800 Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Brasilien wurde das Generalkonsulat von Brasilien in Zürich in ein Berufskonsulat umgewandelt. Dem zum Berufskonsul der Vereinigten Staaten von Brasilien in Zürich, mit Amtsbefugnis über die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden (ob und nid dem Wald), Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell (Ausserrhoden und Innerrhoden), Sankt Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin ernannten Herrn Colmar Pereira de Cerqueira Daltro wird das Exequatur erteilt.

(Vom 26. Dezember 1950) Der Bundesrat hat folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Luzern: An die Verbauungskosten des Eenggbaches und seiner Zuflüsse in der Gemeinde Kriens; 2. Uri : An die Kosten für die Ergänzung der Verbauung des Bauenbaches in der Gemeinde Bauen; 3. Schaffhausen : An die Erstellungskosten der berufsbäuerlichen Siedelung «Krähenwiesen» in der Gemeinde Wildlingen; 4. Graubünden: a. An die Kosten für die Ergänzung der Verbauung des Eiale d'Anzone in der Gemeinde Mesocco; b. An die Korrektionskosten der Calancasca bei Grono und Eoveredo; 5. Aargau: An die Erstellungskosten der berufsbäuerlichen Siedelungen «Dobegg» und «Kohlgrub» in der Gemeinde Niederrohrdorf.

9476

Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 11. bis 23. Dezember 1950 Afghanistan: Herr Ghafour Sharar, Erster Sekretär, mit Eesidenz in Paris, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Herr Amir Mohammed Khan, Zweiter Sekretär, mit Eesidenz in Paris, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Argentinien. Herr Oberstleutnant Carlos Benito Jauregui, Militärattache, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an. Er ist durch Herrn Oberst Vicente Arnaldo Sosa Molina, mit Eesidenz in Eom, ersetzt worden.

801 Bulgarien: Herr Avakoum V. Branitchev, Legationsrat, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Boudiné Alexandrov K e r e m i d a r o v , Dritter Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

China: Die Herren Pon-Tchaou Oun, Legationsrat, Hua P on, Legationsrat, Kouan-Tseh Li, Erster Sekretär, Yi Chun, Zweiter Sekretär, Fou-Pei Ou, Dritter Sekretär, Tchine-Hua Yan, Dritter Sekretär, und Oberst Yine Tchan, Militärattache, sind in Bern eingetroffen und haben ihr Amt angetreten.

Grossbritannien. Herr Percy Raymond L a r k e , Gehilfe des Handelsattaches, ist zum Dritten Legationssekretär befordert worden.

Herr S. John P e s k e t t , Zweiter Handelssekretar, hat sein Amt angetreten.

Indien: Herr A. N. M e h t a , Erster Sekretär, der auf einen andern Posten berufen wurde, hat die Schweiz verlassen.

Iran: Herr Abdol Hossein M e y k a d e h , Erster Sekretär, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Irland. Herr Michael Fitzgerald, Handelsattache, mit Residenz in Paris, hat sein Amt angetreten.

Niederlande: Herr W . V . C o h e n S t u a r t , Zweiter Sekretär, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Spanien: Herr Juan de las Barcenas y de la H u e r t a , Legationsrat, welcher auf einen andern Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

UdSSR. Herr Minister Anatole Koulagenkov, ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, hat die Schweiz verlassen.

Herr N. I. Korioukine, Legationsrat, hat das Amt eines Geschäftsträgers ad intérim übernommen.

9476

Register der schweizerischen Seeschiffe Das Einschraubenfrachtmotorschiff Murten (ex Elsa, ex Quadrille), Eigentümerin: Keller Line AG. in Basel, ist unter der Nr. 20 in das Eegister der Seeschiffe aufgenommen worden.

Basel, den 7. Dezember 1950.

9476

Eidgenössisches Schiffsregisteramt

802

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : N e u e E r m ä c h t i g u n g: Kanton Graubünden 36. Darlehenskasse Brienz (Graubiinden).

B e r n , den 21. Dezember 1950.

9383

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

*) BEI 1946, II, 287 ff.

Zolltarif vom 8. Juni 1921 (Zuteilungsverfügungen des Bundesrates vom 27. November und 15. Dezember 1950) 1. NB. ad 57 b. Die Verzollung nach dieser Nummer von getrockneten oder leicht gerösteten Feigen, die zur Herstellung von Kaffeesurrogaten dienen, wird gemäss den von der Zollverwaltung festgesetzten Bedingungen auf dem Wege der Eückvergütung, nach Umwandlung in Kaffeesurrogate, gewährt. Bei der Einfuhr werden die Feigen provisorisch zum Ansätze der Nr. 37 b verzollt.

2. NB. ad 67. Unter rohen oder gereinigten Melassen und Sirupen im Sinne dieser Nummer sind Erzeugnisse zu verstehen, die noch nicht konsumfertig sind, sondern für die Weiterverarbeitung oder für die Viehfütterung verwendet werden (s. a. ad Nr. 71).

3. Ad 71. Melassen und Zuckersirupe in Form von konsumfertigem Brotaufstrich, ohne Bücksicht auf die Art der Verpackung (s. a. NB. ad 67).

4. Ad 80 b. In der französischen Tarifausgabe sind die Entscheide «jambon saumoné» und «filet saumoné» zu ersetzen durch: jambon désossé, fumé ou séché dans une vessie; jambon saumoné.

5. Ad 571 a/b. Im Entscheid «Pelzwaren, fertige aller A r t . . . » ist das Wort «Stiefel» zu streichen.

803

6. Ad 669. Streichen: Glassteine zu Pflästerungszwecken (sog. pierres Garchey).

7. Ad 669/672. Streichen: Platten und Fliesen aus Lava.

8. Ad 917. Fahrradpedale aller Art und fertige Bestandteile zu solchen wie Achsen, Konusse, Schalen. Staubdeckel, Seitenplatten, Gummistiften usw., mit Ausnahme der Kugellager und Pedalgummi.

Bern, den 15. Dezember 1950.

9479

Eidgenössische Oberzolldirektion

Kontumazurteile In Sachen Elsa Meier und Kind Ernst Josef, Grenchen, gegen Cesare Crocco, von Falerna, Italien, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Vaterschaft, hat das Bezirksgericht Hinterland in der Sitzung vom 11. Dezember 1950 die Klage geschützt.

Der nicht erschienene Beklagte kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation durch schriftliche, im Doppel einzureichende Eingabe beim Bezirksgericht Hinterland die Wiederbehandlung des Falles nachsuchen, wenn er dartun kann, dass er ohne Verschulden am Erscheinen verhindert war.

Trogen, 19. Dezember 1950.

Die Bezirksgerichtskanzlei In Sachen Martha Rohner und Kind Silvia, Herisau, gegen Andrea Battaglia, von Toglia, Italien, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Vaterschaft, hat das Bezirksgericht Hinterland in der Sitzung vom 11. Dezember 1950 die Klage geschützt.

Der nicht erschienene Beklagte kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation durch schriftliche, im Doppel einzureichende Eingabe beim Bezirksgericht Hinterland die Wiederbehandlung des Falles nachsuchen, wenn er dartun kann, dass er ohne Verschulden am Erscheinen verhindert war.

Trogen, 19. Dezember 1950.

9476

Die Bezirksgerichtskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1950

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3

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1950

Date Data Seite

800-803

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10 037 304

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