173

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Verputz-, Gipser-, Maler- und Pflästererarbeiten, sowie die Lieferung von Holzklötzchen zu Pflasterungen und der Holzrollladen für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte In Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Konstruktionswerkstätte Thun" bis und mit dem 29. Januar nächsthiu franko einzureichen.

B e r n , den 18. Januar 1890.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung der schmiedeisernen Träger, Ständer und der Gußplatien für das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidg. Schulanstalten in ZUrich wird hiermit zur Konkurrenz aasgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Polytechnikum, Zimmer Nr. 18 6, znr Einsieht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratorium Zürich" bis und mit dem 29. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Jannar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

174

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf.

....

. ,,, ,, 2) Briefträger in Chêne (Genf).

)

Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in f Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Daillens (Waadt).

-' ni o · 4) Briefträger in Rivaz-St-Saphorin (Waadt).

1 l Anmeldung bis zum 8. Februar i 1898 bei der Kreispostdirektion in ( Lausanne.

J

5) Postcommis in St. Immer.

| Anmeldung bis zum 8. Februar 6) Briefträger in les Brenets (Neuen- *.898 bei der Kreispostdirektion in bürg).

j Neuenburg.

7) Posthalter und Briefträger in ) .

,, ,.

,, , Müntschemier (Bern).

Anmeldung bis zum 8. Februar .

-D ...

· n L ( 1898 bei der Kreispostdirektion in f 0 8) Briefträger m Ostermundigen J Bern (Bern).

J 9) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

10) Briefträger in Ruswil (Luzern). Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

11) Postcommis in Zürich 6 (Außersihl).

Anmeldung bis zum 8. Februar ,,,.

.

. . Schaffh > 1898 bei der Kreispostdirektion in 12) Postcommis in Schaffhausen.

J Zürich.

13) Postablagehalter und Briefträger in Obersaxen (Graubünden). Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Chur.

14) Postcommis in Lngano. Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

15) Telegraphist in Vaulion (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

16) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Joli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

175 17) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist und Telephonist in Willisau (Luzern). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 560 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

19) Telegraphist in Goßau (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 5. Februar 1898 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

20) Telephongehülfe in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1893 heim Telephonchef in St. Gallen.

1) Posthalter und Briefträger in Van- ") lion (Waadt).

l 2) Postablagehalter P . n h 11 Brief B · CL rager ·· d ( 2) und Bote in Grissier (Waadt).

)

Anmeldung bis zum 1. Feb1898 bei der Kreispostdirekp

ruar

tionLausanne.

3) Briefträger in Zollikon (Zürich). \ Anmeldung 1898 biszum1.Februar r 1898 bei der Kreispostdirektion 4) Briefträger in Mönchaltdorf(Zürich).J Zürich.

5) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 1. Februar in Widnau (St. Gallen).

1898 bei der Kreispostdirektioa 6) Briefträger in Mitlödi (Glarns).

) St Gallen7) Telegraphist und Telepbonist in Illnau (Zürich). Jahresgehalt Fr. 240,, nebst Dopeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 200 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Neuhausen (Schaff hausen). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

9) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in St. Peter (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 29. Januar 1898 hei der Telegrapheninspetion in Chur.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

I.F

176

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister nnd endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 4.

Bern, den 26. Januar 1898.

II, Reglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

63. (4/98) Teil J, Abteilung B, der Gütertarife Belgien -- Basel, vom i. September 4896. Nachtrag I.

Am 15. Februar 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften und der Güterklassifikation.

Bern, den 25. Januar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

64. (4/98) Personen- und Gepäcktarif Appenzeller Straßenbahn -- V S B, Appenzellerbahn, Rorschach-Heiden-Bergbahn, N 0 B und S C B, vom i. April 1890. Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Ersatz.

Mit Bezug auf Publikation Nr. 836 im Publikationsorgan Nr. 44 vom 3. November 1897 wird hiermit der vorgenannte Tarif bis zum 14. Febrnar 1898 gültig erklärt. Mit 15. Febrnar 1898 tritt ein neuer Tarif mit einem 33

Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gepäck nnd Expreßgut, von Gesellschaften und Schulen, sowie von Leichen in Kraft.

St. Gallen, den 19. Januar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

65. (4/98) Plakattarif der schwelgerischen Nordostbahn für Lustund Rundfahrtbillete, vom 15. Juli 1897. Kündigung.

Der obgenannte Tarif -wird auf den 1. Mai 1898 gekündigt. Über die Neuausgabe wird seiner Zeit eine besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 21. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

66. (*/98) Personentarif S C B -- S T B, vom i. April 1896 Nachtrag H.

Mit 1. April 1898 tritt zum obgenannten Personentarif ein Nachtrag II in Kraft. Die anf den 1. April 1898 gekündeten Taxen Luzern von und nach Lenzburg, Lenzbnrg-Stadt, Niederlenz und Wildegg bleiben in Kraft.

Basel, den 17. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

67.. (4/98) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Hunden im internen Verkehr der Drahtseilbahn Cossonay JS -- Cossonay-Stadt, gültig vom 28. August1897,, d. h. vom Tage der Betriebseröffnung an. Nachtrag I.

Mit 1. März 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Bestimmungen und Taxen für Abonnemente für Schüler nnd Studenten und für das Publikum im allgemeinen.

Bern, den 29. Dezember 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

68. (4/98) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillete für Strecken d e r schweizerischen Transportanstalten, v o m i .

Dieses Verzeichnis tritt mit 1. Mai 1898 außer Kraft. Über dessen Ersetzung erfolgt später besondere Publikation.

Zürich, den 22. Januar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbabn.

34

B. Verkehr mit dem Auslande.

69. (4/98) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tieren auf dem Bodensee, vom 4. August 4890. Nachtrag VIII.

Mit 15. Februar 1898 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag VIII in Kraft.

Zürich, den 21. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

70. (4/98) Personen- und Gepäckverkehr schweizerische bahn -- Waldshut. Neue Taxen.

d-

Im Verkehr zwischen Stationen der schweizerischen Seethalbahn einerseits and Waldshut anderseits gelangen mit 1. Februar 1898 die folgenden Taxen für den direkten Personen- und Gepäckverkehr in Kraft: N C «

·5 5

35 40 44 50 53

Einfach e Fahrt

Waldshut nach und von

Lenzburg-Stadt .

Seon .

. .

Boniswyl-Seengen Beinwyl . . . .

Reinach-Menziken

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

II

III

Fr.

Fr.

2.

3.

3.

4.

4.

80 30 75 35 70

1. 95 2. 30 2. 60 3. -- 3. 20

Hin- u. f (Uckfahrl Gepacktaxe pro III 100 kg.

II Fr.

3.

4.

5.

6.

6.

95 75 35 30 80

Fr.

2.

3.

3.

4.

4.

80 30 75 35 70

Fr.

1.

2.

2.

2.

2.

84 14 38 74 92

Zürich, den 17. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbabn.

71. (4/98) Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom 4. Mai 4897.

Kündigung.

Dieses Verzeichnis tritt am 1. Mai 1898 außer Kraft. Über dessen Ersetzung wird später eine besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 22. Januar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

35

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen.

72. (4/98) Ausnahmetaxen für Fleischsendungen im internen Verkehr der Sihltahlbahn.

Aufhebung.

Die auf Seite 176 unter Position 326 in Nr. 23 des Publikationsorgans für das .Transport- und Tarifwesen der schweizerischen Bisenbahnen vom Jahre 1894 aufgeführten Ausnahmefrachtsätz zwischen Adlisweil und ZürichSelnau und Langnan-Gattikon n n d Zürich-Selnau f ü r d e n Transport Zürich, den 14. Januar 1898.

Direktion der Sihlthalbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

73. (4/98) Teil II, Heft 8, Abteilung I, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife. Aufnahme der Station Vogelheim.

Auf den 20. Februar 1898 wird die Station Vogelheim der königl. Eisenbahndirektion Essen mit den für Berge-Borbeck bestehenden Frachtsätzen in das Heft 2, Abteilung I, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife aufgenommen.

Zürich, den 24. Januar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

74. (4/98) Teil II, Heft l B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife vom i. Juli 1896. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 9. Februar 1898 an wird die Station Dammerkirch (E L B) mit einem Frachtsatz von 29 Cts. per 100 kg. in die Schnitttabelle A nnd die Station Vallorbe loco mit einem solchen von 68 Cts. per 100 kg., gültig für den Verkehr mit Dammerkirch, in die Schnitttabelle B des Ausnahmetarifes Nr. 9, Steine, des obgenannten Tarifheftes einbezogen.

Basel, den 25. Janaar 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

-75. (4/98) Teil 11, Heft l B, der südwestdeutsch-schweigerischen Gütertarife vom 1. Juli 4896. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 9. Februar 1898 wird die Station Rombach (E L B) mit einer Taxe des Specialtarifes 1116 von 96 Cts. per 100 feg. in die Schnitttabelle A des oben bezeichneten Tarifes einbezogen.

Basel, den 2§. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

36

76. (4/98) Teil II, Heft IB, dersüdwestdeutsch-schweizerischenn Gütertarife, vom i. Juli1896.. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 9. Februar 1898 treten für die Beförderung von ,,kaustischer Soda" in Wagenladungen von 5000 und 10000kg. ab Saaralben (E L 6) nach der Schweiz nachstehende Frachtsätze in Kraft: Landungen von 5000 kg. 10000 kg.

per 100 kg. in Cts.

Saaralben -- Genf loco 266 · 261 Saaralben -- Genf transit für La Plaine .

247 241 Saaralben -- Monthey 319 311 Saaralben -- Yverdon .

285 271 Basel, den 25. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

77. (4/98) Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 4. August 1891. Ausnahmetaxen für Stahl in Stangen eu Dielungen, T-, I- und U-Eisen und Stahlblech, unbearbeitetes, über 2 mm. diele.

Mit Gültigkeit vom 5. Februar 1898 an werden für die Beförderung von Stahl in Stangen zu Dielungen, T-, I- und U-Eisen und Stahlblech, unbearbeitetes, über 2 mm. dick, in Wagenladungen von. 5000, beziehungsweise 10 000 kg. ab Delle transit nach Bex, Cossonay, Estavayer, Martigny, Monthey, Montreux, Morges, Moudon, Nyon, Palézieux-gare, Payerne, Romont, Sion nnd Viège mit Herkunft von Mont-St. Martin folgende Ausnahmefrachtsätze eingeführt : Wagenladungen von 5000 kg.

10000 kg.

Taxen in Franken nnd Cts.

pro Tonne.

Delle transit (Mont-St. Martin) -- Bex -- Cossonay . . .

-- Estavayer . .

-- Martigny . . .

-- Monthey . . .

-- Montreux. . .

-- Morges . . .

-- Moudon . . .

-- Nyon -- Palézieux-gare .

-- Payerne . . .

-- Romont . . .

-- Sion -- Viège . . . .

Bern, den 25. Januar 1898.

Direktion der

37

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

13. 75 9. 70 12. 70 14. 95 12. 65 13. 50 11. 10 14. 70 11. -- 13. 10 13. 70 15. -- 17. 45 21. 75

13. 25 9. 20 11. 80 14. 35 12. 25 12. 50 10. 50 13. 50 10. 60 12. 10 -- -- 16. 45 20. 05

Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

4/98)

78. ( Fr achter mäßigung für Transporte von Holz aus dem Schwarzwalde zur Herstellung von Cellulose oder Holistoff ab Koblenz mitte Rhein nach Luterbach.

Für den Transport von Holz, zur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff bestimmt, mit Herkunft von Waldshut, Albbrack, Thiengen, Oberlauchringen etc., in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen oder im Minimum pro Wagen für dieses Gewicht zahlend, wird auf dem Rückerstattungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe auf der schweizerischen Strecke Koblenz m/Rh. -- Luterbach ein ermäßigter Frachtsatz von 39 Cts. per 100 kg. gewährt.

Basel, den 25. Jannar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbabn.

C. Transitverkehr.

79. (4/98) Ausnahmetarife für Pferde Österreich und Ungarn -- Paris, vom 4. Dezember 1893 und 1. Januar 1896. Kündigung.

Die vorbezeichneten Tarife werden auf 1. Mai 1898 gekündet. Über ihre Ersetzung wird besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 24. Jannar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

80. (4/98) Eröffnung

der Station Mingolsheim für die Beförderung

von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen.

Mit sofortiger Wirkung ist die Station Mingolsheim für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren in Einzelsendungen und Wagenladungen, sowie von Fahrzeugen im inneren Verkehr der badischen Bahn eröffnet worden.

Karlsruhe, den 15. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

81. (4/98) Ausnahmetarif Nr. 2 des badischen Binnengütertarifs und des Gütertarifs badische Staatsbahn -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. Februar 1898 wird der Artikel Griebenkuchen in den Ausnahmetarif Nr. 2 des badischen Binnengütertarifs, sowie in den .38

gleichen Ausnahmetarif des Gütertarifs großh. badische Staatseisenbahnen -- badisene Nebenbahnen im Privatbetrieb einbezogen.

Karlsruhe, den 18. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischenStaatseisenbahnen..

82. (4/98) Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs.

Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 20. Januar 1898 ist Nachtrag V zum Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs vom 1. Mai 1895 ausgegeben, welcher u. a. Entfernungen für die neu aufgenommenen Stationen der Strecke LebachNonnweiler des Bezirks St. Johann-Saarbrücken enthält. Gratis zu beziehen.

Straßburg, den 16. Januar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

83. (4/98) Teil II der württembergisch-südwestdeutschen Gütertarife. Nachtrag I.

Za dem Teil II (Besondere Bestimmungen and Tarifsätze) vom 1. Joli 1895 der Tarife für den württembergisch-südwestdeutschen Güterverkehr ist am 15. Janaar 1898 der Nachtrag I in Kraft getreten.

Straßbwrg, den 18. Januar 1898.

. .

Generaldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Pferdetransporte. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für nach der Schweiz, Bayern und darüber hinaus bestimmte Pferdetransporte in Wagenladungen nachstehende Kartiernngssätze gewährt, unter Zugrundelegung eines Normalgewichtes von 4600 kg. per Wagen: Nach Wien St E G transit von Heller pro 100 kg.

Györ 120 Komarom .

158 Budapest -- Józsefvàros 256 ,, -- Ferenczvâros . . . . .

256 -- nyngoti plyandvar . . .

256 Szabadka.

392 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 6, v. 13. Jan. 98.

39

Rückvergütung auf Transporten von Mahlprodukten. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Mahlprodukten ans Getreide nnd Hülsenfrüchten in Ladungen von 10 000 kg.

folgende Frachtsätze auf dem Rückvergütungswege gewährt: pro 100 kg.

Von Dzieditz Oderberg Oswiezim nach Bregenz tr., Buchs tr. nnd Lindau tr. 332 Cts. 359 Cts. 345 Cts.

St. Margrethen tr 337 . 364 ,, 350 ,, Bregenz tr. und Lindau tr.. . . . 2 6 9 Pfg. 291 Pfg. 279 Pfg.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 6, v. 13. Jan. 98.

Rückvergütung auf Transparten von Mehl und sonstigen Mahlprodukten.

Vom 1. Jan. 98 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, wird auf Transporten von Mehl und sonstigen Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten in Ladungen von 10 000 kg. ab Györ nach der Schweiz (inkl.

Konstanz, Singen, Schaffhansen nnd Basel) und nach der französischen Ostbahn eine Rückvergütung von 8 Cts. pro 100 kg. gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 6, v. 13. Jan. 98.

Ausnahmetaxe für Salz. Vom1. Jan.. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, wird für den Transport von Kochsalz, Meer-, Stein- nnd Sndsalz, auch Lecksteine, Seesalz und Fabriksalz in Ladungen von 10 000 kg.

ab Innsbruck nach Bregenz eine Kartierungstaxe von 152 Hellern gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 6, v. 13. Jan. 98.

Ausnahmetaxen für Eichenholzextrakt. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Eichenholzextrakt in tropfbarflüssigem Zustande in Ladungen von 10 000 kg. nachstehende Kartiernngssätze gewährt: Ab Bares Sziszek nach

Heller pro 100 kg.

Bregenz 268 285 Buchs 262 281 St. Margrethen 269 290 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 7, v. 15. Jan. 98.

Ausnahmetaxen für Thonerde, schwefelsaure, präparierte, und Schwefelsäure. Vom 1. Jan. 98 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von schwefelsaurer, präparierter Thonerde, ferner von Schwefelsäure in Ladungen von 5000 nnd 10 000 kg. nachstehende Kartierungssätze gewährt: Thonerde Schwefelsäure Ab Máramaros-Sziget 5 t. 10 t.

5 t. 10 t.

nach

Heller pro 100 kg.

Bregenz tr. und Lindau tr 733 392 733 515 Buchs tr 728 387 723 508 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 7, v. 15. Jan. 98.

40

Ausnahmetaxen für Holz. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Stamm- und Stangenholz, Faßholz, Schnittholz, chemisch präparierte Hölzer, Radfelgen und -Speichen etc., wie im Lokalgütertarif der k. k. österr. Staatsb., Teil l, Pos. H18, genannt, in Ladungen von 10000 kg. ab einer Reihe von österreichischen Stationen nach Bregenz tr., Lindau tr., St. Margrethen tr. und Buchs tr. besondere Kartierungssätze gewährt, welche zu ersehen sind im österr. Verordnungsbl. f.

Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 6, v. 13. Jan. 98.

Rückvergütung auf Ponniestransporten. Bis auf "Widerruf, längstens his 31. Dez. 98, wird für den Transport von kleinen Pferden (Ponnies) und von solchen abstammenden Fohlen in Wagenladungen ah Oswieci nach Wien Nordhahnhof, mit Bestimmung nach dem westlichen Ausland, ein Frachtsatz von 804 Hellern pro Quadratmeter Bodenfläche auf dorn Rückvergütungswege gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 8, v. 18. Jan. 98.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 22. Januar 1898 : 34. Nachtrag I zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr der Bisenbahn Bière-Apples-Morges mit..der J S-, B K-, R V T-, T Ste C- und V Z-Bahn, enthaltend verschiedene Änderungen.

35. Nachtrag I zum Personentarif und Distanzenzeiger zur Taxberechnung von Gepäck und Expreßgut, von Gesellschaften und Schulen, sowie von Leichen im Verkehr ,,Appenzellerbahn -- N 0 B und Bötzbergbahn, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

36. Ausnahmetaxen für den Transport von Stahl in Stangen zu Dielungen, von T-, I und U-Eisen, sowie von Stahlblech in Wagenladungen ab Delle transit mit Herkunft von Mont St. Martin nach Bex, Cossonay, Estavayer, Martigny, Monthey, Morges, Nyon, Palezieux-gare, Payerne, Romont, Sion nnd viege.

Genehmigt am 25. Januar 1898: 37. Taxermäßigung für Holztransporte aus dem Schwarzwald zur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff ab Koblenz mitte Rhein nach Luterbach.

201 38. Heft il A der internationalen Personen- und Gepäcktarife Nr. 202 --R mi französisch-elsaß-lothringisch-schweizerischen Verkehr.

(Retourbillete) * 39. Aufnahme einer Taxe des Specialtarifes HI & für die Station Romhach (E L B) in die Schnitttabelle A des Heftes I B, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

41

40. Aufnahme einer Taxe für die Station Dammerkirch (EL B) in die Schnitttabelle A und einer solchen für die Station Vallorbe loco, gültig finden Verkehr mit Dammerkirch in die Schnitttabelle B des Ausnahmetarifes Nr. 9 für Steine, enthalten im Heft I B, Teil II, der süd westdeutsch schweizerischen Verbandsgütertarife.

41. Aufnahme von Prachtsätzen für die Beförderung von kaustischer Soda in "Wagenladungen von 5000 und 10003 kg. ab Saaralben (EL B) nach Genf loco, Genf transit für La Plaine, Monthey und Yverdon in das Heft I B, Teil 11, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.01.1898

Date Data Seite

173-176

Page Pagina Ref. No

10 018 187

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