485 Straf Verfügung in Rechtskraft. Gegen die Höhe der Busse kann jedoch innert 80 Tagen beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement Beschwerde geführt werden,

Bern, den 1.August 1950.

Eidgenössische Oberzolldirektion

9850

'

Notifikation Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: 1. Durch den Zolluntersuchungsdienst in Kreuzungen wurde festgestellt, dass Sie im Jahre 1948 an der widerrechtlichen Einfuhr von 15 Photoapparaten massgebend beteiligt waren.

2. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1942 unterliegen Photoapparate bei der Einfuhr einer Luxussteuer von 10 % des inländischen Detailverkauf swertes. Gestützt auf eine fachmännische Expertiso wurde ein Detailverkaufswert von 4891.40 Franken ermittelt.

8. Die geschuldete Luxussteuer wird daher auf 489.14 Franken festgesetzt.

4, Gegen diese Verfügung kann innert 60 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden

Bern, den 2. August 1950.

Eidgenössische Oberzolldirektion

9250

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Öffentliche Vorladung

enthalts, wird wegen Umwandlung einer Zollbusse von 4968.75 Franken in 90 Tage Haft hiermit öffentlich vor das Polizeigericht Basel-Stadt vorgeladen.

Die Verhandlung findet statt: Freitag, den 25. August 1950, um 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Basel, Bäumleingasse 8, I. Stock. Akteneinsicht: Basel, Bäumleingasse 5, Parterre, Zimmer 11, Tel. Nr. (061) 4 99 00.

Basel, den 3.August 1950.

Polizeigericht Basel-Stadt, 9259

Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. II.

Der Präsident i.V.: Knittel 35

486

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps Die Eidgenössische Oberzolldirektion wird ani Ende März 1951 französischsprechende Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. März 1951 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: ßekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; Muttersprache französisch; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die: Zollkreisdirektion in

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Basel: Schaffhausen: Chur: Lugano: Lausanne: Genf:

-

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St, Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf.

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern); 6. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des Eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug;

487

e. Militärdienstbüchlein ; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme) ; h. Angabe allfälliger Referenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung: 30. September 1950 4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahmeuntersuchung, zu unterziehen.

Die pädagogische. Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Präge.

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr.

Der Grenzwachtrekrut erhält ausser der Dienstkleidung einen Taglohn von Fr. 15,95. Bei Dienstleistung auf einem Grenzwachtposten kommt allenfalls ein Ortszuschlag dazu.

6. Der Grenzwächter bezieht ausser der Dienstkleidung je nach Eintrittsalter eine jährliche Anfangsbesoldung von Fr. 6000 bis Fr. 6400. Das Maximum dieser Besoldungsklasse beträgt Fr. 7950.

Dazu kommen allenfalls Ortszuschläge und Kinderzulagen.

Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 180.---.

In den vorstehenden Besoldungsangaben sind die gegenwärtigen Teuerungszulagen Inbegriffen.

Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Bückporto beilegen).

Bern, den 1. August 1950.

8696

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Vakante Stelle

Anmeldestelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

KriegsmaterialVerwaltung Bern

Dienstchef der eidge- Offizier. Gute allgemeine 10000 31. August nössischen Pulverund kaufmännische bis 1950 verwaltung Bildung. Befähigung zur 14091 Leitung der Pulvermühlen und des Sportmunitionsgeschäftes. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache; Italienisch erwünscht.

(1.)

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Zollkreisdirektion in Basel

Kontrolleur beim Hauptzollamt BaselSt. JohannRheinhafen

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

7727 bis 11818

20. Aug.

1950 (D

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1950

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.08.1950

Date Data Seite

485-488

Page Pagina Ref. No

10 037 128

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