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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 14. Januar 1898.)

Der Bundesrat hat auf die an ihn gestellte Anfrage erkannt, es sei die Holzbearbeitungswerkstätte der Aktiengesellschaft Waldhaus-Vulpera zur Zeit des dem Arbeiter Levi Guglielmo in Schuls daselbst zugestoßenen Unfalles den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken und damit auch denjenigen des Bundesgesetzes betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb unterstellt gewesen, und diese Unterstellung sei eine noch fortdauernde.

Der Bundesrat hat sich bei dieser Schlußnahme durch folgende Erwägungen leiten lassen: Die Aktiengesellschaft Waldhaus-Vulpera erstellte während der Bauperiode des Jahres 1896 (Mitte September bis Anfang Dezember) eine neue Hotelbaute, an dei- nach dem Berichte des kantonalen Departements mehr als 60 Arbeiter beschäftigt waren. Die zu diesem Baue nötigen Holzbearbeitungen wurden in einer besondern, cirka 100 m. vom Hotel entfernt gelegenen Holzbearbeitungswerkstätte ausgeführt. In den verschiedenen Räumlichkeiten dieser letztern arbeiteten zur Zeit des Unfalles 2 Sägearbeiter, worunter auch der verunfallte Levi Guglielmo, ferner 5 Schreiner und 9 Zimmerleute, zusammen 16 Mann. Diese Holzbearbeitungswerkstätte muß als ein für sich abgeschlossenes Ganzes betrachtet werden. Gattersäge, Bandsäge wie Hobelbänke gehören zusammen zur Ausstattung einer Bau- und Möbelschreinerei, deren eine große Zahl auf der Fabrikliste mit durchaus ähnlichen Betriebsverhältnissen figurieren. Der Bundesratsbeschluß vom 26. August 1881 (Bundesbl. 1881, III, 724) bestimmt nun, daß sämtliche Holzbearbeitungswerkstätten, welche ganz oder (eilweise in geschlossenen Räumen betrieben, in welchen Motoren verwendet und mehr als 5 Arbeiter beschäftigt werden, dem Gesetze zu unterstellen sind.

Die Aktiengesellschaft Waldhaus-Vulpera macht in dem von ihr ausgefüllten Fragenschema über die in ihrer Werkstätte beschäftigten Arbeiter folgende Angaben : 3 im Akkord arbeitende Möbelschreiner und einer an der Bandsäge; im weitem, wenn die Säge im Betriebe ist, 1--4 Mann an der Gattersäge. Wird letztere Zahl nur mit 2 angesetzt -- weniger kann bei einem rationellen Betrieb einer Gattersäge gar nicht angenommen werden -- so gelangt man zur

161 Arbeiterzahl 6. Nach den Erhebungen des Fabrikinspektors findet ·während einer Reihe von Jahren successive eine völlige Umgestaltung ·der Gruppe von Hotels der genannten Aktiengesellschaft in Vulpera statt. Es liegt somit auch ein regelmäßiger Betrieb der Holzbearbeitungswerkstätte mit kurzer alljährlicher Bausaison vor, auf -den die Bestimmungen des Fabrikgesetzes Anwendung finden. Die Arbeiterzahl war also nicht nur im Jahre 1896 und zur Zeit des Unfalles Levi Guglielmo eine zur Unterstellung hinreichende, sondern der Betrieb wiederholt sich alljährlich in solchen Dimensionen, daß die Voraussetzungen des genannten Bundesratsbeschlusses zutreffen ; hierbei ist zu betonen, daß entgegen der Angabe des Fragenschemas zum Betrieb der Säge ganz unzweifelhaft motorische Kraft verwendet wird, und daß Sägerei und Schreinerei, Accord- und Taglohnarbeiter insgesamt als zu einem und demselben Betrieb gehörig au betrachten sind. Die Unterstellung unter das Gesetz ist also durchaus gerechtfertigt.

(Vom 18. Januar 1898.)

Unterm 23. Februar 1897 beschloß der Bundesrat, es sei den Artillerieoffizieren an die Kosten des Zeißschen Feldstechers ein Beitrag von Fr. 50 zu bewilligen, d. h. es sei der beim Bezug von 100 Stück auf Fr. 150 zu stehen kommende Feldstecher den Artillerieoffizieren zum reduzierten Preise von Fr. 100 zu erlassen. In Erweiterung dieser Schlußnahme wird gestattet, den Zeißschen Feldstecher zum reduzierten Preise auch an die Offiziere des Generalatabes und an die Stabsoffiziere der kombattanten Truppengattungen abzugeben.

(Vom 21. Januar 1898.)

Aus einer Mitteilung der brasilianischen Gesandtschaft in Bern geht hervor, daß das brasilianische Generalkonsulat in Genf aufgehoben worden ist. Der gegenwärtige Generalkonsul, Herr Pedro de Castro Pereira Sodré, wird in seinen Funktionen durch den brasilianischen Vizekonsul in Bern, Herr Dr. Alfred Stooß, ersetzt.

Herrn Samuel H. K e e d y in Aarau wird als Eonsularagenten der Vereinigten Staaten Amerikas das Exequatur erteilt.

Bandesblatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

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"Wahlen.

(Vom 21. Januar 1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich: Herr Roger Gustav Péclard, von Pailly.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in St.Galllen: Herr Ernst Schieß, von Herisau, Telegraphist in Basel.

,, Anton Giger, von Quarten, Telegraphenaspirant.

Telegraphist in Basel: ,, Karl Ägerter, von Oberwil int Simmenthal, Telegraphist in Bern.

Telegraphist in BaselGundoldingen : Frau Lina Strub-Ettlin, von Läufelfingen, Telegraphengehülfin in Basel.

(Vom 25. Januar 1898.)

Militär département.

Contrôleur für Ausrüstungsgegenstände: Herr E. Nenniger, von Bätterkinden, Sattler in Örlikon.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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26.01.1898

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