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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (I. Serie).

(Vom 6. April 1898.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (Serie I) zu unterbreiten.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

VI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Yereine.

9. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler

Fr. 17,468

?'. Verein für Geschichte und Altertümer von Uri für Restauration der Burgruine Attinghausen ; Nachsubvention Fr.

1,468

Nachdem im verflossenen Spätherbst das Budget für das laufende Jahr schon aufgestellt war, kam der Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler noch um eine Erhöhung um Fr. 1500 des Beitrages an die Restauration der Burgruine Attinghausen ein; so daß der für 1898

701 vorgesehene Teil des Beitrages statt auf Fr. 2550 auf Fr. 4050 zu stellen gewesen wäre. Dieses nachträgliche Gesuch war durch den Umstand hervorgerufen, daß sich während des Betriebes der Restaurationsarbeiten eine viel weitergehende Schuttabfuhr zur Bloßlegung des ganzen Grundrisses der Burganlage als ursprünglich vorgesehen war als nötig herausgestellt hatte. Unser Departement des Innern beabsichtigte diese Nachsubvention in das Budget für 1899 einzustellen. Nachdem aber die Restaurationsarbeiten bereits im November verflossenen Jahres beendigt wurden, wünscht obengenannter Verein, der die Restauration durchgeführt hat, nun dringend die baldige Ausrichtung auch des ergänzenden Beitrages, der nach der Baurechnung noch Fr. 1467. 75 beträgt. Um diesen Wunsch berücksichtigen zu können, haben wir die Summe oben eingestellt.

18. Für Sicherung der Überreste des römischen Amphitheaters bei Brugg

Fr. 16,000

Von verschiedenen Seiten wurde uns in letzter Zeit nahe gelegt, wir möchten Schritte thun, um die Anlage des römischen Amphitheaters zu Windisch, welche im verflossenen Jahre durch eine Privatunternehmung für Ausgrabungen zum Teil bloßgelegt wurde, aber kontraktgemäß nach Schluß dieser Ausgrabungen wieder zugeworfen werden sollte zu sichern. Infolgedessen ließ unser Departement des Innern durch den Vorstand der schweizecischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler im Verein mit einem Delegierten der Regierung von Aargau mit den Eigentümern des Grundes und Bodens, auf dem die Anlage sich befindet, Kaufsunterhandlungen anknüpfen. Als Umfang des zu erwerbenden Bodens mußte auf Grund einer fachmännischen Planaufnahme eine Fläche angenommen werden, deren Grenze so weit von der Außenmauer des Theaters entfernt liegt, daß sich ein Umgangsweg mit den erforderlichen Böschungen anlegen läßt.

Diese Fläche umfaßt fast genau 108 Aren (3 Jucharteii); da indessen die Grenzen der Grundstücke nicht mit den Grenzen dieser Fläche zusammenfallen, so mußte noch eine weitere von cirka 35 Aren hinzugenommen worden, so daß das ganze für die Sicherung der Theateranlage zu erwerbende Areal auf ungefähr 141 Aren 61 m2 ansteigt. Dasselbe ist Eigentum von 8 Besitzern, von denen sechs sich herbeigelassen haben, ihren in Betracht kommenden Grund und Boden zu Fr. 1. 55 per m2 abzutreten 5 einer der Besitzer, von dem jedoch nur eine Parzelle von 28 m2 verlangt wird, Buadesblatt. 50. Jahrg. Bd. II.

46

702 hat an einem Preise von Fr. 2 per m2 festgehalten. Vom achten dagegen, der Anstalt Königsfelden, die ebenfalls nur eine kleine Parzelle abzutreten hat, liegt eine Erklärung vor, daß sie diesen Landabschnitt unentgeltlich abgebe. Die ganze Kaufsumme kommt auf Fr. 21,982.15 zu stehen; zu derselben sind noch die Fertigungskosten und die Entschädigung für den Unterhändler zu schlagen, so daß sich die ganze Summe auf rund Fr. 22,500 bi» Fr. 23,000 stellen wird.

Davon kommen in Abzug : ein Beitrag des Kantons Aargau von Fr. 5000 und das Ei'gebnis einer Sammlung freiwilliger Beiträge, die zur Unterstützung der Bemühungen des Bundes und des Regierungsrates von Aargau durch die antiquarische Gesellschaft von Brugg und Umgebung veranstaltet wurde und Fr. 2000 abgeworfen hat. Nach Abrechnung dieser Fr. 7000 bleiben durch den Bund noch zu decken höchstens Fr. 16,000.

Es wäre wünschbar gewesen, die Ausgabe für das ordentliche Budget versparen zu können ; allein die Angelegenheit wurde durch das im Eingange angedeutete Abkommen des Privatkonsortiums mit den Grundeigentümern, wonach der bloßgelegte Teil nach Schluß der Nachgrabungen wieder hätte zugeworfen werden müssen, zu einer dringenden ; ferner haben die Eigentümer bei den Kaufunterhandlungen die Bedingung gestellt, daß ihnen die Kaufsummen -- von denen nur zwei über Fr. 5000 gehen -- am Tage der Fertigung der Verträge ausbezahlt werden. Infolge dieser zwei Umstände sind wir genötigt, auf diesem außerordentlichen Wege für Gewährung der notwendigen Mittel für Erledigung der .Angelegenheit nachzusuchen.

TU. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische Schule

Fr. 336,000

Durch Bundesbeschluß vom 2. Juli 1897 (A. S. n. F. XVI, 186) wurde für die innere Einrichtung des Maschinenlaboratoriums der mechanisch-technischen Abteilung des Polytechnikums ein Kredit von Fr. 425,000 bewilligt, mit der Bestimmung, daß im laufenden Jahre (1897) davon Fr. 120,000 zur Verwendung kommen sollten, und daß die ferner zum genannten Zwecke notwendigen Summen nach Maßgabe des jeweiligen Bedürfnisses in die Budgets der nächsten Jahre einzustellen seien. Im letzten Jahre sind nun statt der vorgesehenen Fr. 120,000 nur Fr. 1544. 60 gebraucht worden.,

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hauptsächlich wegen Verzögerung der Bauausführung. Bei Aufstellung des Budgets für das laufende Jahr wurde dann übersehen, die für 1898 notwendige Quote einzustellen; d i e s e Q u o t e , im B e t r a g e von Fr. 3 2 0 , 0 0 0 , ist in obenstehendem Ansäte enthalten.

Der Rest desselben, im Betrage von Fr. 16,000, ist für Vollendung des elektro-chemischcn Laboratoriums im C h e m i e g e b ä u d e berechnet, worüber folgendes anzubringen ist: Auf unser Gesuch bewilligten Sie uns im Juni verflossenen Jahres (vgl. Bundesbl. 1897, III, 512 u. 842) einen Extrakredit von Fr. 20,000 für Einrichtung eines den dringendsten Bedürfnissen entsprechenden Laboratoriums der genannten Art. Von dieser Summe sind bis zum Jahresschluß Fr. 11,957. 36 zur Verwendung gekommen. Es handelt sich nun noch um die Beschaffung der zum Betriebe des Laboratoriums nötigen elektrischen Kraft; hierbei hat sich gezeigt, daß dieser Strom nicht zu der bei Aufstellung jenes Kreditbegehrens vorgesehenen Summe von Fr. 5600 zu beschaffen ist. Nach einläßlicher Prüfung der Verhältnisse orgiebt sich nämlich, daß die Produktion dieser Kraft nicht der elektrischen Abteilung des im Werden begriffenen neuen Maschinenlaboratoriums zugemutet werden darf, indem dessen Produktivität an elektrischer Kraft vollständig durch die ihm zugedachte Aufgabe der elektrischen Beleuchtung der umliegenden Schulgebäude in Anspruch genommen werden wird, und daß selbst dann, wenn man den Strombezug vom mechanisch-technischen Laboratorium auf die Stunden der Tageshelle beschränken wollte, derselbe einerseits mit den Arbeiten und Versuchen für Lehrzwecke in dieser Abteilung selbst höchst störend kollidieren und anderseits wegen des sehr veränderlichen Strombedarfes des elektrochemischen Laboratoriums den Betrieb der stromliefernden Abteilung zu einem sehr unvorteilhaften gestalten würde.

In Betracht dieser Umstände ist der Schulrat dazu gelangt, mit dem Elektricitätswerk der Stadt Zürich für Lieferung elektrischen Stromes an das elektrochemische Laboratorium in Verhandlung zu treten. Die Zuleitung desselben erfordert nun zunächst die Anlage einer Umformer- oder kleinen elektrischen Maschinenstation bei jener Abteilung selbst, deren Kosten auf Fr. 16,000 berechnet und ganz vom Polytechnikum zu übernehmen sind.

Nebstdem muß der Schulrat dem Elektricitätswerk, da dasselbe, um dem Wunsche der Behörde zu entsprechen, seinerseits auch noch besondere Zuleitungsvorkehren zu erstellen hat, einen Minimal-

704

konsum im Betrage von Fr. 2000 zusiehern, welch letztere Summe dann selbstverständlich aus dem ordentlichen Verwaltungskredito zu bestreiten ist.

Zur Deckung der Kosten der erwähnten Umformerstation soll nun zunächst die Summe der Fr. 8042. 64 verwendet werden, die von dem im letzten Jahre bewilligten Kredite nicht zur Verwendung gekommen ist, d. h. dieselbe soll auf das Budget dieses Jahres übertragen werden. Außerdem bedarf es noch eines weitern Kredites von Fr. 7957.30. Dies macht zusammen die obenerwähnte Summe von Fr. 16,000 aus, um deren Bewilligung wir nachsuchen.

2. Schweizerische meteorologische Centralanstalt

. Fr. 3300

Der ordentliche Beitrag von Fr. 46,000, der durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1891 der meteorologischen Centralanstalt zugesichert ist, erweist sich bereits seit zwei Jahren als zu knapp bemessen. Schon bei Aufstellung des Budgets für 1897 sah die Kommission sich gezwungen, einen für Anschaffung von Instrumenten notwendigen Posten von Fr. 3500 bis zu Fr. 2000 dem Ertrage des sogenannten Brunnerlegates zu entnehmen. Für 1898 ist das gleiche Bedürfnis für Anschaffung von Instrumenten wiedergekommen; der Notbehelf, zu dem man 1897 gegriffen hat, geht jedoch auf die Dauer nicht an, weil eine solche Verwendung der Zinsen des Brunnerlegates gegen dessen Zweckbestimmung verstieße. Zu jenem Bedürfnis kommt für das laufende Jahr 'weiter die Notwendigkeit einer angemessenen Gehaltsaufbesserung für die zwei langjährigen Assistenten auf der Centralanstalt und den Beobachter auf dem Säntis, der mit seiner Gattin schon das neunte Jahr den isolierten Posten versieht ; endlich kommt hinzu das Bedürfnis einer kleinen Erhöhung des Kredites für Entschädigung der Beobachter auf den Stationen, da letztere sich vermehrt haben.

Der verlangte Zuschußkredit zerfällt demnach in folgende Unteransätze : 1. Für Anschaffung von Instrumenten Fr. 2000 2. Gehaltszulage an das Hilfspersonal der Centralanstalt ,, 800 3. Gehaltszulage an den Beobachter auf dem Säntis ,, 200 4. Gratifikationen an Beobachter auf den Stationen ,, 300 Total

Fr. 3300

705

Daß dieser Zuschuß erst jetzt anbegehrt wird, rührt daher, daß die eidgenössische meteorologische Kommission infolge verschiedener Umstände erst in diesem Jahre zur reglementarischen Sitzung für die Verwaltungsangelegenheiten der meteorologischen Centralanstalt gekommen ist.

8. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 120,875

Diese Summe zerfällt zunächst in folgende zwei: a. Übertragung nicht verwendeter Kreditposten vom Jahre 1897 Fr.

54,875

&. Beitrag des Bundes an die Kosten der Eröffnungsfeier des Landesmuseums . . . Fr.

66,000

Ad a. Die Verwaltung des schweizerischen Landesmuseums hat verschiedene Kreditposten, die für das verflossene Jahr bewilligt waren, nur teilweise verwenden können und wünscht die nicht verwendeten Summen, da sie derselben für das laufende Jahr dringend bedarf, auf das Budget pro 1898 zu übertragen; die daherigen Überschüsse beziffern sich: auf dem Posten für Museumsbetrieb (B) auf . Fr. 8,085. 28 auf dem Posten für Installationsperiode (C) auf ,, 1,444. -- auf dem Posten für Extrakredit (für Installation ; A. S. n. F. XV. 609) auf ,, 43,849.58 auf dem Posten für Übernahme der Nüesch'schen Sammlung (Bundelbl. 1894, II, 270) auf . ,, 1,495. 40 Zusammen

Fr. 54,874.26

Der Überschuß auf dem Posten für Museumsbetrieb rührt daher, daß die Ausgaben für 1897 infolge der Verschiebung der Eröffnung des Museums geringer geblieben sind als vorgesehen war; die drei ändern Posten dagegen betreffen die Bau- und Installationsarbeiten, welche im verflossenen Jahre hauptsächlich wegen des Rückstandes der eigentlichen Bauarbeiten nicht zur Ausführung kommen konnten, aber im Laufe dieses Jahres vor Eröffnung der Anstalt (Ende Juni) ausgeführt und bezahlt werden müssen.

Ad b. Die Installationsarbeiten im schweizerischen Landesmuseum sind nun so weit vorgerückt, daß die Kommission sich mit der Frage der Eröffnung der Anstalt beschäftigen konnte und

706

deren Zeitpunkt mit unserer Zustimmung auf Samstag den 25. Juni nächsthin festgesetzt hat.

Entsprechend der Bedeutung, welche die neue Anstalt sowohl für die Wissenschaft und Kultur im allgemeinen als für unser Volksleben im besondern hat, soll die Eröffnung zu einer Festlichkeit gestaltet werden, an der sich neben den Behörden soweit möglich auch das Volk beteiligen kann. Zu dem Ende hat die Kommission uns folgendes Festprogramm unterbreitet, dem wir auch die Genehmigung erteilt haben : Freitag den 24. Juni abends : Festvorstellung des dramatischen Vereins im Stadttheater.

Samstag den 25. Juni vormittags : Übergabe des Gebäudes an die eidgenössische Behörde, Eröffnung des Museums und Besichtigung der Sammlungen durch die Ehrengäste und offiziellen Abordnungen ; Zug nach der Tonhalle zum Bankett.

Nachmittags : Kostümierter Festzug durch die Stadt nach dem Schlößli ; daselbst Vorführung von Bildern aus dem schweizerischen Kultur- und Volksleben.

(Bei ungünstiger Witterung werden Umzug und Aufführungen auf den nächsten schönen Sonntag verlegt, und es findet in diesem Falle abends ein Trachtenfest in der Tonhalle statt.)

Die Kosten der Durchführung dieses Programms werden von der Kommission auf Fr. 75,000 veranschlagt, an deren Tragung der Kanton und die Stadt Zürich sich mit Fr. 40,000 beteiligen werden ; die Deckung des Restes im Betrage von Fr. 35,000 wird dem Bunde zugedacht.

Außerdem soll die Eidgenossenschaft noch die Kosten der Festschrift und der Erinnerungsmedaille übernehmen, welche aus Anlaß der Eröffnung des Museums ausgegeben werden.

Erstere, enthaltend eine Anzahl wissenschaftlicher Arbeiten von verschiedenen Verfassern über das Landesmuseum und mit demselben in Beziehung stehende archäologische Gegenstände, soll in einer künstlerisch ausgestatteten und reich illustrierten Auflage von 1000 erscheinen und im ganzen auf Fr. 18,000 zu stehen kommen. Die Hälfte dieser Abzüge ist zu Geschenken an Behörden und dem Landesmuseum analoge Anstalten bestimmt; der Rest soll zum Verkaufe gelangen und der Staatskasse einen erheblichen Teil der Erstellungskosten wieder einbringen.

Von der Denkmünze, deren Erstellungskosten auf rund Fr. \ 3,000 veranschlagt sind, sollen 500 Stücke in Bronze, 500 in Silber und

707

zwei in Gold geprägt werden. Von den letztern ist eines für das Landesmuseum bestimmt; von den erstem 1000 Stücken sind 500 als Geschenke in Aussicht genommen. Von dem Verkauf des Restes erhofft man in Anbetracht der schönen Ausführung und des patriotischen Inhalts der Denkmünze eine Einnahme, welche die Erstellungskosten wenigstens auf die Hälfte reduziert.

Im Hinblick auf das große finanzielle Opfer, das Zürich dem Bunde durch die Erstellung des Museumsbaues bringt, und die Bedeutung, die der neuen Anstalt zukommt, haben wir nicht Anstand genommen, uns zur Beteiligung an den Kosten der Eröffnungsfeier herbeizulassen, und in der Hoffnung auf Ihre Zustimmung der Stadt Zürich die der Eidgenossenschaft zugedachte Beitragssumme von Fr. 35,000 zugesichert. Was sodann die Kosten der herauszugebenden Festschrift und der Erinnerungsmünze betrifft, betrachten wir diese als Ehrenausgaben, die der Bund seiner jungen Anstalt schuldig ist, um sie würdig in die Reihen der analogen wissenschaftlichen Anstalten einzuführen. Wir erlauben uns daher, um gefällige Bewilligung der ganzen für den Festanlaß in Aussicht genommenen Summe von Fr. 66,000 nachzusuchen; selbstverständlich in dem Sinne, daß die Einnahme, welche aus dem Verkaufe eines Teils der Festschrift und der Erinnerungsmedaille erzielt wird, in die Staatskasse falle. Die Berichte der Museujmskommission, welche die nähern Angaben über die Kosten der Eröffnungsfeier, sowie den Inhalt und die Ausstattung der Festschrift und der Erinnerungsmünze enthalten, stehen Ihren Kommissionen zur Verfügung.

Till. Verschiedenes.

5. Specialbericht über die öffentlichen und privaten Schulen an der Landesausstellung in Genf . . Fr. 3650 Im Budget des verflossenen Jahres war uns ein Kredit von Fr. 3500 bewilligt für Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Specialberichtes über Gruppe XVII (Unterricht) an der Landesausstellung in Genf. Dieser Kredit gründet sich auf die Berechnung (vgl. Bundesbl. 1896, IV, 243), daß der Bericht höchstens 20 Bogen (320 Oktavseiten) umfassen werde.

Bei der Ausarbeitung des Werkes ist aber wegen der Reichhaltigkeit des Materials der Text den Redaktoren, Herren Seminardirektor Guex und neun Mitarbeitern unter der Hand auf den

708

doppelten Umfang angewachsen, und als der Bericht im verflossenen Dezember im Drucke herauskam, umfaßte er statt der zwanzig einundvierzig Bogen mit 656 Seiten. Die Folge davon ist auch eine Steigerung der Kosten gerade auf das Doppelte. Um dieselben decken zu können, sind wir genötigt, noch um oben ausgesetzte Kreditsumme nachzusuchen. Zur Rechtfertigung dieser Ausgabe können wir hervorheben, daß der Bericht nicht nur eine wünsehbare Ergänzung der Berichtlitteratur über die Landesausstellung bildet, sondern im Hinblick auf die Materien, die er behandelt, für alle beim Volksschulwesen beteiligten Kreise eine an sich wertvolle Arbeit ist.

IX. Oberbauinspektorat.

2. Bureaukosten und Verschiedenes

Fr. 881

Unter diesem Abschnitt ist ein Posten von Fr. 2800 im diesjährigen Budget für die Unfallversicherung der Techniker dieser Abteilung eingestellt und genehmigt worden. Gestützt auf den Bericht des Departements des Innern vom 10. August v. J.

und auf die neuen Besoldungsansätze im Nachtragsbudget ist von der Versicherungsgesellschaft ,,Zürich" eine definitive Berechnung aufgestellt worden, wonach für die vom 5. Januar 1898 in Kraft tretenden Policen zu bezahlen war: a. B e a m t e n - K o l l e k t i v - V e r s i c h e r u n g .

Prämie für 5 Jahre nach Abzug eines Freijahres, inklusive Policegebühr Fr. 3315.40 ö. A r b e i t e r - K o l l e k t i v - V e r s i c h e r u n g .

Jährliche Prämie, inklusive Policegebühr . .

Total Budgetansatz

,,

365.--

Fr. 3680.40 ,, 2800.--

somit Kreditüberschreitung Fr.

880.40

Diese beiden Policen sind mit diesem Jahre in Kraft getreten und die Prämien in obgenanntem Betrage ausgerichtet worden.

Wir ersuchen Sie, die Mehrkosten derselben nachträglich bewilligen zu wollen.

709 4. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke

. Fr. 147,000

47. K o r r e k t i o n der M a g g i a von oberhalb der Brücke bei Ascona bis zum Langensee (Nacbsubvention) (Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1897) 1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . . Fr. 80,000 48. V e r b a u u n g

der G r o ß e n Schlieren bei Alpnach (Bundesbeschluß vom 8. Oktober 1897) 1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . .

,,

30,000

49. K o r r e k t i o n der E m m e von der Ilfismündung bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg (Nachsubvention) (ßundesbeschluß vom 15. Oktober 1897) 1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . .

,,

37,000

Fr. 147,000 Da diese Subventionsbewilligungen nach Aufstellung des diesjährigen Budgets erfolgt sind, konnten diese Beträge nicht in demselben eingestellt werden. Die in den Bundesbeschlüssen vorgesehenen diesjährigen Raten werden jedenfalls zur Auszahlung gelangen, so daß wir Sie hiermit ersuchen, dieselben nachträglich zu bewilligen.

X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Besoldungen

Fr. 3000

Es treten Fälle ein, daß bei dem zahlreichen technischen Personal gleichzeitig mehrere Angestellte wegen Militärdienst, Krankheit, Urlaub u. s. w. abwesend sind. Nun kommt vor, daß in einzelnen Fällen, um mit den Arbeiten nicht zu sehr in Rückstand zu kommen, unsere Baudirektion gezwungen ist, für vorübergehenden Ersatz zu sorgen. Wir glaubten anfanglich, von der Einstellung eines Kredites für außerordentliche technische Aushülfe in unserer Nachtrags-Botschaft vom 26. November 1897, betreffend die Besoldungen pro 1898 Umgang nehmen zu sollen. Die Verhältnisse nötigen uns jedoch, einen kleinen Budgetposten zur Verfügung zu halten, da grundsätzlich keine Besoldungen mehr auf

710 Baukredite verrechnet werden sollen. Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Betrages von Fr. 3000.

Die nachstehenden drei Rubriken enthalten : 1. Übertragungen von Kreditrestanzen vom Jahre 1897 für Arbeiten, die entweder nicht vollendet oder deren Abrechnungen nicht abgeschlossen oder die gar nicht in Angriff genommen werden konnten und 2. Neue Kredite.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr. 113,847 1. Ü b e r t r a g u n g e n .

Kredit.

Ausgaben.

Restanz.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Renovation des Audienzsaales des Bundesrates . . . . 10,000 2. Neuer Bodenbelag im Mittelbau des Erdgeschosses des Bundeshauses (Westbau) und Zimmerrenovation . . . 11,000 3. Museum Vela in Ligornetto 16,000 4. Erstellung einer Treppe in der Kaserne in Thun . .

1,800 5. Erstellung einer Centralheizung in der Kaserne in Thun 35,000 6. Umbau des alten Kriegsdepotgebäudes in Thun für die Artillerieversuchsstation 37,000 7. Umbau des Fährhauses bei der Ochsenfurt in Frauenfeld zu einem Scheibenmagazin .

1,000 8. Ergänzungsarbeiten im Zollgebäude in Boncourt . .

1,100 9. Anbau beim Zollgebäude in Locamo 3,634

30,433

4,567

306

36,694

Zusammen 116,534

5,535

4,465

2,708 9,789

8,292 6,211

--

1,800

--

1,000

698

402

24

3,610

49,493

67,041

711

Übertrag

Fr.

67,041

,,

28,000

,,

5,000

2. N e u e Kr e d i t e .

10. Pro 1898 ist unter vorgenannter Rubrik für Erneuerung der Glühofenanlage der Munitionsfabrik ein Kredit von Fr. 67,000 bewilligt worden.

Bei Bearbeitung der Ausführungspläne hat es sich nun ergeben, daß es viel zweckmäßiger wäre, die Glühofenanlage ganz aus dein gegenwärtigen Shedbau der Hülsenfabrikation zu entfernen und solche in einem neu zu erstellenden Gebäude unterzubringen.

Dadurch würde erreicht: Vermehrte Betriebssicherheit infolge Verminderung der Feuersgefahr, Benutzung des betreffenden Raumes für die kommende Hülsenfabrikation der Geschütze und Ersparnis eines entsprechenden Neubaues, rationellere Aufstellung der Maschinen für Hülsenfabrikation und bessere Aufsicht in einem einzigen Gebäude und schließlich kein längerer Unterbruch in der Hülsenfabrikation, da bis zur Vollendung des Neubaues die bisherigen Einrichtungen weiter benützt werden können.

Ein Neubau bedingt eine Mehrausgabe von .

für welche wir, mit Rücksicht auf die zu erzielenden Vorteile, um Bewilligung eines Naehkredites ersuchen.

11. Infolge Vermehrung des Beamtenpersonals bei der Direktion des II. Zollgebietes erweisen sich die vorhandenen Bureaulokale in deren Gebäude in Schaffhausen als unzureichend, und es müssen daher ein bis jetzt als Magazin benutztes Lokal und eine Küche zu einem geräumigen Bureau umgebaut und überdies verschiedene Einrichtungen für die Unterbringung des Archivs getroffen werden . . . .

12. Die für den Umbau und die Erhöhung der Zollgebäude in Croix de Rozon und Perly und die Erstellung von Anbauten an diese Gebäude bewilligten Kredite reichten nicht aus, da bei Beginn der Arbeiten baufällige Zustände zum Vorschein kamen, die weder vermutet, noch vorgesehen \verden konnten.

Im Interesse des Zolldienstes erschien es auch anÜbertrag

Fr. 100,041

712

Übertrag Fr. 100,041 gezeigt, die Umbauarbeiten weiter auszudehnen, als ursprünglich projektiert war. Die Mehrkosten belaufen sieh für das Zollgebäude in Croix de Rozon auf Fr. 4952 für dasjenige in Perly auf ,, 6101 ,, 11,053 13. Für die Verstärkung der Böden im rechten Flügel des ersten Stockes im alten Postgebäude an der Rue du Stand in Genf behufs provisorischer Verlegung der Telephon-Centralstation bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 10,000. Während der Ausführung dieser Arbeiten wurden seitens der Telephonverwaltung verschiedene Abänderungen und Ergänzungen verlangt, wodurch Mehrkosten im Betrage von ,, 2,753 entstanden sind.

Total Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 113,847 c. Neubauten

Fr. 666,682 1. Ü b e r t r a g u n g e n .

Kredit.

Ausgaben.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Fr.

Laboriergebäude für die Munitionsfabrik in Thun .

Hauptgebäude der Konstruktionswerkstätte in Thun Werkstatt- und Magazingebäude für das Kriegsdepot in Thun Operationsgebäude der Pferderegieanstalt in Thun Kriegsmaterialmagazin in St. Maurice Kaserne in Brugg . . .

Munitionsmagazin in Andermatt Übertrag

Fr.

Restanz.

Fr.

58,000

15,202

42,798

98,500

83,283

15,217

128,122

124,773

3,349

12,000

5,430

6,570

37,000 405,380

8,090 293,681

28,910 111,699

33,200

170

33,030

772,202

530,629

241,573

713

772,202

Ausgaben.

Fr.

530,629

241,573

33,000

19,108

13,892

7,127

2,230 2,458

4,897 27,542 37,063

Kredit.

Fr.

Übertrag

Restanz.

Fr.

8. Nitrirgebäude für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen

9. Patronen- undExplosivstoffmagazine

10. Zollgebäude in Benken ,, ,, Wiesenbrücke 11.

12. Zollgebäude in Ponte Cre13.

14.

15.

16.

17.

18.

menaga Zollgebäude Zollgebäude Zollgebäude Zollgebäude ,, ,,

in Châtelard .

in St. Gingolph in Montreux .

in Thônex ,0 La Ronde .

,, Les Queues

30,000 37,115 32,000 37,000 20,000 68,908 31,000 32,000 32,000

Zusammen 1,132,352

52 798

1^201 165

31,202 33,953 19,949 34,597 11,160 30,799 31,835

613,890

518,462

3,047

51 34,311 19.840

2. N e u e K r e d i t e .

19. Verwaltungsgebäude in Gesehenen. Die Wohnungsverhältnisse des Verwalters der Armeeverpflegungsmagazine in Göschenen sind äußerst ungünstig. Der Verwalter ist behufs Bewachung der Magazine verpflichtet, in denselben zu wohnen, wofür ihm zwei Zimmer, nicht aber eine eigentliche Wohnung zur Verfügung stehen. Seine Familie ist daher gezwungen, im Dorfe Unterkunft zu nehmen.

Nun liegen die Magazine auf der Tunneldeponie, jenseits der Reuß und Bahnlinie. Die Verbindung mit dem Dorfe ist bei Nacht, namentlich im Winter, nicht nur sehr beschwerlich, sondern geradezu gefährlich. Vor zwei Jahren ist auf dem Wege nach den Magazinen ein Sohn des Küfers durch Absturz in die Reuß tötlich verunglückt. Da die Einrichtung einer Wohnung in den Magazinen selbst wegen Feuersgefahr und aus anderen Gründen nicht thunlich erscheint, so ist die Erstellung eines Wohngebäudes mit Bureau ein dringendes Bedürfnis. Hierfür ist Übertrag

Fr. 518,462

714

Übertrag Fr. 518,462 ein Gebäude mit einer Wohnung und Bureau für den Verwalter und einer Wohnung für den Vorarbeiter, beziehungsweise Küfer, ähnlich dem für Ostermundigen projektierten, in Aussicht genommen mit einem Kostenaufwande von Fr. 32,500 Gleichzeitig ersuchen wir um Bewilligung eines Kredites von ,, 3,000 ,, 35,500 für Erstellung einer Kaffeerösterei, die bisherige provisorische Einrichtung entspricht den Anforderungen nicht und bildet eine stete Feuersgefahr.

20. Schon im Budget pro 1894 war ein Kredit vorgesehen für die Erstellung eines neuen Zollhauses beim Grenzacherhorn bei Basel. Die Inangriffnahme dieser Baute hat damals jedoch verschoben werden müssen, weil noch Verhandlungen mit der kaiserl.

deutschen Regierung notwendig waren, um mit Rücksicht auf die besondern örtlichen Verhältnisse zu erlangen, daß die schweizerische Zollkontrolle beim deutschen Nebenzollamte, d. h. auf deutschem Gebiete, vorgenommen werden kann.

Nachdem nun hierüber mit der deutschon Regierung im Vertrage vom 5. Dezember 1896, in Kraft getreten am 17. April 1897, ein Übereinkommen erfolgt ist, konnte die Frage der Verlegung des Zollamtes in weitere Behandlung gezogen werden. Innert der Zeit, während welcher die Verhandlungen mit Deutschland hängig waren, ist aber auf dem Platze, welcher für die Erstellung eines Zollhauses in Aussicht genommen war, vom Eigentümer selber gebaut worden, und ein anderer, für ein Zollhaus geeigneter Platz ist nicht mehr vorhanden.

Bei dieser Sachlage mußte danach getrachtet werden, die Gebäulichkeit, welche auf dem für das Zollhaus in Aussicht genommenen Platz erstellt wurde und die ihrer baulichen Einrichtung nach für den Zoll dienst sich gut eignen würde, zu erwerben. Der Eigentümer hat dafür anfänglich Fr. 65,000 verlangt, hat sich nun aber nach langen Unterhandlungen Übertrag Fr. 553,962

715 Übertrag Fr. 553,962 bereit erklärt, die Liegenschaft zum äußersten Preise von Fr. 58,000 abzutreten.

Hierzu kommen noch Stipulationsund andere Gebühren, cirka . . . ,, 250 ,, 58,250 21. Der Eigentümer der Lokalitäten, in welchen gegenwärtig das Zollbureau und der Grenzwachtposten in Allschwil (Baselland) untergebracht sind, will den auf 31. Mai 1900 zu Ende gehenden Mietvertrag nicht mehr erneuern. Andere zweckdienliche Lokale sind nicht erhältlich, weshalb die Erstellung eines Gebäudes notwendig wird. Wir haben nun vorläufig den für unsere Zwecke am günstigsten gelegenen Bauplatz an der Grenze angekauft, in der Meinung, daß der Bau im. Jahre 1899 zur Ausführung gelangen soll. Der Kaufpreis, die Vermarchungskosten und Stipulationsgebühren werden sich auf cirka ,, 5,000 belaufen.

22. Auf der Paßhöhe des Col de Coux (Wallis), wo im Jahre 1896 ein Zollwaehthaus und ein kleines Stallgebäude errichtet wurden, fiel im Winter 1896/97 eine solch außergewöhnliche Menge Schnee (über 20 m. hoch), daß das Vordach des erstem radikal abgedrückt wurde und infolgedessen ein neuer, für viel stärkere Belastung berechneter Dachstuhl erstellt werden mußte. Auch am Stallgebäude wurden zur Vorsicht nachträglich noch Verstärkungen angebracht.

Die daherigen Mehrausgaben betragen ,, 2,600 23. Während der Ausführung des Zollhauses in Morgins (Gemeinde Trois-Torrents, Kanton Wallis), für welches samt Terrainankauf ein Kredit von Fr. 43,000 bewilligt war, wurde mit Rücksicht darauf, daß Morgins im Winter nicht bewohnt ist und das Zollpersonal sich somit in der Nähe keine Milch beschaffen kann, sondern eine Anzahl Ziegen halten muß, auf die Notwendigkeit der gleichzeitigen Erstellung eines kleinen Stallgebäudes mit Heuboden hingewiesen.

Übertrug

Fr. 619,812

716

Übertrag Fr. 619,812 Da die Kosten für dieses Stallgebäude Fr. 4499.35 betrugen und auch der Ankauf der Quelle, die zum Zollhause geleitet werden mußte, sowie die 795 m.

lange Wasserleitung um cirka Fr. 2400 höher zu stehen kamen, als devisiert worden war, so sind wir gezwungen, um Bewilligung eines Nachtragskredites einzukommen von ,, 6,900 24. Bei der Aufstellung des ersten Projektes und der Kostenberechnung für das große Zollgebäude in Grand-Sacconnex war man von der Annahme ausgegangen, der Dachstock solle nicht ausgebaut, sondern als Dependenzräumlichkeiten zu den verschiedenen Wohnungen, d. h. als Kammern, Holzbehälter u. s. w. eingerichtet werden, auch war damals kein eigenes Waghäuschen in Aussicht genommen worden, da man die Wage in das Vestibül des Hauptgebäudes zu placieren gedachte. Um im letztern für die Unterbringung des zahlreichen Zollpersonals möglichst viel Platz zu gewinnen, entschloß man sich jedoch, ein eigenes Dependenzgebäude mit Holzhäusern und Waschlokal,, sowie ein Waghäuschen zu bauen, um das Hauptgebäude möglichst für Wohnungen ausnützen zu können. Diese Dependenzbauten, sowie der Umstand, daß der Bauplatz bedeutend höher zu stehen kam, als angenommen war, und infolge der topographischen Gestaltung desselben die Umgebungsarbeiten wesentlich mehr kosteten, als hierfür vorgesehen war, verursachten gegenüber der ersten Kostenberechnung von Fr. 75,000 eine Mehrausgabe von ,, 8,970 25. In unserer Botschaft vom 20. Dezember 1897 betreffend Bewilligung eines Kredites für die Erstellung der schweizerischen land- und milchwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern haben wir einen Kredit von Fr. 19,000 eingestellt für Umbau des Wohnhauses zu einer Verwalterwohnung. Der für diese Anstalt ernannte Verwalter hat seine Stelle am 15. Dezember vorigen Jahres angetreten und sich vorläufig Übertrag

Fr. 635,682

717

Übertrag Fr. 635,682 eine Wohnung im Weißenbühl gemietet. Wenn auch diese Wohnung nur cirka 15 Minuten vom Liebefeld entfernt ist, so muß es doch als notwendig bezeichnet werden, daß die definitive Wohnung sobald als möglich bezogen werden könne, damit der Verwalter die Herrichtung der Grundstücke für das Versuchswesen zu leiten und zu überwachen im Stande ist, ohne seine Bureauarbeiten zu vernachlässigen. Wir haben daher unsere Baudirektion beauftragt, den Umbau des Wohngebäudes ohne Verzug in Angriff zu nehmen und in kürzester Frist zu vollenden.

Wir ersuchen um Gewährung des nötigen Kredites von ,, 19,000 26. Zur Erlangung von Entwürfen für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Bern haben wir einen Wettbewerb veranstaltet. Die Kosten für die nötigen Planaufnahmen und übrigen Vorarbeiten, Druck- und Autographiekosten der Programme und der dazu gehörenden Pläne, Prämiierung der Projekte und das Honorar der Preisrichter werden sich belaufen auf cirka ,, 12,000 Total N e u b a u t e n

Fr. 666,682

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 44,039

1. Ü b e r t r a g u n g e n .

Kredit.

Ausgaben.

Restanz.

Fr.

Fr.

Fr.

--

8,600

724

8,305

16,368

17,632

17,092

34,537

1. Pflasterung des Hofes beim Bundeshaus Westbau 8,600 2. Turbinenanlage in der Kriegspulverfabrik Worblaufen 9,029 3. Eiserner Steg über die Thur bei der Allmend in Frauenfeld. . . 34,000 Zusammen Bnndesblatt. 50. Jahrg. Bd. II.

51,629

47

718

Übertrag

Fr. 34,537

2. N e u e K r e d i t e .

4. Nach Fertigstellung der Umbauarbeiten in den Gebäuden der durch Expropriation in den Besitz des Bundes übergegangenen Schmidtschen Liegenschaft in Kreuzungen verlangt die Zollverwaltung noch verschiedene Umgebungsarbeiten, wie Erstellung eines 2 m. breiten Weges längs der Landesgrenze von der Kreuzlingerstraße bis zur Wiesenstraße, Einzäunungen, Pflasterungen, Abwasserleitungen u. s. w.

mit einer Kostenanschlagssumme von . Fr. 4,000 Seitens der thurgauischen Behörde wurde an der Seewiese eine Kanalisation erstellt und bis zur Landesgrenze an der Wiesenstraße, welche am untern Ende der in Frage stehenden Besitzung vorbeiführt, verlängert und der Wicsenstraße entlang ein Trottoir angelegt, an deren Erstellungskosten die Eidgenossenschaft einen Beitrag zu leisten hat von ,, 2,752 ,,

«,752

5. Mittelst Eingabe vom 11. April 1895 machte der Einwohnergemeinderat von Langnau die Mitteilung, daß ihm Gelegenheit geboten sei, für die Ortschaften Bärau und Langnau eine mit genügendem Wasser versehene Hydrantenanlage einzurichten.

Mit Rücksicht auf die große Ausdehnung des Netzes sei die ganze Anlage jedoch mit sehr bedeutenden Kosten verbunden und es müssen sich daher, wenn das Werk ausgeführt werden soll, sowohl die Gemeinde und die Brandversicherungsanstalt, als auch die Gebäudcbesitzer mit namhaften Beiträgen beteiligen.

Behufs Beschaffung der erforderlichen Mittel seien die interessierten Gebäudeeigentümer taxiert worden und es sei der Bund für das dazumal im Bau begriffene Zeughaus mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 2000 bedacht worden. Da die Erstellung der Hydrantenanlage seitens der eidgenössischen Verwaltung nur begrüßt werden konnte, so Übertrag

Fr. 41,289

719 Übertrag Fr. 41,289 wurde der Gemeinde Langnau auf den Zeitpunkt der Vollendung des Hydrantennetzes die Entrichtung eines einmaligen Beitrages von Fr. 2,000 an die Kosten desselben unter der Bedingung, daß in der Nähe des Zeughauses ein Hydrant eingesetzt werde, in Aussicht gestellt.

Nach der inzwischen erfolgten Vollendung der Anlage erzeigte es sich, daß auf der Südseite des Zeughauses die Placierung eines zweiten Hydranten gefordert werden müsse und es wurde mit der Gemeinde Langnau die Vereinbarung getroffen, daß die daherigen Mehrkosten · von Fr. 1500 je zur Hälfte von der Eidgenossenschaft und dem Wasserwerk Langnau zu tragen seien , 750 ,, 2,750 Total S t r a ß e n - und W a s s e r b a u t e n Fr. 44,039

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

1. B e s o l d u n g e n : e. Kanzleigehülfe

Fr. 1800

Die stets mehr anwachsenden Geschäfte unserer Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei nehmen die Kanzlei so stark in Anspruch, daß zur Ausfertigung der Korrespondenzen ein einziger Kanzlist nicht mehr genügt, und das um so weniger, als derselbe durch Übersetzungen ins Französische in dem Maße in Anspruch genommen wird, daß die Expedition der deutschen Schreiben oft unliebsame Verspätungen erlitt. Wir sahen uns daher gezwungen, bereits gegen Ende des Jahres 1897 provisorische Aushülfe beizuziehen. Die in Aussicht stehende Ausdehnung der forstlichen Oberaufsicht auf die ganze Schweiz und die damit in Zusammenhang stehende Organisation derselben wird die Geschäftslast des Oberforstinspektorates bedeutend vermehren, so daß auch von dieser Seite her eine Geschäftszunahme der Kanzlei zu gewärtigen ist.

Für den Kanzleigehülfen, dem unter anderem die deutschen Ausfertigungen übertragen werden sollen, sehen wir eine Anfangsbesoldung von Fr. 1800 vor.

720

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

1. B e s o l d u n g e n : Je. Gehülfe für Polizeiwesen und allgemeine Aushülfe

Fr. 3675

Die dem Sekretär für Polizeiwesen obliegende große Anzahl von Geschäften und deren stete Zunahme machen es notwendig, ihn durch Beigabe eines Gehülfen von einem Teil derselben zu entlasten. Wir haben uns daher veranlaßt gesehen, die im neuen Besoldungsgesetze beim Justiz- und Polizeidepartement in der IV. Klasse aufgeführte Stelle eines Kanzleisekretärs provisorisch zu besetzen. Es wird diese Stelle bei der für die nächste Zeit in Aussicht genommenen Organisation des Departements ihre ordentliche Regelung erhalten. Als Besoldung des Gehülfen bedürfen wir für das laufende Jahr Fr. 3375. Der von obiger Naehtragskreditsumme verbleibende Rest von Fr. 300 ist für allgemeine Aushülfe bestimmt, für welche es versäumt worden war, bei der Budgetaufstellung pro 1898 etwas vorzusehen; der unter Rubrik I, l, i nachgesuchte Kredit von Fr. 13,500 wird einzig durch die an das Kanzleipersonal auszurichtenden Besoldungen aufgebraucht werden.

D. Militärdepartement.

IVeue Kredite.

II. Verwaltung.

A, Verwaltungspersonal

Fr. 2740

3. Waffenchef h. Kontrollarbeiten

Fr.

der Artillerie.

240

Der letztes Jahr für die Erstellung der neuen Kontrollen gewährte Kredit reichte wegen der nicht vorausgesehenen großen Zahl solcher Kontrollen nicht vollständig aus, weshalb wir um einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 240 einkommen müssen.

9. Oberkriegskommisswiat.

B. Besondere Verwaltungen: 7. Kasernen- und Kriegsdepotverwalter in Brugg

Fr. 2500

721 Auf 1. Januar 1898 ist die Anstellung eines Verwalters für die neue eidgenössische Kaserne in Brugg notwendig geworden.

Wir haben beschlossen, die Verwaltung der Kaserne und des Kriegsdepots in Brugg in einer Hand zu vereinigen, damit für diese Funktionen ein voll beschäftigter und voll bezahlter Beamter angestellt werden könne. Der neue Beamte ist dem Oberkriegskommissariat unterstellt worden und hat mit dem 1. Januar 1898 seine Funktionen angetreten. Seine Besoldung wurde auf Fr. 3500 festgesetzt. Für die Verwaltung des Kriegsdepots sind mit Kredit : ,,A. 6. b. 10. Depot- und Zeughausverwaltera des Hauptbudgets pro 1898. bereits Fr. 1000 bewilligt worden. Für weitere Fr. 2500 sind wir in der Lage, um einen Nachkredit einzukommen. In Zukunft wird die ganze Besoldung beim Oberkriegskommissariat eingestellt werden.

' 0. Unterricht

Fr. 159,776 3. Wiederholungskurse.

c. Artillerie. 1. Auszug

Fr. 89,776

Die Fjffektiv-Bestände der Artillerie-Einheiten sind mit der erheblichen Reduktion der Rekrutierungszahlen in den letzten Jahren ganz bedeutend zurückgegangen, so daß die Einberufung von acht Jahrgängen zu den Wiederholungskursen bei einer großen Zahl von Batterien und Trainabteilungen, aber namentlich beim Linientrain nicht mehr ausreicht.

Bei der Infanterie werden schon seit Jahren zehn Jahrgänge zu den Wiederholungskursen einberufen, was zur Hebung der Feldtüchtigkeit dieser Einheiten ganz bedeutend beiträgt. Es liegt jedoch kein Grund vor, den nämlichen Vorteil den Artillerietruppen vorzuenthalten, abgesehen davon, daß es in Bezug auf die militärischen Anforderungen ungerecht ist, den Artilleristen nur zu vier Wiederholungskursen zu verpflichten, während der Infanterist fünf Wiederholungskurse im Minimum bestehen muß.

Durch die Einberufung von zehn Jahrgängen wurde der Bestand der Einrückenden für die Wiederholungskurse des Auszuges erhöht : Für die Feldbatterien um 15 Mann per Batterie, T, ,., Gebirgsbatterien um 15 Mann per Batterie, ,, ,., Positionscompagnien um 10 Mann per Compagnie, ,, ,, Brücken- und Verpflegungstrainabteilungen um 10 Mann per Kompagnie, für den Linientrain per Division um 20 Mann.

722 Die Mehrkosten stellen sich demnach wie folgt: 28 Feldbatterien à 15 Mann X 21 Tage X Fr-8- -- = Fr. 70,560 1 Gebirgsbatterie à 15 ,, X21 ,, X ,, ?· -- = ,, 2,205 3 Posit.-Compagnien à 10 ,, X19 ,, X » 8.50= ,, 4,845 2 Brüekentrainabtlg. à 10 ,, X17 -n X ,, 7.70= ,, 2,618 4 Verpflegstr.-Abtg. à 10 ,, XI? ,, X ,, 7-70= ,, 5,236 Linientrain, 2 Divis, à20 ,, X I * ,, X » 7-70= ,, 4,312 Total Fr. 89,776 für welchen Betrag wir hiermit ein Nachtragskreditbegehren stellen.

h. Extrakosten für Jcörper

die Übungen zusammengesetzter Truppen'. . Fr. 70,000

Im Voranschlag für 1898 sind unter der Rubrik: ,,Extrakosten für die Übungen zusammengesetzter Truppenkörperr" Fr. 150,000 aufgenommen, entsprechend den Extrakosten, welche die Übungen des IV. Armeecorps im Jahre 1894 verursachten.

Dabei wurde vorausgesetzt, daß die Übungen in der in den letzten Jahren üblichen Weise abgehalten werden sollten. Über einen Antrag des Waffenchefs der Infanterie, von nun an dem vereinigten Armeecorps am Schlüsse der Manöver einen wirklichen Gegner in Gestalt einer kombinierten Infanteriedivision entgegenzustellen, fanden zur Zeit der Budgetberatung noch Untersuchungen durch unser Militärdepartement statt, und es konnte diese Frage erst seither zu einem vorläufigen Abschluß gebracht werden. Hierüber ist nun folgendes zu berichten : Nach Einführung der Armeecorpsorganisation wurde zürn Schlüsse der Feldmanöver eines Truppenzusammenzugs jeweilen ein Tag verwendet zu einem Gefechtsexerzieren des vereinigten Armeecorps gegen einen markierten Gegner. Der letztere wurde in der Regel gebildet aus drei zu einem Regimente vereinigten Rekrutenbataillonen, aus ein oder zwei Schützenbataillonen des Armeecorps, den beiden sogenannten Parkbatterien desselben, einer Abteilung Positionsartillerie und etwas Kavallerie und Genietruppen.

Die Extrakosten, welche namentlich aus der Heranziehung des sogenannten Rekrutenregiments erwuchsen, beliefen sich auf beiläufig Fr. 18,000.

Nachdem nun alle vier Armeecorps wenigstens einmal diese rein formelle Übung durchgeführt haben, ist es an der Zeit, einen Schritt weiter zu gehen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß rein formelles Gefechtsexerzieren in größeren Verbänden zwar

723 eine nützliche Übung, aber doch eine Übung ist, welche den Übungszweck nie vollständig erreichen kann und welche überdies leicht zu falschen Vorstellungen Anlaß giebt. Es muß dahin gestrebt werden, den Übungen in höherem Verbände einen möglichst kriegsgemäßen Charakter zu geben, und das ist nur möglich, wenn die beiden Gegner selbständig gegeneinander operieren können.

"Wir sind deshalb seiner Zeit von den Übungen der Division gegen einen markierten Gegner zu den Übungen der Division gegen eine kombinierte Brigade und später von den Übungen von Division gegen Division übergegangen. Wir müssen aus denselben Gründen heute den Schritt thun, der uns Übungen des Armeecorps gegen einen wirklichen Gegner, gegen eine kombinierte Division ermöglicht. Nur so werden wir dazu gelangen, den Armeecorpskommandanten und den höheren Truppenführern überhaupt, sowie auch der Truppe selbst Gelegenheit zu geben, den Kampf im Armeecorpsverbande auch wirklich zu üben und zu lernen. Diese Übungen gehören daher in eminentem Sinne zu den dringenden Kriegsvorbereitungen, die wir zu treffen haben.

Zur Erreichung dieses Zieles haben wir in Aussicht genommen, bei den diesjährigen Herbstmanövern des IV. Armeecorps einen Versuch in der Weise zu machen, daß an den zwei letzten Manövertagen das vereinigte Armeecorps gegen eine kombinierte Division zu operieren hätte. Die Leitung dieser Manöver gedenken wir dem Obmann des Schiedsgerichts, also einem Oberstcorpskommandanten zu übertragen. Das Kommando der kombinierten Division würde ein nicht zum IV. Corps gehörender Divisionär übernehmen, dem das erforderliche Stabspersonal zuzuteilen wäre.

Die Division selbst würde kombiniert aus je einer Infanteriebrigade -der VI. und VII. Division und den beiden Schützenbataillonen dieser Divisionen, aus der III. Kavalleriebrigade und aus der Corpsartillerie des III. Armeecorps. Sie hätte also eine Stärke von 14 Infanteriebataillonen, 6 Schwadronen und 6 Batterien und soll im stände sein, auch dem vereinigten Armeecorps ernstlichen Widerstand leisten zu können.

Was die Beiziehung der Infanterie anbelangt,^ so ist zu bemerken, daß die Infanterie des III. Armeecorps in diesem Jahre ihre regelmäßigen Wiederholungskurse im Regimentsverbande zu bestehen hat. Es handelt sich also nur darum, von den drei- bis viertägigen Feldübungen, welche
während den regimentsweisen Wiederholungskursen stattfinden, zwei Tage für die Übungen im größeren Verbände zu verwenden. Zwei Regimenter und ein Schützenbataillon würden unmittelbar nach dem Einrücken in den

724 Dienst, und zwei Regimenter und ein Schützenbataillon unmittelbar vor Schluß des Dienstes ihre Feldübungen gegeneinander und dann auch im Verbände der kombinierten Division abhalten. Auf dieser Grundlage ist das Schultableau eingerichtet worden, natürlich vorbehaltlich der Bewilligung eines etwa notwendig werdenden Nachkredits.

Die HI. Kavalleriebrigade und die Corpsartillerie III (11. Feldartillerieregiment) haben ebenfalls ihren regelmäßigen Wiederholungskurs abzuhalten und werden für die zwei Manövertage einfach heranzuziehen sein.

Allen diesen Truppen und ihren Führern insbesondere, würde damit eine erneute und vortreffliche Gelegenheit zur feldmäßigen Ausbildung geboten. Die Landesverteidigungskommission, welcher das Projekt zur Begutachtung unterbreitet wurde, hat sich denn auch einstimmig und entschieden für dasselbe ausgesprochen.

Immerhin verursacht diese Kombination nicht unerhebliche Mehrkosten, weshalb wir dieselbe nicht zur Ausführung bringen möchten, ohne daß zuvor von der Bundesversammlung der dafür erforderliche Kredit bewilligt worden ist. Diese Mehrkosten entstehen hauptsächlich durch notwendig werdende Bisenbahntransporte, Pferdemiete und vielleicht auch durch etwas erhöhte Verpflegungskosten. Sie dürften sich auf cirka Fr. 90,000 belaufen. Davon sind aber abzuziehen die in Wegfall kommenden Kosten für Heranziehung des Rekrutenregiments und einige Ersparnisse, die beim IV. Armeecorps gemacht werden können mit Fr. 20,000, so daß die effektiven Mehrkosten sich belaufen werden auf cirka Fr. 70,000.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung eines entsprechenden Nachkredites.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 200

III. Ausrüstung sgeyenstände.

a. Persönliche Ausrüstung. Aufstellung eines neuen Modells der Ausrüstung der Fahrräder . Fr. 200 Die gegenwärtige Fahrräderausrüstung hat sieh nicht bewährt .sie ist nicht solid, wohl aber kostspielig und durch ihre Befestigung werden die Fahrräder beschädigt. Bevor die Ausrüstung für die Mannschaft der nächsten Radfahrerschule beschafft werden kann, sollte ein neues Modell aufgestellt werden, wofür wir einen Kredit von Fr. 200 nachsuchen.

725

J. Kriegsmaterial

Fr. 44,000

2. Neuanschaffungen

Fr. 39,000

e. Genie:

7. 16 Sappeur-Werkzeugwagen . Fr. 34,000 Infolge der Errichtung von Armeecorps hat das Genie eine, gegenüber der Militärorganisation von 1874 vollständig andere, den neuern Ansichten über die Verwendung dieser Waffe im Feldkrieg besser entsprechende Einteilung erfahren.

Unter anderem wurden die früheren Infanteriepioniere und die Sappeurcompagnien der Geniebataülone des Auszugs zu einer Truppe vereinigt und in Geniehalbbataillone à zwei Compagnien eingeteilt, so daß jede Division nun über ein Geniehalbbataillon, bestehend aus zwei Sappeurcompagnien verfügt. Diese zwei Sappeurcompagnien müssen gleichmäßig befähigt sein, der Infanterie bis in die vorderste Gefechtslinie folgen zu können, um auch dort die nötige technische Hülfe zu leisten.

Zu diesem Zwecke müssen auch die Werkzeuge stets und ohne jeden Zeitverlust zur Stelle sein, was bei der jetzigen Art der Fortschaffung derselben zum Teil gar nicht und zum Teil nur mit Zurilcklassung des Tornisters möglich war.

Zu dem Ende muß statt des bisherigen Sappeur-Rüstwagens jeder Sappeurcompagnie ein leichterer Werkzeugwagen zugeteilt werden, der die nötigen Werkzeuge enthält, deren die Compagnie bedarf.

Die bisherigen Infanteriepionier - Rüstwagen bilden sodann eine Schanzzeugkolonne, die für gewöhnlich dem Gefechtstrain zugeteilt bleibt und herangezogen wird, wenn größere Arbeiten unter dem Schütze vorgeschobener Truppen auszuführen sind. Die Beschaffung der Werkzeugwagen für 16 Sappeurcompagnien ist für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Geniehalbbataillone von höchster Wichtigkeit und sollte sofort durchgeführt werden.

f. Sanität: a. Medicinalabteilung: 5. Ergänzung und Sanitätsmaterial

Ausrüstung

von CorpsFr. 5,000

Anläßlich der Neuorganisation der Landwehr-Infanterie und der Truppenkörper der Artillerie gelangte eine Menge Sanitätsmaterial zum Austausch und mußte vor der Neuabgabe gründlich in stand gestellt, teilweise vollständig ersetzt werden. Der Ersatz

720

erfolgte aus den Beständen des Sanitätsdepots Bern, welche wieder ergänzt werden müssen.

9. Versuche mit Maschinengewehren für die Kavallerie Fr.

5,000

Mit Rücksicht auf die neu zu machende Vorlage betreffend Errichtung von Maschinengewehrabteilungen haben wir die betreffenden Organe ermächtigt, mit verschiedenen Systemen von Maschinengewehren Versuche anzustellen.

Die daherigen Kosten betragen cirka Fr. 5000.

K, Militäranstalten und Festungswerke · . Fr. 28,000 VI. Erweiterung der Anlagen der |Furkaverteidigung Fr. 18,000 VII. Militärtelegraphenlinien am Gotthard ,, 10,000 Fr. 28,000 Ad VI. Im Budget pro 1898 wurden Fr. 7000 als Kredit von 1897 aufgenommen unter der Voraussetzung, daß diese Summe im Jahre 1897 nicht mehr zur Ausgabe gelangen würde.

Diese Voraussetzung trat nicht ein, indem im Gegenteil im Monat Dezember letzten Jahres ein Nachtragskredit von Fr. 10,500 verlangt werden mußte, der aufgebraucht wurde.

Wie wir in der Nachtragskreditbotschaft vorn 30. November 1897 schon andeuteten, sind für den Weg von der Furka nach dem Längisgrat noch unvorherzusehende größere Sicherungsarbeiten vorzunehmen, bestehend in vermehrter Auswölbung der durch schlechten Felsen führenden Tunnels ; Erstellung von beidseitigen Stützmauern, dort, wo der Weg den Gletscherfuß durchschneidet und von Futtermauern, um eine cirka 150 Meter lange Wegstrecke gegen Terrainbewegungen zu sichern. Wir bedürfen hierzu eines Kredites von cirka Fr. 25,000. Da nun bereits im ordentlichen Budget Fr. 7000 eingesetzt sind, so reduziert sich der Nachtragskredit auf Fr. 18,000.

Ad VII. Die über die Furka hinausgehende Militärtelegraphenlinie wurde, um dieselbe gegen Lawinen möglichst zu schützen, über die höchsten Bergkämme gezogen. Beim Beginn des Winters

727 zeigte sich aber der Übelstand, daß sich, die Drähte rasch so vereisten, daß sie an vielen Orten abrissen. Es wird daher auf eine längere Strecke eine Verstärkung der Linie unter teilweiser Verlegung und Neuerstellung derselben stattfinden müssen.

Wir nehmen hierfür, sowie für Beschaffung von etwas Reservematerial und Erstellung einer kleinern Materialhütte Fr. 10,000 in Aussicht.

L. Befestigungen

Fr. 57,500

a. St. Gotthard

Fr. 25,200 IV. Bauliche Installationen.

10. Reparatur des Backofens im Fort Airolo

Fr. 2200

Der Backofen im Fort Airolo, der, wie es sich herausstellt, von Anfang an fehlerhafter Konstruktion war, befindet sich zur Zeit in einem derartigen Zustand, daß er jeden Augenblick zusammenstürzen kann. Derselbe muß notwendigerweise abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden, wobei es sich empfiehlt, an Stelle der bisherigen alten Garnituren solche nach neuestem System zu verwenden. Die Kosten hierfür, inklusive Transportkosten des Materials, sind auf Fr. 2200 veranschlagt.

11. Erstellung eines Bereitschaftsraumes auf Bäzberg Fr. 23,000 Die Unterkunftsverhältnisse des Fort Bäzberg sind zur Zeit derart, daß die ßesatzungsmannschaft zwar mit Not zum Schlafen untergebracht werden kann, für den übrigen Aufenthalt der Mannschaft in der freien Zeit aber sind die engen und des Tageslichtes entbehrenden Räume der Kasematte und der Felsenkaserno nicht geeignet und geradezu gesundheitsschädlich. Für Offiziere und höhere Unteroffiziere sind gar keine Unterkunftsräume vorhanden, ebenso auch nicht für Kranke. Abhülfe ist hier dringend geboten.

Wir beabsichtigen deshalb, unmittelbar unter dem Forteingang, längs der Zufahrtsstraße, ein Bereitschaftshaus (Kantine) aus Mauerwerk erstellen zu lassen, wofür wir anmit um Bewilligung eines Kredites von Fr. 23,000 einkommen.

728

b. St. Maurice

Fr. 32,300 IV. Bauliche Installationen.

4. Bau von Remisen und Baraken in Dailly u n d Savatan . . . . Fr. 32,300 Ad 4. Obiger Posten setzt sich zusammen aus : a. Fr. 14,000 für eine Barakc zur Aufnahme von Lebensmittelvorräten, Infanterie-Corpsmaterial und zur Einrichtung der Bureaux der Fortverwaltung in Dailly 5 b. ,, 7,500 für Anlage eines Kellers unter dieser Barake ; c. ,, 10,000 für Umbau und Reparatur des Dependenzgebäudes zum Hotel Dailly; d. .n 800 für Erstellung einer Brieftaubenstation.

Fr. 32,300 Die Einrichtung einer Dienstwohnung im Dependenzgebäude zum Hotel Dailly für einen verheirateten Beamten ist dringlich, da keine benutzbaren Wohnungen zu annehmbaren Preisen in der Nähe des Forts mehr erhältlich sind. Bei diesem Anlasse müssen am Gebäude verschiedene durchgreifende Reparaturen vorgenommen werden, worunter Umdecken des ganzen Daches und Erstellung eines neuen Einganges.

Da das Dependenzgebäude bisher als Magazin diente, so wird, sobald dasselbe diesem Zweck nicht mehr dienen kann, die sofortige Erstellung eines neuen Magazins notwendig.

Diese sub a und c erwähnten Arbeiten müssen schon vor Beginn der diesjährigen Militärkurse vollendet sein. Wir ermächtigten daher unser Militärdepartement, dieselben sogleich in Angriff zu nehmen, in der Meinung, daß Ihnen hierfür ein bezügliches Nachtragskreditbegehren einzureichen sei.

Der Umstand, daß die auf stark geneigtem Terrain zu erstellende Barake hohe Fundamentmauern erhält, soll dazu benutzt werden, um einen durchaus notwendigen, bis jetzt fehlenden Keller zu bauen.

Die gegenwärtig ganz provisorische Brieftaubenstation ist sehr mangelhaft eingerichtet und ist zu klein ; sie muß vergrößert werden.

729

Übertragung von Kreditrestanzen.

IL Yerwaltung.

C. Unterricht

Fr. 14,788 4. Cadreskurse.

a. Generalstab

Fr. 6,048

Generalstabskurs III (1897: IV. Kurs) operativer Kurs für höhere Generalstabsoffiziere.

12 Offiziere à Fr. 36 X 14 Tage Fr. 6048.

Dieser Kurs ist bereits im Budget von 1897 bewilligt, dann aber von uns aus verschiedenen Gründen auf das Jahr 1898 verschoben worden.

i. Befestigungen : 2. St. Maurice Fr. 8,740 2. Gefreitenschule der Festungsartillerie: 38 Mann à Fr. 10 X 23 Tage Fr. 8740.

Diese Schule konnte im Jahre 1897 nicht abgehalten werden und mußte daher auf dieses Jahr verschoben werden.

J. Kriegsmaterial

Fr. 218,363

2. Neuanschaffungen

Fr. 49,905

d. Artillerie Fr. 29,800 2. Beschirrung 6. (1897 : 1) Beschaffung von Metallhülsen und Versuche 7. (1897 :10) Umänderung von Feldsehmieden und Rüstwagen

Fr.

12,000

,,

12,900

,,

4,900

Fr. 29,800 Ad 2. Die Umänderung von ArtillerieunteroffiMers-Reitzeugen ist immer noch in vollem Gange ; wir ersuchen daher um Vortrag der Kreditrestanz.

Ad 6. Die Beschaffung der Hülsen hänjjt zusammen mit den Versuchen für die Neubewaffnung der Feldartillerie, die gemäß den Ihnen vorgelegten Akten noch nicht zum Abschluß gebracht sind. Den auf 1898 vorzutragenden Posten von Fr. 12,900 gedenken wir hauptsächlich für Versuche für Selbstfabrikation der Hülsen zu verwenden.

730

Ad 7. Die Versuche bei der Truppe mit neuen Rüstwagen und Feldschmieden sind im Berichtsjahre nicht zum Abschlüsse gelangt und ist daher noch Fortsetzung derselben mit abgeänderten oder neuen Modellen notwendig. Wir ersuchen daher um Vortrag der Kreditrestanz von Fr. 4900.

e. Genie Fr. 12,000 1. Anschaffung von Holzvorräten 3. Vervollständigung des Geniematerials . .

6. Erneuerung der Telegraphenkabel . . .

Fr. 2,500 ,, 5,000 ,, 4,500 Fr. 12,000 Ad l. Das Holz ist bestellt. Dasselbe konnte aber wegen Schneemangel lange Zeit nicht aus dem Walde geschafft werden.

Nun aber steht die Ablieferung bevor.

Ad 3. Aus den Krediten der Jahre 1897 und 1898 zusammen wird das Rollbahnmaterial der Schanzzeugdepots ergänzt.

Die Bestellungen wurden schon im Laufe des letzten Sommers gemacht und wird die Ablieferung nächstens stattfinden.

Ad 6. Die letzte Kabellieforung wird ebenfalls in nächster Zeit erwartet.

f. Sanität : b. Veterinärabteilung . Fr. 8105 1. (1897 : 4.) 10 Kisten mit Instrumenten, Verbandmaterial, Berieselungs- und Desinfektionsapparaten für die Pferdekuranstalten Fr. 8105 Infolge Verzögerung in der Instrumentenlieferung ist die endgültige Feststellung des Modells derart hinausgeschoben, daß die Gesamtbeschaffung erst im Jahre 1898 zu Ende geführt werden kann. Aus diesem Grunde ersuchen wir um Vortrag der Kreditrestanz.

4. Festungsmaterial

Fr. 65,000

a. St. Gotthard Fr. 32,200 2. Allgemeine Inventaranschaffungen . . . F r . 9,300 3. Corpsmaterial . ,, 12,700 3».

,, ,, 10,200 Fr. 32,200 Ad 2. Die Laboriereinrichtungen für 12 cm. und 6,3 cm.-Patronenhülsen konnten noch nicht definitiv zur Ausführung gebracht

731

werden, da einer der Apparate für Festungszwecke sich nicht eignet.

Die Erprobung eines neuen Apparates wird demnächst abgeschlossen, woraufhin im Laufe dieses Jahres die Ausführung der bereits zum Teil bestellten Laboriereinrichtungen erfolgen wird.

Ad 3 und 3 a. Eine Anzahl Bestellungen sind noch nicht zur Ablieferung gelangt. Überdies wurde ad 3, Material für Beobachter und Maschinengewehrschützen, mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene Übertragung der Kreditrestanz pro 1897 im Materialbudget pro 1898 kein neues Kreditbegehren gestellt.

b. St. Maurice Fr. 32,800 1. Armierung der Forts (Ergänzung und Ersatz) 2 . Allgemeine Inventaranschaffungen . . .

3. Corpsmaterial 4. Verbesserungen an bestehendem Material .

7. (1897 : 6.) Blechbüchsen zum Schütze der Munition

Fr.

,, ,, ,,

7. Möblierung der Kaserne Brugg

Fr. 26,858

3,300 9,200 4,700 5,400

,, 10,200 Fr. 32,800 Ad l, 3, 4. Für bestellte, aber nicht zur Ablieferung gelangte Geschütz- und Lafetten-Bestandteile und anderes Material ersuchen wir um Vortrag der bezüglichen Kreditrestanzen.

Ad 2. Gleiche Begründung wie bei Gotthard.

Ad 7. Die Vorkehren zum Schütze der Munition gegen Feuchtigkeit sind noch nicht vollständig durchgeführt, das Material jedoch zum Teil bestellt.

Von den von Ihnen mit Beschluß vom 23. März 1896 für die Möblierung der neuen Kaserne in Brugg bewilligten Fr. 80,000 sind im Rechnungsjahr 1897 Fr. 53,142. 74 zur Verwendung gelangt. Die verbleibende Kreditrestanz muß für die noch ausstehenden Lieferungen verwendet werden, welche erst in den Monaten März und April 1898 zur Ausführung gelangen.

8. Versuche für die Neubewaffnung der Artillerie . Fr. 76,600 Aus den Ihnen, anläßlich des Kreditbegehrens im Hauptbudget pro 1898 vorgelegten Akten, geht hervor, daß die aus diesem Kredit zu bezahlenden Anschaffungen erst im Jahre 1898 zur Ablieferung gelangen.

732

L. Befestigungen

Fr. 26,071

a. St. Gotthard

Fr.

3,871

III. Unterhalt.

ff. Reserveteile für Geschütze, Maschinengewehre u. s. w Fr. 3,871 Dieser Kredit ist im eigentlichen Sinne ein Vorschußkredit, indem alle hieraus angeschafften Gegenstände wiederum durch Schulen und Kurse zu gunsten dieses Kredites bezahlt werden.

Derselbe wird sich höher oder niedriger stellen je nach Beschaffung und Abgabe des diesbezüglichen Materials. Die infolge Rückvergütungen verbliebene Kreditrestanz wäre somit auf das Budget pro 1898 vorzutragen.

b. St. Maurice

Fr. 22,200

IV. Bauliche Installationen.

2. Bau von gesicherten Beobachtungsstationen Fr. 1,400 5. Einbau von Bettungen mit hydraulischen Rücklaufbremsen für die Positionsgeschütze ,, 19,000 8. Verstärkungen der EnCeinten von Savatan und Dailly ,, 1,800 Fr. 22,200 Ad 2, 5, 8. Der Nachweis der Kreditrestanzen ist nachstehend geleistet :

2. (1897 :2) 5. (1897 :3) 8. (1897 :4)

Kredit pro 1897.

Ausgabe pro 1897.

10,900 40,000 70,600

9,500 21,000 68,800

Übertragungsbegehren.

1,400 19,000 1,800

Die Rubrik des 1898er Budgets, L. b. IV. 5., E i n b a u v o n Bettungen mit hydraulischen Rücklauf bremsen für d i e P o s i t i o n s g e s c h ü t z e ist nur scheinbar eine andere als Rubrik L. li. IV. 3. B a u v o n P o s i t i o n s b a t t e r i e n von 1897.

Letztere hat nur einen ändern Namen erhalten, weil für 1898

733

hauptsächlich Arbeiten für Bettungen bei den P o s i t i o n s b a t t e r i e n in Aussicht genommen waren. Mit den übertragenen 19,000 Franken werden die Mörserbatterien erstellt werden, welche 1897 nicht mehr zur Ausführung gelangten und wird eine begonnene 12 cm.-Kanonenbatterie ausgebaut werden. Ebenso ist Rubrik L. 6. IV. 8 des Jahres 1898, V e r s t ä r k u n g der E n c e i n t e n , die gleiche wie Rubrik L. b. IV. 4 von 1897, p e r m a n e n t e n A b s c h l u ß von S a v a t a n . Letzteres war eine Teilarbeit der Verstärkung der Enceinten.

TL Munitionsfabrik

Fr. 9,725

3 . Inventaranschaffungen

. . . . F r . 9,725

Von dem pro 1897 bewilligten Kredit von Fr. 64,500 wurden nur verausgabt Fr. 54,774. 55, da ein Teil der bewilligten Anschaffung von Maschinen bis Schluß der Rechnungsperiode infolge verschiedener Verumständungen (wie Strike in England) nicht mehr geliefert werden konnte. Diese Ablieferungen fallen daher in das Jahr 1898, aus welchem Grunde wir die Übertragung der Kreditrestanz auf das laufende Jahr nachsuchen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle.

c. Revisoren

Fr. 3225

Wie wir im Geschäftsbericht pro 1897 betreffend die Finanzkontrolle angedeutet haben, ist es dem Beamten dieser Dienstabteilung, welcher die Bestände und Mutationen der unter der Verwaltung des Inspektorats der schweizerischen Emissionsbanken liegenden neuen und defekten Banknoten, des Notenpapiers etc.

fortwährend zu kontrollieren hat, nicht möglieh, sich der ihm nebstdem noch obliegenden Revisionsarbeiten mit der wünschbaren Gründlichkeit zu entledigen. Es betrifft dies ganz besonders dio, Oberrevision des gesamten Rechnungswesens der schweizerischen Postverwaltung, welche überdies in Bezug auf den Abrechnungsverkehr mit dem Auslande und mit den Kreispostkasson notwendig der Vervollständigung bedarf. Auch ist durch die ständige Dotachierung dieses Beamten von den Bureaux der Finanzkontrolle Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. II.

48

734

zum Banknoteninspektorat, welches im Verwaltungsgebäude des Milifcärdepartements untergebracht ist, die so notwendige stete Fühlung zwischen dem Chef der Finanzkontrolle und jenem hinsichtlich der Rechnungsrevision zur Unmöglichkeit geworden.

Ferner bedingen infolge verschärfter und rascherer Kontrollo noch andere Dienstzweige vermehrte Arbeit, so z. B. die Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der eidgenössischen Staatsanleihen.

Unter diesen Umständen erachteten wir es als notwendig, das Personal der Finanzkontrolle um einen weitern Beamten zu vermehren, welche Stelle nach erfolgter Ausschreibung auf 1. April besetzt wurde.

Wir sehen uns daher genötigt, um die Bewilligung obigen Betrages von Fr. 3225 einzukommen, welcher einer Jahresbesoldung von Fr. 4300 entspricht.

VIII. Münzverwaltung.

2. c. M e t a l l b e s c h a f f u n g

Fr. 515,005

Silbermünzen : 400,000 Einfrankenstücke à 5 g. = 2000 kg., 1,600,000 Halbfrankenstücke 2 Va g. = 4000 kg., zusammen 6000 kg.

zu 835/iooo Feinsilber = 5010 kg. Feinsilber à Fr. 100 per Kilo . . Fr. 501,000 Fabrikationsabgang 5 °/oo ,, 2,505 Faconkosten auf 2000 kg. Einfrankenplättchen à Fr. 1. 65 .

,, 3,300 4000 kg. Halbfrarikenplättchen à Fr. 2. 05 ,, 8,200 Total

Fr. 515,005

Nach erfolgter Ratifikation der seitens der Regierungen der Staaten des lateinischen Münzbundes geschlossenen Übereinkunft vom 29. Oktober 1897 ist der Schweiz eine Erhöhung ihres Kontingentes an Silberscheidemünzen um 3 Millionen Franken gestattet, wovon 2/s im Jahre 1898 und je weitere V> in den nachfolgenden Jahren zur Ausm ünzung kommen sollen. Dem Bedürfnisse entsprechend hat der Bundesrat dem Finanzdepartement den Auftrag erteilt, die für dieses Jahr zu prägenden 2/5 = 1,200,000 Fr.

in 400,000 Einfrankenstücken und 1,600,000 Halbfrankenstückeu zu erstellen.

735 Die hiesige Münzstätte ist jedoch durch die Anfertigung der für die Goldprägung nötigen Goldplättchen derart in Anspruch genommen, daß ihr die gleichzeitige Herstellung der zu dieser Silberprägung nötigen Silbermünzplättchen nicht möglich ist. Diese Plättchen sind deshalb in vorgearbeitetem Zustande von anderwärts zu beziehen ; die Prägung selbst aber wird in der eidgenössischen Münzstätte ausgeführt.

Für Arbeitslöhne ist kein Nachkredit notwendig. Der ins ordentliche Budget pro 1898 hierfür eingestellte Betrag wird genügen, da bei der Berechnung desselben schon auf eine allfällige Neuprägung von Silberscheidem Unzen Rücksicht genommen wurde.

Es ist ferner zu bemerken, daß das obige Kreditbegebren keine Mehrausgabe bedeutet, sondern daß vielmehr der Bund auf der diesjährigen Neuprägung von Silberscheidemünzen im Nominalwerte von Fr. 1,200,000 infolge des gesunkenen Silberpreises einen Gewinn von über Fr. 600,000 machen wird, der gemäß unserer konstanten Praxis und den Bestimmungen des Münzabkommens vom 29. Oktober 1897 in den Münzreservefonds fließen soll.

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

6. Weltausstellung in Paris 1900

Fr. 384,978

1. Von dem durch Bundesbeschluß vom 25. März 1897 (A.

S. n. F. XVI, 115) für die ersten Anordnungen zum Zwecke der .Beteiligung der Schweiz eröffneten Kredite von Fr. 50,000. -- sind im Jahr 1897 ausgegeben worden . . . ,, 15,022.05 Wir ersuchen Sie um die Ermächtigung, die Kreditrestanz von Fr. 34,977.95 auf Rechnung des Jahres 1898 zu übertragen.

2. Außerdem haben Sie uns durch Bundesbeschluß vom 15. Dezember 1897 (A. S. n. F.

XVI, 428) einen definitiven Kredit von Fr.

1.650,000 bewilligt, worin die sub l erwähnte Summe von Fr. 50,000 für die ersten AnordÜbertrag

Fr. 34,977.95

736

Übertrag Fr. 34,977.95 nungen Inbegriffen ist. Der Rest im Betrage von Fr. 1,600,000 ist nach Art. 14 des genannten Beschlusses gleichmäßig auf die Budgets von 1898 bis 1901 zu verteilen (Fr. 400,000 pro Jahr). Da in das Budget für das Jahr 1898 nur ein Ansatz von Fr. 50,000 aufgenommen worden ist, ersuchen wir Sie um die Ermächtigung, denselben durch Einstellung der Differenz von . . ,, 350,000. -- auf die Höhe der Jahresrate pro 1898 zu bringen.

Es sind also in Rubrik F. I. 6, Weltausstellung in Paris 1900 insgesamt noch aufzunehmen Fr. 384,977. 95

II. Industrie.

VIII. Schweizerische Landesausstellung in Genf.

Fachberichterstattung

Fr. 18,500

In der Beratung des Budgets für das Jahr 1897 haben Sie auf Grund unserer Botschaft vom 23. Oktober 1896 einen Kredit von Fr. 25,000 für die Fachberichterstattung über die Landesausstellung in G-enf bewilligt. Diese Arbeit hat in einem Jahre noch nicht beendet werden können. Bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres 1897 sind nur Fr. 6500 verausgabt worden, und wir ersuchen daher um Vortrag der Kreditrestanz von Fr. 18,500 auf das Jahr 1898.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Eisenbahnwesen.

1. Kanzlei des Departements.

f. Dritter Kanzlist II. Klasse g. Zeitweise Aushülfe

Fr. 2500 ,, 1000 Fr. 3500

In der Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1898 (Seite 272) begründeten wir bereits die Notwendigkeit der An-

737

Stellung eines weitern Kanzlisten (II. Klasse) mit dem Hinweis auf die stets zunehmenden Kanzleigeschäfte und die Wünschbarkeit rascherer Erledigung derselben. Infolge eines anläßlich der Durchführung der neuen Organisation des Departements entstandenen Mißverständnisses wurde dann aber versäumt, unter litt, f einen dritten Kanzlisten aufzuführen und einen bezüglichen Posten aufzunehmen. Die seitherige Erfahrung bestätigte aber die dringende Notwendigkeit der Vermehrung des Kanzleipersonals in vollem Maße. Die successive Ausdehnung, welche der Geschäftskreis des Departements in den letzten Jahren, einerseits infolge Zuteilung neuer Aufgaben, z. B. der Dampfschiff'kontrolle, der mit der Vorbereitung der Verstaatlichung zusammenhängenden Arbeiten aller Art, der Lohnstatistik etc., wie anderseits infolge der stetigen Zunahme der Bahnunternehmungen und der Vermehrung des eigenen Personals speciell auf Grund der neuen Organisation erfahren hat, brachte auch für die Departementskanzlei eine bedeutende Arbeitszunahme mit sich. Sowohl die eigentlichen Schreibgeschäfte (Ausfertigungen, Abschriften etc.), welche die Kanzlei nicht bloß für das Departement, sondern auch für dessen Abteilungen zu besorgen hat, als die mehr in die Registratur einschlagenden Arbeiten (Ordnung der Akten und des Archivs, Führung der verschiedenen Kontrollen etc.) haben in einem Maße zugenommen, daß sie vom bisherigen Personal, d. h. zwei Kanzlisten I. Klasse und einem Kanzlisten II. Klasse -- der zweite Kanzlist H. Klasse ist ständig der Registratur zugeteilt und dort voll beschäftigt -- nur mit größter Mühe und unter keinen Umständen mit der durchaus notwendigen Promptheit erledigt werden konnten.

Genehmigte Konzepte mußten oft 8 Tage und mehr liegen bleiben, bis sie zur Ausfertigung gelangten, und andere weniger dringliche Arbeiten ganz vernachlässigt werden.

Um die unter solchen Umständen unvermeidlichen, aber höchst unliebsamen Verzögerungen und sonstigen Übelstände nicht länger andauern zu lassen, ermächtigten wir das Departement schon zu Anfang des Jahres zur Einstellung eines weitern Kanzlisten, zunächst aushülfsweise für 6 Monate und vorbehaltlich der Einreichung eines Nachtragskreditbegehrens.

Indem wir ein solches hiermit bei Ihnen stellen, erlauben wir uns, dasselbe auf den Betrag auszudehnen, der zur Besoldung dos
Kanzlisten während des ganzen Jahres erforderlich ist, da seither nicht nur keine Abnahme, sondern eher noch eine Zunahme der Kanzleigeschäfte sich fühlbar gemacht hat und eine Änderung der Verhältnisse in der zweiten Hälfte des Jahres nicht wahrscheinlich ist.

738

Sodann sollte das Departement auch noch über einen gewissen Kredit zur Bestreitung der Kosten für außerordentliche Anshttlfe in Krankheitsfällen und dergleichen verfügen können. Eine solche zeitweise Aushülfe ist schon in den ersten Monaten des laufenden Jahres für den erkrankten einzigen Übersetzer des Departements notwendig geworden und dürfte es noch einige Zeit bleiben.

Die Gesamtsumme der Naehtragskredite verteilt sich auf folgende Kategorien : ., ...

Auf bereits erlassenen Ubertraaunaen "".ilesbeschlüssen übertragungen. beruhende Kredi,e

Departement des Innern Justizdepartement . .

Militärdepartement . .

Finanzdepartement . .

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement Eisenbahndepartement .

Fr.

793,370 -- 259,222 --

Fr.

364,545 -- -- --

53,478

350,000

Eigentliche Nachtragskredjfe

Fr.

300,627 3,675 292,216 3,225

3,500 1,106,070

714,545

Total

603,243 1,106,070 714,545 2,423,858

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. April 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

E. Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

739

(Entwurf.)

Bimdesfoeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1898 (I. Serie),

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6, April 1898, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1898 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Dritter Abschnitt.

Departements.

B. Departement des Innern.

VI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

9. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler : 7. Restauration der Burgruine AttingFr.

hausen, Nachsubvention 1,468 18. Sicherung der Überreste des römischen Amphitheaters bei Brugg . . . . 16,000

Fr.

17,468 Übertrag

17,468

740

Übertrag VII. Beiträge an Anstalten.

Fr.

17,468

Fr.

1. Polytechnische Schule 336,000 2. Schweizerische meteorologische Centralanstalt 3,300 8 . Schweizerisches Landesmuseum . . . . 120,875 460,175 VIII. Verschiedenes.

5. Specialbericht für die öffentlichen und privaten Schulen an der Landesausstellung in Genf . . .

IX. Oberbauinspektorat.

2. Bureaukosten und Verschiedenes 4. Beiträge an Kantone für öffentliche 47. Korrektion der Maggia, NachSubvention 48. Verbauung der Großen Schlier e n b e i Alpnach . . . .

49. Korrektion der Emme, Nachsubvention

. . .

Werke : Fr.

80,000

3,650

Fr.

881

30,000 37,000 147,000 147,881

X. Direktion der eidgenössischen Bauten, Fr.

I. Besoldungen 3,000 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und ErweiterungsErarbeiten 113,847 c. Neubauten 666,682 780,529 V. Straßen- und Wasserbauten

. . . .

44,039

827,568

Übertrag 1,456,742

741 Fr.

Übertrag 1,456,742

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

1. Besoldungen: e. Kanzleigehülfe

1,800

C. Justiz- und Polizeidepartement.

1. Justiz- und Polizeiwesen.

l. Besoldungen : li,. Gehülfe für Polizeivvesen und allgemeine Aushülfe

3,675

D. Militärdepartement.

Neue Kredite.

II. Verwaltung.

A. Verwaltung spersonal.

3. Waffenchef der Artillerie: Fr.

h. Kontrollarbeiten 240 9. Oberkriegskommissariat : B. Besondere Verwaltungen : 7. Kasernen- und Kriegsdepotverwalter in Brugg . . . 2500

Fr.

2,740 C. Unterricht.

3. Wiederholungskurse : c. Artillerie : 1. Auszug Ä. Extrakosten für die Übungen zusammengesetzter Truppenkörper

Fr.

89,776 70,000 159,776 Übertrag 162,516 1,462,217

742 Fr.

Fr.

Übertrag 162,516 1,462,217

E, JBeivaffhung

und Ausrüstung.

III. Ausrüstungsgegenstände : ß. Persönliche Ausrüstung

200

Jf. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : e. Genie: 7. 16 SappeurFrWerkzeugwagen 34,000 f. Sanität : a. Medizinalabteilung : 5. Ergänzung und Ausrüstung von Corpssanitätsmaterial . . .

5,000

Fr.

39,000 9. Versuche mit Maschinengewehren für die Kavallerie

5,000 44,000

K. MtMäranstalten und Festungswerke.

VI. Erweiterung der Anlagen der Fr.

Furkaverteidigung . . . . 18,000 VII. Militärtelegraphenlinien am Gotthard 10,000 28,000 L. Befestußingen.

a. St. G o t t h a r d .

IV. Bauliche Installationen : 10. Reparaturen des Backofens Fr.

i m Fort Airolo . . . . 2,200 11. Erstellung eines Bereitschaftsraumes auf Bäzberg 23,000 Übertrag 25,200 234,716 1,462,217

743

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 25,200 234,716 1,462,217 b. St. M a u r i c e .

IV. Bauliche Installationen: 4. Bau von Remisen und Baracken in Dailly und Savatan 32,300 57,500 292,216 "Übertragung^ von Kreclitrestanzen.

II. Verwaltung.

G. Unterricht.

4. Cadreskurse: a. Generalstab E. Befestigungen: 2. St. Maurice .

Fr.

6048 8740 14,788

J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : a. Artillerie e. Genie f. Sanität: ö. Veterinärabteilung

Fr.

29,800 12,000 8,105 49,905

4. Festungsmaterial : a. St. Gotthard .

b. St. Maurice .

.

.

.

.

Fr.

32,200 32,800

65,000 7. Möblierimg der Kaserne Brugg . 26,858 8. Versuche für die Neubewaffnung der Artillerie ' 76,600 218,363 L. Befestigungen, u. St. G o t t h a r d .

HI. Unterhalt Übertrag

Fr.

3,871 3,871 525,367 1,462,217

744

Übertrag

Fr.

3,871

Fr.

Fr.

525,367 1,462,217

b. St. M a u r i c e .

IV. Bauliche Installationen . . . 22,200 26,071 551,43« VI. Munitionsfabrik.

3. Inventararischaffungcn

Fr.

9725

£. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle.

c. Revisoren

3,225

VIII. Miinzverwaltung.

2. c. Metallbeschaffung

Fr.

515,005

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

6 . Weltausstellung i n Paris 1900 . . . .

Fr.

384,978

II. Industrie.

VIII. Schweiz. Landesausstellung in Genf .

18,500 403,478

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

1. Katislei des Departements.

f. Dritter Kanzlist II. Klasse q. Zeitweise Aushülfe

Fr.

2500 1000 3,500 Übertrag 2,423,858

743

Übertrag

D. Militärdepartement.

VI. Munitionsfabrik.

Übertragung (Seite 733)

Fr.

2,423,858

Fr.

9,725

E. Finanz- und Zolldepartement.

VII. Münzverwaltung.

Neuer Kredit (Seite 734)

515,005 524,730 2,423,858

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (I. Serie). (Vom 6. April 1898.)

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17

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13.04.1898

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