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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend dreier Beschlüsse über die internationale Flüchtlingshilfe (Vom 10. November 1950)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das grösste Problem humanitären Charakters bildet gegenwärtig ohne Zweifel das Los der Flüchtlinge. Auf der ganzen Welt wird ihre Zahl auf 60 Millionen geschätzt, wovon sich allein in Buropa rund 15 Millionen aufhalten. Ein Grossteil dieser Menschen, die ihre Heimstätten verlassen mussten, entbehren selbst des Allernotwendigsten und sehen arbeits- und verdienstlos einer Ungewissen Zukunft entgegen.

Nur ein verhältnismässig geringer Teil aller Flüchtlinge findet genügende materielle Unterstützung durch lokale Behörden oder private Hilfsorganisationen. Intergouvemementale Institutionen wie die Internationale Flüchtlingsorganisation oder der ad hoc gebildete Organismus der Vereinigten Nationen zugunsten der Palästina-Flüchtlinge befassen sich nur mit bestimmten Kategorien von Heimatlosen. Alle die HilfsUnternehmungen öffentlichen oder privaten, nationalen oder internationalen Charakters zusammengenommen, mögen sie von noch so gutem Willen getragen sein, genügen nicht und stehen dem Gesamtproblem machtlos gegenüber.

I.

Die Internationale Flüchtlingsorganisation a. Weitere schweizerische Beitragsleistung Als Spezialinstitution der Vereinigten Nationen wurde durch Beschluss vom 15. Dezember 1946 die Internationale Flüchtlingsorganisation (IRÒ) geschaffen, deren Verfassung aber erst am 24. August 1948 nach Ratifikation

471 durch 15 Staaten in Kraft trat. Die IEO befasst sich im grossen und ganzen mit denjenigen Kategorien von Heimatlosen, die der zweite Weltkrieg als Opfer der totalitären Regierungen Deutschlands, Italiens und der mit ihnen verbündeten Eegierungen hinterlassen hat. Es gehören ihr 18 Staaten als Mitglieder an, darunter die Schweiz. In unserer Botschaft vom 19. Januar 1949 *) haben wir Ihnen die Gründe für den Beitritt unseres Landes zur IEO dargelegt. Nachdem Sie den entsprechenden, die Botschaft begleitenden Bundesbeschluss am 24. März 1949 angenommen haben, ist unsere Mitgliedschaft bei dieser Organisation am 28. März des gleichen Jahres rechtskräftig geworden.

Die IEO als Institution temporären Charakters beabsichtigte ursprünglich, ihre Tätigkeit auf den 30. Juni 1950 abzuschliessen. Bereits im Frühling 1949, d. h. als wir im Begriffe waren, der Organisation beizutreten, erkannte die Verwaltung der IEO und ihre Mitgliedstaaten, dass dies nicht möglich sein würde, ohne dass ein beträchtlicher Teil des der Organisation übertragenen Mandates unerfüllt bliebe. In Anbetracht der neuen Umstände, die im Gegensatz zu den Ausführungen unserer Botschaft vom 19. Januar standen, sahen wir uns anlässlich der Beratung unseres Beitritts zur IEO im Nationalrat veranlasst, zu erklären, dass eine Verlängerung der Tätigkeit der Organisation über den 1. Juli 1950 hinaus im Bereiche des Möglichen liege und wir der Ansicht seien, dass die Schweiz die sich gegebenenfalls daraus ergebenden neuen Verpflichtungen nicht ablehnen könne.

Die Schwierigkeiten, denen die IEO im Verlaufe des Jahres 1949 gegenüberstand, haben diese Befürchtungen bestätigt. Infolge der Tatsache, dass nicht genügend Plätze in Einwanderungsländern gefunden werden konnten, war es nicht möglich, die geplante Anzahl von Personen neu anzusiedeln. Die Kategorie der Flüchtlinge, die auf Grund der Verfassung der IEO einen Anspruch auf Unterstützung und insbesondere auf Neuansiedlung besitzen, vergrösserte sich im letzten Jahre zudem über das Mass des Voraussehbaren hinaus, speziell wegen des kontinuierlichen Zustroms von Flüchtlingen aus verschiedenen osteuropäischen Ländern.

Am 30. August 1950 ergab sich folgende Lage, der sich die IEO gegenübergestellt sah: Total der neu angesiedelten Flüchtlinge Total der heimgeschafften Flüchtlinge Total der von der IEO noch betreuten Flüchtlinge

820 459 70 538 304938

Anlässlich zweier Tagungen des Generalrates, dem höchsten Organ der IEO, im Sommer und Herbst 1949, wurde die neue Sachlage einer eingehenden Prüfung unterzogen. Unter Vorbehalt der Zustimmung ihrer Eegierungen fassten die Vertreter der Mitgliedstaaten schliesslich einstimmig den Beschluss, die IEO hätte ihre Tätigkeit über den 1. Juli 1950 hinaus für eine Periode von *) BEI 1949, I, 101.

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6-9 Monaten weiterzuführen. Bin entsprechendes Budget, das rund einen Drittel der bis anhin jährlich aufgewendeten finanziellen Mittel umfasst, wurde im Frühling dieses Jahres nach Beratung seiner Einzelheiten unter dem gleichen Vorbehalt angenommen. Die schweizerische Delegation hatte unsere ausdruckliche Ermächtigung, diesen Beschlüssen zuzustimmen.

In der Herbstsession 1950 beschloss der Generalrat weiterhin, die zusätzliche Tätigkeitsperiode der Organisation sei auf 15 Monate, d. h. bis Ende September 1951, auszudehnen, damit ein erfolgreicher Abschluss der operativen Tätigkeit gewährleistet sei, ohne von den M i t g l i e d s t a a t e n zusätzliche Beiträge zu verlangen. Da im dritten Finanzjahr nicht die in Aussicht genommene Zahl von Flüchtlingen nach überseeischen Ländern transportiert werden konnte, stehen der Organisation noch beträchtliche nicht verausgabte Mittel zur Verfügung, die zusammen mit den Beiträgen der Mitgliedstaaten für die zusätzliche Tätigkeitsperiode von ursprünglich neun Monaten bis Herbst 1951 vollauf genügen.

Im Winter 1949/50 haben wir mit der Generaldirektion der IEO Verhandlungen aufgenommen, um eine Vereinbarung bezüglich der Höhe unserer Beitragsleistung in bar zu treffen, unter Berücksichtigung der Summe, die wir für den Unterhalt der Flüchtlinge in der Schweiz von unserem verfassungsmässig festgesetzten Mitgliedbeitrag für die Zusatzperiode der Tätigkeit der Organisation abziehen können. Wir gingen dabei von den gleichen Überlegungen aus, die uns bereits anlässlich der Festsetzung unserer früheren Beitragsleistungen an die Organisation als Eichtlinie gedient hatten. Es schien uns angemessen, dass -- wie wir dies bereits in unserer Botschaft vom 19. Januar 1949 ausgeführt haben -- die IEO erneut die Kosten übernähme, die uns in unserem Land bis Ende März 1951 durch den Unterhalt, die Unterstützung und die Auswanderung der Flüchtlinge erwachsen -- soweit diese unter das Mandat der Organisation fallen. Der Grundsatz einer angemessenen Kompensation wurde vom Generaldirektor der IEO auch für die verlängerte Tätigkeitsperiode anerkannt. Wiederum werden wir in der Lage sein, von dem uns obliegenden Beitrag einen grossen Teil der Kredite abzuziehen, die von Ihnen zugunsten der Flüchtlingshilfe in der Schweiz für das Jahr 1950 bereits bewilligt worden sind.

Gemäss den
Abmachungen mit der Generaldirektion der IEO hätten wir für die verlängerte Tätigkeitsperiode der Organisation folgende Anträge zu leisten : Beitrag an das Budget für Verwaltungsaufwendungen (1,30 % von Dollars 2 506 893) = Dollars 32 590 zum Kurse von 4,30 Fr. 140 137 Beitrag an das Budget für Hilfstätigkeit (1,10 % von Dollars 52 459 016) = Dollars 577 049 zum Kurse von 4,30 . . . » 2 481 311 Total Fr. 2621448 Abzüglich Zu leistender Beitrag

» 1303200 » l 318 248

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b. Das Problem der «schwierigen Fälle» («hard core») Anlässlich der erwähnten Verhandlungen verschwieg uns der Generaldirektor der IRÒ nicht, dass er der Schweiz gegenüber um so eher eine Haltung einzunehmen bereit sei, die unseres Erachtens ein Entgegenkommen bedeutet, als er die Überzeugung hege, wir würden alles in unsern Kräften liegende unternehmen, um unsern Teil zur Linderung der Not der Kategorie der sogenannten schwierigen Eälle beizutragen.

In der Tat handelt es sich hier um eines der schwierigsten Probleme, mit denen sich die Organisation zu befassen hat. In verschiedenen Ländern, zur Hauptsache in Deutschland, hielten sich am 30. Juni 1950 rund 24 000 alte und kranke Personen sowie Flüchtlingskinder auf, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können und hospitalisierungsbedürftig sind. Wegen ihres Alters oder ihrer Krankheit konnten diese Personen nicht in die Auswanderungsprogramme für überseeische und andere Empfangsländer aufgenommen werden. Sollte es nicht möglich sein, in neuen Ländern ein dauerndes Asyl für sie zu finden, müssten sie unter ungünstigen Bedingungen in ihren gegenwärtigen Wohnsitzländern untergebracht werden. Der Generalrat der IRÒ hat seit dem Frühling 1949 diesem Problem alle Aufmerksamkeit geschenkt. Er hat insgesamt 22 Millionen Dollars aus den der IEO zur Verfügung stehenden Mitteln ausgeschieden, um sie für die Betreuung der Kategorie der schwierigen Fälle bereitzustellen. Dieser Betrag zeigt die Grosse des Problems.

Ausserdem hat die Verwaltung zu verschiedenen Malen an die Regierungen appelliert, sie möchten je einen bescheidenen Teil dieser Flüchtlinge bei sich aufnehmen. Diese Aufrufe haben bereits einen gewissen Erfolg gezeitigt, haben doch verschiedene Länder und nicht nur Mitgliedstaaten der Organisation eine ganze Anzahl von alten, kranken oder jugendlichen Personen dauernd bei sich aufgenommen oder werden dies bald tun. Bis Ende Oktober 1950 wurden folgende Angebote entgegengenommen: Norwegen: 50 Blinde mit 50 Familienangehörigen, sowie 50 weitere «hard coreo-Falle; Schweden: 150 Tuberkulöse mit 150 Familienangehörigen; Belgien: mindestens 100 alte Personen und 24 schwachsinnige Kinder; Frankreich: 1280 alte Personen; Holland: 200 alte Personen; Israel : 5200 «hard-core »-Fälle, zusammen mit deren Familienangehörigen, wovon sich ein
Teil bereits im Lande selbst befindet; England: 2000 Personen, die allerdings der Kategorie von schwierigen Fällen in weiterem Sinne angehören, welche auch solche Personen umfasst, die geringe Wiederansiedlungsmöglichkeiten besitzen.

Mit Frankreich und Holland werden noch weitere Pläne besprochen.

Ferner steht die Generaldirektion der IRÒ mit verschiedenen andern Ländern, insbesondere Amerika, Kanada und Neuseeland, in Verhandlungen. Sie hofft, dass es möglich sein wird, auch dort eine beträchtliche Zahl solcher Flüchtlinge dauernd unterzubringen.

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Wir sind der Ansicht, dass unser Land eine Anstrengung unternehmen sollte, um seinerseits eine gewisse Zahl alter oder kranker Personen dauernd bei sich aufzunehmen.

Wir haben das Problem eingehend auf die Möglichkeiten der Verwirklichung hin geprüft. Eine auf Wunsch unserer Dienststellen von der Schweizer Europahilfe unternommene Umfrage bei privaten Hilfsgesellschaften und andern interessierten Stellen hat ergeben, dass genügend Plätze für alte oder kranke Personen vorhanden sind, obschon sich in der Schweiz noch rund 12 000 Flüchtlinge und Emigranten aufhalten, von denen ein beträchtlicher Teil nicht mehr weiterwandern kann. Die konsultierten Hilfsorganisationen haben allerdings erklärt, dass sie keinen wesentlichen Anteil der Kosten einer solchen Aktion übernehmen könnten, da sie die aus privater Quelle stammenden finanziellen Mittel verwenden müssen, um schon in der Schweiz befindliche bedürftige Ausländer zu unterstützen. Sie halten es jedoch für wahrscheinlich, dass sie eine gewisse Anzahl von Freiplätzen für die Unterkunft von Personen, die der Kategorie der schwierigen Fälle angehören, finden werden.

Um für alle mit der Aufnahme und Unterbringung derartiger Flüchtlinge zusammenhängenden Fragen, besonders der Auswahl der Flüchtlinge und ihrer Betreuung in der Schweiz eine Lösung zu finden, ist noch eine gewisse Zeitspanne erforderlich. Wir hoffen jedoch in der Lage zu sein, Ihnen diese Einzelheiten anlässlich der Beratung vorliegender Botschaft bekanntzugeben.

In Anbetracht der von andern, dem unsern vergleichbaren Ländern unternommenen Anstrengungen halten wir dafür, dass wir unter allen Umständen nicht weniger als 200 Flüchtlinge der sogenannten Kategorie der «schwierigen Fälle», Inbegriffen deren Familienangehörige, dauernd bei uns aufnehmen sollten. Die voraussichtlichen Kosten einer solchen Unterbringung, die zum grössten Teil vom Bund getragen werden müssten, betragen pro Jahr: 50 Tuberkulöse: 16 Franken pro Tag und Person. .

150 alte oder invalide Personen oder Kinder: 6 Franken pro Tag und Person Total

Fr. 292 000 » 328 500 Fr. 620 500 im Jahr

Dieser Berechnung sind Maximalansätze zu Grunde gelegt, die sich auf die bisherige Flüchtlingsbetreuung im Inland beziehen. Sie können wahrscheinlich reduziert werden. Zudem haben wir Grund anzunehmen, dass einige Hilfsorganisationen vielleicht doch imstande sind, einen, wenn auch bescheidenen Teil der Ausgaben für die Unterkunft der unterstützten Flüchtlinge auf sich zu nehmen. Die IEO wird uns auch eine einmalige Abfindungssumme pro aufgenommene Person bereitstellen, die je nach Zugehörigkeit des Flüchtlings zu einer bestimmten Kategorie 300-1000 Dollar beträgt. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass sich der angegebene jährliche Gesamtbetrag beträchtlich vermindern lässt.

475 Die Festlegung der Modalitäten dieser Unterbringung sowie deren Überwachung würde dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in Verbindung mit dem Eidgenössischen Politischen Departement zufallen, wobei die Durchführung den schweizerischen Hilfswerken überlassen würde.

II.

Das mitteleuropäische Flüchtlingsproblem In Europa können heute folgende Flüchtlingsgruppen unterschieden werden : 1. Flüchtlinge ethnisch deutschen Ursprungs Sie stellen die Masse der Heimatlosen in Deutschland und Österreich dar.

Es sind dabei verschiedene Kategorien auseinanderzuhalten: a. Die s o g e n a n n t e n Volksdeutschen Die Volksdeutschen sind Personen ethnisch deutschen Ursprungs, auf die, als Angehörige östlich Deutschlands gelegener Staaten, schon vor dem zweiten Weltkrieg von Deutschland Anspruch erhoben wurde. Bedeutende Kolonien von Volksdeutschen hielten sich in der Tschechoslowakei (rund 3 Millionen), in Eumänien (400000), in Ungarn (500000), in Polen (500000), in Jugoslawien (300 000 bis 600 000), in Eussland (200 000) und in den Baltischen Staaten auf.

Im Verlaufe der Kriegshandlungen fanden gewisse Verschiebungen innerhalb dieser Gruppen von Volksdeutschen statt : 130 000 Deutsche aus den Baltischen Staaten wurden 1939 und 1941 in das damalige Grossdeutsche Eeich verbracht; tausende deutscher Familien aus dem 1939 von Eussland besetzten Teil Polens wurden Ende 1939 in deutsche Gebiete übersiedelt; aus den von Eumänien 1940 abgetretenen Gebieten versetzten die Deutschen 210 000 Volksdeutsche, die in der Bukovina, in Bessarabien und in der Dobrudscha ansässig waren.

Ein bedeutender Teil dieser Personen wurde in den damals von den Deutschen besetzten Gebieten Polens, in Danzig und den Ostprovinzen angesiedelt.

b. Die Beichsdeutschen Die Beichsdeutschen sind deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz meist seit Jahrhunderten ausserhalb der 1945 neu festgesetzten deutschen Grenzen hatten. Sie haben immer die deutsche Staatsangehörigkeit besessen.

In Pommern, Schlesien, Ost-Brandenburg, Ostpreussen und der früheren Freistadt Danzig lebten etwa 8 Millionen Deutsche.

Auf Grund des zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, England und Eussland im August 1945 abgeschlossenen Potsdamer Abkommens (Artikel XIII) wurde die Übersiedlung nach Deutschland von Volksdeutschen und Eeichsdeutschen vorgesehen, die nicht schon vorher aus ihren Wohnsitzländern

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ausgewiesen worden waren oder sich sonst in den Westen geflüchtet hatten.

Seit 1944 hat eine Massenwanderung von Volks- und Eeichsdeutschen eingesetzt, wie sie in diesem Ausmass in der Geschichte bisher nie vorgekommen ist.

Die Gesamtzahl der auf diese Weise heimatlos gewordenen Personen wird auf rund 15 Millionen geschätzt, von denen gegenwärtig mehr als 12 Millionen in den vier Besetzungszonen Deutschlands leben, währenddem ein Grossteil der übrigen die mit der Übersiedlung zusammenhängenden Ereignisse nicht überlebte. Von den 12 Millionen Heimatlosen befinden sich über 8 Millionen1 in Westdeutschland, 450 000 in Österreich, sowie 8 bis 4 Millionen in der Ostzone Deutschlands. In bezug auf ihre Herkunft setzen sie sich je zur Hälfte aus Eeichsdeutschen und aus Volksdeutschen zusammen.

Die Eegierungen Polens und der Tschechoslowakei haben im übrigen die Absicht, in nächster Zeit weitere Zehntausende von Personen ethnisch-deutschen Ursprungs, die sich noch auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, nach Deutschland auszuweisen.

c. Interzonale Flüchtlinge Neben den rund 8 Millionen Volks- und Eeichsdeutschen befinden sich in den Westzonen Deutschlands noch rund l Million Flüchtlinge aus der Ostzone, die sich seit 1946 illegal nach dem Westen begaben. Sie setzen sich zu Dreivierteln aus Personen zusammen, die früher nicht in der Ostzone gewohnt haben. Während der letzten Monate überschritten täglich durchschnittlich 1000 Personen die Demarkationslinie ; in einzelnen Monaten belief sich ihre Gesamtzahl bis zu 70 000.

2. Flüchtlinge nichtdeutschen Ursprungs aus verschiedenen osteuropäischen Staaten Eine beträchtliche Anzahl Angehöriger osteuropäischer Staaten, wie der Tschechoslowakei, Ungarns, Polens, flüchteten -- zur Hauptsache seit 1946/47 -- nach dem Westen; davon genoss ein Teil die materielle Unterstützung und ein Teil den juristischen Schutz der IEO ; einzelne dieser Heimatlosen konnten in westeuropäischen Staaten aufgenommen werden oder nach Übersee auswandern.

Viele befinden sich aber immer noch in Lagern in Deutschland und Österreich.

Ihre Gesamtzahl ist nicht bekannt.

3. Griechische Flüchtlinge in Griechenland Ihre Gesamtzahl beläuft sich auf rund 700 000, d. h. einen Zehntel der Gesamtbevölkerung. Viele von ihnen konnten in den letzten Monaten in ihre vollständig zerstörten Wohnstätten
zurückkehren, entbehren aber des Notwendigsten; was ihr Elend anbetrifft, sind sie noch als Flüchtlinge zu betrachten.

Um das Bild abzurunden, können die sogenannten palästinensischen Flüchtlinge nicht unerwähnt bleiben: Sie befinden sich allerdings ausserhalb Europas, aber in einem Gebiet, das zum Mittelmeerraum gehört. In den Eand-

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Staaten Palästinas halten sich rund 800 000 Flüchtlinge, meist arabischer Easse, auf. Die Vereinigten Nationen haben im April 1948 ein Hilfswerk geschaffen, das sich ihre Betreuung zum Ziel gesetzt hat. Es ist bestrebt, wenn möglich bis Mitte 1951 einen grossen Teil dieser Obdachlosen in die Wirtschaft der Länder einzuordnen, in denen sie sich gegenwärtig befinden und sie bis dahin materiell zu unterstützen. Die Schweiz hat die Bestrebungen zugunsten dieser Flüchtlinge durch Entsendung von Lebensmitteln und Medikamenten unterstützt.

In der Geschichte der Menschheit ist es, wie bereits erwähnt, bis heute nicht vorgekommen, dass sich ein Heer von 15 Millionen Flüchtlingen in Europa aufhielt. Die Lage, in der sich die Heimatlosen befinden, ist schon aus diesem Grunde ganz aussergewöhnlich und in gewissem Sinne aussichtslos. Dazu kommen verschiedene Umstände, die ihr Los erschweren. Westdeutschland beispielsweise umfasst gegenwärtig eine Bevölkerung, die um 20 % grösser ist als 1939.

Anderseits sind durch die Kriegsereignisse 40 % der Wohnungen zerstört worden. Um alle Bewohner dieser Gebiete einigermassen zufriedenstellend unterzubringen, wären 5 Millionen neuer Wohnungen notwendig, von denen, jedoch mangels finanzieller Mittel in den nächsten fünf Jahren höchstens ein Siebentel von der deutschen Bundesregierung erstellt werden kann. Die Arbeitslosigkeit ist gross und trifft gegenwärtig rund 1,3 Millionen Personen. Dies zeigt, dass die Fähigkeit des Landes, landwirtschaftliche, industrielle oder andere Arbeitskräfte zu absorbieren, erschöpft ist. Um neue Gebiete zu erschliessen, die landwirtschaftlichen Nutzen abwerfen würden und sicher Zehntausenden von Personen eine Arbeitsmöglichkeit gäben, fehlen die notwendigen Gelder sowie teilweise Maschinenmaterial, Arbeitsgeräte und Unterkunftsmöglichkeiten. 550 000 schulentlassene Jugendliche in Westdeutschland sind in Ermangelung von geeigneten Arbeitsplätzen nicht in der Lage, sich beruflich auszubilden. Bestrebungen Deutschlands und Österreichs, einen Teil der Flüchtlinge nach andern Ländern, hauptsächlich überseeischen Gebieten, überzusiedeln, haben bisher zu keinem Ziel geführt. Alle Schwierigkeiten werden dadurch vergrössert, dass die Zahl der Flüchtlinge sich ständig vermehrt.

Die hoffnungslose Lage der Flüchtlinge wird bestätigt durch die Berichte der Delegierten von schweizerischen wohltätigen Organisationen, durch den deutschen Minister für Flüchtlingsfragen, durch unsern Vertreter bei der Alliierten Hohen Kommission in Deutschland und schliesslich durch einen umfassenden Bericht vom 24. März 1950, der durch ein Unterkomitee des Abgeordnetenhauses der Vereinigten Staaten von Amerika über die Frage der Vertriebenen und Flüchtlinge deutschen Ursprungs verfasst wurde.

Unter diesen Umständen versteht es sich von selbst, dass die Eegierungen, auf deren Staatsgebiet die Heimatlosen
sich gegenwärtig aufhalten -- obwohl es sich zur Hauptsache um eigene Staatsbürger handelt -- nicht in der Lage sind, mit eigenen Kräften eine Lösung des Problems zu finden.

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Als die Vereinigten Nationen nach Ende der Feindseligkeiten beschlossen, ein Hilfswerk zu schaffen, das sich mit den vom letzten Weltkrieg zurückgelassenen Flüchtlingen befassen sollte, bestand die Hoffnung, durch diese Massnahme das damals bestehende Flüchtlingsproblem in einigen Jahren einer endgültigen Lösung entgegenzuführen. Die der IEO übertragene Aufgabe wird in der Tat im Herbst 1951 nahezu erfüllt sein. Auf Grund ihrer Verfassung konnte sich die Organisation jedoch nur mit denjenigen Personen abgeben, die zu Kriegsende als Opfer des Konfliktes von 1939-1945 galten. Für die grosse Masse der heute vorhandenen Flüchtlinge ist dies nicht der Fall. Der IKO neue Ziele zu stecken, scheint in der verhältnismässig kurzen zur Verfügung stehenden Zeit kaum möglich, müsste doch eine neue Verfassung ausgearbeitet und von der Generalversammlung der Vereinigten Nationen genehmigt werden. Ausserdem wären die meisten der Mitgliedstaaten der IEO wahrscheinlich nicht bereit, einer solchen neuen Organisation Beiträge zu leisten. Wie wir es aber bereits zu zeigen versucht halben, sind Millionen von Menschen, denen die IEO nicht beistehen kann, ihrer Habe und ihrer Heimstätte verlustig gegangen, ohne dass sie in die Wirtschaft ihrer neuen Wohnländer eingegliedert werden konnten.

Diese Flüchtlinge sind ebenfalls als direkte Opfer der Kriegs- oder Nachkriegsereignisse zu betrachten.

Die Hilfsmassnahmen, die von den staatlichen Stellen und privaten, nationalen oder ausländischen Hilfsorganisationen karitativen Charakters bisher unternommen wurden, stellen -- so verdienstvoll sie an und für sich auch sind ·-- lediglich eine Nothilfe dar. Dadurch konnte dem grössten Elend entgegengetreten werden, jedoch trugen sie zur Lösung des Problems als solchem wenig bei.

Obwohl gewisse Kreise in europäischen und aussereuropäischen Ländern bereits befürworten, dass Pläne und Projekte im Hinblick auf die Eückführung normaler Zustände bezüglich der Überbevölkerung Westdeutschlands ausgearbeitet werden, ist doch bis heute zu wenig geschehen. Es besteht auch nicht die Aussicht, dass der Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge, der seine Tätigkeit am 1. Januar 1951 aufnehmen soll, sich mit diesen Fragen abgeben kann. Sein Mandat ist beschränkt. Er soll in der Hauptsache den sogenannten IEO-Flüchtlingen und den
Volksdeutschen in Österreich juristischen und politischen Schutz gewähren. Aber der Grossteil aller Flüchtlinge ethnisch deutschen Ursprungs befindet sich in Westdeutschland -- d. h. in ihrem eigenen Land -- und steht deshalb ausserhalb seines Mandats.

Die schweizerischen Hilfswerke haben die Bedeutung, die dieses Problem für uns und für ganz Europa besitzt, frühzeitig erkannt. Es braucht im übrigen keiner besonderen Anstrengung, um sich die Auswirkungen vorzustellen, die bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage beispielsweise in Deutsch-

479 land eintreten würden, wo in einzelnen «Landern» 40-65 % der Bevölkerung Flüchtlinge sind (45,5 % in Niedersachsen, 65,4 % in Schleswig-Holstein).

Das Heer von Flüchtlingen, welches sich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft aufhält und dessen Grosse ständig zunimmt, verkörpert aber auch an und für sich ein namenloses Elend und stellt eine Gefahr für ganz Europa dar.

Aus diesem Grunde haben wir den Massnahmen zugestimmt, die von den schweizerischen Hilfswerken zur Unterstützung der Flüchtlinge getroffen wurden. Sie haben sich aber Grenzen setzen müssen, denn ihre Tätigkeit kann sich unmöglich überall dort entfalten, wo Flüchtlingsnot besteht. Anderseits hat die Schweiz ein besonderes Interesse am Flüchtlingsproblem in Mitteleuropa.

Sie weiss, dass es nicht genügt, Hunger zu stillen, Menschen zu kleiden, sie medizinisch zu betreuen oder ihnen notwendige persönliche Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. Die Flüchtlinge Mitteleuropas müssen wieder in das wirtschaftliche Leben eingespannt werden, damit sie zu nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft werden. Obschon es sich um ein Problem handelt, das über dasjenige der eigentlichen Flüchtlinge hinausgeht und im Zusammenhang mit der Übervölkerung in einzelnen Ländern Europas steht, haben unsere Hilfswerke versucht, ihre Tätigkeit den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da dafür der gute Wille allein nicht genügt, sondern vor allem Geld nötig ist, beschloss die Schweizer Europahilfe, der die wichtigsten schweizerischen Hilfswerke angeschlossen sind, dieses Jahr einen Aufruf zu einer konstruktiven Hilfe für die Flüchtlinge an die schweizerische Öffentlichkeit zu richten.

In Berücksichtigung der seit einiger Zeit herrschenden Sammelmüdigkeit darf das Ergebnis der im Februar/März 1950 durchgeführten Kollekte als sehr erfreulich bezeichnet werden, sind doch fast 1,2 Millionen an Spenden eingegangen.

Die Sammlung soll im nächsten Frühjahr wiederholt werden.

Der Vorstand der Schweizer Europahilfe hat in der Folge beschlossen, den gesamten ihr selbst un,d nicht direkt den angeschlossenen Hilfswerken zukommenden Teil der Sammlung (Fr. 510 000) sofort für folgende Zwecke einzusetzen : a. Innenkolouisation (Fr. 160 000) Die Flüchtlinge können nur Arbeit annehmen, wenn an Ort und Stelle Unterkunftsmöglichkeiten bestehen. Aus diesem Grunde
sind bereits Wohnbaugenossenschaften gegründet worden, um der Wohnungsknappheit abzuhelfen.

Der Betrag von 160 000 Franken dient dazu, mittellosen Fluchtlingsfamilien Kredite zu gewähren, die ihnen, zusammen mit den von den lokalen Behörden gewährten Erleichterungen, den Bau einer Heimstätte ermöglichen. Bund hundert Familien gelangen auf diese Weise in nächster Zukunft in den Besitz einer Unterkunft. Die zurückbezahlten Summen werden zur Gewährung weiterer Kredite verwendet.

Angesichts der beschränkten Mittel, die zur Verfügung stehen, war es nicht möglich, sich mit den andern Arten der Innenkolonisation zu befassen, wie Nutzbarmachung unbebauten Landes, Güterzusammenlegung usw.

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b. Berufsschulen (Fr. 100 000) Allein in Deutschland sollte für Hunderttausende von schulentlassenen jungen Menschen die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung geschaffen werden. Ähnlich ist die Lage in Österreich und in Griechenland. Die Schweizer Europahilfe und die ihr angeschlossenen Organisationen haben deswegen beschlossen, die Unterbringung Jugendlicher in geeigneten Heimen zu ermöglichen, was die Voraussetzung für ihre Weiterbildung ist.

c. A u s w a n d e r u n g (Fr. 200 000) Aus genauen Studien ergibt sich, dass angesichts der Zahl der Flüchtlinge in Mitteleuropa ungefähr zwei Millionen Personen in dem Land, in dem sie sich gegenwärtig aufhalten, keine neue Existenz aufbauen können, selbst wenn alle Möglichkeiten für ihre Wiedereingliederung in die nationale Wirtschaft ausgeschöpft werden. Dies betrifft u. a. viele Bauern, die kein Land besitzen. Um dieser Situation abzuhelfen, eröffnete die Schweizer Europahilfe einen Kredit von 200 000 Franken, der vorzugsweise für die Auswanderung von Personen verwendet wird, die Familienangehörige in Auswanderungsländern besitzen.

Dadurch können auseinandergerissene Familien wieder vereinigt werden.

Man hofft, dass die so gesammelten Erfahrungen für die spätere Organisation von Gruppenauswanderung nützlich sein werden. In dieser Hinsicht wurde bereits ein Plan für die Auswanderung von in Österreich befindlichen Volksdeutschen nach Brasilien ausgearbeitet. Er sieht die Ansiedlung von vorläufig 500 Flüchtlingsfamilien im Staate Goyaz vor, d. h. einer ganzen Gemeinschaft, die als solche schon in Jugoslawien bestand. Die Finanzierung dieses Kolonisierungsplanes, die den Ankauf von Boden und landwirtschaftlichen Maschinen, die Transportkosten und einen Überbrückungskredit für zwei Jahre umfasst, soll durch private Geldmittel gesichert werden. Sollte dieser Versuch gelingen, wird geplant, später die Auswanderung nach Brasilien und andern Ländern nach dem gleichen Grundsatz, aber in grösserem Maßstab, zu organisieren.

d. Verschiedenes Die Schweizer Europahilfe hat ausserdem eine Rinn m e von Fr. 50 000 für die Fortführung der Hilfe zugunsten der Flüchtlinge in Griechenland zur Verfügung gestellt. Dazu wird ein weiterer Betrag von einer der ihr angeschlossenen Organisationen kommen.

Die von der Schweizer Europahilfe und andern Organisationen für die
Flüchtlinge in Mitteleuropa unternommenen Anstrengungen stellen nach unserer Ansicht eine Pionierarbeit dar, deren Wert nicht unterschätzt werden darf.

Die privaten schweizerischen Hilfsgesellschaften haben im übrigen seit 1939 bewiesen, dass sie den ihnen gestellten Aufgaben gewachsen sind. Vergessen wir nicht, dass sie ihre Tätigkeit fortgesetzt haben im Augenblick, wo die finanziellen Mittel der Schweizer Spende versiegt waren. Dank der Gebefreudigkeit

481 der Bevölkerung konnte die Schweizer Europahilfe allein seit 1948 für ihre Hilfswerke im Ausland über einen Gesamtbetrag von 11 Millionen Schweizerfranken verfügen.

Heute allerdings stehen die schweizerischen Hilfsorganisationen vor einem humanitären Problem, das ihre finanziellen Mittel weit übersteigt. Wir sind daher der Meinung, dass das von diesen Organisationen zugunsten der Flüchtlinge unternommene Hilfswerk finanziell vom Staat unterstützt werden muss.

Nur auf diese Weise wird das begonnene Werk überhaupt weitergeführt werden können und unser Land in die Lage versetzt, mehr als eine symbolische Geste zur Lösung des Flüchtlingselends zu unternehmen.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, uns einen Kredit von Fr. 3 000 000 zu eröffnen. Dieser Kredit würde es ermöglichen, die von der Schweiz -- durch ihre privaten Hilfsorganisationen -- bereits begonnene Tätigkeit auf dem Gebiet der konstruktiven Flüchtlingshilfe weiter auszubauen und die Hilfsaktionen in Mitteleuropa, wie sie gegenwärtig von der Schweizer Europahilfe durchgeführt werden, zu erweitern.

Das Programm für die Verwendung dieses Kredites soll von der Schweizer Europahilfe ausgearbeitet und uns vor seiner Verwirklichung zur Genehmigung unterbreitet werden, wobei wir uns die Kontrolle über die Verwendung der Gelder vorbehalten. Es wird an die bereits begonnene Tätigkeit in Deutschland, Österreich und Griechenland anschliessen. Die bisher gemachten Erfahrungen ermöglichen es der Schweizer Europahilfe ohne weiteres, ein derartiges Programm in Berücksichtigung der Bedürfnisse in den einzelnen Ländern aufzustellen.

Auf Grund eingehender Studien, zusammen mit den zuständigen ausländischen Behörden und Hilfsorganisationen, wird es vor allein die Innenkolonisation, die Ermöglichung beruflicher Ausbildung von Jugendlichen und die Auswanderung umfassen und sich damit auf das Wesentliche beschränken. Nicht ausgeschlossen ist ferner die Unterbringung in der Schweiz von prätuberkulösen Fluchtlingskindern.

* * Auf Grund dieser Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme der drei beigelegten Beschlussentwurf e.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 10. November 1950.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Max Petitpierre Der Vizekanzler: Ch. Oser

482 Enticurf

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines zusätzlichen Beitrags an die Internationale Flüchtlingsorganisation

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. November 1950, beschliesst:

Art. l Der Internationalen Flüchtlingsorganisation wird für ihre zusätzliche Tätigkeitsperiode vom 1. Juli 1950 bis 30. September 1951 ein letzter Beitrag von l 318 248 Franken gewährt.

Art. 2 Dieser Beschmss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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483 Entwurf

Bundesbeschluss betreffend

einen jährlichen Beitrag für die Finanzierung der Aufnahme von kranken, invaliden und alten Flüchtungen in der Schweiz

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. November 1950, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, 200 kranke, invalide und alte Flüchtlinge, die gegenwärtig dem Mandat der Internationalen Flüchtlingsorganisation unterstehen, aus dem Ausland in die Schweiz einzuladen und hier dauernd unterzubringen. In der Zahl von zweihundert sind auch die Familienangehörigen Inbegriffen.

Art. ä Die Kosten der Unterbringung dürfen im ersten Jahr 620 500 Franken nicht übersteigen. Für die folgenden Jahre wird im Voranschlag der Eidgenossenschaft jeweilen der notwendige Kredit für die Betreuung der aufgenommenen Flüchtlinge eingesetzt.

Art. 8 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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484 Entwurf

Bundesbeschluss über

einen Beitrag zugunsten der Flüchtlinge in Mitteleuropa

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 10. November 1950, beschliesst:

Art. l Dem Bundesrat wird ein Kredit von 3 000 000 Franken zur Unterstützung der Flüchtlinge in Mitteleuropa eröffnet.

Der Bundesrat wird ermächtigt, auf Grund dieses Kredites der Schweizer Europahilfe einen Beitrag in gleicher Höhe zwecks Durchführung von Hilfsaktionen zugunsten der Flüchtlinge zu gewähren.

Das Aktionsprogramm ist von der Schweizer Europahilfe dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 2 Dieser -Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

9379

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