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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom

23. Juni 1950)

Der Bundesrat hat beschlossen, sich am VIII. Internationalen Kongress für Verwaltungswissenschaften, der vom 25. Juli bis 2, August 1950 in Florenz; stattfinden wird, durch folgende Delegation vertreten zu lassen: Herrn Oscar Leimgruber, Bundeskanzler, als Delegationschef; die Herren Charles Steinhäuslin, schweizerischer Generalkonsul in Florenz, und Eichard Zahnd, Drucksachen- und Materialverwalter, als Delegierte.

Herr Bundesrat Enrico Celio wurde zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Italien ernannt.

(Vom

27. Juni 1950)

Der Bundesrat hat vom Eücktritt des Herrn Dr. B. Pfenninger als Direktor der Schweizerischen Nationalbank und Stellvertreter des Vorstehers des I. Departementes auf den 80. Juni 1950 unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.

Herr Arnold Bosselet, Abteilungsdirektor beim III. Departement, wird für den Rest der laufenden Amtsdauer als Stellvertreter des Vorstehendes III. Departementes der Schweizerischen Nationalbank gewählt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Ausfuhr elektrischer Energie Die Energie Electrique du Simplon mit Sitz und Geschäftsdomizil in Simplon-Dorf stellt das Gesuch, aus ihrem im Bau befindlichen Kraftwerk Gondo die jeweilen vom 1. Mai bis 81. Oktober erzeugbare Energie an die Electricité de France auszuführen, im Austausch gegen Energie, die im Winter (November bis März) aus Frankreich eingeführt werden soll.

326 Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 85 000 Kilowatt erfolgen und pro Sommerperiode etwa 100 Millionen Kilowattstunden betragen. Die Lieferung ist während 8 Sommerperioden, mit Beginn im Sommer 1952, vorgesehen.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie vom 4, September 1924 wird dieses Begebren hiermit veröffentlicht. Einsprachen, Strombedarfsanmeldungen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 28. J u l i 1950 einzureichen.

(2.).

Bern, den 22. Juni 1950.

9186 Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft Ausfuhr elektrischer Energie Das Kraftwerk Laufenburg in Laufenburg stellt das Gesuch, aue dem Kraftwert Calancasca im Misox, an dem es beteiligt ist, die jeweilen vom l. Mai bis 81. Oktober erzengbfl.re Energie und aus seiner eigenen Anlage eine zusätzliche Leistung Sommerenergie an die Electricité de France auszuführen, im Austausch gegen Energie, die im Winter (November bis März) aus Frankreich eingeführt werden soll.

Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 85 000 Kilowatt erfolgen und pro Sommerperiode etwa 70 Millionen Kilowattstunden betragen.

Die Lieferung ist während 6 Sommerperioden, mit Beginn im Sommer 1952, vorgesehen.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4, September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen, Strombedarfsanmeldungen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 28. Juli 1950 einzureichen.

Bern, den 22. Juni 1950.

aise

(2.)."

Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 19. bis 24. Juni 1950 Griechenland: Herr Démètré P ou lac os, Presseattache, welcher auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an. Er ist durch Herrn Georges Kapsambeiis ersetzt worden.

Iran: Herr Abas M a l e k - M a d a n i ist zum Zweiten Sekretär dieser Mission ernannt worden.

327 Jugoslawien: Frau Jelena Kosanovic, Sekretärin, die auf einen anderen Posten berufen wurde, hat die Schweiz verlassen.

Türkei: Herr Nüzhet D u r u k a n , Zweiter Sekretär, und Herr Haluk Bilgin, Zweiter Sekretär, die auf einen anderen Posten berufen wurden, gehören der Gesandtschaft nicht mehr an und haben die Schweiz verlassen.

9186

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung Das unterzeichnete Departement hat gemäss den zur Zeit in Kraft bestehenden Vorschriften nach bestandenen Prüfungen als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: Bieler, Josef, von Bonaduz (Graubünden); Dönni Hans, von Brig (Wallis); W e r n e r Jean, von Saubraz (Waadt).

Born, den 27. Juni 1950.

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Eidgenössisches Departement des Innern

Notifikation

1. Aus einem am 9. November 1949 aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie sich der Anstiftung zu einer Zollübertretung in Verbindung mit, einer Widerhandlung gegen den Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1942 über die Luxussteuer schuldig gemacht haben. Durch dio Nichtanmeldung verschiedener Waren bei der Einfuhr sind ein Zollbetrag von Fr. 76.60 und die Luxussteuer von Fr. 183.70 gefährdet worden.

2. In Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3; 75, 81 und 91 des Zollgesetzes, sowie der Artikel 41/42 des Luxussteuerbeschlusses, verurteilte Sie die Oberzolldirektion am 6. Juni 1950 zu einer Busse im zehnfachen Betrag des gefährdeten Zolles von Fr. 76.60 mit Fr. 766. Gestützt auf die förmliche und unbedingte Anerkennung des Übertretungstatbestandes konnte die Busse sofort um einen Drittel ermässigt und auf Fr. 510.67 herabgesetzt werden., Ferner wurden Ihnen die Kosten und Gebühren der Untersuchung im Betrag von Fr. 55,70 auferlegt.

8. Gegen die Höhe der Busse kann innert 80 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement Beschwerde geführt werden.

Born, den 20. Juni 1950.

9186

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1950

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26

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29.06.1950

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325-327

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