485 Straf Verfügung in Rechtskraft. Gegen die Höhe der Busse kann jedoch innert 80 Tagen beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement Beschwerde geführt werden,
Bern, den 1.August 1950.
Eidgenössische Oberzolldirektion
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Notifikation Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: 1. Durch den Zolluntersuchungsdienst in Kreuzungen wurde festgestellt, dass Sie im Jahre 1948 an der widerrechtlichen Einfuhr von 15 Photoapparaten massgebend beteiligt waren.
2. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1942 unterliegen Photoapparate bei der Einfuhr einer Luxussteuer von 10 % des inländischen Detailverkauf swertes. Gestützt auf eine fachmännische Expertiso wurde ein Detailverkaufswert von 4891.40 Franken ermittelt.
8. Die geschuldete Luxussteuer wird daher auf 489.14 Franken festgesetzt.
4, Gegen diese Verfügung kann innert 60 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden
Bern, den 2. August 1950.
Eidgenössische Oberzolldirektion
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Öffentliche Vorladung
enthalts, wird wegen Umwandlung einer Zollbusse von 4968.75 Franken in 90 Tage Haft hiermit öffentlich vor das Polizeigericht Basel-Stadt vorgeladen.
Die Verhandlung findet statt: Freitag, den 25. August 1950, um 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Basel, Bäumleingasse 8, I. Stock. Akteneinsicht: Basel, Bäumleingasse 5, Parterre, Zimmer 11, Tel. Nr. (061) 4 99 00.
Basel, den 3.August 1950.
Polizeigericht Basel-Stadt, 9259
Bundesblatt. 102. Jahrg. Bd. II.
Der Präsident i.V.: Knittel 35
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Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps Die Eidgenössische Oberzolldirektion wird ani Ende März 1951 französischsprechende Grenzwachtrekruten einstellen.
1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. März 1951 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: ßekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; Muttersprache französisch; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.
2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die: Zollkreisdirektion in
Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen
Basel: Schaffhausen: Chur: Lugano: Lausanne: Genf:
-
Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St, Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf.
8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern); 6. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des Eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug;
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e. Militärdienstbüchlein ; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme) ; h. Angabe allfälliger Referenzen.
Schlusstermin für die Anmeldung: 30. September 1950 4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahmeuntersuchung, zu unterziehen.
Die pädagogische. Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.
Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.
Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Präge.
5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr.
Der Grenzwachtrekrut erhält ausser der Dienstkleidung einen Taglohn von Fr. 15,95. Bei Dienstleistung auf einem Grenzwachtposten kommt allenfalls ein Ortszuschlag dazu.
6. Der Grenzwächter bezieht ausser der Dienstkleidung je nach Eintrittsalter eine jährliche Anfangsbesoldung von Fr. 6000 bis Fr. 6400. Das Maximum dieser Besoldungsklasse beträgt Fr. 7950.
Dazu kommen allenfalls Ortszuschläge und Kinderzulagen.
Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 180.---.
In den vorstehenden Besoldungsangaben sind die gegenwärtigen Teuerungszulagen Inbegriffen.
Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Bückporto beilegen).
Bern, den 1. August 1950.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.
Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.
Vakante Stelle
Anmeldestelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
KriegsmaterialVerwaltung Bern
Dienstchef der eidge- Offizier. Gute allgemeine 10000 31. August nössischen Pulverund kaufmännische bis 1950 verwaltung Bildung. Befähigung zur 14091 Leitung der Pulvermühlen und des Sportmunitionsgeschäftes. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache; Italienisch erwünscht.
(1.)
Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.
Zollkreisdirektion in Basel
Kontrolleur beim Hauptzollamt BaselSt. JohannRheinhafen
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden
7727 bis 11818
20. Aug.
1950 (D
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1950
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
32
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.08.1950
Date Data Seite
485-488
Page Pagina Ref. No
10 037 128
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