521

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 30. Oktober bis 11. November 1950 Grossbritannien: Herr Pierre Lunn, Zweiter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Herr Nicholas E l l i o t t , Zweiter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Iran: Herr Hormoz Gharib, Legationsrat, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Herr Mahmoud E s f a n d i a r y , Zweiter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Libanon: Der Emir Négib-Fateck Chehab, Zweiter Sekretär, welcher mit einem anderen Amt betraut worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

9383

Edelmetallkontrolle In Ausführung der Bestimmungen der Artikel 89 und 41 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1933 über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren und auf Grund der bestandenen Prüfung wurde das Diplom eines beeidigten Probierers den nachgenannten Personen verliehen: Ernst Adolf, von Kölliken; Girardin Marcel Paul, von Les Bois; Huhn Jacques Guy, von Vendlincourt ; Huldi Hans, von Romanshorn; Jacot-Descombes Charles Edouard, von Le Lode und La Chaux-du-Milieu ; Meyer Hansjörg, von Andermatt; Perrier Jean, von Ste-Croix.

Bern, den 31. Oktober 1950.

9283

Eidgenössische Oberzolldirektion

522

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigung: Kanton Tessin 8. Cassa rurale di Castel San Pietro.

Bern, den 11. November 1950.

9383

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

*) BEI 1946, II, 287 ff.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42-49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A. Kaminfegermeister Bruni Albert, in Bern 9. Kampfer Ernst, in Melchnau Eggenberger Hans, in Tamins 10. Messerli Eduard, in Zürich Frei Heinz, in Zürich 11. Nänni Edwin, in Wallisellen Goldi Hans, in Romanshorn 12. Nick Henri, in Triengen Gygax Marcel, in Aarau 13. Oberholzer Hans, in Horgen Hinden Hans, in Niederrohrdorf 14. Schönenberger Josef, in Volketswil Hügi Walter, in Kriens 15. Zuberbühler Bruno, in Rehetobel Ineichen Alfred, in Kriens 16. Zuberbühler Ernst, in Othmarsingen

1.

2.

3.

4.

5.

B. Schlossermeister Aerne Werner, in Töss-Winterthur 6. Peyer Wilhelm, in Luzern Calonder Robert, in Zürich 7. Theiler Julius, in Wadenswil Genewein Fritz, in Zürich 8. Zollinger Ferdinand, in NeuackerGuyer Walter, in Uitikon a. A.

Wolfhausen Moser Gottfried, in Dürrenast 9. Zumkehr Rudolf, in Wallisellen

Bern, den 14. November 1950.

9383

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für berufliche Ausbildung

523

Militärgerichtliche Vorladungen 1.

, im Diensttenue zu erscheinen am Dienstag, den 19. Dezember 1950, 14.30 Uhr, im Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, um sich vor Militärgericht wegen Dienstverweigerung und Dienstversäumnis zu verantworten.

2.

wird aufgeboten, im Diensttenue zu erscheinen am Dienstag, den 19. Dezember 1950. 14.00 Uhr, im Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, um sich wegen Nichtbestehens der Inspektion 1949. Nichtbefolgens der Meldepflicht vor Militärgericht zu verantworten.

3.

zwird aufgeboten, am Dienstag, den 19. Dezember 1950, 14.45 Uhr, im Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, zu erscheinen, um sich vor Militärgericht wegen Nichteinruckens zur Eekrutenschule und fremden Militärdienstes zu verantworten.

B e r n , den 9. November 1950.

9383

Der Grossnchter Divisions-Gencht 3 B: Oberstlt. Weyermaun

Urteil

von Artikel 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und Artikel 49 StGB, erkannt: 1.

des gemischten kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 20. Juni 1946 auferlegte Busse von Fr. 5000 im restanzlichen Betrage von Fr. 4800 wird umgewandelt in 3 Monate Haft.

524 2.

wirtschaftlichen Strafgerichts vorn 8. April 1949 auferlegte und unbezahlte Busse im1 Betrage von Fr. 8000 wird umgewandelt in 3 Monate Haft.

S. Kosten werden keine gesprochen.

Es wird verfügt: 1. Dieses Urteil ist dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt zu eröffnen.

2. Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

Zürich, den 18. Oktober 1950.

1. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Vorsitzende: 0. Peter

9383

Strafmandat Nachstehendes Strafmandat des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen nun unbekannten Aufenthaltes, eröffnet: Strafbares Verhalten : Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen im Oktober 1946 durch Überschreitung der zulässigen Handelsmarge.

Strafmandat: Busse Fr. 200; Kosten Fr. 65. Bezahlung des dem unrechtmassigen Vermögensvorteil entsprechenden Betrages von Fr. 346 an den Bund.

Akteneinsicht: Obergerichtskanzlei Bern, Schanzenstrasse 17.

Das vorstehende Strafmandat erwächst in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Einspruch erhoben wird. Der Einspruch ist schriftlich begründet, datiert und unterschrieben dem unterzeichneten Richter einzusenden.

Bern, den 6. November 1950.

· 1. kriegswirtschaftliches 's«3

Strafgericht,

Der Einzelrichter: 0. Peter

525

Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren hiemit vorgeladen: wegen Widerhandlung gegen die Vorschriften betreffend den Handel mit Gold etc.

Die Verhandlung vor dem 8. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet Freitag, den 1. D e z e m b e r 1950, 15 Uhr, imStrafgerichtssaal,Bäumleingasse 5, I. Stock, in Basel, statt. Akteneinsicht: Strafgerichtskanzlei Bäumleingasse 7, II. Stock, in Basel, Tel. 061 4 99 00.

Basel, den 7. November 1950.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Walter Meyer

9383

# S T #

Wettbewerb- and Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Das Bezirksgericht St. Gallen. II. Ateilung, hat mit Beschluss vom 5. Oktober 1950 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über Franz Josef König, Sticker, von Au (St. Gallen), geb. 31. März 1890, Ehemann der Mathilde geb. Stieglmair. Sohn des Johann König und der Berta geb. Messmer, im Januar 1920 von St. Gallen nach Amerika ausgewandert, bis September 1926 in West-New-York, New Jersey, wohnhaft gewesen, seither unbekannten Aufenthaltes.

Der Genannte oder wer sonst über sein Verbleiben Auskunft geben kann, wird hiermit aufgefordert, beim Präsidenten des Bezirksgerichtes St. Gallen Meldung zu erstatten, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. Gallen, den 16. November 1950.

9383

Im Auftrage des Bezirksgerichtspräsidiums: Die Bezirksgerichtskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1950

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.11.1950

Date Data Seite

521-525

Page Pagina Ref. No

10 037 239

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.