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Bekanntmachungen vonDepartementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Ausfuhr elektrischer Energie Die Energie Electrique du Simplem mit Sitz und Geschäftsdomizil in Simplon-Dorf stellt das Gesuch, aus ihrem im Bau befindlichen Kraftwerk Gondo die jeweilen vom I.Mai bis 31. Oktober erzeugbare Energie an die Electricité de France auszuführen, im Austausch gegen Energie, die im Winter (November bis März) aus Frankreich eingeführt werden soll.

Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 85 000 Kilowatt erfolgen und pro Sommerperiode etwa 100 Millionen Kilowattstunden betragen. Die Lieferung ist während 8 Somnierperioden., mit Beginn im Sommer 1952, vorgesehen.

Gemäss Artikel 6 -der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie vom 4. September 1924 wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen, Strombedarfsanmeldurigen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 28. Juli 1950 einzureichen.

(2..)

Bern, den 22. Juni 1950.

9186 Eidgenössisches Amt îur Elektrizitätswirtschaft

Ausfuhr elektrischer Energie Das Kraftwerk Laufenburg in Laufenburg stellt das Gesuch, aus dem Kraftwerk Calancasca im Misox, an dem es beteiligt ist, die jeweilen vom 1. Mai bis 31. Oktober erzeugbare Energie und aus seiner eigenen Anlage eine zusätzliche Leistung Sommerenergie an die Electricité de France auszuführen, im Austausch gegen Energie, die im Winter (November bis März) aus Frankreich eingeführt werden soll.

Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 35 000 Kilowatt erfolgen und pro Sommerperiode etwa 70 Millionen Kilowattstunden betragen.

Die Lieferung ist während 6 Sommerperioden, mit Beginn im Sommer 1952, vorgesehen.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen, Strombedarfsanmeldungen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 28. Juli 1950 einzureichen.

(2..)

Bern, den 22. Juni 1950.

Oise Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42-49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : A. Diplomierter Installateur im Gas- und Wasserfach 1. Dürig Otto, in Aarberg 2. Freiermuth Benno, in Zürich.

3. Gemperle Hans, in Goasau (8G).

4. Goldenbohm Willi, in Zürich 5. Haldimann Karl, in Basel, 6. Hersperger Fritz, in Meilen.

7. Höhn Walter, in Basel 8. Käst Walter, in Herisau.

9. Küster Karl, in Zürich 10. Lörtscher Werner, in Wimmis.

11. Metzger Karl, in Basel 12. Moretti August, in Basel 18. Mosimann Hans, in Bern

14. Plüss Bernhard, in Basel 15. Ramseyer Otto, in Bern 16. Röthlisberger Rudolf, in Wabern bei Bern 17. Bohr Amo, in Engi.

18. Rubrecht Emil, in Zürich.

19. Scheidiger Ernst, in Bern 20. Schmider Fritz, in Zürich 21. Tobler Robert, in Flawil.

22. Vollrath Ewald, in Glattbrugg 28.Widmerr Karl, in Amriswil.

24. Wiesendanger Max, in Winterthur, 25. Zumstein Heiner, in Birsfelden

B. Kellermeister !.. Baumann Paul, in Erlenbach-ZH 2. Boger Willi, in Zürich 3.Lüscher Edwin, in Interlaken

4, Nussbaum Arthur, in Ebikon 5. Wyrsch Alois, in Luzern

C. Küfermeister 1. Amrein Paul, in Hochdorf 2. Armer Gottlieb, in Tegerfelden

3. Oeschger Anton, in Stäfa 4. Ruff Albert, in Twann

Bern, den 80. Juni 1950.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, 9198

Sektion für berufliche. Ausbildung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 26. Juni bis 1. Juli 1950 Argentinien: Herr Jörge Alberto Diehl, Erster Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

Herr Oberstleutnant Valentin Adolfo Irigoyen, Gehilfe des Militärattaches, ist in Bern angekommen und hat sein Amt angetreten.

Finnland: Herr Leo Taurén, Attaché, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Ungarn: Herr Robert Mikus, Erster Sekretär, hat die Schweiz verlassen, nachdem er auf einen anderen Posten berufen worden ist.

919S

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Urteil Das nachstehende Urteil wird dein Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: Alois Novic, geb. 1914, Kaufmann, wohnhaft, gewesen in Basel, Birsstrasse 100.

Bussenumwandlung : Die mit Kontuma/urteil vom 25. März 1949 auferlegte Busse von Fr. 10 000 wird in 3 Monate Haft umgewandelt. Kostun werden keine gesprochen.

Akteneinsicht : Strafgerichtskanzlei Basel-Stadt, Bäumleingasse 7, II. Stock.

Tel. 061/4 99 00.

Das vorstehende Urteil erwächst in ^Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Nach Bechtskraft kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides heim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 28. Juni 1950.

9198

S. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Walter Meyer

Kriegswirtschaftliche Strafentscheide Die nachstehenden Urteile und Strafmandate werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet : 1. Waegelin, geb. Hildebrand, Hormino Margaritha, Glätterin, von Winterthur und Zürich, geb. 2. Dezember 1882, wohnhaft gewesen in Zürich 2, Alpenquai 20.

Urteil des 2, kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 22. März 1950 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, Mietzinsfostsetzung ohne Genehmigung.

Urteil: Busse Fr, 200, Kosten Fr. 98,90, die Beschuldigte wird verpflichtet, den widerrechtlich erzielten Gewinn von Fr. 1588 an den Bund abzuliefern.

2. Koch Werner, Vertreter, von Büttikon (Aargau), geb. 8. Juli 1909, wohnhaft gewesen in Zürich 9, Badenerstrasse 653.

Strafmandat des Einzelrichters des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 4. Februar 1950 wegen Widerhandlvmg gegen, die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, An- und Verkauf von Bationierungsausweisen.

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Strafmandat : Busse Fr. 50, Kosten Fr. 19.50, zur Bezahlung des widerrechtlichen Vermögensvorteils von Fr. 295 an den Bund zu verpflichten.

3. Hermann Hans, Hilfsarbeiter, von Waltalingen (Zürich), geb. 10. August 1921.

Bussenumwandlung: : Die mit Urteil vom 10. August 1946 auferlegte Busse von Fr. 130 wird in 13 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 3.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appollationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdopartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Desgleichen erwachsen die vorstehenden Strafmandate in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Einspruch erhoben wird. Der Einspruch ist schriftlich begründet, datiert und unterschrieben dein Richter einzureichen, der das Strafmandat erlassen hat.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 21. Juni 1950.

2. kriegswirtschaftliches 9198

Strafgericht,

Der Präsidentnt :

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Obligationenrecht

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist ein Neudruck des Obligationenrechtes, mit den Abänderungen bis zum 81. Dezember 1949, erschienen.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 4.50 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 4.70.

9116

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

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1950

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1950

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335-338

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