne. Diese Versuche sind nun zur vollen Zufriedenheit beendigt und wir haben daher das Plombensystem Orelli, in Verbindung mit einer hierzu speciell konstruierten Prägematrize, definitiv angenommen.

Zur Zeit unserer Berichterstattung sind sämtliche Zollämter der drei ersten Zollgebiete (mit Direktionssitz in Basel, Schaffhausen und Chur) mit dem neuen Verbleiungsmaterial versehen, und es wird voraussichtlich möglich sein, die übrigen Zollgebiete in den nächsten 2 bis 3 Monaten ebenfalls damit ausrüsten zu können.

Der Vorteil der neuen Plombe Orelli besteht darin, daß das Plombieren denkbar einfach vor sich geht und daß infolge der Anwendung der für dieses System eigens konstruierten Prägematritze, mit Vertiefung auf der einen und entsprechender Erhöhung auf der anderen Seite der Plombe, die größtmögliche Gewähr gegen fraudulöse Manipulationen geboten ist. Wir behalten uns vor, bei Anlaß des nächsten Geschäftsberichtes über die mit dem neuen Verbleiungsverfahren in der Praxis gemachten Erfahrungen nähere Mitteilungen zu bringen.

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen und alkoholhaltigen Erzeugnissen sind durch die Zollämter Fr.. 698,703. 44 erhoben worden, gegenüber Fr. 690,566. 58 im Jahre 1896.

352 C. Sanitäts- und Viehseuchenpolizei, Jagd- und Vogelschutz, Fischerei, Reblaus, Mass und Gewicht, Regale.

Der Vollziehung der sanitätspolizeilichen Maßnahmen gegen die Einschleppung der Pestseuche aus Indien hatten die Grenzzollämter ihre ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Dem Landwirtschaftsdepartement wurden 33 (1896: 36) vom Zollpersonal aufgenommene Strafprotokolle wegen Übertretung der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften zur weitern Behandlung überwiesen.

An Viehuntersuchungsgebühren erhoben die Zollämter Franken 238,198. 25, gegenüber Fr. 214,759. 05 im Vorjahre.

Im Kanton Tessin wurden durch die Organe der Zollverwaltung 8 Übertretungen betreffend Jagd- und Vogelschutz und 10 Übertretungen des Fischereigesetzes den zuständigen kantonalen Behörden verzeigt. Nach den Wahrnehmungen unserer Zollorgane im Tessin soll die Handhabung dieser Gesetze durch die dortigen kantonalen und insbesondere durch die Gemeindebehörden fortdauernd eine laxe sein, indem die Bußen, wenn solche überhaupt ausgesprochen werden, sehr minim ausfallen.

Wegen ungesetzlichen Eichzeichen wurden 23 Sendungen von Glaswaren bei der Einfuhr beschlagnahmt und den betreffenden kantonalen Behörden zur Verfügung gestellt.

Überdies verzeigte der Zolldienst je einen Straffall wegen Übertretung der Vorschriften gegen die Reblaus und Verletzung des Pulverregals.

III.

Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1897.

1896.

Differenz 1897.

Fr.

Fr.

Fr.

Einfuhrzölle ·47,434,151.13 45,817,456.89 + 1,616,694. 24 Ausfuhrzölle . . .

117,532.45 113,147.55 + 4,384. 90 Statistische Gebühren . .

133,914. 69 125,373. 70 + 8,540. 99 Nieder] ags- u. Waggebühren 30,521. 02 33,036. 55 -- 2,515. 53 Bußenanteile und Ordnungsbußen .

2,331. 60 14,551.65 12,220.05 + Untermieten 40,872. 81 39,288. 58 + 1,584. 23 Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Tabellen, Zolltarifen, Formularen 744. 79 etc 82,956. 60 83,701. 39 --

Übertrag 47,854,500. 35 46,224,224. 71 + 1,630,275.64

35$ Übertrag 47,854,500. 35 46,224,224. 71 + 1,630,275. 64 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

44,009.79 45,000.-- -- 990.21 Gesamttotal 47,898,510.14 46,269,224. 71

+ 1,629,285. 48-

B. Vertheilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten, 1897.

1896.

Differenz 1897.

Fr.

' Fr.

Fr.

I. Zollgebiet Basel .

17,975,169. 92 16,729,456. 53 + 1,245,713. S» n.

Schaffhausen 11,252,975.10 11,087,227. 77 165,747. 33 Chur . . . 4,482,133. 35 4,441,862. 40 in.

40,270. 95 IV.

Lugano . . 4,412,943. 45 4,258,606. 94 154,336. 51 v.

Lausanne 2,943,060. 81 2,661,893. 56 281,167. 25Genf . . . 6,654,303.03 6,919,803. 81 VI.

265,500. 78

Total 47,720,585.66 46,098,851.01 +1,621,734.65 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und Beitrag der Alkoholverwaltung 177,924.48 170,373.70 + 7,550.78 Gesamttotal

47,898,510.14 46,269,224. 71 + 1,629,285. 4a

Wir lassen nachstehend ein Verzeichnis derjenigen Zollämter folgen, welche im Jahre 1897 über Fr. 100,000 Zolleinnahmen zu verzeichnen haben : 1. Romanshorn Fr. 6,156,400 2. Basel, S. C. B. P. V ,, 5,368,500 3. Genf, Bahnhof P. V ,, 4,371,900 4. Basel, S. C. B. Wolf ,, 3,583,300 5. Basel, badische Bahn _, 3,378,900 6. Buchs, Bahnhof ,, 2,020,000 7. Pruntrut ,, 1,834,900 8. Chiasso, Bahnhof P. V ,, 1,826,600 9. Luino ,, 1,681,200 10. Waldshut ,, 1,521,100 11. Basel, badischer Rangierbahnhof , 1,390,400 12. Singen ,, 1,357,500 13. Basel, badische Bahn, Post ,, 1,061,700 14. St. Margrethen, Bahnhof ,, 982,600 Übertrag

Fr. 36,535,000

354

Übertrag

15. Vallorbes, Bahnhof 16. Verrières 17. Genf, Entrepôt Rive 18. Basel, S. C. B. G. V 19. St. Gallen 20. Konstanz 21. Zürich 22. Rorschach 23. Genf, Entrepôt Cornavin 24. Schaffhausen, Bahnhof 25. Chiasso, Bahnhof G. V 26. Genf, Bahnhof G. V 27. Locle 28. Lausanne 29. Moillesulaz 30. Lisbüchel 31. Basel, Niederlagshaus 32. Genf, Bahnhof Baux-Vives 33. Kreuzungen . · 34. Morges 35. Chiasso, Straße 36. Castasegna 37. Bouveret 38. Col des Roches

Fr. 36,535,000 ,, 852,200 ,, 751,200 ! . . ,, 714,200 ,, 615,100 ,, 602,200 ,, 576,200 ,, 571,000 ,, 539,300 ,, 535,900 · . . . ,, 530,900 ,, 461,000 ,, 393,200 ,, 390,100 ,, 346,400 ,, 243,000 ,, 217,600 ,, 167,400 ,, 147,200 ,, 138,000 ,, 135,000 ' . ' ,, 125,300 ,, 119,700 ,, 101,800 ,, 100,600

Total 38 Zollämter

Fr. 45,909,600

Der Rest der Gesamtroheinnahmen mit rund Fr. 1,811,600 verteilt sich auf die übrigen 238 Zollämter.

IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1897 verfügte die Zollverwaltung über folgenden Personalbestand : Beamte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 65 Hauptzollämter 201 Nebenzollämter Übertrag

39 65

Angestellte.

l 9

441

545

262

355 Übertrag Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 110 durch Zivilpersonen besetzt, während 91 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtcorps mitgezählt sind.

45 Zollbezugsposten Anmerkiwg. Von diesen werden 15 durch Civilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 28 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt; letztere sind hiernach mitgezählt.

Eidgenössisches Grenzwachtcorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere . . .

Unteroffiziere und Grenz Wächter

545

262

--

17

10 --

-- 751

Zusammen

555 546

1030 999

Bestand auf 31. Dezember 1896

Vermehrung im Jahre 1897 9 31 oder zusammen 40 Mann.

Während des Berichtsjahres sind 128 Mann ausgetreten, und zwar : 17 infolge Todesfall (worunter l Grenzwächter), 65 infolge Demission (worunter 44 Grenzwächter), 43 infolge Wegweisung (worunter 38 Grenzwächter), 2 Grenzwächter infolge Desertion.

l Beamter (Gehülfe) ist ohne vorheriges Entlassungsgesuch aus dem Dienste weggeblieben und daher im Beamtenetat gestrichen worden.

Außer den 44 Mann, welche aus dem Grenzwachtcorps ausgetreten sind, wurden 29 zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung ernannt, nämlich: l als Zollgehülfe, 4 als Civileinnehmer bei Nebenzollämtern, 24 als Zollaufseher.

Von den Zollgebietsbeamten und Aufsehern hatten 43 Mann an den Herbstmanövern des II. Armeecorps teilzunehmen. Im ganzen waren im Berichtsjahre 129 Mann vom Grenzzollpersonal zum Militärdienst einberufen mit 3450 Diensttagen, die eintägigen Inspektionen nicht Inbegriffen. Von den 79 Zollgehülfen, welche in obiger Ziffer Inbegriffen sind, befinden sich solche mit 103, 104, 110, 141 und 185 Diensttagen.

356

Y. Oberzolldirektion.

Der Geschäftsumfang der Oberzolldirektion ist annähernd der gleiche geblieben wie im Vorjahre. Die laufenden Geschäfte nahmen das gesamte Personal während des ganzen Jahres so unausgesetzt in Anspruch, daß die Anhandnahme beziehungsweise Fortführung größerer zum Teil dringender Arbeiten, wie z. B. der neuen Instruktion für die Zollbehörden und Zollämter geradezu verunmöglicht wurde. Es wird daher nötig sein, auf Mittel und Wege Bedacht zu nehmen, um in dieser Hinsicht Wandel zu schaffen.

Tl. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Über die Geschäftsführung der Zollgebietsdirektionen ist nichts besonderes zu bemerken. Mehrere derselben haben eine zum Teil ganz beträchtliche Geschäftszunahme aufzuweisen. Die Inspektionsberichte über die Zollämter sprechen sich im allgemeinen befriedigend aus.

Infolge der starken Zunahme des Verkehrs mit zollpflichtigen Fahrpoststücken wurde anläßlich der Erneuerungswahlen die Postzollabfertigungsstelle am badischen Bahnhof in Basel, bisher eine Unterabteilung des dortigen Bahnzollamtes, zu einem selbständigen Hauptzollamt erhoben. Im Jahre 1896 sind daselbst annähernd 570,000, im Jahre 1897 annähernd 700,000 Postsendungen zur zollamtlichen Abfertigung gelangt.

Wegen Verlegung der Eilgutexpedition des Hauptbahnhofes Zürich in die Räumlichkeiten des bisherigen Lagerhauses mußte das dortige eidgenössische Niederlagshaus im Mai 1897 nach den im neuen G-üterbahnhofe für ein Hauptzollamt hergerichteten Räumlichkeiten verlegt werden. Aul den Zeitpunkt der Eröffnung des neuen Zollamtes wurde dann das Niederlagshaus aufgehoben, in Anbetracht, daß die nach demselben instradierten Waren zum 'weitaus größten Teile zur sofortigen Eingangsverzollung und nicht zur Einlagerung bestimmt waren, das Niederlagshaus somit thatsächlich nicht dem Zwischenhandel diente, für den es ursprünglich geschaffen wurde.

Im Einvernehmen mit der Direktion der Nordostbahn und mit der Generaldirektion der k. Württembergischen Staatseisenbahnen ist in Anbetracht der kurzbemessenen Umschlagszeiten der Schiffskurse 45 Friedrichshafen-Romanshorn, 57 FriedrichshafenRorschach und 87 Lindau-Rorschach während der Fremdensaison ein ambulanter Zolldienst auf den Schiffen eingerichtet worden,

357

der sich als zweckmäßig erwiesen hat und den Reisenden sehr willkommen ist.

In ähnlicher Weise wurde auch die Zollbehandlung des Reisendenpäcks eines neuen Expreßzuges der Grotthardbahn während der Fahrt zwischen Chiasso und Lugano beziehungsweise Bellinzona bewilligt, um dadurch zu ermöglichen, daß die Haltezeit in Chiasso auf wenige Minuten beschränkt werden konnte.-

VII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtcorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand: I. Zollgebiet II.

m.

IV.

v.

VI.

. . ' . . .

. . . . . .

,, Zusammen

Grenzwachtchefs und Offiziere.

2 1 1 1 2 3

Unteroffiziere.

9

Grenzwächter.

126

5 3 7 11 10

78 52 76 179 195

10

45

706

751 Bestand am Schlüsse des Vorjahres : Grenzwaehtchefs u n d Offiziere ' . . . . . 11 Eidgenössische Unteroffiziere und Grenzwächter . . . . 741 Gegenüber 1896 : l Offizier weniger, 10 Grenzwächter mehr.

Bezüglich der Neuordnung der Soldverhältnisse des eidgenössischen Grenzwachtcorps erlauben wir uns, auf die nähern Ausführungen in der Botschaft zum Budget pro 1898 (Bundesbl.

1897, IV, 907 und 908) zu verweisen. Infolge Erhöhung des Soldes, der Alterszulagen und der Bekleidungsentschädigung können die Grenzwächter zu den bestbesoldeten Polizeicorps der Schweiz gezählt werden.

Die Vermehrung der Ruhetage von 12 auf 26 (siehe unter Abschnitt II hiervor) bedingt eine Verstärkung des Corps um cirka 50 Mann, womit dasselbe einen Bestand von cirka 800 Mann erreicht.

Die Disciplin läßt in einigen Zollgebieten immer noch zu wünschen übrig, wenn auch gegenüber den letzten Jahren Besserung zu konstatieren ist. Von den unter Abschnitt IV erwähnten

358 38 Mann, welche weggewiesen werden mußten, entfallen auf das.

I. Gebiet (Basel) 4, auf das II. (Schaffhausen) 2, auf das III.

(Chur) l, auf das IV. (Lugano) 11, auf das V. (Lausanne) 11 und auf das VI. (Genf) 9 Mann, Inbegriffen je ein Deserteur im IV. und VI. Gebiet.

Im VI. Gebiet kann die Besserung als eine ganz merkliche bezeichnet werden, was namentlich der centralisierten Rekruteninstruktion zu verdanken ist, indem der Mannschaft, welche in der neu eingerichteten Rekrutenkaserne in Chêne ausgebildet wird, neben der speciellen Instruktion über Zollvorschriften und Ausführung des Grenzwachtdienstes, auch bessere Begriffe über Disciplin beigebracht werden können, als dies bei denjenigen Rekruten der Fall ist, die sofort nach ihrem Eintritt einem Grenzposten zugeteilt werden, wo die betreffenden Vorgesetzten (Unteroffizier und Postenchef) nicht immer die nötigen Fähigkeiten und die nötige Festigkeit besitzen, um junge Leute zu tüchtigen Grenzwächtern heranzuziehen.

Die Errichtung solcher Rekrutendepots wäre denn auch für die übrigen Zollgebiete erwünscht, begegnet jedoch mehrfachen Schwierigkeiten, da sich die Verhältnisse anderwärts nirgends so günstig gestalten wie im VI. Gebiet, wo zufolge der nahe zusammengedrängten Grenzperipherie von einer Vermehrung der Mannschaft Umgang genommen werden konnte, während die Schaffung von besonderen Rekrutendepots in den andern Gebieten am Amtssitze des Grenzwachtchefs eine Erhöhung des Mannschaftsbestandes erfordern würde.

Neun Fälle, worunter einige schwere, von Beschimpfung,, Bedrohung und Mißhandlung von Grenzwächtern, mußten zur weitern Verfolgung den zuständigen kantonalen Gerichtsbehörden überwiesen werden, welche gegen die Beklagten zum Teil sehr empfindliche Strafen ausgesprochen haben. In Bonfol im bernischen Jura mußte wegen der Haltung der dortigen Bevölkerung den Grenzwächtern gegenüber der Posten verstärkt und überdies das Eingreifen der kantonalen Polizeidirektion angerufen werden.

In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar wurden die Grenzwächter des Postens St. Gingolph (Wallis) durch den Gemeindepräsidenten und die kantonale Polizei requiriert, um gegen einen Straßenskandal einzuschreiten, wobei ein Grenzwächter durch einen der Skandalmacher mit einem Totschläger derart verwundet wurde, daß er während 19 Tagen dienstunfähig war. Auf eingereichteKlage hin wurde von der kantonalen Gerichtsbehörde eine Unter-

359 suchung angehoben, das gerichtliche Verfahren in der Folge aber eingestellt, trotzdem der Angeschuldigte durch einen Zeugen bestimmt erkannt war.

Die Zollverwaltung hat angesichts dieses Vorganges Veranlassung genommen, die Vorschrift von Art. 89 des Grenzwachtreglements, wonach die Grenzwächter den mit der Handhabung der Polizei beauftragten kantonalen Organen, wenn nötig Unterstützung zu gewähren haben, für die in St. Gingolph stationierten Grenzwächter außer Kraft zu setzen, da es nicht zu verantworten wäre, das Grenzwachtpersonal zu dieser Unterstützung zu nötigen, während es im Fall von Verwundung vergeblich den Schutz der Gerichte anruft.

Grenzverletzungen von Seiten italienischer Zollwächter sind auch im Laufe des Berichtsjahres .wieder vorgekommen. Deren weitere Behandlung berührt den Geschäftskreis des politischen Departements.

In frühern Geschäftsberichten (1893, 1894 und 1896) haben wir erwähnt, daß das im Jahre 1884 aufgegebene Projekt einer Weganlage //wischen Moillesulaz und Thônex behufs besserer Überwachung der dortigen durch den Foron gebildeten Grenze wieder aufgenommen und daherige Unterhandlungen mit dem.

Staatsrate des Kantons Genf und der französischen Regierung gepflogen worden seien.

Nachdem inzwischen die dortigen Verhältnisse sich in mehrfacher Hinsicht, unter anderem auch durch Besitzweehsel einer ausgedehnten an den Foron stoßenden Liegenschaft, infolge stärkeren Mannschaftsbestandes des Grenzwachtcorps u. s. w., derart verändert haben, daß eine bessere Überwachung als früher möglich geworden ist, hat sich unser Zolldepartement entschlossen, auf die Ausführung dieses Projekts, welches ohnehin wegen notwendiger Änderungen weitere Verhandlungen erfordert hätte und dessen Kosten um ein Bedeutendes höher, als ursprünglich angenommen, zu stehen gekommen wären, neuerdings zu verzichten. Damit dürfte die Angelegenheit ihre endgültige Erledigung gefunden haben.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Revision der Grenzsteine längs der ganzen Schweizergrenze ist vom Grenzwachtdienste in der ersten Hälfte des Berichtsjahres durchgeführt und es sind die daherigen Berichte dem Politischen Departement zu weiterer Behandlung zugewiesen worden.

360

Y1II. Straffalle.

Zollübertretungen.

Auf Ende 1896 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

28 Straffälle 1129 ,,

Total 1897 im Vorjahr 1896

1157 Straffalle 1248 ,,

Verminderung pro 1897

91 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt:
1134 8 15

Total

1157

Straffälle wegen Zollübertretung.

?

B O.

1 P

Zahl der Straffälle 1897.

Zollgebiete.

Pendent Nen hinzuvom gekommen 1897.

Vorjahre.

s

Bußenanteil der

Total.

Betrag des umgangenen Zolles.

Eingegangene Bußbeträge.

Zollverwaltung.

Kantone.

Fr.

Fr.

C-l

s

bd PH*

Fr.

6,570. 49

2268. 86

2150. 78

5

349

3

262

265

1,907.77

4,452. 68

1484. 30

1484.15

III. Chur

4

62

66

713. 53

1,226. 39

417. 58

404. 45

I V . Lugano . . . .

4

121

125

684. 72

1,466.74

489. 03

488. 89

V . Lausanne . . . .

3

141

144

1,191.51

4,217. 04

1405. 74

1405. 36

9

194

203

1,631.58

9,585. 98

3195. 92

3195. 03

Total 1897

28

1129

1157

9,660.91

27,519. 32

9261.43

9128. 66

1896

29

1219

1248

10,219.32

25,879. 82

8633. 13

8587. 98

Differenz

-1

-90

-91

-558. 41

+1,639. 50

+628. 30

+540. 68

I . Basel

. . . .

II. Schaffhausen

. .

VI. Genf

W

Fr.

354

»

3,531. 80

Zahl der Straffälle 1897.

Zollgebiete.

Betrag der umgangenen Pendent Neu hinzuMonopolgekommen Total vom gebllhren.

Vorjahre. 1897.

Fr.

I . Basel

. . . .

11. Schaffhausen .

III. Chur

·

5.21 27.20 4. -- 7.95 5.88 686. 97

38 45

737. 21 597. 52

-7

2

--

. . . .

\

I V . Lugano . . . .

\

V . Lausanne . . .

V I . Genf . . . .

5 1 4 2 18

2 5 2 5 2 22

--

--

4

Total 1897 1896 fl

6 8

32 37

Differenz

-2

--5

Bußenanteile der

Eingegangene Bußen pro 1897.

Zollverwaltung.

Kantone.

Verleider.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

20.84 93.90 16.-- 33.82 78.40 5321.99 5564. 95

987. 21

6.96 31.31 5.33 11.28 26.13 1774.05 1855. 06 329. 16

6.94

31.29 5.33 11.27 26.13 1773. 99 1854.95 329.--

6.94 31.30 5.34 11.27 26.14 1773. 95 1854. 94 329. 05

+ 139.69 + 4577.74 +1525.90 +1525. 95 + 1525. 89

362

Durch das Zollpersonal angezeigte Straffälle wegen Übertretung des Alkoholgesetzes.

363

In unserm letztjährigen Bericht haben wir an gleicher Stelle unter Ziffer 2 den Fall erwähnt, daß beim Zollamt Champéry (Wallis) ein dortiger Grenzbewohner wegen Schmuggels von 6 Ziegen denunziert und in der Folge dem zuständigen Gerichte zur Aburteilung überwiesen worden sei.

Nachdem der Angeschuldigte in erster Instanz freigesprochen worden war, jedoch unter Auferlegung eines Teiles der Kosten, wurde derselbe zweitinstanzlich auch von diesem Kostenanteil entlastet, so daß die Zollverwaltung die sämtlichen Kosten zu tragen hatte. Die Bereinigung derselben im Betrage von Fr. 324. 80 gab noch Anlaß zu weiteren Verhandlungen, indem die Zollverwaltung die Zahlungspflicht für die in Rechnung gebrachten Gerichts- und Spruchgebühren im Betrage von Fr. 80 gestützt auf Art. 156, 2. Alinea, des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 bestreiten und auch eine für die Anfertigung von zwei Kopien des Aktenmaterials verrechnete erhebliche Kanzleigebühr beanstanden zu sollen glaubte.

Infolge der Intervention des kantonalen Justiz- und Polizeidepartements wurde die Kostenrechnung dann auf den Betrag von Fr. 170. 80 reduziert.

Damit ist die Angelegenheit noch keineswegs erledigt, indem nun der Angeschuldigte gestützt auf das freisprechende Urteil eine Schadenersatzibrderung im Betrage von Fr. 1000 stellte und verlangte, daß der Bundesrat in Anwendung von Art. 43 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 9. Dezember 1850 seine Entschädigungsklage als zulässig erklären solle. Diesem Verlangen konnte nicht Folge gegeben werden, da jene Gesetzesvorschrift zur Voraussetzung hat, daß gegen einen bestimmten Beamten Klage erhoben und demselben eine gesetzwidrige Handlung vorgeworfen werde, während in der Eingabe weder der Beamte, gegen welchen sich die Klage richtete, genannt, noch eine Handlung bezeichnet war, die als eine gesetzwidrige qualifiziert werden könnte.

Dagegen wurde dem Petenten anheimgestellt, seine Schadenersatzforderung näher zu präcisieren und zu begründen.

Vom Buiidesgericht ist im Berichtsjahre eine wichtige Entscheidung über die Verjährung von Zollübertretungen ergangen: Eine Persönlichkeit, welche im Juni 1895 bei Verrières 6 Körbe Schaumwein eingeschmuggelt hatte und dafür bestraft worden war, brachte im April 1896 der Behörde zur Anzeige, daß eine bis dahin unbekannt gebliebene Persönlichkeit sich ebenfalls an jenem Schmuggel beteiligt habe, woraut gegen diese das Straf-

364

verfahren eingeleitet wurde. Das korrektionelle Gericht in Val de Travers, welchem die Angelegenheit zur gerichtlichen Aburteilung überwiesen wurde, sprach den Angeschuldigten, obwohl derselbe seine Mitbeteiligung am Schmuggel schließlich selber hatte zugeben müssen, wegen Verjährung des Deliktes frei.

Die Zollverwaltung glaubte, daß in diesem Falle die Verjährung, für welche die Bestimmung von Art. 20 des Fiskalstrafgesetzes maßgebend ist, nicht angerufen werden könne, und brachte den Fall im Wege der Kassationsklage vor das Bundesgericht.

Dieses bestätigte jedoch das freisprechende Urteil, infolge welchen Entscheides in Zukunft solche Mitschuldige von Zollübertretungen, welche erst nach Verlauf von vier Monaten nach Entdeckung der Thäterschaft bekannt werden, straflos ausgehen.

Bei dem bestehenden regen Grenzverkehr im G-ebiet des Kantons Genf mit den zollfreien Zonen von Hochsavoyen und des Pays de Gex und den vielfachen Beziehungen zwischen der Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze bietet namentlich die Kontrolle der über die Grenze verkehrenden Fuhrwerke aller Art große Schwierigkeiten, zumal viele Grenzbewohner beiderseits Liegenschaften besitzen und ihre Fuhrwerke bald da, bald dort verwenden. Bei diesen schwierigen Verhältnissen ist es kaum möglich, zu vermeiden, daß nicht mitunter auch ein zollpflichtiges Fuhrwerk mit Umgehung des Zolles eingebracht werden kann.

Indessen ist es auch dies Jahr gelungen, in mehreren Fällen nachträglich den Straffälligen zu ermitteln und zur Strafe zu ziehen.

Von den im Berichtsjahre vorgekommenen Zollübertretungen sind folgende erwähnenswert: 1. Ein Coiffeur französischer Nationalität konnte von den Grenzwachtorganen in Genf habhaft gemacht werden, nachdem er beträchtliche Quantitäten Parfumerien eingeschmuggelt hatte.

Kaum einen Monat zuvor war die gleiche Persönlichkeit schon beim Schmuggeln betroffen und mit einer empfindlichen Buße bestraft worden, wobei er beteuert hatte, daß er das Schmuggeln aufgeben und daß man ihn in Genf nicht wieder erblicken werde.

Diesem unverbesserlichen Schmuggler gegenüber, der in seiner Heimat renommiert hatte, daß er sich sein Haus und sein Rebgelände von der schweizerischen Zollverwaltung habe bezahlen lassen, wurde mit der ganzen Strenge des Gesetzes eingeschritten und ihm eine Buße im gesetzlichen Maximum der umgangenen Zoll- und Monopolgebühren im Betrage von Fr. 5353 auferlegt.

Er hat sieh diesem Strafentscheid unterzogen und die Buße bezahlt.

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2. Eine Genfer Firma, welche im dortigen Entrepôt de Rive ein Magazin inné hatte, in welchem sie aus dem Ausland eingeführte Waren zollfrei lagern konnte, stand im Verdacht, daß sie durch ihr zahlreiches Personal, welches im Niederlagshaus häufig verkehrte, kleine Warenmengen in den Kleidern versteckt daraus entfernen ließ, ohne dieselben zur Verzollung anzumelden, und daß auch der Firmainhaber mit seiner Frau, die unter dem Vorwand, ihr Personal zu überwachen, ebenfalls häufige Besuche im Niederlagshaus machten, sich an diesen Manipulationen beteiligten.

Zufolge eingelangter Denunziation soll auf diese Weise innert kurzer Zeit ein größeres Quantum Teller der Verzollung entzogen worden sein.

Infolgedessen wurde der Firmainhaber, der übrigens schon zweimal wegen Zollumgehung bestraft worden war, gelegentlich eines solchen Besuches einer persönlichen Untersuchung unterstellt, wobei sich ergab, daß er ein kleines Quantum zollpflichtiger Waren in den Taschen und unter den Kleidern versteckt hatte.

Er wurde mit einer Buße vom vierzigfachen Betrage des umgangenen Zolles (gesetzliches Maximum) bestraft und zudem, was für ihn empfindlicher war, von der Benutzung des Niederlagshauses ausgeschlossen, infolgedessen er dann sein Geschäft liquidierte.

3. Der in Auberson stationierte kantonale Landjäger hatte zufälligerweise gesehen, daß ein Quantum aus Frankreich eingeschmuggelte Töpferwaren in einem Chalet an der Grenze versteckt worden war. Er gab den Grenzwachtorganen hiervon Kenntnis, welche sich sofort an Ort und Stelle begaben, jedoch die geschmuggelten Waren, die inzwischen beiseite geschafft worden waren, nicht mehr fanden.

Da der Landjäger auf seiner Aussage des bestimmtesten beharrte und auch die drei Personen bezeichnete, welchen der Schmuggel zur Last fiel, so wurde das Strafverfahren wegen Zollumgehung eingeleitet und die Angelegenheit dem Gerichte in Grandson zur Aburteilung überwiesen, nachdem die Angeschuldigten sich geweigert hatten, sich dem administrativen Strafentscheid zu unterziehen.

Das Gericht hat dieselben zu einer Buße vom je zwölffachen Betrag des umgangenen Zolles verurteilt, während der administrative Strafentscheid nur auf den zehnfachen Betrag gelautet und überdies den Nachlaß eines Vierteils im Falle nachträglicher Unterziehung zugesichert hatte. Das Gericht hat in dem Umstand, daß die Angeschuldigten, trotzdem sie überführt waren, die An-

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gelegenheit gleichwohl vor Gericht kommen ließen in Gewärtigung, ob genügendes Beweismaterial zu einer Verurteilung beigebracht werden könnte, einen Erschwerungsgrund erblickt, mit Rücksicht worauf es die erwähnte Verschärfung der Buße eintreten ließ.

Bin vierter Mitschuldiger, der Eigentümmer des Chalets, welcher den Schmugglern Unterschlupf geboten hatte, ist vor erfolgter gerichtlicher Aburteilung gestorben.

4. An der neuenburgisch-französischeri Grenze überraschte ein Grenzwächter in der Nacht vom 29./30. September vier Schmuggler, welche drei Stück Vieh auf verbotenem Wege über die Grenze zu schmuggeln im Begriffe waren. Der Grenzwächter, der gerade aus dem Urlaub zurückkehrte und unbewaffnet war, wollte einen der Schmuggler festnehmen. Dieser wurde aber durch seine Complicen gewaltsam befreit, worauf alle vier mit einem der Tiere über die Gren e flüchteten, während sie die beiden andern Tiere im Stiche ließen. Der Grenzwächter fing eines derselben ein und brachte es in Sicherheit, dann kehrte er zurück, um sich auch des zweiten zu bemächtigen, wurde aber von den Schmugglern durch Steinwürfe zum Rückzug genötigt, so daß es den Schmugglern gelang, nun auch das zweite Stück Vieh über die Grenze zurückzubringen.

Die Thäterschaft blieb unerkannt.

Die beschlagnahmte Kuh wurde versteigert und deren Erlös an die Buße verrechnet.

5. Ein wegen Schmuggels schon mehrmals bestrafter Landwirt an der bernisch-französischen Grenze wurde der dortigen Grenzwache wegen Einschmuggelung einer Kuh denunziert, die er Nachts auf eine an die Grenze anstoßende Viehweide getrieben habe. In der That wurde festgestellt, daß sich seine Viehherde auf der Weide über Nacht um ein Stück vermehrt hatte, worauf das als geschmuggelt bezeichnete Stück beschlagnahmt wurde.

Da sich der Angeschuldigte dem administrativen Entscheide nicht unterzog, wurde er dem zuständigen Gerichte zur Aburteilung überwiesen. Das gerichtliche Verfahren endete mit der Freisprechung des Angeklagten, da die von ihm beigebrachten Zeugen deponierten, daß die saisierte Kuh schon lange in seinem Besitz gewesen sei. Es liegt Grund zu der Vermutung vor, daß der Angeschuldigte ein Tier saisieren ließ, welches er vorher schon besaß, während das eingeschmuggelte unerkannt blieb.

Dieser Fall zeigt aufs neue die Schwierigkeit, welcher' die Überwachung der bernisch-französischen Grenze da begegnet, wo viele Weiden auf schweizerischem und französischem Gebiet zusammenstoßen oder gar über die Landesgrenze reichen.

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IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: Anzahl

Gattung der Abtertigung.

Einfuhr Geleitscheine Durchfuhr Niederlagsscheine Ausfuhr Freipässe

"^Abfertigungen

3,943,888 475,159 391,373 . . . .

19,387 1,264,199 521,145

Total 6,615,151 Hierzu kommen die statistischen Coupons 523,929 Gesamttotal

7,139,080

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt': 1897.

I. Zollgebiet Basel . . .

II.

,, Schaffhausen .

III.

,, Chur . . .

IV.

,, Lugano V.

,, Lausanne .

VI.

,, Genf . . .

.

.

2,326,550 1,199,845 652,292 594,913 426,212 . 1,415,339

Total

6,615,151

Durch den seit 1897 eingeführten neuen Zahlungsmodus hat sich eine bedeutend höhere Anzahl von Abfertigungen ergeben als nach dem früher bestandenen Verfahren, weshalb von einer Vergleichung mit den Ziffern von 1896 Umgang genommen wurde.

Das neue Zählungsverfahren wird auch eine bedeutende Verschiebung in der Rangordnung der Zollämter nach der Zahl der Abfertigungen zur Folge haben.

X. Handelsstatistik.

Jahresband und der Bericht 1896 sind in deutscher Ausgabe am 23. August, in französischer Sprache am 9. Oktober 1897

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erschienen. Um einem in schweizerischen Handels- und Industriekreisen vielfach laut gewordenen Wunsche zu entsprechen, veröffentlichte unser Zolldepartement versuchsweise eine provisorische Zusammenstellung des Specialhandels im Jahre 1896, die bereits am 27. Februar 1897 ausgegeben werden konnte.

Die handelsstatistischen Ziffern pro 1897 sind sehweizerischerseits noch nicht abgeschlossen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1897.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.02.1898

Date Data Seite

281-368

Page Pagina Ref. No

10 018 207

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