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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Bericht des

Preisgerichtes über den II. Wettbewerb für Bildhauerarbeiten zur Ausschmückung der Eingangshalle im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne.

Herr Bundesrat l Das nämliche Preisgericht, das schon am 4. August 1896 den ersten Wettbewerb für Bildhauerarbeiten zu Flachreliefs für die Eingangshalle des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne zu beurteilen hatte, war auch zum Entscheid über den zweiten Wettbewerb berufen, der unter den Künstlern, die im ersten Preise erhalten hatten, von der Kunstkommission ausgeschrieben worden war. Das aus den unterzeichneten sechs Mitgliedern bestehende Preisgericht versammelte sich Mittwoch den 24. November, unter dem Präsidium des Herrn Prof. F. Bluntschli, in Lausanne. Herr Vuillermet wurde mit der Schriftführung beauftragt.

Einer der im ersten allgemeinen Preisaussehreiben ausgezeichneten Künstler, Herr B. Huber von Samen, ist am 25. Juli 1896, wenige Tage vor der Beurteilung jenes Wettbewerbes, verstorben, und jetzt haben wir mit Bedauern den Hinscheid eines andern Bewerbers, des Herrn Franz Metzger, zu erwähnen, der am 14. Oktober in Rom gestorben ist.

Im Jahre 1896 hatten zwei Entwürfe, die zu spät eingereicht worden waren, der Jury nicht unterbreitet werden können. Darauf gestattete die Kunstkommission den Urhebern jener Entwürfe, am gegenwärtigen Ausschreiben teilzunehmen, jedoch auf ihre Kosten und Gefahr, d. h. ohne Anspruch auf Entschädigung. Der Urheber

164 eines jener verspäteten Entwürfe hat von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht, wodurch die Zahl der gegenwärtig vorliegenden Entwürfe auf sechs ansteigt.

Ungeachtet der Ausführung in Staff ist das Gewicht der großen Modelle außerordentlich; aus diesem Grunde wurden sie bloß auf die Wandbänke der Eingangshalle des Bundesgerichts-, gebäudes in einer Höhe von l ,10 m. aufgestellt.

Nachdem das Preisgericht zunächst mit Befriedigung wahrgenommen, daß der Wettbewerb im ganzen gute Leistungen zeigt und auch wesentliche Fortschritte erkennen läßt, verwendete es den ganzen Tag des 24. November auf die genaue Prüfung der Entwürfe, sowohl in Bezug auf ihre Komposition als auf die Möglichkeit ihrer Ausführung. Um sich besser Rechenschaft geben zu können, wurde sodann beschlossen, die vier interessantesten Entwürfe in der Höhe des Frieses der Eingangshalle aufzustellen, d. h.

auf den für die Reliefs bestimmten Platz.

Nach Vollendung dieser Aufstellung versammelte sich die Jury Donnerstag den 25. November um S1/« Uhr von neuem zur Sitzung. Diese vier Entwürfe tragen folgende Erkennungsworte : ,,Grand et simple", ,,Novembre", ,,Jugements anciens" und ,,Humanitas".

Die zwei erstem dieser Entwürfe sind in starkem Hochrelief behandelt, einzelne Figuren oder Figurenteile sind fast freistehend modelliert und geben bedeutende Kontraste von Licht und Schatten, die durch das Streiflicht noch verstärkt werden. Die zwei andern, von ganz anderer Auffassung, sind als Flachreliefs mit sehr wenig Vorsprung gearbeitet; ihre Wirkung ist sehr gut und wird, an ihrem richtigen Platz angebracht, noch sehr gesteigert.

Die Frage über die Verwendung bildhauerischen Schmuckes für die Eingangshalle des Bundesgerichtsgebäudes war seiner Zeit eine sehr umstrittene. Dem gegenüber stellt die Jury nun fest, ·daß sich die Reliefs dem Baum gut anpassen lassen und ihn verschönern werden, und ferner, daß die Beleuchtung des Frieses · eine vortreffliche ist.

Das Urteil des Preisgerichtes über die einzelnen Entwürfe im besondern ist kurz folgendes: E n t w u r f mit dem M o t t o ,, G r a n d et simple": Der Künstler hat den vom Preisgericht im ersten Ausschreiben aus-

165 gesprochenen Wünschen Rechnung getragen, seine Komposition zu vereinfachen gesucht und seinen Figuren die größt mögliche Ausdehnung gegeben. Er ist in dieser Richtung sogar zu weit gegangen. Seine Skizzen" sind gut komponiert, neigen aber in ihrer Auffassung zu sehr nach dem Malerischen und Anmutigen und haben nicht den nötigen Ernst, der für die Ausschmückung eines Gerichtsgebäudes am Platz ist. Wie schon oben erwähnt, ist das große Modell sehr geschickt gearbeitet, aber zu stark im Relief, um so mehr, als einem solchen auch konstruktive Bedenken entgegenstehen.

Kostenvoranschlag : Fr. 50,000--60,000, je nach Qualität des Marmors, und Fr. 30,000 .für Poitou-Stein erster Qualität.

E n t w u r f m i t d e m M o t t o ,, N o v e m b r e " : Dieser Entwurf läßt ein gewissenhaftes Studium des Nackten erkennen. Der Künstler hat nach einer Wirkung gesucht, aber ebenfalls das Relief der Figuren übertrieben und die zurücktretenden Teile zu sehr verflacht; dies hebt das Gleichgewicht der Komposition auf und macht sie unklar und wirkungslos. Einige der kleineren Skizzen dieses Künstlers sind klar und gut angeordnet und machen sich als Flachrelief besser als das große Modell.

E n t w u r f mit Motto ,,Jugements anciens": Das große Modell dieses Entwurfes ist gut komponiert und verrät eine vorzügliche Auffassung und viel Verständnis des Flachreliefs ; die Figuren sind eigenartig und charakteristisch empfunden, wenn auch, einige Fehler in den Verhältnissen derselben auffallen, und passen vorzüglich an die gegebene Stelle. Drei der Kompositionen beschäftigen sich mit dem römischen Recht ; die drei andern mit dem germanischen. Das Preisgericht wünschte indessen etwas modernere und allgemein verständliche Stoffe, und für den Fall, daß der Künstler zur Ausführung des Werkes berufen würde, empfiehlt die Jury, daß er sich zur Aufgabe setze, in seinen Kompositionen die Gerechtigkeit im Altertum, die Gerechtigkeit in moderner Zeit und in der Demokratie einfach und deutlich zu charakterisieren.

Möge der Künstler vor allem nach Klarheit streben und rätselhafte und schwer zu verstehende Darstellungen vermeiden, so daß jedermann die dargestellten Ideen leicht verstehen kann.

Kostenvoranschlag: Fr. 56,000.

E n t w u r f mit dem M o t t o ,, H u m a n i t a s ' 1 : Sehr ebenmäßig verteilte, monumentale Figuren, die sich sehr gut den Linien der Architektur anschmiegen, vielleicht ist sogar die ganze Auf-

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Fassung zu streng und architektonisch. Die Jury wünschte mehr Leben und eine freiere Empfindung. Die Figuren sind für die Maße der zu schmückenden Wandfelder etwas klein, und ihre Anordnung würde zu viel leere Stellen übrig lassen.

Die Jury anerkennt beim Urheber dieses Entwurfes großes Dekorationstalent und ein vortreffliches Verständnis des Flachreliefs.

Die große Geschicklichkeit, mit der er ausgestattet ist, könnte für ihn sogar zur Klippe werden.

Kostenvoranschlag : Fr. 60,000 die 6 Flachreliefs ; ein einzelnes Fr. 12,000.

E n t w u r f m i t d e m M o t t o ,, Q u o d D e u s b e n e vertat": Etwas steife und abgenutzte Conceptionen ; jedoch zeigt sich in ihnen ein System des Gleichgewichts, welches mit der Architektur gut harmoniert. Diese Reihe aufrechter Figuren würde sehr gut die Decke stützen, aber ihre Regelmäßigkeit und gleichartige Haltung machen alle Handlung unmöglich. Zeichnung und Arbeit sind schwach.

Kostenvoranschlag : Fr. 60,000 in Karara Marmor, blanc clair.

E n t w u r f u n t e r dem M o t t o ,, J u s t i t i a " : Dieser Entwurf ist das Werk des beklagenswerten, am 14. Oktober in Rom verstorbenen Künstlers Francesco Metzger. Seine Kompositionen sind interessant; von ruhigem und architekturalem Stil, der ein sorgfältiges Studium der alten Meister verrät. Es ist sehr zu bedauern, daß ein vorzeitiger Tod ihrem Urheber nicht vergönnte, zur Reife seines Talentes durchzudringen.

Kostenvoranschlag: Fr. 10,000 ein Relief, in Serravezza-Marmor, elfenbeinfarbig.

Die Jury beschließt einstimmig, der eidgenössischen Kunstkommission v o r z u s c h l a g e n , d i e A u s f ü h r u n g d e r F l a c h reliefs dem Urheber des Entwurfs ,,Jugements anc i e n s " 1 , als welcher sich Herr G u s t a v S i b e r , vor» K ü s n a c h t , Z ü r i c h , erweist, zu ü b e r t r a g e n . Indessen verlangt das Preisgericht, daß die Ausführung in Marmor durch den Künstler selbst geschehe.

In Anerkennung ferner des Verdienstes des Entwurfs ,,Humanités" empfiehlt das Preisgericht einstimmig, dessen Autor, Herrn Meyer, auf den nämlichen Fuß wie seine Mitbewerber zu stellen, d. h. ihm eine Entschädigung von Fr. 1500 und Rückvergütung der Transportkosten des Entwurfes zuzuerkennen.

167 Hoffend, das ihr übertragene Mandat mit aller Sorgfalt und Unparteilichkeit erfüllt zu haben, beehrt sich die Jury, Sie, Herr Bundesrat, ihrer vollkommenen Hochschätzung zu versichern.

L a u s a n n e , im November

1897.

Die Mitglieder der Jury : F. Bluntschli.

R. Kissling.

Landry, Prof.

R. Pereda.

B. Recordon.

Charles Vuillermet.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 1. Dezember 1897 sucht der Verwaltungsrat der Drahtseilbahn-Gesellschaft zum Reichenbachfall in Meiringen um die Bewilligung nach zur Verpfändung im |. Rang der cirka 715 Meter langen elektrischen Drahtseilbahn vom Hotel Reichenbach zum obern Reichenbaohfall, samt Zubehörden und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Verpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 175,000, zum Zwecke der Sicherstellung, eines auf den Bau und die Ausrüstung der Bahn zu verwendenden Anleihens im gleichen Betrage. In der Verpfändung nicht Inbegriffen ist die elektrische Kraftanlage.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren aninit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 10. Februar 1898 auslaufenden Frist, hinnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrat schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 25. Januar 2

[ /i]

1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesratea : Schweiz. Bundeskanzlei.

168

Tarifentscheide des

schweizerischen Zolldepartements in den Monaten Oktober bis Dezember 1897, Tarifnummer.

11 12 13 15 45

Z

prlacts!Z' Bezeichnung der Ware.

3 \ g' }· Iris-(Veilchen-)wurzeln.

88 160 161 162 163 164 165 208 209 250

10. -- 8. -- -- . 30 -- . 60 10. -- 12. -- 16. -- 25. -- 38. 50. -- j 5. -- 30. -- 4. --

286 287 291 292 293 294 295 714

2.

5.

10.

12.

22.

22.

25.

30.

Cadeöl.

Aldehyd.

Braunstein in Teigform.

Kalkolithkitt.

Stative : je nach Beschaffenheit.

Hintergründe für Photographen.

Photographische Negativbilder.

Apparate zur Acetylenerzeugung.

Der Tarifentscheid ad 714 ,,Rollen aller Art, für Möbelfüße* ist durch folgenden Entscheid zu.

ersetzen : Rollen für Möbelfüße:

50] -J -- aus Gußeisen : je nach Beschaffenheit.

-- -- -- -- aus Schmiedeisen : je nach Beschaffenheit, -- -- -- -- andere, aller Art.

Allgemeine Bemerkung zu der Kategorie XIV Spinnstoffe : G e w e b e von weniger als 35 cm.

Breite sind als B ä n d e r zu verzollen.

169

Kautionsherausgabe an die

Unfallversicherungsgesellschaft ,,Urbaine et Seine" zu Paris.

Infolge Verzicht auf ihre schweizerische Konzession zum Betrieb der Unfall branche sucht die Gesellschaft ,, U r b a i n e et S e i n e * um Rückgabe der von ihr hinterlegten Kaution von Fr. 30,000 nach.

Allfällige Einsprachen gegen diese Rückgabe sind bis zum 31. März 1898 dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 30. September 1897.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Abteilung Versicherungswesen.

Ausschreibung von eidg. Grenzwächterstellen.

Infolge Vermehrung der Ruhetage der eidg. Grenzwächter ist die Zollverwaltung im Falle, das Grenzwachtcorps um cirka 50 Mann zu verstärken.

Es können nur Aspiranten von mindestens 167 cm. Körperlange und von kräftigem Körperbau, welche in der schweizerischen Armee (Auszug) eingeteilt sind und das dreißigste Altersjahr noch nicht überschritten haben, berücksichtigt werden. Jeder Bewerber hat sich außerdem über den Besitz der bürgerlichen Ehrenfähigkeit, guten Leumund, Fertigkeit im Lesen und Schreiben auszuweisen.

Kenntnis einer zweiten Landessprache ist erwünscht.

Der Tagessold beträgt im ersten (Rekruten-) Dienstjahr~Fr. 3. 50 und vom zweiten Jahre an Fr. 4. Hierzu kommen Alterszulagen nach 4 Dienstjahren 50 Cts., nach 6 Jahren 80 Cts. und nach 8 Jahren Fr. l per Tag.

Die Grenzwächter haben überdies für ihre Person freie Unterkunft und erhalten eine Bekleidungsentschädigung von 30 Cts.

per Tag.

Schriftliche Anmeldungen von Bewerbern, welche obigen Anforderungen entsprechen, werden von den Zollgebietsdirektionen in

170

Basel, Sehaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf entgegengenommen und müssen von den nötigen Ausweispapieren (Militärdienstbüchlein, Leumundszeugnis, Zeugnisse über bisherige Thätigkeit) begleitet sein.

B e r n , den 25. Januar 1898.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1896 und 1897.

1897 1896.

Mon aie.

Fr.

Januar

1807.

Fr.

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

. . .

2,993,352. 93 2,930,083. 63

--

63,269. 30

Februar . . .

3,434,390. 89 3,400,829.82

--

33,561.07

März . . . .

3,854,376. 99

4,091,472. 79

237,095.80

April . . . :

3,827,146. 90

4,071,580. 8l

244,433. 91

Mai . . . .

3,754,991.32 3,934,417. 66

179,426. 34

Juni

. . . .

3,678,051. 61 3,741,382. 11

63,330. 50

Juli

. . . . .

3,450,321. 17

3,812,281.92

361,960. 75

Angnst

. . .

3,612,520. 39 3,731,380.66

118,860.27

. .

3,939,658. 07 4,343,048. 09

403,390. 02

Oktober . . .

4,656,'-'67. 95 4,603,105. 10

November

. .

3,960,035. 90 4,009,607. 78

49,571. 88

Dezember

. .

5,108,110. 59 5,228,809. 98

120,699. 39

September

Total 46,269,224. 71

--

--

--

Auf Ende Dez. 46,269,224.71 47,898,000. 35 1,628,775. 64

-- -- -- -- -- -- -- 53,162. 85

--

-- --

171

Neue Veröffentlichungen des eidg. topographischen Bureaus.

Karten.

Siegfriedatlas, Lieferung 47, enthaltend die Blätter: 5ter Winkel 256 Berchis 364 Schwarzsee 21 bi Lauchringen 450 Vernier 250 bis Speer 251 Alt St. Johann 450 bis Bernex77 253 Wallenstadt und 499 Cerentino 523 bis Chiesa Kataloge und Übersichtsblätter gratis.

25,000 bis8 Chamossaire l : 50,000

Offizielle Eisenbahnkarte l : 250,000, 4 Blatt. Neuausgabe Überdruckkarten.

Lugano und Umgebung l : 25,000, 1897 neu St. Gallen und Umgebung l : 25,000, 1897 Bern und Umgebung l 25,000, mit Nachträgen Zürich und Umgebung l 25,000, ,,

1898.

1897

Bücher.

Die Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements.

Lieferung 5: Eglisau-Frauenfeld-Bischofszell-Wil.

Frauenfeld- Matzingen-Wil-Wildhaus-Werdenberg.

1897.

,, 6: Zürich-Siebnen-Oberer Zürichsee.

Siebnen-Sargans-Ziegelbrücke-Linththal. 1897.

7: Steckborn-Schaff hausen-Koblenz-Stein. 1898.

Die Resultate der Triangulation der Schweiz.

Lieferung 2 : Zürich \ ,, 3: Tessin 1897 ,, 4 : Basel-Stadt und -Land l

172°

Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bnndesblatt Fr. p per Jahr beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundeshlatt wird enthalten : die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bnndesrates ; alle Botschaften und Berichte des Bnndesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluß- und Gesetzentwürfen; die hnndesrätlichen Kreisschreiben; die Berichte der nationalrätlichen und ständerätlichen Kommissionen; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. : die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, die Übersicht der hauptsächlichsten Mehr- und Mindereinnahmen an Einfuhrzöllen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibangen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie auch ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: die successiv erscheinenden Bogen der eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland u. s. w.), die Staatsrechnnng, die Übersicht der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande.

Seit Juli 1885 erscheint als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes: d a s P u b l i k a t i o n s o r g a n f ü r d a s T r a n s p o r t - u n d T a r i f wesen der Eisenbahnen auf dem Gehiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur fUr ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, direkt bei der Expedition oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente jederzeit anzunehmen. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten nachgeliefert. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht refüsieren, werden auch pro 1897 als Abonnenten betrachtet.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung,. können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der ßnndeskanzlei bezogen werden.
Allfällige Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. Die Reklamationen sind am besten sofort, spätestens aber binnen drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bnndesblattnummer oder des betreffenden tìesetzbogens an gerechnet, anzubringen. Später einlangende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bern, im Dezember 1897.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.01.1898

Date Data Seite

163-172

Page Pagina Ref. No

10 018 186

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